02/10/2026
Stell Dir vor, Du findest auf dem Handy Deines Kindes Chats mit einem Erwachsenen. Er redet mit ihm über S*x und sagt, das müsse ihr Geheimnis bleiben.
Du gehst zur Polizei. Und dort hörst Du unter Umständen: Wir können noch nichts tun.
So steht es im Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates. Die Behörden wissen manchmal von solchen Chats, können aber erst eingreifen, wenn die Nachrichten pornografisch werden oder der Erwachsene Drohungen ausspricht.
Die Gefahr ist real: In einer Schweizer Studie von 2024 gab ein Drittel der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren an, dass eine fremde Person im Internet mit ihnen über S*x reden wollte.
Der neue Frühschutz-Artikel (Art. 187bis StGB) würde diese Lücke schliessen. Strafbar wäre schon, wenn ein Erwachsener ein Kind unter 16 Jahren zur eigenen se****len Erregung in se****le Gespräche verwickelt. Die Polizei könnte handeln, bevor es zu Bildern, Drohungen oder einem Treffen kommt.
Noch ist der Artikel nicht Gesetz. Bis zum 29. Oktober läuft die Vernehmlassung. Danach entscheidet die Kommission, ob sie ihn beibehält, abschwächt oder fallen lässt.
Am 22. Oktober übermitteln wir die Unterschriften an Kommissionspräsidentin Barbara Steinemann. Setz jetzt Deinen Namen darunter: https://cgo.ac/scfwBoeaM
Bitte teile diesen Beitrag mit anderen Eltern und Grosseltern. Jede Unterschrift zeigt der Kommission, dass die Familien in der Schweiz hinter dem Frühschutz stehen.