Wormser Entenrennen

Wormser Entenrennen Ein Familienevent zu Gunsten karitativer Projekte in Worms und Umgebung! Teilnahmebedingungen Wormser Entenrennen

1. Lizenznummer und Entennummer sind gleich.

Zur Teilnahme ist jedermann berechtigt, mit Ausnahme der direkt am Ablauf des Entenrennens Beteiligten (Starthelfer, Schiedsrichter des Zieleinlaufes, Organisationsteam, Veranstalter). Der Spaß steht bei dieser Veranstaltung im Vordergrund !
2. Teilnehmer am Wormser Entenrennen ist, wer im Besitz einer gültigen nummerierten Rennlizenz ist. Es können beliebig viele Lizenzen erworben werden. Mit Ent

gegennahme der Rennlizenz werden die Teilnahmebedingungen akzeptiert. Diese sind einzusehen unter www.facebook.com/wormserentenrennen
3. Die Teilnahme wird durch die Rennlizenz dokumentiert. Jede Rennlizenz ist durch die Nummer einer Rennente zugeordnet. Die Rennenten sind Eigentum des Veranstalters.
4. Die einzeln nummerierten Rennenten werden am Starttag zum Rennbeginn gleichzeitig aus einer Kranschaufel in die Rennstrecke im Floßhafen abgeworfen. Am Ziel werden die ersten einhundert Rennenten mittels eines Zieltrichters einzeln entnommen und die Reihenfolge des Zieleinlaufes festgehalten. Die ersten Fünfzig Rennenten erhalten einen Preis gemäß Zieleinlauf.
5. Enten, deren Lizenz nicht im Vorverkauf erworben wurde, werden nicht zum Start geschickt. Wenn aus organisatorischen Gründen Enten ohne verkaufte Lizenz trotzdem zum Start geschickt werden müssen, wird deren Zieleinlauf nicht gewertet und die nachfolgenden Enten rücken auf.
6. Nachdem die ersten hundert Rennenten gewertet wurden, kann es vor dem Zieltrichter durch die dort eingesetzten Helfer zu Abschöpfungen mehrerer Rennenten kommen, um Stauungen zu vermeiden.
7. Alle natürlichen und künstlichen Hindernisse sind unanfechtbarer Bestandteil der Rennstrecke. Rennenten, die unterwegs hängen bleiben werden nicht befreit. Kommt eine Rennente aufgrund der Strömung oder anderer natürlicher Gegebenheiten wieder frei, nimmt sie wieder am Rennen teil. Alle Maßnahmen, die geeignet sind, einzelne Rennenten zu beschleunigen oder zu hemmen sind nicht erlaubt.
8. Das Entenrennen ist als Freiluftveranstaltung den Witterungsbedingungen unterworfen. Sollte witterungsbedingt (z.B. Starkregen, Sturm, Hoch- oder Niedrigwasser) das Rennen nicht durchzuführen sein, werden die Gewinne per Ziehung an einem zeitnahen Termin ausgelost.
9. Die Gewinner werden im Rahmen der Siegerehrung, über die Internetseite des Wormser Stadtmarketings www.worms-marketing.de und über die Facebookseiten www.facebook.com/fischerstecherworms und www.facebook.com/wormserentenrennen bekanntgegeben. Dies gilt auch für evtl. ausgeloste Gewinne. Als Nachweis der Teilnahme und der Gewinnberechtigung dient die Rennlizenz im Original. Die Gewinne, die nicht im Rahmen der Siegerehrung abgeholt wurden, können zu den üblichen Bürozeiten beim Wormser Stadtmarketing, Rathenaustr. 20, 67547 Worms eingelöst werden. Gewinne, die innerhalb der Frist (ein Monat nach Ablauf des Rennens) nicht abgeholt werden, verfallen zugunsten des Wormser Entenrennens
10. Das Rennen gilt nach 30 Minuten als beendet. Alle Rennenten, die danach durch das Ziel kommen, fallen aus der Wertung.
11. Der Erlös der Veranstaltung wird einem oder mehreren gemeinnützigen Projekten oder Institutionen zu Gute kommen. Welche das sind, wird vom Kreis der Veranstalter festgelegt.
12. Veranstalter ist das Wormser Stadtmarketing, Rathenaustr. 20, 67547 Worms zusammen mit dem Rotaryclub Worms-Nibelungen, dem Fischerwääder – Verein zur Brauchtumspflege e.V. und den Wormser Fischerstechern.
13. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Adresse

Floßhafenstraße
Worms
67547

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