Gerichthof der Menschen - GdM

Gerichthof der Menschen - GdM Der originäre Gerichthof der Menschen ist ein öffentlich-globaler Pflichtgerichthof für die Einhaltung der originären und prärogativen Gebote. ichr.de

Gerichthof der Menschen

oberster Gerichthof des Bundes aller Menschen, Völker, Nationen und Staaten
des Natur- und Völkerrecht

Der Gerichthof der Menschen ist als oberstes Bundesgericht ein Tatsachengericht, ein Pflichtgerichthof zum Schutz von Menschen, da es nicht national, international oder supranational, sondern zum Schutz des Grundrecht jedes einzelnen Menschen global ist. Er ist in Art. 9

5 Grundgesetz in der Gerichtsbarkeit für die Jurisfiktion, Schuldverwaltung und privaten Polit-Parteien für Privatpersonen vorgesehen und kann aus dem Grundgesetz ohne Grundrechtanbindung nicht von System-Staaten eingerichtet oder betrieben werden. Nationale, internationale und supranationale Regierungs-Organisationen sind keine global-bevorrechtigte Organisation des Natur- und Völkerrecht! historische und verfassungrechtliche Entwicklung der Rechtschaffung

Das oberster Bundesgericht ist ein historischer und verfassungrechtlicher Pflichtgerichthof der deutschen Kriegszeit gemäß Präambel, Art. 1-19, 20 (4), 24 (3), 25, 31, 79 (3), 95, 100, 139 GG. ACHTUNG:
Dieser Gerichthof ist in Art. 24, 25 GG an das IZMR und ZEB durch Entäußerung in diplomatischer Entäußerung
völkerrechtlich und global in Urkunden mit absoluter nationaler und internationaler Beweiskraft zugestanden worden

und ersetzt den Kontrollrat seit 1990 nach dem SHAEF- und SMAD-Gesetz. Der Gerichthof der Menschen ist gemäß den völkerrechtlichen und diplomatischen, nationalen und internationalen Urkunden mit absoluter Beweiskraft als Kontrollkommission für die Wirksamkeit der Behörden zuständig für

Referendum, Veto und verfassungsrechtliche Prüfung von Gesetzten
Wahlprüfung und Wahlkontrolle
Staats-Haftung von politischen Fehlern durch die Politik(er)
Regreß gegen Politiker und Parteien bei Wahlbetrug
Sittlichkeitsprüfung von Politikern und Ministern
Diätenfestlegung von Parlamentarien
Richterberufung, Richter- und Gerichtskontrolle
Standesaufsicht der Rechtspflege (Rechtsanwalt und Rechtspfleger)
Prüfung von Dienst- und Disziplinarverfahren von Beamten
Prüfung von Befangenheitsanträgen gegen Richter
Prüfung von Rechtsmißbrauch und Rechtsbeugung
Strafverfolgung im Amt (§§92, 258a, 331-358 StGB)
Prüfung zur Verfolgung von Straftaten im Amt als Hochverrat
Strafverfolgung von Hochverrat
Einführung und Pflege von öffentlichen Datenbanken über Personen im Amt
Wiederaufnahmeverfahren und Prüfung von Urteilen
Gewährung von Prozeßkostenhilfe
Entschädigungsrecht
Zentrale OEG-Stelle für Straftaten im Amt
Prüfung bei Diffamierung
Unterlassungs- und Vollstreckungsverfahren im Zivilrecht
Prüfung von Gesetzen (Menschenrechtskontrolle bei Wählervorbehalt AuslR)
Prüfung überlange Verfahrensdauer
Prüfung in Betreuungssachen
Prüfung bei Kindesentziehung
Prüfung bei Psychiatrisierung
Prüfung und Umsetzung von EU-Richtlinien
Genehmigung und Kontrolle der Gemeinnützigkeit
Statistik über die geleistete Tätigkeit von Behörden und Straftaten im Amt

Die Kommission für die Wirksamkeit der Behörden arbeitet dynamisch im Einzelfall im Sinne einer Unterlassungskommission für Menschrechte gemäß §§307, 179 BGB und wird vom Bürger direkt angerufen. Deswegen kann keine Inzuchtdepression des Systems auftreten, weil die Kommission legitimiert durch Art. 1,25, 20 I, IV GG gesteuert wird. Diese nationalen, internationalen und supranationalen Urkunden sind dem Bundesverfassungorganisationen sowie insbesondere dem Land Niedersachsen (Staatskanzlei, Landtag, ... und anderen Ministerien über den Notar nach dem Recht der Verträge für das wiener, haager und genfer Abkommen zugestellt worden (Vergleich Strafbarkeit der Rechtverletzung § 8-10 VStGB). Recht der Verträge - SR 0.111 : Verträge sind zu erfüllen - pacta sunt servanda! Bundesrepublik – Grundlagen StGBl. Nr. 139/1918 vom 19.12.1918
Regulierungsakt HK vom 05.10.1961, WüD vom 18/24.04.1961,

