01/09/2024
Kirchensteuer
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Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.
Neben den wichtigsten Kirchen in Deutschland, der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche, erheben auch die alt-katholischen Kirchen[wp], die freien Protestanten, die freireligiösen Gemeinden[wp], die Unitarier[wp] und die jüdischen Gemeinden eine Kirchensteuer (bzw. Kultusgeld). Mit einem Online-Kirchensteuer-Rechner kann ermittelt werdenn, wie hoch der Beitrag für ein Kirchengemeinde ist.
Inhaltsverzeichnis
1 Erhebung vom Einkommen
2 Tipp zum Kirchensteuer Rechner: Wie berechnet sich die Kirchensteuer?
3 Tipp zum Kirchensteuer Rechner: Wem kommt das Geld zugute?
4 Deutscher Staat und Kirchensteuer
5 Rechtswidrige Kirchensteuer
6 Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Kirchensteuer
7 Einzelnachweise
8 Querverweise
9 Netzverweise
Erhebung vom Einkommen
Die Kirchensteuer wird vom Einkommen nur erhoben, wenn der Steuerpflichtige einer der genannten Gemeinschaften angehört und auch tatsächlich in Deutschland lebt. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, wird die Kirchensteuer auch dann nicht mehr erhoben, wenn er weiterhin in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist. Solange er in Deutschland wohnt, kann nur ein Austritt aus der Religionsgemeinschaft einen Wegfall der Steuern bewirken.
Tipp zum Kirchensteuer Rechner: Wie berechnet sich die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die bereits berechnete Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg werden 8 % erhoben, in den anderen Bundesländern liegt der Anteil für die Kirchensteuer bei 9 %. Liegt das Einkommen über einer Kappungsschwelle, kann beantragt werden, dass ein niedrigerer Steuersatz zum Tragen kommt. Nur in einigen Bundesländern wird automatisch der günstigste Beitrag eingefordert. Falls der Steuerpflichtige in einer Ehe mit verschiedenen Konfessionen lebt oder nur ein Partner verpflichtet ist, Kirchensteuer zu zahlen, kommen weitere Sonderregelungen zur Anwendung. Sofern beide Partner Kirchensteuer zahlen müssen, wird bei gemeinsamer Veranlagung die erhobene Steuer unter beiden Religionsgemeinschaften gleich verteilt. Ist ein Partner konfessionslos, kann ein so genanntes Kirchgeld[wp] erhoben werden.
Tipp zum Kirchensteuer Rechner: Wem kommt das Geld zugute?
Die Kirchensteuer soll direkt den jeweiligen Religionsgemeinschaften zukommen. Die Bundesländer erheben lediglich einen Beitrag in Höhe zwischen 2 und 4,5 % als Verwaltungskosten. Mit dem übrigen Geld finanzieren die Gemeinschaften die entsprechenden Infrastrukturen wie Kindertagesstätten oder Gemeindehäuser und zum Teil den notwendigen Personalaufwand.[1]
Deutscher Staat und Kirchensteuer
In Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern[wp] der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten. Nach Art. 140 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung[wp] sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts[wp] sind, berechtigt, Steuern zu erheben. Innerhalb des deutschen Staatskirchenrechts ist die Kirchensteuer ein Teil des Privilegienbündels aus Rechten und sonstigen Vorteilen, welches Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus[wp] eingeräumt wird.
Die Kirchensteuer gehört zu den Res mixtae[wp], d. h. Sachgebieten, die als gemeinsame Angelegenheiten sowohl staatliche Angelegenheit als auch Angelegenheit von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind.[2]
Rechtswidrige Kirchensteuer
Außenhandelskammer MERCOSUR – Niederlassung Paraguay
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ruta 7 – km 239,5 – Calle Alegre
Präsidium
3640 Jose Domingo Ocampos - Tel. 00595-985-154450
unsere Fax-Nr. in D: 0049-32-221090496
Paraguay
aussenhandelskammer-mercosur.org[ext]
Fax: 0049-7171-602-572
Amtsgericht und Familiengericht
Schwäbisch Gmünd
Rektor-Klaus-Str. 21
D -73525 Schwäbisch Gmünd
Jose Domingo Ocampos /Paraguay, den 17. Juni 2017
Klagen wegen rechtswidriger Kirchensteuer
beizuladen sind: Evangelische Kirche von Deutschland, Katholische Kirche der BRD, jüdische Kultusgemeinde, Bundesfinanzministerium und Finanzministerium/Justizministerium des Landes Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Arbeit, Stadt Schwäbisch Gmünd/Standesamt, Generalstaatsanwaltschaften des Landes BW
Unsere Fax-Nr. in Deutschland: 032 - 221 090 496
Guten Tag,
bitte beachten Sie unsere Fax-Nummer in Deutschland! Die eingehenden Faxe werden uns als E-Mail sofort automatisch via Internet weitergeleitet. Bitte vorsorglich Post zufaxen, da Post oft überhaupt nicht oder nur mit wochen- oder monatelanger Verspätung ankommt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erheben wir selbst als Verbraucherschutzorganisation[wp] Klage und für die über 5.000 Kinder von Jürgen Hass, Präsident der Außenhandelskammer MERCOSUR, wegen rechtswidriger, verfassungswidriger und betrügerischer Erhebung von Kirchensteuer. Veröffentlichungen in unseren Kammerzeitschriften, auf Facebook an mehrere HUNDERTMILLIONEN Mitglieder in unseren Facebook-Gruppen, auf unseren Webseiten und auf WikiMANNia folgen hierzu, so dass Auskunft nach den Pressegesetzen gefordert wird.
