Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. Wir stärken den Tierschutz.

Wir unterstützen unsere Mitgliedsvereine bei ihrer Arbeit, arbeiten mit politischen Entscheidungsgremien zusammen, sind Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger und wir sind in diversen Gremien aktiv.

Aktionstag „Kollege Hund“ bringt Hunde am 11. Juni an den ArbeitsplatzAm 11. Juni lädt der Deutsche Tierschutzbund anläs...
10/06/2026

Aktionstag „Kollege Hund“ bringt Hunde am 11. Juni an den Arbeitsplatz

Am 11. Juni lädt der Deutsche Tierschutzbund anlässlich des Aktionstagstages „Kollege Hund“ Unternehmen dazu ein, Hunde am Arbeitsplatz willkommen zu heißen. Mit der Initiative möchte der Verband zusammen mit der Futtermarke Cesar für mehr Akzeptanz von Hunden in der Arbeitswelt werben. Denn wenn Vierbeiner ihre Menschen zur Arbeit begleiten dürfen, profitieren beide Seiten: Hunde müssen weniger Zeit allein verbringen und Beschäftigte erleben häufig ein entspannteres und kommunikativeres Arbeitsumfeld.
„Für viele Hunde bedeutet der Arbeitstag ihrer Bezugspersonen stundenlanges Alleinsein oder Fremdbetreuung. Dabei sind sie auf soziale Kontakte und die Nähe ihrer Menschen angewiesen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wenn Hunde am Arbeitsplatz willkommen sind, verbessert das die Lebensqualität von Mensch und Tier gleichermaßen. Gleichzeitig fördern hundefreundliche Unternehmen eine moderne Arbeitskultur. Sie schaffen zudem bessere Voraussetzungen dafür, dass auch Tierheimhunde ein neues Zuhause finden, da sich Hundehaltung und berufliche Tätigkeit besser vereinbaren lassen.“


Praktische Hilfen und Auszeichnungen für Arbeitgeber

Damit der Aktionstag für Mensch und Tier gelingt, erhalten teilnehmende Unternehmen nach ihrer Anmeldung unter www.kollege-hund.de umfassende Informationen und praktische Hilfestellungen für den Büroalltag mit Hund. Die Futtermarke Cesar stellt ein Überraschungspaket für die vierbeinigen Teilnehmer zur Verfügung. Alle teilnehmenden Unternehmen erhalten zudem im Anschluss eine Urkunde, die sie als hundefreundlichen Arbeitgeber auszeichnet. Betriebe, die Hunde dauerhaft am Arbeitsplatz willkommen heißen, können ein „Hunde willkommen“-Logo für ihre Außendarstellung nutzen.


Hund benötigt geeigneten Rückzugsort

Mitarbeitende bzw. Unternehmen, die sich dafür entscheiden, mit ihren Hunden am Aktionstag teilzunehmen, sollten im Vorfeld das Einverständnis des Arbeitgebers einholen bzw. eventuelle Allergien oder Ängste innerhalb der Mitarbeiterschaft abklären. Jeder Teilnehmende erhält vorab einen Leitfaden zur Integration von Hunden in den Büroalltag. Für einen entspannten Arbeitstag sollte der Hund am Arbeitsplatz einen ruhigen Rückzugsort mit Decke oder Hundekorb sowie jederzeit Zugang zu frischem Wasser haben. Ausreichende Bewegung und Beschäftigung vor Arbeitsbeginn sowie gemeinsame Spaziergänge in den Pausen tragen zusätzlich dazu bei, dass sich der tierische Kollege wohlfühlt.

Copyright Bild: Deutscher Tierschutzbund e.V./ Sabine Münch

Link: https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/aktionstag-kollege-hund-bringt-hunde-am-11-juni-an-den-arbeitsplatz/

Tag der Niedersachsen; zu Gast In BraunschweigDer Tag der Niedersachsen bietet dem Ehrenamt eine Bühne und präsentiert d...
10/06/2026

Tag der Niedersachsen; zu Gast In Braunschweig

Der Tag der Niedersachsen bietet dem Ehrenamt eine Bühne und präsentiert die bunte Vielfalt des Landes. Das Wochenende stellt sowohl traditionelle als auch zukunftsweisende Themen vor und schafft einen Ort der Begegnung für Jung und Alt.

