GGUA e. V.

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GGUA e. V. Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender V. gegründet. En Allemand ).

Die GGUA Flüchtlingshilfe wurde 1979 unter dem Namen Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. Sie berät in Münster lebende Flüchtlinge zu Fragen des Asylverfahrens und unterstützt sie bei der Lösung sozialer Probleme. Darüber hinaus sucht sie das Gespräch mit Vertretern von Verwaltung und Politik, um ihnen gegenüber die Interessen der Flüchtlinge zu vertreten, und informiert die Öffentlichkeit über die Lebenssituation der Flüchtlinge in der Bundesrepublik sowie die jeweils aktuelle Asylpolitik. The GGU Flüchtlingshilfe was founded in 1979 under the name Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. We offer refugees in Münster counselling services related to the asylum application process and assist them with everyday problems. In addition, we actively pursue discussions with representatives from administrative and policy fields in order to advocate for refugees, and provide the general public with information on the living conditions of refugees within Germany as well as on the country´s current asylum policy. La GGUA Aide aux Réfugiés a été fondée en 1979 sous le nom d'Organisme à but non lucratif destiné au soutien des demandeurs d'asile ( G.G.U.A. Elle conseille les réfugiés vivant à Münster en ce qui concerne les questions de procédures d'asile et les soutient dans la résolution de problèmes sociaux. En outre, elle communique avec les représentants politiques et gouvernementaux pour défendre les intérêts des réfugiés et informe le public sur la situation des réfugiés dans la république fédérale d'Allemagne et sur la politique d'asile.

80 % weniger Geld für die unabhängige Asylverfahrensberatung?Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Asylverfahren...
22/10/2026

80 % weniger Geld für die unabhängige Asylverfahrensberatung?

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Asylverfahrensberatung (AVB) 2027 von 25 auf nur noch 5 Millionen Euro zu kürzen.
Dabei leistet die AVB einen unverzichtbaren Beitrag zur Wahrung der Rechte von Schutzsuchenden: Sie informiert über das Asylverfahren, bereitet auf Anhörungen vor, hilft bei der Einordnung von Bescheiden und unterstützt dabei, besondere Schutzbedarfe zu erkennen.
Ohne diese Beratung könnten viele Menschen mit ihrem Asylverfahren weitgehend allein gelassen werden. Auch unsere Beratung in der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Münster wäre unmittelbar betroffen.

Doch noch sind die Kürzungen nicht beschlossen!
Am 12. November findet die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses statt. Hier können die geplanten Kürzungen noch geändert werden. Am 27. November soll der Bundestag den Bundeshaushalt 2027 beschließen.

📢 Deshalb: Jetzt aktiv werden!
Schreibt den Bundestagsabgeordneten aus eurem Wahlkreis und fordert sie auf, sich für den Erhalt und eine ausreichende Finanzierung der unabhängigen Asylverfahrensberatung einzusetzen!
Besonders wichtig sind jetzt die Mitglieder des Haushaltsausschusses.
➡️ Eure Abgeordneten findet ihr unter bundestag.de/abgeordnete

📚 Quelle zu Slide 3:
Evaluation der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (BAMF):
https://www.asyl.net/view/evaluation-der-behoerdenunabhaengigen-asylverfahrensberatung

Die „Coesfelder Liste“: Ein Skandal, der keiner ist!Seit dem Sommer wird in einigen Medien ein vermeintlicher Skandal um...
19/10/2026

Die „Coesfelder Liste“: Ein Skandal, der keiner ist!

Seit dem Sommer wird in einigen Medien ein vermeintlicher Skandal um die sogenannte „Coesfelder Liste“ herbeigeschrieben. Die zentrale Ausländerbehörde Coesfeld hatte Ausländerbehörden in NRW angeboten, Passersatzpapiere für ausreisepflichtige Geflüchtete aus den Westbalkanstaaten zu beschaffen. Viele Behörden, darunter auch Münster, nahmen das Angebot nicht an.
Und das aus gutem Grund: Fehlende Papiere waren gar nicht die entscheidenden Abschiebungshindernisse. Gesundheitliche Gründe, familiäre Bindungen oder eine Ausbildung können einer Abschiebung rechtlich entgegenstehen. Deshalb ist eine Einzelfallprüfung notwendig.