Wir beantragen schon jetzt die (teilweise) Verweisung an die zuständigen Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgericht, Familiengerichte und an das Bundesverfassungsgericht sowie die Verfassungsgerichtshöfe der Länder.
Unsere Klageanträge lauten:
Das Standesamt der Stadt Schwäbisch Gmünd darf die Religionszugehörigkeit von Kindern unter 14 Jahre nicht mehr beurkunden und muss alle Daten hierzu löschen. Man sollte aus der Vergangenheit lernen, denn durch diese Eintragungen konnte man Juden schneller vergasen. Ein Standesamt darf nicht der weltgrößten Kinderfickerorganisation neue Opfer zuführen.
Das Standesamt der Stadt Schwäbisch Gmünd hat Auskunft zu erteilen, wie viele Eintragungen zur Religionszugehörigkeit bei Neugeborenen in den letzten zwei Jahren erfolgten, getrennt nach evangelisch, katholisch, jüdisch, moslemisch usw.
Das Justizministerium und die Generalstaatsanwaltschaften des Landes Baden-Württemberg müssen Auskunft erteilen, wie viele strafrechtliche Verurteilungen es wegen Kindesmissbrauch bei katholischen Pfarrern usw. gab, zur Höhe des Strafmaßes und ob die Strafen tatsächlich in Justizvollzugsanstalten vollstreckt wurden.
Das Justizministerium des Landes BW muss die Nebentätigkeitserlaubnis von Klaus Mayerhöffer, Amtsgerichtsdirektor in Schwäbisch Gmünd und Katholischer Arbeitsrichter der Diözese Rottenburg-Stuttgart, unverzüglich widerrufen.
Es darf keine Kirchensteuer erhoben werden, wenn der Kircheneintritt nicht selbst vom Steuerpflichtigen nach Erreichen der Religionsmündigung und Geschäftsfähigkeit erklärt wird.
Artikel 14 der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen[wp] fordert die Vertragsstaaten auf, das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten, ebenso wie die Rechte und Pflichten der Eltern, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts seiner Entwicklung entsprechend zu leiten.
Die standesamtliche Erklärung bei der Geburtsanmeldung (Vaterschaftsanerkennungen sind sogar nach § 1594 Abs. 4 BGB schon vor der Geburt des Kindes zulässig, selbst eine Schwangerschaft ist nicht Voraussetzung, aber die Religionszugehörigkeit wird in der amtlichen Urkunde schon beurkundet) durch die Eltern stellt einen nichtigen und sittenwidrigen Vertrag zu Lasten Dritter dar. Derartige Erklärungen dienen auch nicht dem Kindeswohl, daher auch eine Verweisung an das zuständige Familiengericht. Denn bereits Kinder können zum Beispiel den Grund- und Immobilienbesitz der Großeltern, das Kapitalvermögen oder eine Firma erben und somit kirchensteuerpflichtig werden.
Der Kircheneintritt ohne Geschäftsfähigkeit und ohne Religionsmündigkeit ist nichtig und sittenwidrig.
Es ist nicht hinzunehmen, dass man seinen eigenen Kirchenaustritt erst nach Vollendung des 14. Lebensjahres vornehmen kann, aber den Kircheneintritt Dritte erklären dürfen. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres wird in Deutschland eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit erworben.
Für die Erhebung der Kirchensteuer ist Kircheneintritt nach dem 14. Lebensjahr des Steuerpflichtigen Voraussetzung. Keine Kirchensteuerlast ohne Eintritt der Volljährigkeit.
