01/06/2026
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Förderfähige Ausgaben für Projekte erhalten einen Fördersatz von:
▪ 60 % netto
▪ 40 % netto bei Projekten, die Gewinne erzielen (z.B. Dorfladen, Vertikale Landwirtschaft etc.)
Unter- und Obergrenze der Förderung:
▪ Projektkosten müssen mindestens 20.000 € netto betragen
▪ Der maximale Zuschuss beträgt aktuell 180.000 €
➡ Innovative wirtschaftliche Vorhaben können auch gefördert werden!
👉Die LAG Süd-West-Dreieck ist Deine Ansprechpartnerin bei Fragen zu deiner Projektidee und der LEADER-Förderung! Dank aller Mitglieder und Mitgliedskommunen der LAG sind unsere Beratungsangebote für Jede und Jeden kostenfrei! 🙏
🌐Alles Infos zur Förderung, den Voraussetzungen und Themenbereichen findest du auf unserer Website www.lag-swd.de
Teilt gerne die Infos, damit möglichst viele Menschen von unseren Angeboten und dem Fördertopf profitieren! 👏