Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.

Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. Als Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e. V .

klären wir hier über die aktuelle Wolfspolitik auf, informieren über Neuigkeiten, Veranstaltungen usw.
möchte dazu beitragen, dass die Wölfe endlich als so erkannt und anerkannt werden, wie sie wirklich sind : als intelligent, sozial und unverzichtbar für das ökologische Gleichgewicht. Wir möchten die Bevölkerung davon überzeugen, dass keine unkontrollierbaren Gefahren d

urch die räumliche Nähe der Wölfe entstehen und sie für die Einzigartigkeit, Schönheit und Schutzwürdigkeit dieser Tiere sensibilisieren. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die kleine und fragile Wolfspopulation in einer für sie sicheren Umgebung ausbreiten und wachsen kann.

Vortrag über Wölfe in Schleswig-Holstein Jens Matzen, Rissbegutachter und Wolfsbetreuer des Landes S-H, spricht in diese...
13/06/2026

Vortrag über Wölfe in Schleswig-Holstein

Jens Matzen, Rissbegutachter und Wolfsbetreuer des Landes S-H, spricht in diesem Vortrag über die Herausforderung, die die Rückkehr der Wölfe mit sich bringt.
Integrierte Station Geltinger Birk, Falshöft 11, Nieby

Vortrag „Wölfe in Schleswig-Holstein“
Dienstag, 16. Juni, 19 Uhr bis 21 Uhr

https://www.shz.de/lokales/wir-von-hier/schleswig-flensburg/artikel/woelfe-in-schleswig-holstein-vortrag-zur-rueckkehr-und-rissen-50753625

Foto: Kerstin Brakebusch

Beim Tag der Niedersachsen in Braunschweig sind wir bis Sonntag mit einem Infostand dabei.Ihr findet uns in der Natur- u...
12/06/2026

Beim Tag der Niedersachsen in Braunschweig sind wir bis Sonntag mit einem Infostand dabei.
Ihr findet uns in der Natur- und Umweltmeile am Magnitorwall.

Die nächste Eskalationsstufe ist erreicht.Untere Jagdbehörden tun offenbar so, als könne man mit dem neuen Bundesjagdges...
12/06/2026

Die nächste Eskalationsstufe ist erreicht.
Untere Jagdbehörden tun offenbar so, als könne man mit dem neuen Bundesjagdgesetz das Artenschutzrecht einfach beiseite schieben.
Genau das ist der Skandal.

Im Landkreis Uckermark wurde eine bis zum 30.06.2026 befristete Abschussgenehmigung für Wölfe erlassen. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. hat dagegen Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht Potsdam Eilrechtsschutz beantragt.

Unsere Rechtsauffassung ist eindeutig: Diese Verfügung ist rechtswidrig. Und sie zeigt zugleich, dass auch das neue Bundesjagdgesetz rechts- und unionsrechtswidrig ist.
Denn § 22d Abs. 3 BJagdG setzt Art. 16 der FFH-Richtlinie nicht vollständig um. Die Norm übernimmt den Entnahmegrund, aber nicht vollständig die zwingenden unionsrechtlichen Voraussetzungen: keine zumutbare Alternative und keine Verschlechterung des Erhaltungszustands der örtlich betroffenen Population.
Klartext: Es soll getötet werden, ohne dass die artenschutzrechtlichen Voraussetzungen vollständig geprüft wurden.
Genau das rügen wir.

Es gab gerade keinen hinreichenden wolfsabweisenden Herdenschutz. Die Zäune lagen teils nur bei 0,90 m bis 1,20 m und entsprachen bloßen Mindeststandards. Das reicht nicht. Wenn ein Wolf einen Zaun überwunden haben soll, muss zuerst geprüft werden, ob der Schutz verbessert werden kann: Untergrabschutz, höhere Elektrozäune, Behirtung, Herdenschutzhunde. Erst schützen. Dann reden. Nicht erst schießen.