Auch der Landestierschutzverband Niedersachsen ist zu Gast und darf den Tierschutz in Niedersachsen präsentieren.

Dem „Deutschen Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.“ gehören insgesamt 84 Mitgliedsvereine mit 61 Tierheimen und einer Mitgliederzahl von rund 24.500 Mitgliedern an.

Als größte niedersächsische Tierschutzorganisation vertreten wir die Interessen der Tiere in Niedersachsen gegenüber der Politik, den Landesbehörden, den ihnen nachgeordneten amtlichen Organen u. Gremien sowie zuständigen Behörden und sonstigen Institutionen.

Als gemeinnützige Organisation setzen wir uns auf gesellschaftlicher u. politischer Ebene für die Umsetzung des in der niedersächsischen Landesverfassung verankerten Schutzes der heimischen Heim-, Nutz- und Wildtiere ein. Wir wollen am Tag der Niedersachsen über die Präsentation unserer Arbeit mittels unterschiedlicher Medien mit den Besuchern ins Gespräch kommen u. durch Informationen/Aufklärung Wege aufzeigen, um durch Veränderungsprozesse unseren Tieren ein artgerechtes Leben in unseren Reihen zu ermöglichen.

Wo finden Sie uns?

Auf der Natur- und Umweltmeile in der Straße „Magnitorwall“ in Braunschweig

Wir würden uns über Ihren Besuch freuen, um mit Ihnen in das Gespräch zu kommen.

Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht TierschutzBundesregierung will Schutzmechanismen für Versuchstiere aushebeln – Brei...
08/06/2026

Geplantes Tierversuchsgesetz bedroht Tierschutz

Bundesregierung will Schutzmechanismen für Versuchstiere aushebeln – Breiter Widerstand von Tierschutzorganisationen

Millionen von Tieren in deutschen Laboren droht eine massive Schwächung ihres Schutzstatus. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit einem „Tierversuchsgesetz“ ein eigenständiges Gesetz zu schaffen, in dem zukünftig die Regelungen zu Tierversuchen festgeschrieben sind – losgelöst vom Tierschutzgesetz. Zentrale rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen, die derzeit im Tierschutzgesetz verankert sind, könnten so entfallen. Der Deutsche Tierschutzbund schlägt gemeinsam mit insgesamt acht Tierschutzorganisationen Alarm. In einer beim Petitionsausschuss eingereichten, aber noch nicht veröffentlichten Petition fordern sie den Deutschen Bundestag auf, das geplante Tierversuchsgesetz zu stoppen und die bestehenden Regelungen im Tierschutzgesetz beizubehalten. Auch die Tierärzteschaft hatte sich bereits gegen das Gesetz ausgesprochen.

„Die Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, das zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, ist höchst alarmierend“, erklären die beteiligten Tierschutzorganisationen. „Millionen Tiere, die jedes Jahr in Versuchen und zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt werden, werden ihres dringend notwendigen Schutzes beraubt und noch mehr Leiden ausgesetzt.”

Nach Einschätzung der Verbände droht, dass künftig erlaubt werden könnte, was derzeit strafbar ist – etwa das systematische Töten sogenannter überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen. Lobbyisten der Tierversuchsbefürworter fordern darüber hinaus Änderungen im Genehmigungsprozess – zum Nachteil des Tierschutzes. Die bereits jetzt nur oberflächlich mögliche Prüfung der Anträge durch die Behörden könnte so noch weiter geschwächt werden. Tierschutzverbänden könnte zudem die Möglichkeit genommen werden, die Rechtmäßigkeit von Genehmigungen behördlich prüfen zu lassen.

Verstoß gegen Verschlechterungsverbot
Seit 1972 besteht der Grundsatz des Verschlechterungsverbots: Ein einmal erreichter Tierschutzstandard darf nicht wieder abgesenkt werden. Das 2002 eingeführte Staatsziel Tierschutz erkennt dies auch verfassungsrechtlich an. „Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz mit seinen weitreichenden Folgen widerspricht diesem Verschlechterungsverbot und dem verfassungsrechtlichen Auftrag zum Tierschutz in eklatanter Weise“, so die Tierschutzorganisationen.