Kirchen, die eigene Kirchen-Arbeitsgerichte im Arbeitsrecht für die Mitarbeiter von Krankenhäusern, Altenheime, Altenpflegeheime, Kindergärten, unterhalten und Mitarbeiter wegen Kirchenaustritt oder wegen Scheidung usw. kündigen, müssen vierfache Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, denn die Solidargemeinschaft darf nicht von Egoisten und Parasiten ausgeraubt werden.
Das Kirchliche Arbeitsrecht darf nicht greifen, wenn das Krankenhaus, das Altenheim, das Altenpflegeheim, der Kindergarten usw. überwiegend (zu über 50 %) aus staatlichen Steuermitteln (Land, Bund, Gemeinde) und/oder von gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Privatpatienten finanziert wurde und wird. Daher sind alle Urteile des Kirchlichen Arbeitsgerichts Rottenburg-Stuttgart aufzuheben und das Kirchliche Arbeitsgericht sofort aufzulösen.
Alle eingenommenen Kirchensteuern sind für die letzten zehn Jahre zu erstatten.
Die großen deutschen Volkskirchen erbringen für uns Auslandsdeutsche in Südamerika keine Leistungen. Sie unterhalten hier weder Kindergärten noch Alten- und Altenpflegeheime, aber zocken betrügerisch als Wucherer ab. Wir haben schon über 5.000 Personen zum Kirchenaustritt bewogen, damit wir von den eingesparten Kirchensteuern Spenden für den Bau eigener Alten- und Altenpflegeheime erhalten. Wir stellen unsere Aktivitäten erst ein, wenn wir mindestens die zehn Prozent der vereinnahmten Kirchensteuern des Finanzamtes Neubrandenburg RiA - Rentenempfänger im Ausland erhalten.
Das Konkordat von Hi**er-Deutschland mit dem Vatikan[ext] und der Evangelischen Kirche ist nichtig, weil Adolf Hi**er durch das Ermächtigungsgesetz illegal an die Macht kam.
Mord verjährt nicht. Die Folgen von Mord ebenfalls nicht. Die Kirche wird daher aufgefordert die geraubten Grundstücke der Hexen, die die Kirche verbrennen ließ, unverzüglich herauszugeben und die illegal gezogenen Früchte an den Staat herauszugeben. Nur aus diesen Gründen ist die katholische Kirche der größte Grundbesitzer der Welt. Durch Raub und Mord.
Der Präsident des kirchlichen Arbeitsgericht, Klaus Mayerhöffer, ist unverzüglich abzurufen, denn er kann nicht zwei Herren dienen, nämlich vormittags als Direktor des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd Kirchenaustritte zu beurkunden und Scheidungen auszusprechen. Nachmittags dann am kirchlichen Arbeitsgericht diese Personen zu entlassen. Zudem klaut er die Daten.
Über diese Klagen sollten nur Richter entscheiden, wenn das Richterkollegium aus verschiedenen Konfessionen und ein Konfessionsloser zusammengesetzt ist.
[...]
– Jürgen Hass[3]
Die 10 wichtigsten Fragen zum Thema Kirchensteuer
Wer zahlt die Kirchensteuer?
Kirchensteuer zahlen grundsätzlich alle Kirchenmitglieder, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Gebiet der jeweiligen Kirche haben. Dabei ist die Kirchensteuerpflicht in Deutschland auf natürliche Personen beschränkt, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik ihren Wohnsitz haben. Ausländer sind also ebenfalls kirchensteuerpflichtig, wenn sie einer steuererhebenden Kirche angehören. Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und dort haben, müssen dagegen keine Kirchensteuer zahlen.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur Lohn-, Einkommen- und Kapitalertragsteuer erhoben. Die Höhe dieses Zuschlags liegt in Baden-Württemberg und Bayern bei acht Prozent der genannten Steuern, in allen anderen Bundesländern liegt sie bei neun Prozent.
Wer erhält die Kirchensteuer?
Die Einnahmen aus der Kirchensteuer gehen an die Kirche, in deren Gebiet ein Kirchenmitglied seinen Wohnsitz hat. Ist ein Arbeitnehmer also zum Beispiel römisch-katholisch ist und wohnt in Schleswig-Holstein, gehen die Beiträge an das römisch-katholische Erzbistum Hamburg, zu dem Schleswig-Holstein gehört.
Gibt es einen Mindestbetrag bei der Kirchensteuer?
