17/06/2026
Es ist kompliziert!
Wer schon einmal in verschiedene Durchführungsbestimmungen/-verordnungen der Europäischen Kommission geschaut hat, wird voraussichtlich eher mehr Fragezeichen im Gesicht haben, als weniger. Alleine schon wegen der weit gezweigten Verschachtelungen innerhalb der Verordnungen, die sich wiederum auf andere Durchführungsverordnungen beziehen und so weiter und so weiter. Man muss schon einen gut funktionierenden Kompass im Kopf haben, um da durchzusteigen.
Worum es gerade geht? Es geht um die Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der „Verbringung von Hunden, Katzen und Frettchen zu kommerziellen Zwecken“ in die Europäische Union und den damit verbundenen Bedingungen, die wiederum an die Situationen in den jeweiligen Herkunftsländern geknüpft sind (Stichwort Tollwut). Selbst BMEL oder Zoll sind nach wie vor nicht aktualisiert, aber es gab eine entscheidende Änderung.
Frau von der Leyen hat mit der Durchführungsverordnung 2026/1169 gerade ein Scheunentor sperrangelweit aufgerissen und ermöglicht nun eine Schwemme von Hunden (in erster Linie von Welpen) aus Serbien und Montenegro (korrigiert, danke für den Hinweis!), die fortan nicht mehr als „nicht gelistetes Drittland“ gelten und damit deutlich früher, schneller und kostengünstiger nach Westeuropa gekarrt werden können. Nachdem es noch im April 2026 den Anschein hatte, dass die Regelungen nur für Privatpersonen in Begleitung des eigenen Hundes gelockert werden sollten, sieht das jetzt plötzlich ganz anders aus: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202601169&qid=1781229642775
Damit man die Dimension versteht: alleine in Serbien, einem Land mit knapp 9 Millionen Einwohnern, hat der dem FCI angeschlossene Dachverband der serbischen „Hundezüchter“, also der „Kinološki savez Republike Srbije“ insgesamt 4.700 „Zwingernamen“ registriert. Wenn davon nur ein Bruchteil von meinetwegen 10% annähernd aktiv ist, kann man sich schnell ausmalen, was da unter anderem auch auf uns zurollt. Zum direkten Vergleich:
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SERBIEN - 9 Millionen Einwohner - KSRS - 4.700 Züchter
Deutschland - 84 Millionen einwohner - VDH - 5.400 Züchter
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Bisher gab es eine relative Bremse, nämlich die erschwerten Einfuhrbedingungen, nach denen ein verkaufter Welpe frühestens mit 7 Monaten aus Serbien in die EU verbracht werden durfte. Auch wenn da natürlich viel gemogelt, getrickst, gefälscht und betrogen wurde: es hat die Welpenschwemme zumindest eingedämmt. Das hat sich gerade geändert. Ab sofort dürfen Welpen „zu Handelszwecken“ im Alter von 16 Wochen unter denselben Bedingungen in die EU verbracht werden, die auch für die Verbringung aus gelisteten Drittländern gelten. Und das ist fatal. Man kann bis hierher hören, dass serbische „Züchter“, Vermehrer und Tierschlepper gerade die Korken knallen lassen.
Was bedeutet das für uns? Es ist zu erwarten, dass nun gerade die Produktion von Rassehundewelpen in Serbien ordentlich Fahrt aufnehmen wird, denn dieses Geschäft ist in Serbien mindestens so lukrativ, wie in Ungarn oder anderen osteuropäischen Ländern. Wir müssen damit rechnen, dass sich das früher oder später auch auf alle Tierheime auswirken wird – und die Tierheime sind in nahezu allen Ländern zum Bersten gefüllt.
Quo vadis, EU …………
Bildquelle: KI