EU-Vorgaben zu Tierversuchen weiterhin missachtet
Anstatt Versuchsgenehmigungen weiter zu erleichtern, fordern die Organisationen eine konsequente und vollständige Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie. Diese ist in Deutschland – trotz eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Union – bis heute nicht adäquat in deutsches Recht überführt. So mangelt es unter anderem an einer bevorzugten Förderung von tierversuchsfreien Forschungs- und Testmethoden oder einer Obergrenze für Schmerzen und Leiden, die Tieren zugefügt werden dürfen.

Link:https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/bundesregierung-will-schutzmechanismen-fuer-versuchstiere-aushebeln-breiter-widerstand-von-tierschutzorganisationen/

Zum heutigen Internationalen Tag der Milch erinnert der Deutsche Tierschutzbund daran, dass für die Produktion von Kuhmi...
01/06/2026

Zum heutigen Internationalen Tag der Milch erinnert der Deutsche Tierschutzbund daran, dass für die Produktion von Kuhmilch noch immer 410.000 Milchkühe in Anbindehaltung gehalten werden. Hinzu kommen Jungtiere, Bullen, Färsen – also junge Kühe, die noch kein Kalb bekommen haben – und Mutterkühe. Insgesamt etwa eine Million Rinder leben in Deutschland in Anbindehaltung. Der Internationale Tag der Milch dürfe deshalb nicht allein die Bedeutung der Milchwirtschaft in den Mittelpunkt stellen. Wichtig sei eine ehrliche Debatte über Tierschutz, die Zukunft der landwirtschaftlichen Tierhaltung und alternative pflanzliche Ernährungsformen, so der Deutsche Tierschutzbund.

„Milch entsteht nicht im idyllischen Bilderbuchstall, sondern oft unter Bedingungen, die aus Tierschutzsicht nicht akzeptabel sind. Kühe sind soziale und bewegungsaktive Tiere – dennoch werden noch immer hunderttausende von ihnen den Großteil des Jahres oder sogar dauerhaft angebunden“, erklärt Dr. Melanie Dopfer, Fachreferentin für Tiere in der Landwirtschaft beim Deutschen Tierschutzbund. Der Verband fordert ein klares gesetzliches Verbot sowohl für die ganzjährige als auch für die saisonale Anbindehaltung. „Das Anbinden von Rindern ist ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Dopfer.

In der Anbindehaltung sind Rinder an einem Platz angebunden oder in starren Halsrahmen fixiert. Sie können sich weder frei bewegen noch sich umdrehen oder Sozialkontakte in ihrer Herde pflegen. Ihre arteigenen, natürlichen Grundbedürfnisse werden dadurch erheblich und langandauernd eingeschränkt. Sie stehen teils so beengt, dass nicht alle Tiere gleichzeitig liegen können, ohne sich gegenseitig zu behindern oder zu verletzen.

Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit ihrer Kaufentscheidung Einfluss nehmen können. Pflanzliche Alternativen zu Kuhmilch schneiden in Umweltvergleichen regelmäßig deutlich besser ab – unter anderem beim Wasserverbrauch, bei den CO₂-Emissionen und beim Flächenbedarf. „Wer sich für Pflanzendrinks entscheidet, schützt nicht nur Klima und Ressourcen, sondern setzt auch ein klares Zeichen für Tierschutz“, sagt Dr. Isabel Knößlsdorfer, Fachreferentin für Veganismus beim Deutschen Tierschutzbund.

Deutscher Tierschutzbund: „Tötung von Waschbärbabys inakzeptabel“Nach der Tötung der vier Waschbärbabys, die zuvor durch...
30/05/2026

Deutscher Tierschutzbund: „Tötung von Waschbärbabys inakzeptabel“

Nach der Tötung der vier Waschbärbabys, die zuvor durch die Feuerwehr in Solingen von einem Dach gerettet worden waren, meldet sich der Deutsche Tierschutzbund zu Wort. Die in Medienberichten zitierte Aussage des Landesjagdverbands NRW, wonach eine EU-Verordnung die Tötung der Jungtiere zwingend vorgeschrieben habe, weist der Verband entschieden zurück.

Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund: „Wenn der Landesjagdverband NRW behauptet, die Tötung sei rechtlich vorgeschrieben, verbreitet er ein falsches Narrativ, um grausame Entscheidungen nachträglich zu rechtfertigen. Eine Tötung ist weder durch die EU-Verordnung vorgegeben noch zwingend erforderlich. Die zuständigen Behörden hätten zumindest prüfen müssen, ob eine dauerhafte Unterbringung der Tiere in geeigneten Einrichtungen möglich gewesen wäre.“

Zur rechtlichen Einordnung verweist der Deutsche Tierschutzbund auf Artikel 7 der EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über invasive gebietsfremde Arten. Dort heißt es, dass invasive Arten „nicht vorsätzlich in die Umwelt freigesetzt werden“ dürfen. Eine “vorsätzliche Haltung, auch unter Verschluss”, ist nicht zulässig, Ausnahmen gibt es jedoch für Auffangstationen oder Zoos. Eine allgemeine Pflicht zur Tötung enthält die Verordnung hingegen nicht. Vielmehr nennt Artikel 19 ausdrücklich auch „nicht tödliche Maßnahmen“ als zulässige Managementmaßnahmen.

Peer Fiesel, Präsident des Landestierschutzverbands NRW, ergänzt: „Die Tötung der Waschbärbabys ist inakzeptabel, zumal es andere Optionen gegeben hätte. Mit sachkundigen Auffangstationen arbeiten wir bundesländerübergreifend zusammen. Auch Sterilisationsprogramme sind grundsätzlich eine nachhaltige und tiergerechte Alternative zur Tötung.”

Waschbären sind in Deutschland ursprünglich nicht heimisch; einzelne Tiere entkamen aus Pelzfarmen bzw. wurden ausgesetzt. Die sehr anpassungsfähigen Tiere breiteten sie sich schnell aus und sind heute in Deutschland weit verbreitet. Von der EU sind Waschbären als invasive gebietsfremde Art gelistet. Wissenschaftliche Belege dafür, dass sie maßgeblich für den Rückgang bestimmter heimischer Tierpopulationen verantwortlich sind, gibt es jedoch nicht.

Copyright Bild: Deutscher Tierschutzbund e.V. / Marc Jeworrek

Link: https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/toetung-von-waschbaerbabys-inakzeptabel/

Tiere vor Hitze schützen Angesichts der hohen Temperaturen warnt der Deutsche Tierschutzbund vor den potenziellen Gefahr...
27/05/2026

Tiere vor Hitze schützen


Angesichts der hohen Temperaturen warnt der Deutsche Tierschutzbund vor den potenziellen Gefahren für Haus- und Wildtiere. Viele Tiere können ihre Körpertemperatur nicht durch Schwitzen regulieren. Sie leiden daher besonders unter Hitze und Trockenheit.

„An heißen Tagen brauchen Tiere jederzeit Zugang zu frischem Wasser und schattige Rückzugsorte. Die eigenen Haustiere sollte man heißen Tagen besonders gut im Blick haben, um Warnsignale früh zu erkennen“, sagt Dr. Moira Gerlach, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund.

Bei Außengehegen von Kaninchen oder Meerschweinchen sollten Halter auf ausreichend schattige Bereiche achten – auch wenn die Sonne wandert. Für Kühle können vorgekühlte Steinplatten oder feuchte aufgehängte Tücher sorgen. Freigängerkatzen suchen sich in der Regel selbst schattige Plätze und verlegen ihre Aktivitäten in die kühleren Abendstunden.

Hunde sollten möglichst nur während der kühleren Tageszeiten am frühen Morgen oder am Abend ausgeführt werden. Asphalt kann sich stark aufheizen und zu Verbrennungen an den Pfoten führen. Tiere dürfen zudem niemals im Auto zurückgelassen werden: Bereits nach wenigen Minuten können im Fahrzeuginneren lebensgefährliche Temperaturen entstehen. Wer ein Tier in einem überhitzten Fahrzeug entdeckt, sollte umgehend die Polizei verständigen.

