DPolG Hessen

DPolG Hessen Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) im dbb
Landesverband Hessen

28/08/2026

Besoldung: Der Blick nach Berlin lohnt sich.Dort geht es inzwischen konkret um die Aufarbeitung zurückliegender Besoldun...
18/08/2026

Besoldung: Der Blick nach Berlin lohnt sich.
Dort geht es inzwischen konkret um die Aufarbeitung zurückliegender Besoldungsjahre und mögliche Nachzahlungen.
Klar ist: Die Berliner Beträge lassen sich nicht einfach auf Hessen übertragen. Aber auch bei uns ist die Vergangenheit noch längst nicht erledigt.
Viele Kollegen haben ihre Ansprüche über Jahre hinweg geltend gemacht. Die Frage bleibt: Wie geht Hessen damit um?
Der dbb Hessen greift genau diese Frage im aktuellen Beitrag auf. 👇

Die Diskussion über eine verfassungsgemäße Beamtenbesoldung ist bundesweit in Bewegung. Aktuell richtet sich der Blick nach Berlin. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 muss das Land seine Besoldung für zurückliegende Jahre neu regeln. Dabei geht es auch um...

Unsere Orientierung ist die Verfassung, nicht parteipolitische EinflussnahmeDie jüngsten Äußerungen des stellvertretende...
16/08/2026

Unsere Orientierung ist die Verfassung, nicht parteipolitische Einflussnahme
Die jüngsten Äußerungen des stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, haben innerhalb und außerhalb der Polizei eine intensive Diskussion ausgelöst. In seinem Beitrag „Richtig Nein sagen“ beschäftigt sich Hüber mit einer möglichen Regierungsbeteiligung der AfD und leitet daraus weitreichende Forderungen an Polizeibeschäftigte ab. Dabei nimmt er unter anderem Bezug auf Diensteid, Remonstrationspflicht und mögliche Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung.
Die DPolG Hessen betrachtet diese Debatte mit großer Sorge. Für uns ist dabei ei-nes entscheidend: Die Polizei ist dem Grundgesetz, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und den geltenden Gesetzen verpflichtet. Nicht einer Partei, nicht einer politischen Strömung und auch nicht den persönlichen politischen Vorstellungen einzelner Gewerkschaftsfunktionäre.
Unsere Kolleginnen und Kollegen wissen sehr genau, welchen Eid sie geleistet haben und welche besondere Verantwortung mit dem Polizeiberuf verbunden ist. Sie brauchen keine gewerkschaftlichen Aufrufe, die ihnen politische Bewertungen vorgeben oder bereits im Vorfeld demokratischer Entscheidungen Szenarien von Remonstration, Widerstand oder eines inneren Notstandes zeichnen.
Eine funktionierende Demokratie muss politische Auseinandersetzungen aushalten.
Wahlen und parlamentarische Mehrheiten werden von den Bürgerinnen und Bürgern
bestimmt. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheiden nicht Polizeige-
werkschaften und auch nicht einzelne Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, sondern die hierfür vorgesehenen Institutionen unseres Rechtsstaates.
Genau deshalb teilen wir die deutlichen Worte unseres DPolG-Bundesvorsitzenden Heiko Teggatz. Er hat in seinem Interview zu Recht darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe einer Polizeigewerkschaft sein kann, politischen Einfluss auf ihre Mitglieder auszuüben. Polizeigewerkschaften haben andere Aufgaben: Wir vertreten die
beruflichen und sozialen Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen, kämpfen für vernünftige Arbeitsbedingungen, eine angemessene Besoldung und Bezahlung, ausreichendes Personal, zeitgemäße Ausstattung und die notwendigen rechtlichen Befugnisse für eine handlungsfähige Polizei.
Dabei gibt es für uns keine Zweifel an unserer eigenen Verfassungstreue. Die DPolG Hessen steht ohne Wenn und Aber auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Extremismus, gleich welcher politischen Richtung, hat in der Polizei keinen Platz. Wer unsere Verfassung beseitigen will, kann nicht erwarten, dass diejenigen, die zu ihrem Schutz verpflichtet sind, darüber hinwegsehen.
Aber genau diese Verfassungstreue verpflichtet uns gleichzeitig zu rechtsstaatlicher Besonnenheit.
Wir wiegeln unsere Kolleginnen und Kollegen nicht auf. Wir rufen sie nicht zu Maßnahmen auf, deren Vereinbarkeit mit Verfassung, Recht und Gesetz zumindest erheblich in Zweifel gezogen werden kann. Und wir werden unsere Mitglieder nicht danach beurteilen, welche demokratisch zur Wahl stehende Partei sie persönlich wählen. Der Diensteid entbindet Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte schließlich nicht von ihren staatsbürgerlichen Rechten.
Für die DPolG Hessen ist deshalb die entscheidende Grenze klar: Eine Polizeigewerkschaft darf politisch Position beziehen und sich in gesellschaftliche Debatten einmischen. Sie darf aber nicht versuchen, aus Polizeibeschäftigten politische Akteure im parteipolitischen Meinungskampf zu machen.
Unsere Kolleginnen und Kollegen tragen Uniform für unseren Rechtsstaat. Sie setzen geltendes Recht durch, schützen die demokratische Ordnung und gewährleisten die Sicherheit aller Menschen, unabhängig davon, welche politische Auffassung diese vertreten.
Die Stärke unserer Polizei liegt gerade darin, dass sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass staatliche Gewalt nicht nach politischer Gesinnung ausgeübt wird.
Unsere Richtschnur ist deshalb eindeutig: das Grundgesetz, die freiheitliche demo-
kratische Grundordnung und der Rechtsstaat. Nicht parteipolitische Interessen, egal aus welcher Richtung sie kommen.

