09/10/2026
Endlich mal ein bisschen Gerechtigkeit.
Erinnerung: morgen, Berlin, Demo gegen Anbindehaltung, Bebelplatz, 22 Uhr
Deutsche Tier-Lobby - DTL
PETA Presseportal
"Erster deutscher Landwirt strafrechtlich für die Anbindehaltung von Rindern belangt
Villingen-Schwenningen / Stuttgart
8. September 2026
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Amtsgericht Villingen-Schwenningen erlässt Strafbefehl nach Anzeige von Veterinäramt
Erstmals ist in Deutschland ein Landwirt wegen der Anbindehaltung von Rindern strafrechtlich belangt worden. Strafanzeige hatte in diesem Fall nicht die Tierrechtsorganisation PETA erstattet, sondern die zuständige Veterinärbehörde des Schwarzwald-Baar-Kreises. In einem Strafbefehl stellte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen fest, dass die Haltungsform den Tieren „länger anhaltende erhebliche Leiden“ zufügt und damit den Straftatbestand des § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllt. Gemäß § 59 Strafgesetzbuch (StGB) wurde die angeklagte Person für schuldig befunden und verwarnt. Das Gericht behielt die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro (insgesamt 2.700 Euro) vor. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr. PETA begrüßt, dass die örtliche Veterinärbehörde die Strafverfolgungvon sich aus angestoßen hat und hofft, dass weitere Behörden diesem Beispiel folgen. Die Entscheidung des Amtsgerichts bestärkt PETA in der Forderung an die Bundesregierung, die Anbindehaltung von Rindern in ganz Deutschland zu verbieten und den Ausstieg aus der tierhaltenden Landwirtschaft einzuleiten...."
Amtsgericht Villingen-Schwenningen erlässt Strafbefehl nach Anzeige von Veterinäramt Erstmals ist in Deutschland ein Landwirt wegen der Anbindehaltung von Rindern strafrechtlich belangt worden. Strafanzeige hatte in diesem Fall nicht die Tierrechtsorganisation PETA erstattet, sondern die zuständi...