Ebenso eklatant: Die Verfügung enthält nicht einmal eine tragfähige Prüfung der lokalen Population. Wer streng geschützte Tiere töten lassen will, muss die Situation der Population genau kennen, um prüfen zu können, welche Folgen die Tötung eines Wolfes hat. Bundesweite Zahlenspiele, Annahmen und Vermutungen ersetzen diese Prüfung nicht.
Und es wird noch schlimmer: Hier soll sogar in der Setz- und Brutzeit geschossen werden. Dabei schützt § 22 Abs. 4 BJagdG ausdrücklich die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere bis zum Selbständigwerden der Jungtiere. Werden Elterntiere in dieser Zeit getötet, drohen Welpen zu verhungern. Das ist rechtlich und ethisch ein Offenbarungseid.
Das neue Bundesjagdgesetz ist kein Freibrief. Es hebt weder das Unionsrecht noch den besonderen Artenschutz nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auf. Wer so tut, als dürfe man streng geschützte Wölfe jetzt einfach „entnehmen“, hat entweder das Recht nicht verstanden oder ignoriert es bewusst.
Besonders perfide ist, dass offenbar bereits konkrete Tötungsmaßnahmen vorbereitet wurden. So schafft man vollendete Tatsachen, bevor Gerichte überhaupt wirksam eingreifen können.

Wir sagen es deutlich: Wer Wölfe ohne belastbare Prüfung des Herdenschutzes, ohne sorgfältige Bewertung der lokalen Population und unter Missachtung des Elterntierschutzes töten lässt, handelt rechtswidrig.
Solches Behördenhandeln werden wir nicht hinnehmen.
Wir haben rechtliche Schritte eingeleitet. Und wir werden uns diesem rechtswidrigen Vorgehen mit allen rechtlichen Mitteln entgegenstellen.

Bericht: Infostand auf dem 13. Archetag auf dem Luisenhof in Wiebendorf (Mecklenburg-Vorpommern) am 7. Juni 2026Der Freu...
10/06/2026

Bericht: Infostand auf dem 13. Archetag auf dem Luisenhof in Wiebendorf (Mecklenburg-Vorpommern) am 7. Juni 2026

Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. war mit einem Infostand auf dem Luisenhof in Wiebendorf (Mecklenburg-Vorpommern) vertreten zum 13. Archetag. - Wir sind selbst schon einige Jahre bei dieser tollen Veranstaltung dabei.
Der Luisenhof ist ein Demeter- und Bioland zertifizierter Milchviehbetrieb. Seit 2019 werden die Bio-Milchprodukte selbst hergestellt.
Am Sonntag, den 7. Juni 2026 fuhren wir gegen 6:30 Uhr aus Wolfsburg los. Gegen 9:30 Uhr kamen wir in Wiebendorf bei leichten Nieselwetter an. Sogleich begannen wir auch unseren Infostand aufzubauen. Um 11 Uhr wurde der 13. Archetag eröffnet.
Besucher aus Nah und Fern (Hessen) waren vor Ort um sich über Regionale Produkte zu informieren oder diese auch zu probieren. Auch wurden wieder alte Haustierrassen vorgestellt sowie über verschiedenste Archebetriebe informiert.
Auch unser Infostand war immer wieder gut besucht obwohl das Wetter nicht wirklich mitspielte. Zwischendurch gab es immer mal wieder Regenschauer und Windböen die manch einen
Pavillon zum umkippen aufforderten.
An unserem Stand gab es viele Gespräche mit Nutztierhaltern ... die überwiegend Schafe hatten aber auch Pferde und Rinder. Es waren sehr sachliche Gespräche und einig war man sich: Ohne Herdenschutz geht es nicht ... egal wie und wo .... Gleichzeitig stand immer wieder fest, dass man die Schaf- und andere Weidetierhaltung finanziell besser stellen müsste.
Andere Besucher wiederum wollten sich Informationen über Wolfsbegegnungen einholen und deckten sich mit Flyern und Broschüren ein.
Höhepunkt war der Besuch an unserem Stand von Dr. Till Backhaus (Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umweltschutz von Mecklenburg-Vorpommern). Es war ein langes, sehr nettes Gespräch. Herzlichen Dank für diesen Besuch an unserem Stand.
Gegen 16:00 Uhr gab es an diesem 13. Archetag auch wieder eine Tombola und die Preise wurden verlost. Nach der Verlosung konnten wir auch in Ruhe unseren Infostand abbauen und alles einpacken, um die Heimfahrt von 2 Stunden anzutreten.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei den Organisatoren und dem Luisenhof für die tolle Veranstaltung und den Ausstellern für die gute Zusammenarbeit. Der Archetag macht immer wieder Spaß.
Danke an unsere Mitglieder Bianca Raue, Desiree Bertholt und Rüdiger Krause für die aktive Unterstützung am Stand.
Ein Dankeschön an unser Mitglied Birgit für ihren Besuch am Stand. Schön dass man sich nach langer Zeit wiedergesehen hat.

Bericht: Ralf Hentschel

Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.Landkreis Wittenberg: Problemwolf gesucht, falschen Wolf erschossen und zerstückelt...
08/06/2026

Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.

