09/10/2026
Kieferorthopädische Spezialisierung braucht mehr als einen akademischen Titel.
25 kieferorthopädische Organisationen aus Europa haben in einer gemeinsamen Erklärung ein klares Zeichen gesetzt: Maßstab für die fachzahnärztliche Qualifikation ist eine strukturierte, klinisch geprägte Weiterbildung – mit intensiver praktischer Ausbildung, kontinuierlicher Supervision und persönlicher Verantwortung für die Behandlung von Patientinnen und Patienten.
Die europäischen Vorgaben sehen dafür eine mindestens dreijährige Weiterbildung in Vollzeit vor. Ein Masterabschluss kann eine wertvolle zusätzliche akademische Qualifikation sein. Er ist aber nicht schon deshalb mit einer Fachzahnarztweiterbildung gleichwertig.
Für den BDK ist das mehr als eine Frage von Berufsbezeichnungen: Es geht um nachvollziehbare Qualifikationsstandards, Behandlungsqualität und eine verlässliche Orientierung für Patientinnen und Patienten.
Gemeinsam für starke Standards in der europäischen Kieferorthopädie.
Die Gemeinsame Erklärung im Wortlaut: https://www.bdk-online.org/2026/06/15/gemeinsame-erklaerung-der-kieferorthopaeden-europas-zu-unterschiedlichen-qualifikationen-in-der-kieferorthopaedie/