14/10/2023
| LSW-Spendenaktion |
Unsere Spendenaktion geht in die nächste Runde! In diesem Monat möchten wir gerne Vereinen und Institutionen mit dem Schwerpunkt Umwelt und Soziales etwas Gutes tun und sie finanziell durch eine Spende von 1 x 500 und 2 x 250 Euro unterstützen. Dabei werden aber nicht wir entscheiden, an wen das Geld geht – sondern Ihr. 👍
Und so funktioniert es: Schreibt uns die Institution/den Verein und den Verwendungszweck der Spende in die Kommentare (der
Spendenempfänger muss ein eingetragener Verein sein).
Die Einreichungsphase der Vorschläge geht bis zum
16. Oktober um 10 Uhr.
Die drei meistgenannten Spendenempfänger:innen werden in einem separaten Beitrag am 18. Oktober zur Abstimmung per Klickduell vorgestellt.
Ihr entscheidet am Ende mit Eurer Abstimmung beim Klickduell
bis zum 23. Oktober, wer die Spende erhält. Wir freuen uns auf Eure Ideen und Vorschläge!
Hier erfahrt Ihr mehr:
https://www.lsw.de/aktuelles/spendenaktion/
Richtlinien:
Die Spendenaktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom
Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht Facebook, sondern der Veranstalter der Spendenaktion ist die LSW Holding GmbH & Co. KG.
1. Veranstalter der Spendenaktion ist die LSW Holding GmbH & Co. KG.
2. Die Spendenaktion startet am 09.10.2023 und endet am 23.10.2023 um 10:00 Uhr.
3. Die Einreichungsphase der Vorschläge findet unter dem Beitrag vom 09.10.2023 statt und endet am 16.10.2023 um 10 Uhr.
4. Pro User ist ein Vorschlag als Kommentar erlaubt (mehrere Kommentare eines Users werden als einzelner Kommentar gewertet).
5. Die Spendenaktion richtet sich ausschließlich an Vereine und gemeinnützige Institutionen aus dem Netz- bzw. Grundversorgungsgebiet der LSW.
6. Berücksichtigt werden nur Vereine und Institutionen, die nach Steuerrecht als gemeinnützig anerkannt wurden und Spendenbescheinigungen ausstellen können.
7. Zur Kommunikation und finalen Abstimmung der Gewinner der Aktion muss ein Foto eingereicht werden (bspw. ein Jubelbild).
8. Kommentare, die gegen die Facebook Richtlinien, deutsches Recht oder das Copyright verstoßen, werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der
Teilnehmer ist damit von der Spendenaktion ausgeschlossen.
9. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
10. Die drei meistgenannten Vereine/gemeinnützige Institutionen werden am 18.10.2023 in einem separaten Beitrag, bis zum 23.10.2023, den Usern zur Abstimmung vorgestellt. Der Erstplatzierte mit den meisten Votings erhält eine Spende im Wert von 500 Euro, der Zweit- und Drittplatzierte jeweils eine Spende im Wert von 250 Euro .
11. Bitte beachtet, dass Mannschaften/ Institutionen, die bei unserer Spendenaktion gewonnen haben, für eine Teilnahme im Folgejahr gesperrt sind. Alle Gewinner des
Vorjahres werden bei erneuter Teilnahme nicht berücksichtigt.
12. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die im Zuge der Spendenaktion angegebenen personenbezogenen Daten durch die LSW Holding GmbH & Co. KG gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung zum Zwecke der Spendenaktion erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden gelöscht, sobald die Spendenaktion beendet und alle für den Verwendungszweck nötigen Handlungen durchgeführt wurden. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Jeder Teilnehmer kann von seinen betroffenen Rechten Gebrauch machen.
13. LSW Holding GmbH & Co. KG ist nicht verpflichtet, die hochgeladenen und verlinkten Bilder auf potenzielle Verletzungen der Rechte Dritter zu überprüfen. LSW Holding GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, unvollständige oder unzulässige Beiträge oder solche, die die oben angegebenen Bedingungen nicht erfüllen, jederzeit und ohne Erklärungen oder Vorankündigungen zu löschen.
14. LSW Holding GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die Spendenaktion zu jedem Zeitpunkt abzubrechen oder zu beenden.
15. Spendenbeiträge werden nicht in bar ausgezahlt und sind vom Umtausch ausgeschlossen. Gewinne können nicht auf Dritte übertragen werden.
16. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es ist deutsches Recht. Sollten einzelne dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen
Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.