Landkreis Wittenberg: Problemwolf gesucht, falschen Wolf erschossen und zerstückelt
Landkreis Spree-Neiße: Bündnisse gegen Artenschutz?

Am 15. April 2026 stellten wir eine Anfrage an den Landkreis Wittenberg, konkret an die Untere Jagdbehörde, sowie an die Obere Jagdbehörde Sachsen-Anhalts.
Wir fragten nach geplanten Wolfsentnahmen und baten um unverzügliche Mitteilung, um gegebenenfalls Rechtsschutz beantragen zu können.
Denn: Die Tötung eines streng geschützten Tieres ist irreversibel. Eine vierwöchige Wartezeit auf eine Behördenantwort ist hier in Frage zu stellen, wenn in der Zwischenzeit bereits vollendete Tatsachen geschaffen werden: Wolf tot, Verfahren erledigt, der Rechtsstaat im Nachgang.

Eine aktive Unterrichtung der Öffentlichkeit über die geplante Tötung eines Wolfes im Sinne des § 10 Umweltinformationsgesetz erfolgte gezielt seitens der Behörde nicht.
Behördliche Transparenz scheint dort zu enden, wo der Fangschuss vorbereitet wird.
Am 5. Mai 2026 erhielten wir den Hinweis, dass ein Wolf des Golmer Rudels erschossen worden sein soll. Auf Nachfrage beim Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt erfuhren wir am 13. Mai 2026, dass der Jäger den Wolf in Besitz genommen und zerlegt haben soll. Kopf, Gliedmaßen und Schwanz seien abgetrennt worden. Dem Wolfskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt sei am 8. Mai 2026 lediglich der Rumpf übergeben worden.
Wir haben deshalb am 7. Mai 2026 und 19. Mai 2026 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erstattet — gegen den der Unteren Jagdbehörde bekannten Jäger, hilfsweise gegen Unbekannt, sowie gegen in Betracht kommende verantwortliche Amtsträger.
Ziel der Maßnahme war nach unserer Kenntnis offenbar die Tötung des „Schadwolfes“ GW4012m.
Erst am 12. Mai 2026 teilte die Untere Jagdbehörde mit, dass am 5. Mai 2026 im Rahmen einer Erlaubnis vom 17. April 2026 ein Wolf erschossen worden sei. Beigefügt war ein Abstimmungsprotokoll zur Tötung von GW4012m vom 15. April 2026 — also genau von dem Tag, an dem wir unsere Anfrage gestellt hatten.
Nach der Untersuchung stellte sich heraus:
Es war nicht GW4012m!
Erschossen wurde GW5506m — nach unserer Kenntnis ein bis dahin völlig unauffälliger Wolf.
Erneut kam es hier zu einem „Fehlabschuss“.
Die Beleglage zum Golmer Rudel hätte zudem äußerste Zurückhaltung verlangt: Im offiziellen Wolfsmonitoringbericht Sachsen-Anhalt 2024/2025 werden drei Welpen, ein genetisch bestätigter Fähenwechsel und der "unbekannte Verbleib" der vorherigen Fähe des Rudels dokumentiert. Zudem wurde im Gebiet ein subadulter Rüde illegal getötet aufgefunden.
Trotzdem wurde offenbar auf Grundlage der neuen Sonderregelungen im Bundesjagdgesetz gehandelt — obwohl der aktuelle Status sowie die Struktur des Golmer Rudels nicht hinreichend gesichert waren.
Kurz gesagt: Es wurde hier faktisch ins Blaue hinein geschossen.
Irgendein Wolf musste offenbar herhalten.
Das ist kein Wolfsmanagement. Das ist Willkür — mit tödlichem Ausgang.
Erst Anfang des Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass im Bereich des Golmer Rudels kein Wolf geschossen werden darf. Eine Aufrüstung des Herdenschutzes wurde als zumutbare Alternative zur Tötung eines streng geschützten Tieres bewertet.
Genau das scheint die Jagdbehörde jedoch nicht akzeptiert zu haben.
Bis heute ist uns nicht bekannt, ob dem Jäger eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Inbesitznahme oder Verwertung einzelner Körperteile ausgestellt wurde. Ebenso ist nicht bekannt, ob Kopf, Gliedmaßen und Schwanz inzwischen herausgegeben und ordnungsgemäß gesichert wurden.
Der Wolf ist auch nach seiner Aufnahme in das Bundesjagdgesetz eine besonders und streng geschützte Art.
Jagdrecht ist kein Freibrief zur Trophäenverwertung. Überrascht, aber dankbar nahm der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bereits Ermittlungen aufgenommen habe wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ)am 4. Juni 2026 berichtete.

