30/10/2026
🐾180 Jahre Tierschutz: Von der Sache zum Staatsziel!
Kaum vorstellbar, als unser Verein 1846 gegründet wurde, galt Tierquälerei nur dann als rechtliches Problem, wenn sie öffentliches Ärgernis erregte. Nicht das Leid der Tiere stand im Mittelpunkt, sondern die Sorge, dass Menschen durch den Anblick von Grausamkeit „verrohen“ könnten.
✊Das wollten wir ändern!
Bereits 1861 forderte unser Gründer Ignaz Franz Castelli mit einer Petition ein umfassenderes Tierschutzgesetz. Doch bis zu einem bundesweit einheitlichen Gesetz sollte es noch fast 150 Jahre dauern.
Dazwischen lagen viele Meilensteine:
⚖️ 1988: Tiere sind laut Gesetz keine Sachen mehr. Doch sie können weiterhin Eigentum von Menschen sein und erhielten dadurch keine eigenen subjektiven Rechte.
🗳️1996: 459.096 Menschen unterstützten das erste österreichische Tierschutzvolksbegehren. Gefordert wurden unter anderem ein bundesweites Tierschutzgesetz, eine Tieranwaltschaft und die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung.
⚖️ 2005: Endlich trat das erste bundeseinheitliche Tierschutzgesetz in Kraft! Statt einer Tieranwaltschaft wurden Tierschutzombudsstellen geschaffen.
🏛️2013: Tierschutz wurde als Staatsziel in der österreichischen Bundesverfassung verankert!
❗Doch leider sind Tiere immer noch nicht ausreichend geschützt.
Noch immer hängt der rechtliche Schutz eines Tieres wesentlich davon ab, ob es als Heim-, Nutz-, Versuchs- oder Wildtier gilt. Tierschutz-NGOs fehlen wirksame Mitspracherechte in vielen Verfahren, und selbst bestehende Schutzvorschriften werden oft nicht ausreichend durchgesetzt.
❤️Uns haben 180 Jahre gezeigt, dass Veränderung möglich ist, aber nicht von allein passiert! Wir kämpfen weiter.
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