09/09/2026
Kommt es zu einem gesundheitlichen Notfall reicht die Kette der medizinischen Notfallrettung von der Leitstelle über das Rettungsfachpersonal bis zu Notärztinnen und Notärzten. Diese Kette sollte auch bei der Besetzung des Fachgremiums medizinische Notfallrettung gemäß §133b des heute zu Anhörung anstehenden Notfallgesetzes abgebildet werden. Neben den Vertretern der Länder, Kostenträger und Rettungsdienstdurchführenden braucht es unabhängigen fachlichen Sachverstand aus dem unmittelbaren Kreis der Betroffenen.
Aus diesem Grund bewerben sich der Fachverband Leitstellen e.V., der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst e.V. und die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V. um die drei Sitze, die für Fachverbände in diesem Fachgremium vorgesehen sind. Zusammen sind wir der Meinung, Erfahrungen aus dem Einsatzgeschehen sachlich und patientenorientiert in dieses Gremium einbringen zu können. Auf diese Weise wollen wir uns gemeinsam dafür stark machen, dass die unbedingt erforderliche Reform des Rettungsdienstes durch bundeseinheitliche Leitplanken zu einem effizienten System führt.
Mit dieser Besetzung würde das Fachgremium drei bundesweit organisierte, fachlich komplementäre und zugleich kooperationsbereite Verbände gewinnen, die die entscheidenden operativen Perspektiven der medizinischen Notfallrettung und des Notfallmanagements vertreten. Wir sind bereit, diese Verantwortung gemeinsam zu übernehmen.
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