Ende Mai erhielten wir zudem Hinweise auf eine weitere, nicht öffentlich bekannt gemachte Wolfsjagd im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg. Nach den uns vorliegenden Informationen sollen insgesamt 26 Jagdbezirke einer Hegegemeinschaft an der Wolfsjagd beteiligt sein. In den Unterlagen werde ausdrücklich auf ein Aneignungsrecht am erlegten Wolf hingewiesen.
Auch hier stellt sich die Frage: Wird das neue Bundesjagdgesetz allenfalls als Einladung verstanden, bei jedem Rissvorfall reflexartig zur Tötungserlaubnis zu greifen?
Ohne transparente Information der Öffentlichkeit.
Ohne effektive Rechtsschutzmöglichkeit.
Ohne erkennbare, belastbare artenschutzrechtliche Prüfung.
Aber offenbar mit Aussicht auf Trophäe.
Das hat bereits mehr als nur noch ein „Geschmäckle“.
Gerade im Landkreis Spree-Neiße, dem Heimatlandkreis des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke, wäre seriöse Transparenz zu erwarten gewesen. Tatsächlich aber zeigen die uns vorliegenden Informationen erneut ein uns bekanntes Muster: keine öffentliche Vorabinformation, keine effektive Kontrolle, aber weitreichende Schießerlaubnisse für Jagdbezirke.
Der Landkreis Spree-Neiße nennt zudem eine „Frau Woidke“ als Sachbearbeiterin der Unteren Jagdbehörde.
Tja — im Landkreis Spree-Neiße werden offenbar nicht nur politische Bündnisse gepflegt, sondern auch bemerkenswert robuste Bündnisse gegen den Artenschutz.
Wir fordern daher:
✅ die vollständige Aufklärung der Vorgänge in Wittenberg und Spree-Neiße
✅ die Herausgabe aller Körperteile des getöteten Wolfes an das Wolfskompetenzzentrum Iden
✅ die vollständige Offenlegung der behördlichen Unterlagen
✅ die konsequente strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Prüfung
✅ den Respekt vor Artenschutz, Transparenz und Rechtsstaat
Der Wolf ist keine Trophäe.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art.
Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.

Ganz Nordrhein-Westfalen gilt als WolfsgebietSeit Mitte August 2025 gilt die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens a...
04/06/2026

Ganz Nordrhein-Westfalen gilt als Wolfsgebiet
Seit Mitte August 2025 gilt die gesamte Landesfläche Nordrhein-Westfalens als neue „Förderkulisse Herdenschutz“.
Für den Herdenschutz ergeben sich daraus Ansprüche, aber auch Pflichten.
Eine gute Zusammenfassung gibt es beim Rheinland Reporter:

Seit Mitte August kann in ganz Nordrhein-Westfalen eine Förderung von wolfsabweisenden Zäunen beantragt werden.

Wolfsmonitoring in Nordrhein-Westfalen: Erste Reproduktionsnachweise im Monitoringjahr 2026/2027 in den Kreisen Euskirch...
03/06/2026

Wolfsmonitoring in Nordrhein-Westfalen: Erste Reproduktionsnachweise im Monitoringjahr 2026/2027 in den Kreisen Euskirchen und Düren
Die Nachweise erfolgten im nordrhein-westfälischen Territorium „Rureifel“ sowie im grenzüberschreitenden deutsch-belgischen Territorium „Nordeifel“. Grundlage der Bestätigung ist der aktive Fotofalleneinsatz im LANUK-Wolfsmonitoring. Dabei wurde in beiden Territorien jeweils eine Wolfsfähe mit Gesäuge nachgewiesen. Eine sichere Aussage zur Zahl der Welpen ist derzeit nicht möglich. Die neugeborenen Jungtiere befinden sich nach aktuellem Stand noch im Schutz der Wurfhöhle. Für eine belastbare Bestätigung der Anzahl an Welpen sind weitere Nachweise nach den bundesweiten Monitoringstandards erforderlich, zum Beispiel durch Fotos oder genetische Untersuchungen.
Die jetzt in NRW erbrachten Reproduktionsnachweise gehören bundesweit zu den ersten im Monitoringjahr 2026/2027.
Quelle: https://wolf.nrw/wolf/de/aktuelles/2026-06-03
Foto © Cornelia Arens - KlickFaszination

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