GdP Hessen

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GdP Hessen Die Gewerkschaft der Polizei ist die größte Berufsvertretung von Polizeibediensteten in Deutschland. Mit über 210.000 Mitgliedern bärenstark.

150 verletzte Polizeikräfte an einem Tag – Gewalt darf niemals ein Mittel des Protests sein.Die schweren Ausschreitungen...
20/10/2026

150 verletzte Polizeikräfte an einem Tag – Gewalt darf niemals ein Mittel des Protests sein.
Die schweren Ausschreitungen in Frankreich zeigen, wie gefährlich Angriffe auf Polizeibeschäftigte sind. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verurteilt die Gewalt aufs Schärfste und erklärt ihre volle Solidarität mit den französischen Kolleginnen und Kollegen.

GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke warnt: Gewalt gegen Einsatzkräfte darf sich nicht in Europa ausbreiten. Die GdP fordert deshalb eine engere Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitsbehörden, ein konsequentes Vorgehen gegen gewaltbereite Netzwerke und den Rückhalt der Politik für die Polizei.

Friedlicher Protest ist ein Grundrecht. Gewalt, Brandstiftung und Angriffe auf Einsatzkräfte sind es nicht.

Wer die Polizei angreift, gefährdet Menschen und greift die Sicherheit und Freiheit unserer Gesellschaft an. Der Rechtsstaat muss seine Beschäftigten schützen.
🤝 Unsere Solidarität gilt den französischen Kolleginnen und Kollegen!

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19/10/2026

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Der Bundestag hat die Rechte von Opfern schwerer Gewalt-, Sexual- und häuslicher Gewaltstraftaten gestärkt. Die psychoso...
17/10/2026

Der Bundestag hat die Rechte von Opfern schwerer Gewalt-, Sexual- und häuslicher Gewaltstraftaten gestärkt. Die psychosoziale Prozessbegleitung wird ausgeweitet und der Zugang für Betroffene erleichtert.
Das entspricht zentralen Positionen, die die GdP im Gesetzgebungsverfahren vertreten hat: weniger Hürden für Betroffene, eine stärkere Einbeziehung von Opfern gravierender häuslicher Gewalt und eine frühzeitige Information über die Möglichkeit psychosozialer Prozessbegleitung. Die GdP hatte genau diese Punkte in ihrer Stellungnahme ausdrücklich unterstützt.
Für uns ist besonders wichtig: Die Polizei ist häufig die erste staatliche Stelle, mit der Betroffene Kontakt haben. Frühzeitige Information und Unterstützung können Ängste abbauen, Vertrauen schaffen und Betroffene durch das weitere Verfahren begleiten.
Damit finden sich zentrale GdP-Positionen jetzt im verabschiedeten Gesetz wieder. Gleichzeitig bleibt unsere Forderung bestehen: Neue Rechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen. Es braucht ausreichend Angebote, verständliche Informationen sowie die notwendige Aus- und Fortbildung.
Opferschutz beginnt beim ersten Kontakt – und muss durch das gesamte Verfahren tragen.
👉 Die vollständige GdP-Stellungnahme:https://www.gdp.de/Bundesvorstand/Dokumente/Stellungnahmen/2026/Innenpolitik/2025-01-16%20StN%20GdP%20zum%20RefE%20PsychPB_Opferschutz%20im%20Strafverf_final.pdf

🗳️ SBV-Wahl: Warum deine Stimme zählt!Inklusion ist kein Selbstläufer. Sie braucht Menschen, die sich engagieren, Verant...
17/10/2026

