08/06/2026
Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.
Landkreis Wittenberg: Problemwolf gesucht, falschen Wolf erschossen und zerstückelt
Landkreis Spree-Neiße: Bündnisse gegen Artenschutz?
Am 15. April 2026 stellten wir eine Anfrage an den Landkreis Wittenberg, konkret an die Untere Jagdbehörde, sowie an die Obere Jagdbehörde Sachsen-Anhalts.
Wir fragten nach geplanten Wolfsentnahmen und baten um unverzügliche Mitteilung, um gegebenenfalls Rechtsschutz beantragen zu können.
Denn: Die Tötung eines streng geschützten Tieres ist irreversibel. Eine vierwöchige Wartezeit auf eine Behördenantwort ist hier in Frage zu stellen, wenn in der Zwischenzeit bereits vollendete Tatsachen geschaffen werden: Wolf tot, Verfahren erledigt, der Rechtsstaat im Nachgang.
Eine aktive Unterrichtung der Öffentlichkeit über die geplante Tötung eines Wolfes im Sinne des § 10 Umweltinformationsgesetz erfolgte gezielt seitens der Behörde nicht.
Behördliche Transparenz scheint dort zu enden, wo der Fangschuss vorbereitet wird.
Am 5. Mai 2026 erhielten wir den Hinweis, dass ein Wolf des Golmer Rudels erschossen worden sein soll. Auf Nachfrage beim Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt erfuhren wir am 13. Mai 2026, dass der Jäger den Wolf in Besitz genommen und zerlegt haben soll. Kopf, Gliedmaßen und Schwanz seien abgetrennt worden. Dem Wolfskompetenzzentrum Sachsen-Anhalt sei am 8. Mai 2026 lediglich der Rumpf übergeben worden.
Wir haben deshalb am 7. Mai 2026 und 19. Mai 2026 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erstattet — gegen den der Unteren Jagdbehörde bekannten Jäger, hilfsweise gegen Unbekannt, sowie gegen in Betracht kommende verantwortliche Amtsträger.
Ziel der Maßnahme war nach unserer Kenntnis offenbar die Tötung des „Schadwolfes“ GW4012m.
Erst am 12. Mai 2026 teilte die Untere Jagdbehörde mit, dass am 5. Mai 2026 im Rahmen einer Erlaubnis vom 17. April 2026 ein Wolf erschossen worden sei. Beigefügt war ein Abstimmungsprotokoll zur Tötung von GW4012m vom 15. April 2026 — also genau von dem Tag, an dem wir unsere Anfrage gestellt hatten.
Nach der Untersuchung stellte sich heraus:
Es war nicht GW4012m!
Erschossen wurde GW5506m — nach unserer Kenntnis ein bis dahin völlig unauffälliger Wolf.
Erneut kam es hier zu einem „Fehlabschuss“.
Die Beleglage zum Golmer Rudel hätte zudem äußerste Zurückhaltung verlangt: Im offiziellen Wolfsmonitoringbericht Sachsen-Anhalt 2024/2025 werden drei Welpen, ein genetisch bestätigter Fähenwechsel und der "unbekannte Verbleib" der vorherigen Fähe des Rudels dokumentiert. Zudem wurde im Gebiet ein subadulter Rüde illegal getötet aufgefunden.
Trotzdem wurde offenbar auf Grundlage der neuen Sonderregelungen im Bundesjagdgesetz gehandelt — obwohl der aktuelle Status sowie die Struktur des Golmer Rudels nicht hinreichend gesichert waren.
Kurz gesagt: Es wurde hier faktisch ins Blaue hinein geschossen.
Irgendein Wolf musste offenbar herhalten.
Das ist kein Wolfsmanagement. Das ist Willkür — mit tödlichem Ausgang.
Erst Anfang des Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass im Bereich des Golmer Rudels kein Wolf geschossen werden darf. Eine Aufrüstung des Herdenschutzes wurde als zumutbare Alternative zur Tötung eines streng geschützten Tieres bewertet.
Genau das scheint die Jagdbehörde jedoch nicht akzeptiert zu haben.
Bis heute ist uns nicht bekannt, ob dem Jäger eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Inbesitznahme oder Verwertung einzelner Körperteile ausgestellt wurde. Ebenso ist nicht bekannt, ob Kopf, Gliedmaßen und Schwanz inzwischen herausgegeben und ordnungsgemäß gesichert wurden.
Der Wolf ist auch nach seiner Aufnahme in das Bundesjagdgesetz eine besonders und streng geschützte Art.
Jagdrecht ist kein Freibrief zur Trophäenverwertung. Überrascht, aber dankbar nahm der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bereits Ermittlungen aufgenommen habe wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ)am 4. Juni 2026 berichtete.
Ende Mai erhielten wir zudem Hinweise auf eine weitere, nicht öffentlich bekannt gemachte Wolfsjagd im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg. Nach den uns vorliegenden Informationen sollen insgesamt 26 Jagdbezirke einer Hegegemeinschaft an der Wolfsjagd beteiligt sein. In den Unterlagen werde ausdrücklich auf ein Aneignungsrecht am erlegten Wolf hingewiesen.
Auch hier stellt sich die Frage: Wird das neue Bundesjagdgesetz allenfalls als Einladung verstanden, bei jedem Rissvorfall reflexartig zur Tötungserlaubnis zu greifen?
Ohne transparente Information der Öffentlichkeit.
Ohne effektive Rechtsschutzmöglichkeit.
Ohne erkennbare, belastbare artenschutzrechtliche Prüfung.
Aber offenbar mit Aussicht auf Trophäe.
Das hat bereits mehr als nur noch ein „Geschmäckle“.
Gerade im Landkreis Spree-Neiße, dem Heimatlandkreis des brandenburgischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke, wäre seriöse Transparenz zu erwarten gewesen. Tatsächlich aber zeigen die uns vorliegenden Informationen erneut ein uns bekanntes Muster: keine öffentliche Vorabinformation, keine effektive Kontrolle, aber weitreichende Schießerlaubnisse für Jagdbezirke.
Der Landkreis Spree-Neiße nennt zudem eine „Frau Woidke“ als Sachbearbeiterin der Unteren Jagdbehörde.
Tja — im Landkreis Spree-Neiße werden offenbar nicht nur politische Bündnisse gepflegt, sondern auch bemerkenswert robuste Bündnisse gegen den Artenschutz.
Wir fordern daher:
✅ die vollständige Aufklärung der Vorgänge in Wittenberg und Spree-Neiße
✅ die Herausgabe aller Körperteile des getöteten Wolfes an das Wolfskompetenzzentrum Iden
✅ die vollständige Offenlegung der behördlichen Unterlagen
✅ die konsequente strafrechtliche und aufsichtsrechtliche Prüfung
✅ den Respekt vor Artenschutz, Transparenz und Rechtsstaat
Der Wolf ist keine Trophäe.
Der Wolf ist eine streng geschützte Art.
Freundeskreis freilebender Wölfe e.V.