Es geht um Menschen, nicht um Fälle! Um Familien mit Kindern, die zum Teil nie in ihrem sogenannten „Heimatland“ waren. Es ist gut, dass die Ausländerbehörde Münster genau hinsieht und mit Augenmaß entscheidet.

Doch statt diese rechtsstaatliche Praxis anzuerkennen, werden Abschiebungen zum vermeintlichen Skandal erklärt. Gleichzeitig geraten Beratungsstellen und zivilgesellschaftliche Organisationen unter Druck, die sich für Bleibeperspektiven einsetzen. In Köln wird derzeit das dortige Bleiberechtsprogramm medial angegriffen, das Menschen dabei unterstützt, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu schaffen.

Wir meinen: Das ist absurd! Was wir erleben, ist ein Angriff auf die liberale Gesellschaft und eine Verwaltungspraxis mit Maß und Mitte. Statt Verrohung und brutaler Abschiebungsfantasien braucht es die Stärkung von Bleiberechten.

Denn ein gesicherter Aufenthaltsstatus, Zugang zu Bildung und Arbeit und tatsächliche Zugehörigkeit sind keine Belohnungen, die Menschen sich erst verdienen müssen. Sie sind Voraussetzungen gesellschaftlicher Teilhabe – und schaffen Perspektiven für kommende Generationen.

Femizid in CoesfeldWir sind geschockt und fassungslos über den fürchterlichen Femizid am 23.09.2026 in Coesfeld.Unser Mi...
02/10/2026

Femizid in Coesfeld

Wir sind geschockt und fassungslos über den fürchterlichen Femizid am 23.09.2026 in Coesfeld.
Unser Mitgefühl gilt der Familie und allen Freund*innen der betroffenen Frau in dieser unfassbar schweren Situation.

Dieser grausame Mord zeigt deutlich, dass gefährdete Frauen nicht ausreichend geschützt werden. Dies trifft insbesondere auf geflüchtete Frauen zu, welche in Deutschland kein eigenes soziales Sicherheitsnetz haben.
In der Berichterstattung des WDR wird Christoph Schlütermann, Vorstand des DRK Kreis Coesfeld, mit den Worten zitiert, man versuche Hilfestellung zu geben, komme bei solchen Taten aber immer wieder zu spät, „weil diese Eskalationen nicht vorhersehbar sind“.
Wir sind überzeugt: Diese Eskalationen sind vorhersehbar. Frauen berichten uns immer wieder von konkreten Morddrohungen. Angemessene Schutzmaßnahmen werden von den Verantwortlichen in den Geflüchtetenunterkünften oft nicht ergriffen.
Zudem heißt es in der Berichterstattung, es gebe laut Christoph Schlütermann „grundsätzlich ein Problem mit häuslicher Gewalt in Flüchtlingsfamilien“. Diese pauschale Aussage wird in keiner Statistik belegt. Es gibt hierzu keinerlei belastbare Daten. Sie reproduziert rassistische Stereotype und lenkt von der eigentlichen Problematik ab.
Die Opferzahlen häuslicher Gewalt sind in Deutschland insgesamt auf einem traurigen Höchststand. Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.

Wir fordern:
Frauen müssen unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder finanzieller Situation Zugang zu Frauenhäusern, Fachberatungsstellen, medizinischer und psychosozialer sowie rechtlicher Unterstützung haben. Sicherheit ist ein Menschenrecht!
Politik und Behörden müssen Gewaltschutzkonzepte anpassen und vor allem umsetzen. Sie müssen eine sichere Unterbringung gewährleisten und den Zugang zu Beratungsangeboten verbessern. Beratungs- und Schutzangebote müssen weiter ausgebaut werden.
Frauen brauchen endlich einen verlässlichen und wirksamen Schutz vor Gewalt und Bedrohung.