Art. 1 (1,3,5), 2 ÜLV, Art. 24 (3), 25 GG, §§ 18-20 GVG, § 2 VwVfG, § 40 VwGO, § 2 AO,
§ 112 BPersVG, Art. 142, 149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51

globale Beweisurkunden mit absoluter nationaler und internationaler Beweiskraft:
Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 113/2009 IZMR, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 15 /2014
Landesnotar Johst Matthies, Tostedt, Urkunde 114/2009 – ZEB, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 85 – 16 /2014
Landesnotar Ralf Grosser, Tostedt, Urkunde 139/2013 – GdM, Landgericht STADE, Apostille 9191 a 84 – 9 /2013

mehr Informationen:

http://gerichthof-mensch.org/f-a---bundesgericht.html


Dies ist kaum vorstellbar für die einfachen Menschen, die in den System-Staaten kein UN-Recht kennengelernt haben und sich irrig als Privatpersonen denken, denn wer das UN-Recht nicht kennt oder erlebt hat, weiß nicht wovon die Rede ist. Der Beweis ergibt sich ganz einfach durch Tatsachen. "....Das oberste Bundesgericht war in Deutschland das nach der ursprünglichen Fassung des Art. 95 Grundgesetz vorgesehene rechtswegübergreifende Bundesgericht, das zur Wahrung der Einheit des Bundesrechts eingesetzt werden und Fälle entscheiden sollte, deren Einheitlichkeit der Rechtsprechung der fünf oberen Bundesgerichte von grundsätzlicher Bedeutung war. Dieses Gericht ist nie errichtet worden.... ". hervorgehoben Original mehr Informationen


Das Zentrum des Netzwerk Menschenrecht (IZMR und ZEB) sowie alle angeschlossenen Organisationen haben den globalen Gerichthof der Menschen [GdM] als ihren freiwilligen Pflichtgerichthof zu ihrem Schutz gewählt. Der Gerichthof der Menschen ist ein globaler Gerichthof für Prävention und Rechtitution zur Amnestie im Netzwerk Menschenrecht, da die sonstigen Gerichte der Jurisfiktion keine Grundrecht berechtigten und keine Grundrecht befugten Gerichte sind, denn staatliche Gerichte gibt es in der gewerblichen Bundesreublik Deutschland in Art. 133 GG gemäß § 15 GVG nicht. Die juristischen Gerichte sind Grundrecht los, nicht Grundrecht berechtigt und nicht Grundrecht befugt. Sie handeln als reine freiwillige Gerichte unter Zwang und da entstehen die Menschenrechtverletzungen sowie die Obligation. Die Menschen können sich sich an den Gerichthof der Menschen (GdM) mit dem Anspruch auf Rechtdurchsetzung wenden, um Feststellung von Menschenrechtverletzungen sowie die Einhaltung und Verletzung internationaler Verträge des Völkerrechtes im humanitärem Völkerrecht zu erzwingen. Der GdM befindet sich im neutralen Land, denn die Räumlichkeiten sind unter dem Völkerrecht unverletzlich. Der GdM ist ein Gericht für offenkundige und offensichtliche Feststellungen und kein reines Handels- oder Streitgericht. Der GdM ist ein ständiges Präventiv- und Strafgericht, ein Pflichtgericht zum Schutz des überpositiven Rechts mit Sitz auf Erden, zur Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtprinzip in der Genesis. Die Amtssprache am GdM ist deutsch. Die Tätigkeit des GdM ist nicht auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern auf Prävention und Restitution zur Amnestie durch Obligation in Not, Notstand, Notwehr und Selbsthilfe gerichtet. Der Gerichthof der Menschen erfüllt die Voraussetzungen im Transzendenzbezug der Präambel zum Schutz des Grundrecht jeden Menschen, des globalen Gericht in Art. 24 (3), 25 GG sowie Art. 1-2 Überleitungsvertrag sowie Art. 73 UN-Charta in Verbindung mit Art. 142-149 genfer Abkommen IV - SR 0.518.51 für den Vollzuz des Völkerrecht zum Schutz der Menschen vor den Personen in Kriegszeiten, also im Kollisionsfall (KRG Nr. 35). Es handelt sich bei diesem Gericht um ein Präventionsgericht des bevorrechtigten Völkerrecht, um

1. den Verantwortlichen für sein Verhalten zu bestrafen (Repression),
2. ihn davon abzuhalten, erneut dieses rechtswidrige Verhalten fort zu setzen (Spezialprävention) und
3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention). http://gerichthof-mensch.org/index.html