Kirchenangehörige sollen durch die Kirchensteuer dabei helfen, die Aufgaben der jeweiligen Kirche zu finanzieren. Aufgrund der mitgliedschaftlichen Solidarität in einer Kirche sollen auch Menschen mit einem geringen Einkommen einen gewissen Beitrag leisten. Das bedeutet, dass Kirchensteuer immer dann erhoben wird, wenn der Arbeitnehmer auf sein Einkommen auch Lohn- oder Einkommensteuer zahlen muss. Liegen die acht oder neun Prozent von der Einkommensteuer dabei jedoch unter einem gewissen Mindestbetrag, wird stattdessen dieser erhoben. Der Mindestbetrag unterscheidet sich allerdings in den verschiedenen Bundesländern, dabei liegt er in keinem Land höher als bei 3,60 pro Jahr.
Wann beginnt und endet die Kirchensteuerpflicht?
Die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer beginnt entweder im Monat nach dem Umzug aus dem Ausland nach Deutschland oder im Monat nach dem Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche. Die Kirchensteuerpflicht endet durch einen Umzug ins Ausland, durch den Austritt aus der Kirche oder durch den Tod des Kirchenmitglieds.
Wie kann ich aus der Kirche austreten?
Der Austritt aus der Kirche muss gegenüber der jeweils zuständigen Stelle erklärt werden, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ist. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen ist das Standesamt des Wohnortes zuständig, in Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen das Amtsgericht, in Bremen muss der Austritt gegenüber der Kirchenkanzlei erklärt werden.
Wie werden Ehegatten besteuert?
Die Kirchensteuer ist von der persönlichen Mitgliedschaft eines Ehegatten in einer Kirche abhängig, dabei gilt der Grundsatz der so genannten Individualbesteuerung. Deshalb muss bei verheirateten Arbeitnehmern zwischen konfessionsverschiedenen und konfessionsgleichen Ehen unterschieden werden. In konfessionsgleichen Ehen wird die Kirchensteuer bei gemeinsamer Veranlagung auf der Grundlage der gemeinsam ermittelten Bemessungsgrundlage ermittelt.
Welche Richtlinien gelten bei konfessionsverschiedenen Ehen?
In konfessionsverschiedenen Ehen sind beide Ehegatten Mitglied in unterschiedlichen steuererhebenden Kirchen. Dabei wird die Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung auf der Grundlage der gemeinsam ermittelten Bemessungsgrundlage berechnet, der Kirchensteuerbetrag wird dann jeweils zur Hälfte auf die beiden Kirchen der Ehegatten aufgeteilt.
Welche Rolle spielt die Kirchensteuer für die Berechnung des Arbeitslosengeldes?
Die Kirchensteuer wird seit dem 1. Januar 2005 nicht mehr berücksichtigt, wenn das Arbeitslosengeld berechnet wird. Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes oder anderer Transferleistungen ist das die ausschlaggebende Bemessungsgrundlage. Dieses Nettogehalt entspricht dem Arbeitsentgelt (dem Bruttogehalt), das um bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallende gesetzliche Abzüge verringert ist. Hierbei wird die Kirchensteuer nicht mehr berücksichtigt.
Ist die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig?
Die Kirchensteuer-Zahlungen, die innerhalb eines Kalenderjahres geleistet wurden, können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und sind als Sonderausgabe abzugsfähig. Dabei sind eventuell erhaltene Erstattungen von der gezahlten Kirchensteuer abzuziehen. Liegen die Erstattungen allerdings höher als die gezahlte Kirchensteuer, sind diese nicht als Einnahmen zu verzeichnen, vielmehr liegen die Sonderausgaben in Bezug auf die Kirchensteuer dann bei Null.[4]
Einzelnachweise
Michael Mühl: Kirchensteuer Rechner - Wieviel erhält die Kirche von Ihrem Bruttogehalt?, Smart-Rechner am 28. August 2018
Wikipedia: Kirchensteuer (Deutschland)
Pdf-icon-intern.svg Klagen wegen rechtswidriger Kirchensteuer - Jürgen Hass, 17. Juni 2017 (7 Seiten)
Michael Mühl: Kirchensteuer - Informationen und Beratung, Smart-Rechner am 28. August 2018
Querverweise
Erbschaftsteuer
Lohnsteuer
Rentenbesteuerung
Schenkungsteuer
Netzverweise
Youtube-link-icon.svg Kirchensteuer - Außenhandelskammer MERCOSUR (15. April 2019) (Länge: 7:37 Min.)
Smart-Rechner:
Kirchensteuer-Rechner
Kirchenaustritt
Youtube-link-icon.svg Kirchensteuer - der unglaubliche Skandal - Der Sünder (30. Juli 2013) (Länge: 6:39 Min.)