StadtElternRat Wilhelmshaven
- Startseite
- Deutschland
- Wilhelmshaven
- StadtElternRat Wilhelmshaven
Die Arbeit des StadtElternRates ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) § 97 bis 99 geregelt.
Adresse
Mühlenweg 63/65
Wilhelmshaven
26384
Webseite
Benachrichtigungen
Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von StadtElternRat Wilhelmshaven erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.
Die Organisation Kontaktieren
Nachricht an StadtElternRat Wilhelmshaven senden:
Verknüpfungen
Kategorie
Die Aufgaben des StadtElternRat Wilhelmshaven
Die Aufgaben des StadtElternRats Wilhelmshaven sind im Niedersächsischen Schulgesetz festgeschrieben: § 99 Aufgaben der Gemeinde- und Kreiselternräte (1) Die Gemeinde- und Kreiselternräte können Fragen beraten, die für die Schulen ihres Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Schulträger und Schulbehörde haben ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Auskünfte zu erteilen und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen zu geben. Das gilt insbesondere für schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 Abs. 1. Sind nach § 97 Abs. 1 keine Gemeindeelternräte zu bilden, so beteiligen die Schulträger die Schulelternräte. (2) Die Vorstände der Gemeinde- und Kreiselternräte haben darauf zu achten, dass die Belange aller in ihrem Bezirk vertretenen Schulformen angemessen berücksichtigt werden. Ist in einem Gemeinde- oder Kreiselternrat ein Beschluss gegen die Stimmen aller anwesenden Vertreterinnen und Vertreter einer Schulform gefasst worden, so ist ihm auf deren Verlangen deren Stellungnahme beizufügen.