Was macht eigentlich die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)? 💬Unsere MBE unterstützt Ratsuchende dabei...
02/10/2026

Was macht eigentlich die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)? 💬

Unsere MBE unterstützt Ratsuchende dabei, sich eine selbstbestimmte Perspektive in Deutschland aufzubauen – etwa bei aufenthaltsrechtlichen Fragen, beim Familiennachzug oder durch die Vermittlung zu Sprachkursen und weiteren Fachberatungsstellen.

Die Beratung ist kostenlos und kann bei Bedarf mit Sprachmittlung stattfinden. Auch online ist Beratung möglich: über mbeon – den Link findet ihr in unserer Bio.

Im Post stellen wir euch den Arbeitsbereich genauer vor.

Anlässlich der MBE-Aktionswoche vom 28.09. bis 02.10. zeigen wir außerdem in unserer Story, welche Einschränkungen dem Beratungsangebot ab 2027 drohen und was wir gemeinsam mit den anderen MBE-Trägern in Münster dagegen fordern.

Was macht eigentlich die GGUA?Der Verein wurde unter dem Namen Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchende...
22/09/2026

Was macht eigentlich die GGUA?

Der Verein wurde unter dem Namen Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. 1979 in Münster gegründet.
Seitdem begleiten wir in unserer Beratung Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte in sozial- und aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten zu mehr Selbstbestimmung.
Ziel unserer Arbeit ist es, Menschen bei der Durchsetzung ihrer Recht zu stärken und ihre gesellschaftliche Teilhabe zufördern.
Durch vielfältige Projekte setzen wir zudem für bessere Lebensbedingungen und ein solidarisches Miteinander ein.

Wer darf arbeiten – und wer nicht?Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist du...
15/09/2026

Wer darf arbeiten – und wer nicht?

Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist durch neue gesetzliche Regelungen noch komplizierter geworden. Gleichzeitig sind viele Fragen derzeit noch nicht abschließend geklärt.

Wir haben deshalb den aktuellen Stand in zwei kompakten Übersichten zusammengefasst:
→ für Menschen mit Aufenthaltsgestattung
→ für Menschen mit Duldung

Jeweils mit Informationen zum Arbeitsmarktzugang innerhalb und außerhalb von Landeseinrichtungen.

Beide Übersichten findet ihr über den Link in unserer Bio.

Die GGUA Flüchtlingshilfe e.V. sieht die geplante Teilnahme der Stadt Münster am Landesprojekt „Missimo“ äußerst kritisc...
14/09/2026

Die GGUA Flüchtlingshilfe e.V. sieht die geplante Teilnahme der Stadt Münster am Landesprojekt „Missimo“ äußerst kritisch.

Statt wirksam gegen Armut und Ausbeutung vorzugehen, droht das Projekt, nicht-deutsche EU-Bürger*innen unter Generalverdacht zu stellen und bestehende Ausgrenzung weiter zu verschärfen.

Wir sagen: Soziale Probleme brauchen Unterstützung und Teilhabe – nicht Stigmatisierung und mehr Kontrolle.

Unser ausführliches Statement mit Hintergründen und Zahlen findet ihr über den Link in unserer Bio.

Besuch uns am Samstag beim  in Münster! 🎉 Gemeinsam mit  sind wir von 10 bis 18 Uhr auf der Wiese gegenüber vom Cinema. ...
12/06/2026

Besuch uns am Samstag beim in Münster! 🎉 Gemeinsam mit sind wir von 10 bis 18 Uhr auf der Wiese gegenüber vom Cinema. Freu dich auf coolen Merch für die nächste Demo und fairen Honig aus Münster. 🐝 Lass uns einen tollen Tag verbringen! 🌟

05/01/2025

Bundesinnenministerin Faeser hat angekündigt, den Schutz geflüchteter Syrer*innen überprüfen lassen zu wollen. Wir raten, Ruhe zu bewahren.