Bei Überhitzung schnell handeln

Spätestens, wenn Tiere Anzeichen einer Überhitzung wie starkes Hecheln, Unruhe oder Gleichgewichtsstörungen zeigen, müssen sie sofort aus der Hitze gebracht und möglichst zügig mit kaltem Wasser abgekühlt werden. Bei Verdacht auf einen Hitzschlag sollte umgehend tierärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Wasserstellen helfen Wildtieren

„Auch Wildtiere sind zunehmend auf Hilfe angewiesen, wenn natürliche Wasserstellen austrocknen“, sagt Paulina Kuhn, Fachreferentin für Wildtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Gerade in Städten finden Igel, Eichhörnchen, Wildvögel oder auch Stadttauben bei Hitze oft kaum noch Wasser. Flache Wasserschalen im Garten oder auf dem Balkon, möglichst im Schatten platziert, können helfen und Leben retten. Tierfreunde stellen Wasserschalen häufig auch auf Friedhöfen oder auf Grünflächen auf. Kleine Steine oder Holzstücke in den Wasserschalen dienen Insekten als praktische Landehilfe. Das Wasser sollte täglich gewechselt werden.

Copyright Bild: Deutscher Tierschutzbund e.V./Münch


Weitere Informationen zum Schutz von Wildtieren bei Hitze: www.tierschutzbund.de/tiere-themen/wildtiere/wildtiere-und-hitze

Bundesregierung ohne Überblick über Millionen tote Tiere in der LandwirtschaftDer Deutsche Tierschutzbund kritisiert, da...
20/05/2026

Bundesregierung ohne Überblick über Millionen tote Tiere in der Landwirtschaft

Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert, dass die Bundesregierung keine Angaben über die Zahl der „Falltiere“ in der deutschen Landwirtschaft machen kann. Auf eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/4071) zu den Sterblichkeitsraten von Schweinen, Hühnern und Co. erklärte die Bundesregierung, entsprechende Daten lägen ihr nicht vor. Damit fehlt – mit Ausnahme von Rindern, bei denen jährlich etwa 500.000 Tiere verenden – ein grundlegender Überblick darüber, wie viele Tiere, die für die Lebensmittelproduktion gehalten werden, die Schlachtung gar nicht erst erreichen, sondern verenden oder notgetötet werden müssen.

„Die Bundesregierung hat offensichtlich kein Interesse daran zu wissen, wie viele Tiere in Deutschland “für die Tonne” gezüchtet werden“, kritisiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Trotz bestehender Strukturen zur Entsorgung der Tiere werden diese Daten nicht systematisch gesammelt oder ausgewertet. Dadurch bleibt unsichtbar, wie groß das tatsächliche Ausmaß von Tierverlusten in der Landwirtschaft ist und wo die größten tierschutzrelevanten Probleme liegen.“

Hinweise auf erhebliches Leiden
Jährlich geht es um Millionen sogenannter Falltiere, die frühzeitig auf landwirtschaftlichen Betrieben versterben. Zu den Todesursachen gehören Krankheiten und Verletzungen – unter anderem aufgrund ungeeigneter Haltungsbedingungen oder leistungsbedingter Überlastung, aber auch Stallbrände oder die Bekämpfung von Tierseuchen. Studien aus Tierkörperbeseitigungsanlagen geben Hinweise darauf, dass viele der „Falltiere“ nicht rechtzeitig, nicht ausreichend oder gar nicht behandelt werden und vor ihrem Tod erheblich leiden. Nottötungen werden zum Teil zu spät oder nicht sachgemäß durchgeführt.

Tierschutzbund fordert Datenbank für „Falltiere“
Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, „eine praxistaugliche Rechtsgrundlage für Kontrolle und Kennzeichnung von toten Tieren in Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte zu schaffen“. Bisher sind aber diesbezüglich noch keine Schritte erfolgt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert neben der Umsetzung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag auch eine verpflichtende bundesweite Erfassung aller „Falltiere“ und ihrer Todesursachen in einer Datenbank. Nur so könne sichtbar werden, wie viele Tiere aus welchen Gründen tatsächlich zu Tode kommen – und wo gegengesteuert werden muss.
Foto: © Jo-Anne McArthur/ Oikeutta Elaeimille

https://www.tierschutzbund.de/ueber-uns/aktuelles/presse/meldung/bundesregierung-ohne-ueberblick-ueber-millionen-tote-tiere-in-der-landwirtschaft/

Quo vadis Jagd Wolf?„Im Prinzip wird geschossen, bis vom Rudel nichts mehr übrigbleibt“ Der Landestierschutzverband Nied...
27/04/2026

Quo vadis Jagd Wolf?