Dafür stehen wir als DPolG Hessen.
Manuel Stoll
1. Stellv. Landesvorsitzender

Unsere Verfassungstreue und gebotene Neutralität sind Grundpfeiler, die wir nicht verlieren dürfen.

🚔 Polizeischau in Wetzlar – wir waren dabei! 💙Ein toller Tag mit vielen Begegnungen, guten Gesprächen und spannenden Ein...
09/08/2026

🚔 Polizeischau in Wetzlar – wir waren dabei! 💙

Ein toller Tag mit vielen Begegnungen, guten Gesprächen und spannenden Einblicken rund um die Polizei.

Gemeinsam mit der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und unserem Kreisverband Mittelhessen war die DPolG Hessen vor Ort.

Ein großes Dankeschön an alle, die bei uns vorbeigeschaut haben! 💙

📸 Hier ein paar Eindrücke vom Tag.

09/08/2026
⚖️ WAS BEDEUTET DIE ENTSCHEIDUNG?Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Beamtenbesoldung verschiedener Besoldungs...
09/08/2026

⚖️ WAS BEDEUTET DIE ENTSCHEIDUNG?

Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Beamtenbesoldung verschiedener Besoldungsgruppen und Jahre geprüft. Das Ergebnis ist deutlich: In rund 95 % der geprüften Fälle entsprach die Besoldung nicht den Vorgaben des Grundgesetzes.

Das Gericht stellt klar: Der Staat muss seine Beamten entsprechend ihrem Amt und ihrer Verantwortung angemessen bezahlen. Dabei darf er sich nicht einfach an der staatlichen Grundsicherung orientieren. Beamtenbesoldung und Sozialleistungen erfüllen völlig unterschiedliche Aufgaben.

Außerdem müssen die Abstände zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen gewahrt bleiben. Wer ein höherwertiges Amt mit mehr Verantwortung übernimmt, muss dies auch bei der Besoldung erkennen können.

Die Entscheidung betrifft unmittelbar Berlin. Die darin festgelegten Maßstäbe gelten aber für alle Besoldungsgesetzgeber – und damit auch für Hessen.

Deshalb muss die hessische Besoldung ehrlich und vollständig überprüft werden.

Wir bleiben dran.

Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17. September 2025 – 2 BvL 20/17 u. a.

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