Denn derzeit ist vieles unklar: Liegen überhaupt schon belastbare Berichte vor, insbesondere des Auswärtigen Amtes und internationaler Organisationen, auf die sich die Annahme einer dauerhaften und stabilen Änderung der Lage stützen könnte, die die von der Genfer Flüchtlingskonvention geforderte "Rückkehr in Sicherheit und Würde" erlauben könnte? Gerade die sich jüngst massiv verschärfende wirtschaftliche Situation deutet in eine andere Richtung. Hat das BAMF überhaupt die personellen Ressourcen, um eine Vielzahl an sog. Widerrufsverfahren in nennenswerter Zeit zu führen?

Momentan spricht viel dafür, dass Faesers Ankündigung eher mit Blick auf den Wahlkampf ausgesprochen worden sein könnte. Aus gegebenem Anlass dennoch einige Hinweise zum Widerrufsverfahren.

1. Ein Widerruf kommt normalerweise nicht überraschend. Ein Schreiben des BAMF kündigt die Überprüfung des Schutzstatus an. Damit gibt das BAMF auch Gelegenheit zur Stellungnahme - Betroffene können also dem BAMF die Gründe mitteilen warum sie sich weiter gefährdet sehen.

Da das BAMF zB beim Widerruf des subsidiären Schutzes auch prüfen muss, ob ggf. ein Abschiebungsverbot vorliegt, sollten in der Antwort an das Amt auch zB persönliche sog. Vulnerabilitäten mitgeteilt werden - dazu gehören körperliche und psychische Erkrankungen, Behinderungen, hohes Alter und andere belastende Faktoren, zB alleinerziehend zu sein.

Damit das Schreiben des BAMF mich erreichen kann, sollte dem BAMF meine aktuelle Adresse bekannt sein. Wer dann Post vom BAMF erhält, sollte sich dringend beraten lassen und dazu zB Kontakt zu seinem früheren Rechtsanwalt aus dem Asylverfahren aufnehmen.

2. Im Fall des tatsächlichen Widerrufs ergeht auch die Entscheidung stets schriftlich. Mündliche Ankündigungen etwa von Mitarbeitern der Ausländerbehörde sind idR nicht bindend, können aber Anlass sein, über meinen Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob eine Entscheidung des BAMF bereits existiert, mir aber nicht zugestellt werden konnte, zB weil meine Adresse nicht bekannt war.

3. Gegen eine Widerrufsentscheidung kann Klage erhoben werden. Ob die Lage in Syrien sich tatsächlich durchgreifend verändert hat, unterliegt der vollen Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte. Betroffene sollten, wenn ein Widerruf vorliegt, auch dazu Beratung suchen und ihre bisherigen Rechtsanwälte kontaktieren.

4. Schon Ministerin Faeser weist darauf hin: Auch ein Widerruf des Schutzstatus führt nicht zwingend zum Verlust des Aufenthaltsrechts in Deutschland. Wer hier eingebürgert ist, behält den deutschen Pass und damit selbstverständlich das Recht, in Deutschland zu leben. Wer eine Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis hat einer Arbeit nachgeht, seinen Lebensunterhalt selbst verdient oder eine Ausbildung macht, wird idR ebenfalls bleiben dürfen. Das sind nur Beispiele - es gibt weitere Konstellationen. Gerade wenn man keine Arbeit oder Ausbildung hat, könnte es sich aber lohnen, sich darum zu bemühen, sofern die eigene Lebenssituation das zulässt.

Im Ganzen gibt die Ankündigung der Ministerin eher Anlass, die Situation weiter aufmerksam zu beobachten, als zur Unruhe.

11/12/2024

Die Bundesregierung beendet das Bundesaufnahmeprogramm für schutzbedürftige Afghan:innen. Finanzielle Mittel für das Programm sind im Haushalt 2025 nicht vorgesehen. Ziel war es, 1000 Menschen pro Monat aufzunehmen, also etwa 25.000 Schutzsuchende vom Start des Programms bis Ende November 2024. Bis zum 8.11.2024 konnten jedoch nur 734 Afghan:innen einreisen.

Adresse

Hafenstraße 3-5
Münster
48153

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:30
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:30
Mittwoch 09:00 - 13:30
Donnerstag 09:00 - 13:30
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Telefon

+49251144860

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