17/10/2026
🗳️ SBV-Wahl: Warum deine Stimme zählt!
Inklusion ist kein Selbstläufer. Sie braucht Menschen, die sich engagieren, Verantwortung übernehmen und sich für die Rechte anderer starkmachen.
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist deshalb weit mehr als eine formale Pflicht. Sie ist ein wichtiger Baustein für Chancengleichheit, gelebte Inklusion und ein faires Miteinander am Arbeitsplatz.
Gerade in den Polizeien des Bundes und der Länder, in denen Beschäftigte mit Schwerbehinderungen und chronischen Erkrankungen ihren Dienst leisten, gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. Die SBV vertritt ihre Interessen, baut Barrieren ab und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein.
Doch wer darf wählen? Wer kann kandidieren? Und wie läuft die Wahl ab? Hier die wichtigsten Fakten! 👇
✅ Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der Dienststelle – unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer. Auch Auszubildende können wahlberechtigt sein.
🙋 Wer kann kandidieren?
Kandidieren können Beschäftigte, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören grundsätzlich die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine mindestens sechsmonatige Zugehörigkeit zum Betrieb oder zur Dienststelle, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Wichtig: Du musst selbst nicht schwerbehindert sein, um dich für dieses Amt zur Wahl zu stellen. Entscheidend sind Engagement, Empathie, Durchsetzungsvermögen und der Wille, sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen.
📅 Wann wird gewählt?
Der reguläre Wahlzeitraum für die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung läuft bundesweit seit dem 1. Oktober noch bis zum 30. November.
🏢 Wo wird gewählt?
Eine SBV wird in Dienststellen und Betrieben gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
🗳️ Wie wird gewählt?
Das Gesetz sieht zwei Wahlverfahren vor:
🔹 Vereinfachtes Wahlverfahren: Es kommt grundsätzlich in Betrieben und Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten zur Anwendung, sofern die gesetzlichen Voraussetzun-gen erfüllt sind.
🔹 Förmliches Wahlverfahren: Hier wird ein Wahlvorstand bestellt. Wählerlisten, Wahlvorschläge und gesetzliche Fristen müssen sorgfältig beachtet werden.
Gerade bei der Durchführung gilt: Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, damit die Wahl ordnungsgemäß abläuft.
🤝 Was macht die SBV eigentlich?
Die gewählte Vertrauensperson ist eine wichtige Anlaufstelle für Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
✔️ Prävention stärken: Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
✔️ Barrieren abbauen: Sich für Barrierefreiheit, geeignete Hilfsmittel und eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung einsetzen.
✔️ Rechte schützen: Darauf achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge eingehalten werden.
✔️ Arbeitsplätze sichern: Betroffene beraten und bei Konflikten sowie bei drohenden Kündigungen unterstützen.
💬 Deine Stimme macht den Unterschied!
Eine starke Schwerbehindertenvertretung stärkt nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern auch die gesamte Dienststelle. Sie schafft Gehör, fördert Verständnis und trägt dazu bei, dass Inklusion im Arbeitsalltag tatsächlich gelebt wird.
Informiere dich, nutze dein Wahlrecht und engagiere dich für eine inklusive Arbeits-welt!
Mehr Informationen auch in der DEUTSCHEN POLIZEI: https://short-url.cc/1A9KA