🗳️ SBV-Wahl: Warum deine Stimme zählt!
Inklusion ist kein Selbstläufer. Sie braucht Menschen, die sich engagieren, Verantwortung übernehmen und sich für die Rechte anderer starkmachen.
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist deshalb weit mehr als eine formale Pflicht. Sie ist ein wichtiger Baustein für Chancengleichheit, gelebte Inklusion und ein faires Miteinander am Arbeitsplatz.
Gerade in den Polizeien des Bundes und der Länder, in denen Beschäftigte mit Schwerbehinderungen und chronischen Erkrankungen ihren Dienst leisten, gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. Die SBV vertritt ihre Interessen, baut Barrieren ab und setzt sich für gute Arbeitsbedingungen ein.
Doch wer darf wählen? Wer kann kandidieren? Und wie läuft die Wahl ab? Hier die wichtigsten Fakten! 👇
✅ Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten der Dienststelle – unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer. Auch Auszubildende können wahlberechtigt sein.
🙋 Wer kann kandidieren?
Kandidieren können Beschäftigte, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören grundsätzlich die Vollendung des 18. Lebensjahres und eine mindestens sechsmonatige Zugehörigkeit zum Betrieb oder zur Dienststelle, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Wichtig: Du musst selbst nicht schwerbehindert sein, um dich für dieses Amt zur Wahl zu stellen. Entscheidend sind Engagement, Empathie, Durchsetzungsvermögen und der Wille, sich für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einzusetzen.
📅 Wann wird gewählt?
Der reguläre Wahlzeitraum für die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung läuft bundesweit seit dem 1. Oktober noch bis zum 30. November.
🏢 Wo wird gewählt?
Eine SBV wird in Dienststellen und Betrieben gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
🗳️ Wie wird gewählt?
Das Gesetz sieht zwei Wahlverfahren vor:
🔹 Vereinfachtes Wahlverfahren: Es kommt grundsätzlich in Betrieben und Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten zur Anwendung, sofern die gesetzlichen Voraussetzun-gen erfüllt sind.
🔹 Förmliches Wahlverfahren: Hier wird ein Wahlvorstand bestellt. Wählerlisten, Wahlvorschläge und gesetzliche Fristen müssen sorgfältig beachtet werden.
Gerade bei der Durchführung gilt: Eine gute Vorbereitung ist entscheidend, damit die Wahl ordnungsgemäß abläuft.
🤝 Was macht die SBV eigentlich?
Die gewählte Vertrauensperson ist eine wichtige Anlaufstelle für Beschäftigte mit Schwerbehinderung und Gleichstellung. Zu ihren zentralen Aufgaben gehören:
✔️ Prävention stärken: Unterstützung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
✔️ Barrieren abbauen: Sich für Barrierefreiheit, geeignete Hilfsmittel und eine behinderungsgerechte Arbeitsplatzgestaltung einsetzen.
✔️ Rechte schützen: Darauf achten, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen und Tarifverträge eingehalten werden.
✔️ Arbeitsplätze sichern: Betroffene beraten und bei Konflikten sowie bei drohenden Kündigungen unterstützen.
💬 Deine Stimme macht den Unterschied!
Eine starke Schwerbehindertenvertretung stärkt nicht nur einzelne Beschäftigte, sondern auch die gesamte Dienststelle. Sie schafft Gehör, fördert Verständnis und trägt dazu bei, dass Inklusion im Arbeitsalltag tatsächlich gelebt wird.
Informiere dich, nutze dein Wahlrecht und engagiere dich für eine inklusive Arbeits-welt!
Mehr Informationen auch in der DEUTSCHEN POLIZEI: https://short-url.cc/1A9KA

Waffenrecht muss nicht nur auf dem Papier funktionieren – sondern im Einsatz.Die GdP hat sich an der Evaluierung des Waf...
13/10/2026

Waffenrecht muss nicht nur auf dem Papier funktionieren – sondern im Einsatz.

Die GdP hat sich an der Evaluierung des Waffenrechts beteiligt und macht deutlich: Entscheidend ist, ob Regeln klar, rechtssicher und praktisch vollziehbar sind. Genau daran muss sich jedes Verbot und jede neue Regel messen lassen.
Besonders im Fokus stehen aus Sicht der GdP:
🔹 Schreckschusswaffen, die in Einsatzlagen kaum von scharfen Waffen zu unterscheiden sind
🔹 eine klare Zuordnung und Registrierung von SRS-Waffen
🔹 verständliche und kontrollierbare Messerverbote
🔹 ausreichende Befugnisse bei Kontrollen
🔹 neue Herausforderungen durch 3D-Druck und digitale Waffenbaupläne
Dabei gilt auch: Neue Aufgaben für Polizei und Waffenbehörden dürfen nicht einfach zusätzlichen Verwaltungsaufwand erzeugen. Sie müssen mit Personal, Technik und den notwendigen Ressourcen hinterlegt werden.
👉 Swipe durch die Kacheln und schau dir an, welche Punkte die GdP bei der Evaluierung des Waffenrechts in den Fokus rückt.
Klare Regeln. Klare Befugnisse. Mehr Sicherheit.
👉 https://www.gdp.de/bund/de/media/stellungnahmen/2026/stellungnahme-evaluation-waffenrecht

Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die dieses Wochenende in Frankfurt im Einsatz waren. 💚Konzerte sollten Kulturere...
12/10/2026

Danke an alle Kolleginnen und Kollegen, die dieses Wochenende in Frankfurt im Einsatz waren. 💚
Konzerte sollten Kulturereignisse sein – keine Einsatzlagen, die durch massive Pyrotechnik zusätzliche Kräfte binden und die Polizei über Stunden fordern.
Wenn für Veranstaltungen dieser Art immer größere Polizeikräfte benötigt werden, müssen wir darüber sprechen, wie solche Lagen künftig besser verhindert werden können.
Unser Respekt gilt allen Einsatzkräften, die geschützt, deeskaliert und durchgehalten haben.

07/10/2026

FOKUS wirkt. Aber erfolgreiche Ermittlungsarbeit braucht mehr als gute Strukturen.
Seit sechs Jahren arbeiten spezialisierte Kolleginnen und Kollegen in Hessen gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und die Verbreitung entsprechender Missbrauchsdarstellungen.
Die Bilanz zeigt, was diese Arbeit bewirkt:
➡️ mehr als 9.900 Durchsuchungen
➡️ 179 vollstreckte Haftbefehle
➡️ mehr als 300 Beschäftigte in den FOKUS-Dienststellen
Doch gerade im digitalen Raum kann eine einzige fehlende Information darüber entscheiden, ob ein Tatverdächtiger identifiziert werden kann.
2025 mussten bei der ZIT mehr als 17.000 bundesweit relevante Hinweise eingestellt werden, weil eine Identifizierung nicht möglich war. Allein in den ersten drei Monaten 2026 waren es bereits mehr als 10.700 Hinweise.
Am 7. Oktober beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages mit einer gesetzlichen Regelung zur Speicherung von IP-Adressen.
Für uns ist klar:
Digitale Kriminalität braucht digitale Ermittlungsfähigkeit – auf einer rechtssicheren Grundlage und mit klaren Regeln.
Genauso klar ist aber auch: Wir dürfen nicht nur über Technik und Befugnisse sprechen.
Wir müssen über die Menschen sprechen, die diese Verfahren bearbeiten. Über Kolleginnen und Kollegen, die täglich mit schwersten Formen sexualisierter Gewalt gegen Kinder konfrontiert werden.
Sie brauchen Personal.
Sie brauchen moderne Technik.
Sie brauchen Fürsorge.
Und sie brauchen politische Rahmenbedingungen, mit denen sie ihre Arbeit tatsächlich machen können.
FOKUS wirkt. Ermittlungen brauchen Spuren.
💚 Kinder schützen. Ermittler stärken.

Sechs Jahre FOKUS – und heute geht es im Bundestag um digitale ErmittlungsfähigkeitSeit Oktober 2020 steht FOKUS in Hess...
07/10/2026

Sechs Jahre FOKUS – und heute geht es im Bundestag um digitale Ermittlungsfähigkeit

Seit Oktober 2020 steht FOKUS in Hessen für spezialisierte Ermittlungsarbeit gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Mehr als 300 Beschäftigte arbeiten inzwischen in diesem Bereich.
Seit der Gründung wurden mehr als 9.900 Durchsuchungen durchgeführt und 179 Haftbefehle vollstreckt.
Das sechsjährige Bestehen fällt in eine aktuelle politische Debatte: Heute berät der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Anhörung über die geplante IP-Adressspeicherung und weitere digitale Ermittlungsbefugnisse.

Für die GdP Hessen gehören beide Themen unmittelbar zusammen: Spezialisierte Strukturen wie FOKUS können nur dann dauerhaft erfolgreich arbeiten, wenn auch die personellen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.
Peter Vitze, stellvertretender Landesvorsitzender und Vorsitzender des Landesfachausschusses Kriminalpolizei, das Thema aus Sicht der kriminalpolizeilichen Praxis ein. Seine Botschaft:
„Kinderschutz darf nicht daran scheitern, dass die entscheidende digitale Spur schon gelöscht wurde. FOKUS wirkt. Ermittlungen brauchen Spuren."

01/10/2026

Adresse

Wilhelmstraße 60a
Wiesbaden
65183

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