02/05/2026
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Ein Gesetz, das vor 35 Jahren viele Hoffnungen weckte
(Dokument des Monats)
Vor 35 Jahren, am 26. April 1991, verabschiedete der Kongress der Volksdeputierten der damaligen Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) das Gesetz „Über die Rehabilitierung der repressierten Völker“. Dies geschah mitten in der leider nur kurz andauernden Phase des demokratischen Aufbruchs. Im Zuge der sogenannten Perestroika wurden ernsthafte Bemühungen unternommen, mit der stalinistischen Vergangenheit endgültig zu brechen und den unschuldigen Opfern staatlicher Willkür und Verfolgung Wiedergutmachung zu leisten.
Das Gesetz betraf mehrere ethnische Minderheiten, darunter Bürger deutscher, kalmückischer, balkarischer, tschetschenischer, inguschischer, karatschaischer, krimtatarischer, finnischer, koreanischer und türkisch-meschetischer Nationalität, die vornehmlich während des Zweiten Weltkriegs mehrheitlich oder vollständig aus ihren angestammten Siedlungsgebieten deportiert worden waren. Angehörige weiterer Völker erlebten eine partielle Verbannung, darunter Polen, Ukrainer, Esten, Letten, Litauer, Iraner, Griechen, Armenier, Bulgaren und Kurden.
Mit diesem Gesetz erklärte das höchste russische Staatsgremium alle Maßnahmen des früheren kommunistischen Regimes, die durch eine „Politik der Verleumdung und des Genozids auf staatlicher Ebene“ gegenüber den genannten Minderheiten gekennzeichnet waren, für ungesetzlich und verbrecherisch. Den betroffenen Völkern sowie einzelnen Bürgern wurde verbindlich „die Anerkennung und Realisierung ihrer Rechte … auf die Wiederherstellung der vor ihrer Abschaffung entstandenen national-staatlichen Gebilde sowie auf den Ersatz des vom Staat zugefügten Schadens“ zugesichert.
Allerdings wies das Gesetz eine große Lücke auf: Die Frage nach den Verantwortlichen für dieses Menschheitsverbrechen, das unter den deportierten Völkern Hunderttausende Todesopfer forderte, wurde vollständig ausgeklammert. Die verantwortlichen Organisationen, etwa die kommunistische Partei, das NKWD oder die Hauptverwaltung der Lager (GULag), wurden nicht als verbrecherisch eingestuft. Über Zehntausende von (Mit-)Tätern und Mitläufern, die Deportationen, Lagerunterbringung und Sondersiedlungen organisiert hatten, wird bis heute kaum gesprochen, ganz zu schweigen von ihrer strafrechtlichen Verantwortung.
Zum gesamten Dokument mit der vollständigen Fassung des Gesetzes auf Deutsch gelangen Sie auf unserer Homepage unter dem nachfolgenden Link:
https://bkdr.de/dokument-des-monats-04-2026/
Auf dem Foto sehen Sie einen Zeitungsausschnitt des Gesetzes von 1991.