Inhaberrecht


Gerichthof der Menschen
Bielfeldtweg 26 in [DE-21682] STADE


Das Zentrum des Netzwerk Menschenrecht (IZMR und ZEB)
sowie alle angeschlossenen Organisationen haben den globalen
Gerichthof der Menschen [GdM]
als ihren freiwilligen Pflichtgerichthof zu ihrem Schutz gewählt. Der Gerichthof der Menschen ist ein globaler Gerichthof für Prävention und Rechtitution zur Amnestie im Netzwerk Menschenrecht, da die sonstigen Gerichte der Jurisfiktion keine Grundrecht berechtigten und keine Grundrecht befugten Gerichte sind. Die Menschen können sich sich an den Gerichthof der Menschen (GdM) mit dem Anspruch auf Rechtdurchsetzung wenden, um Feststellung von Menschenrechtverletzungen sowie der Einhaltung undVerletzung internationaler Verträge des Völkerrechtes im humanitärem Völkerrecht zu erzwingen. Der GdM befindet sich im neutralen Land. Der GdM ist ein Gericht von offenkundigen und offensichtlichen Feststellungen. Der GGDM ist ein ständiges Präventiv- und Strafgericht, ein Obergericht zum Schutz des überpositiven Rechts mit Sitz auf Erden, zur Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtsprinzips. Die Tätigkeit des GdM ist nicht auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern auf Prävention und Rechstitution zur Amnestie durch Obligation gerichtet.

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Atatürk Bulvarı No:185, Ankara/TURKEY
Ankara
[TR-06680]

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Entstehung und Funktion des Gerichthof der Menschen

Gerichthof der Menschen [GdM]

Balexert Tower, 18, Avenue Louis-Casaï, [CH-1209] GENEVA Das Zentrum des Netzwerk Menschenrecht (IZMR und ZEB) sowie alle angeschlossenen Organisationen haben den globalen Gerichthof der Menschen [GdM] als ihren freiwilligen Pflichtgerichthof zu ihrem Schutz gewählt. Der Gerichthof der Menschen ist ein globaler Gerichthof für Prävention und Rechtitution zur Amnestie im Netzwerk Menschenrecht, da die sonstigen Gerichte der Jurisfiktion keine Grundrecht berechtigten und keine Grundrecht befugten Gerichte sind. Die Menschen können sich sich an den Gerichthof der Menschen (GdM) mit dem Anspruch auf Rechtdurchsetzung wenden, um Feststellung von Menschenrechtverletzungen sowie der Einhaltung undVerletzung internationaler Verträge des Völkerrechtes im humanitärem Völkerrecht zu erzwingen. Der GdM befindet sich im neutralen Land. Der GdM ist ein Gericht von offenkundigen und offensichtlichen Feststellungen. Der GGDM ist ein ständiges Präventiv- und Strafgericht, ein Obergericht zum Schutz des überpositiven Rechts mit Sitz auf Erden, zur Einführung von Gerichten als Ausdruck der Wahrung des Rechtsprinzips. Die Amtssprache am GdM ist deutsch. Die Tätigkeit des GdM ist nicht auf wirtschaftlichen Erfolg, sondern auf Prävention und Rechstitution zur Amnestie durch Obligation gerichtet.

Gerichthof der Menschen oberster Gerichthof des Bundes aller Menschen, Völker, Nationen und Staaten des Natur- und Völkerrecht Der Gerichthof der Menschen ist als oberstes Bundesgericht ein Tatsachengericht, ein Pflichtgerichthof zum Schutz von Menschen, da es nicht national, international oder supranational, sondern zum Schutz des Grundrecht jedes einzelnen Menschen global ist. Er ist in Art. 95 Grundgesetz in der Gerichtsbarkeit für die Jurisfiktion, Schuldverwaltung und privaten Polit-Parteien für Privatpersonen vorgesehen und kann aus dem Grundgesetz ohne Grundrechtanbindung nicht von System-Staaten eingerichtet oder betrieben werden. Nationale, internationale und supranationale Regierungs-Organisationen sind keine global-bevorrechtigte Organisation des Natur- und Völkerrecht! historische und verfassungrechtliche Entwicklung der Rechtschaffung Das oberster Bundesgericht ist ein historischer und verfassungrechtlicher Pflichtgerichthof der deutschen Kriegszeit gemäß Präambel, Art. 1-19, 20 (4), 24 (3), 25, 31, 79 (3), 95, 100, 139 GG. ACHTUNG: Dieser Gerichthof ist in Art. 24, 25 GG an das IZMR und ZEB durch Entäußerung in diplomatischer Entäußerung völkerrechtlich und global in Urkunden mit absoluter nationaler und internationaler Beweiskraft zugestanden worden und ersetzt den Kontrollrat seit 1990 nach dem SHAEF- und SMAD-Gesetz. Der Gerichthof der Menschen ist gemäß den völkerrechtlichen und diplomatischen, nationalen und internationalen Urkunden mit absoluter Beweiskraft als,