„Im Prinzip wird geschossen, bis vom Rudel nichts mehr übrigbleibt“

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. lehnt das Auslöschen ganzer Rudel als nicht geeignet, unverhältnismäßig und vor allem als tierschutzwidrig entschieden ab.

Mit der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht ist neben der Erlaubnis zur Tötung von Wolfswelpen auch der Abschuss von Wölfen, die den „zumutbaren Herdenschutz“ überwinden und Nutztiere töten, freizügig geregelt. Diese sogenannten „Schadwölfe“ dürfen – unabhängig von der Schonzeit – ganzjährig geschossen werden. Hinsichtlich des Herdenschutzes ist der Begriff „zumutbar“ nicht gleichbedeutend mit „technisch möglich“. Die neuen Regularien zum Umgang mit dem Wolf lesen sich eher wie ein Programm, welches Maßnahmen zur Bekämpfung eines Schädlings enthält. Auch für die Gattung „Wolf“ gilt der Individualschutz des Tierschutzgesetzes!

Die Landesjägerschaft Niedersachsen fordert seit Jahren gebetsmühlenartig, ganze Wolfsrudel auszulöschen, damit ein vermeintlich von den Elterntieren auf die Nachkommenschaft weitergegebenes Wissen vermieden werden soll. Einen belastbaren Nachweis, dass ganze Rudel den zumutbaren Herdenschutz überwinden, ist die Landesjägerschaft bisher schuldig geblieben.

Im Gegenteil: eine genetische Analyse kam zu dem Ergebnis, dass das gehäufte Rissvorkommen in keiner Kategorie von den Eltern an die Nachkommen weitergegeben wird. Ebenso wenig lassen die Fallzahlen der Nutztierschäden darauf schließen, dass sich alle Mitglieder eines Wolfsrudels an der Jagd auf Weidetiere beteiligen. Statistisch gesehen wäre es somit eine absolute Ausnahme, wenn mehrere Tiere eines Rudels an einem Riss beteiligt sind. Wobei sich bei einem solchen Ereignis, soweit es überhaupt stattfindet, neben der Verhältnismäßigkeit des Abschusses eines ganzen Rudels zusätzlich die Frage stellt: welches Tier tötet und welches Tier hat nur gefressen.

Das Wording des Präsidenten des Deutschen Jagdverbandes sowie der Landesjägerschaft Niedersachsen „ Im Prinzip wird geschossen, bis vom Rudel nichts mehr übrigbleibt“ offenbart eine zweifelhafte ethische Einstellung gegenüber der Gattung „Wolf“. Diese Denkweise entspricht weder weidgerechtem Handeln noch ist sie zielführend und verhältnismäßig, geschweige denn geeignet, Nutztiere zu schützen. Auf diese Weise wird in der Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck erweckt, eine Bejagung des Wolfes würde die Probleme des Herdenschutzes lösen. Sachlichkeit, Ausgewogenheit und Dialogfähigkeit geht anders!

Das Privileg zum jagdlichen Töten kann auf Dauer nur mit einer ethisch verankerten Grundhaltung gesellschaftlich Bestand haben. Auf Grundlage der Musterpachtverträge des Landesjagdverbandes Niedersachsen, der dem Jagdpächter ein Sonderkündigungsrecht bei Anwesenheit von Wölfen oder Wolfsrudeln im Revier einräumt, stellt sich jedoch die Frage, ob nicht vielmehr das Bestreben, die Wirtschaftlichkeit der Jagdreviere durch den großzügigen Abschuss von Wölfen zu stabilisieren, der eigentliche Grund für diese zweifelhafte Äußerung des Präsidenten der Landesjägerschaft sein könnte.

Für den Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist ein ausreichender Herdenschutz weiterhin das mildere und effektivere Mittel zum Schutz der Nutztiere. Ein etabliertes Wolfsrudel und konsequent umgesetzter Herdenschutz reduziert die Gefahr für die Weidetiere erheblich.

Das populistische Agieren von Herrn Damann-Tamke ist ein Affront gegen die Weidetierhalter, die konsequent Herdenschutz anwenden und daran arbeiten, ein konfliktarmes Nebeneinander von Wolf und Weidewirtschaft zu organisieren und damit gegenüber ihren Kollegen:innen ohne bzw. mit zu geringem Herdenschutz einen Wettbewerbsnachteil erleiden.

Dieter Ruhnke
Vorsitzender

Hintergründe:

1.)
Artikel HAZ 22.04.2026 „Bald Abschuss ganzer Rudel? Niedersachsen plant härteres Vorgehen gegen Wölfe
O-Ton Präsident der Bundesjäger- und Landesjägerschaft Herr Damann-Tamke: „Im Prinzip wird geschossen, bis vom Rudel nichts mehr übrigbleibt“.

2.)
Link: Bericht zur stammbaumbasierten Analyse von Nutztierrissen im deutschen Wolfsbestand vom 05.12.2023
Senckenberg Forschungsinstitut und Naturmuseum Frankfurt Zentrum für Wildtiergenetik

Das Senckenberger Forschungsinstitut kommt in seiner genetischen Analyse auf der Grundlage von insgesamt 1596 Nutztierrissvorfällen (Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde, Gatterwild) zu dem Ergebnis, dass das gehäufte Rissvorkommen in keiner Kategorie von den Eltern an die Nachkommen weitergegeben wurde.

3.)
Link: Fallzahlen in der Schadenstabelle Nutztierschäden Wolf des NLWKN
Von den seit Rückkehr des Wolfes insgesamt 3273 Nutztierschäden mit amtlich festgestelltem Verursacher Wolf in Niedersachsen konnten insgesamt 1192 Fälle einem Individuum zugeordnet werden. Davon wurde in 107 Fällen ein zweites und in nur 10 Fällen ein drittes Individuum nachgewiesen.
Berücksichtigt man hierbei ausschließlich Wölfe, die zweimal oder mehr Mindestschutz (ja oder plausibel) überwunden haben, so bekommt man aktuell auf sieben Wölfe (davon sind drei nicht als territorial bei der DBBW geführt, vermutlich zu jung und gerade erst etabliert).
GW3152m 2 nicht gelistet
GW4580f 2 nicht gelistet
GW2350m 2 Rotenburg
GW3190m 3 Buchholz in der Nordheide
GW4945m 3 nicht gelistet
GW3559m 7 Wolfsburg
GW2492f 8 Cuxhaven

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 84 Mitgliedsvereinen, in denen über 24.500 Tierschützer*Innen organisiert sind

Zur Vollständigen Meldung:
https://www.tierschutzniedersachsen.de/quo-vadis-jagd-wolf/

Zum Schutz der Igel: Verbände fordern Nachtfahrverbot für MähroboterMähroboter stellen für Igel, aber auch für Reptilien...
08/04/2026

Zum Schutz der Igel: Verbände fordern Nachtfahrverbot für Mähroboter

Mähroboter stellen für Igel, aber auch für Reptilien und Amphibien eine erhebliche Gefahr dar. Die Geräte erkennen die Tiere nur unzureichend und verletzen sie zum Teil schwer. Zwölf Tier-, Natur- und Artenschutzorganisationen haben sich deshalb mit einem offenen Brief an den Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sowie den Bundesumweltminister Carsten Schneider gewandt: Sie fordern ein bundesweites Nachtfahrverbot für Mähroboter. Dies hatte kürzlich auch der Deutsche Städtetag gefordert.

„Dass Igel in Deutschland mittlerweile auf der Roten Liste stehen, ist ein Warnsignal, welches nicht überhört werden darf und dringenden Handlungsbedarf erfordert. Durch ein bundesweites Verbot des Einsatzes von Mährobotern von einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang, könnte das Risiko für den Tod zahlreicher Igel deutlich gesenkt werden”, so die unterzeichnenden Organisationen. Sie verweisen darauf, dass Igel und weitere betroffene Arten nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt sind, weshalb es verboten ist, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Lebensstätten zu zerstören. Es sei daher konsequent und geboten, das Nachtfahrverbot für Mähroboter als Schutzmaßnahme gesetzlich zu verankern.

Mehrere Kommunen wie Augsburg, Bayreuth, Köln oder Leipzig haben entsprechende Beschränkungen umgesetzt. Eine bundesweite Regelung wurde zwar bei der in der letzten Legislatur geplanten Reform des Tierschutzgesetzes diskutiert und in Gesetzentwürfen festgehalten, scheiterte jedoch durch das Ampel-Aus. Zuletzt hatte auch der Deutsche Städtetag ein bundesweites Verbot gefordert.

Verletzungen durch Mähroboter oft tödlich
Igel sind besonders in den Abend- und Nachtstunden aktiv und werden dadurch häufig zum Opfer von Mährobotern. Schon leichte Schnittverletzungen durch die rotierenden und scharfen Klingen können zu gravierenden Infektionen führen. Der Bestand wird zudem durch schrumpfende Lebensräume, Nahrungsmangel durch Insektensterben und den Straßenverkehr massiv gefährdet.

Folgende Organisationen sind Mitzeichner des Offenen Briefes:

• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
• Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. (bmt)
• Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT)
• Deutscher Naturschutzring e.V. (DNR)
• Deutscher Tierschutzbund e.V.
• Europäischer Tier- und Naturschutz e.V. (ETN)
• Menschen für Tierrechte e.V.
• Pro Wildlife e.V.
• VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
• Vogelschutz-Komitee Naturstiftung
• WWF Deutschland
• Umweltinstitut München e.V.

Ostern – das Fest des neu erwachenden Lebens? Die Osterzeit ist für die meisten Menschen mit dem Erwachen der Natur, hel...
01/04/2026

Ostern – das Fest des neu erwachenden Lebens?

Die Osterzeit ist für die meisten Menschen mit dem Erwachen der Natur, heller werdenden Tagen und mit dem Beginn neuen Lebens verbunden. In der christlichen Religion ist JesusChristus sinnbildlich das Lamm Gottes, welcher geopfert wurde.

Das Lamm war jedoch bereits vor der Zeit des Christentums als Opfertier beliebt, um die damals heidnischen Götter friedlich zu stimmen. Für uns steht das Lamm heute für Reinheit und Frieden.
Und dennoch kehrt zu Ostern mit Millionen Lamm- oder Kaninchenbraten in niedersächsischen Backöfen der Tod in deutsche Haushalte ein: das in seine Einzelteile zerlegte Lamm wird auf dem mittäglichen Ostersonntagsteller als anonymes Stück Fleisch und nicht mehr als ein Tierkind wahrgenommen, das nach nur als zwei bis sechs Monate Leben den Schlachttod gestorben ist.

Vielleicht probieren Sie in diesem Jahr ein „Schnelles Pilzfrikassee“ mit Kapern, aber ohne Huhn.

Auch das Ei hat Symbolkraft – ist es doch in vielen Kulturen ein Symbol neuen Lebens, der Fruchtbarkeit und der Wiedergeburt
Das österliche Eier verstecken und suchen im Garten ist geliebte Tradition und bereitet besonders den Kindern große Freude.
Doch aus welcher Haltungsform die Eier stammen, die bunt und mit vielen lustigen Motiven versehen auf dem Ostertisch stehen, darüber werden sich oft keine Gedanken gemacht.

Vielleicht können Sie für die Kinder in diesem Jahr andere Dinge zum Suchen verstecken.
Ein großer Spaß für die ganze Familie - ohne Tierleid.

Der Deutsche Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. empfiehlt für den österlichen Frühstückstisch diese Alternative zum traditionellen Rührei:

75 g Kichererbsenmehl mit 220 ml Wasser verrühren, mit Salz und Pfeffer und einem ½ TL Kala Namak (Schwefelsalz) für den typischen Eigeschmack würzen und in einer Pfanne mit etwas Öl wie ein herkömmliches Rührei zubereiten.

Weitere tierleidfreie Rezepte können aus vielen veganen Koch- bzw. Backbüchern, die es mittlerweile auf dem Büchermarkt gibt, nachgekocht werden – ganz ohne Tierleid, aber köstlich.

Adresse

Im Hagen 3
Wrestedt
29559

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