04/03/2022
Unglaublich aber wahr. Anwohner im Gewerbegebiet "Kämperbrücke" und Gewerbetreibende bemängeln die schlechte Kommunikation der DB Netz AG und fürchten durch eine wenige Meter entfernt vorbeiführende Bahntrasse zusätzliche Lärmbelästigungen. Sie sehen den Bestand hochqualifizierter Arbeitsplätze an Präzisionsmaschinen gefährdet, für die Erschütterungen durch eine Bahntrasse zum Aus führen können. Die Bahn hatte die Interessen, Nöte und Ängste der Bewohner offenbar von Beginn an nicht im Blick und hat diese bis heute unzureichend aufgegriffen.
Wenn Menschen in einem Gewerbegebiet ein Wohnhaus bauen, müssen sie sich mit den daraus zum Zeitpunkt des Baus und Bezugs absehbaren Umweltbelastungen arrangieren. Das kann man als Bewohner akzeptieren und dies können Verursacher dieser Umweltbelastungen (Störer) erwarten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Bewohner viele Jahre später jede zusätzliche Belastung akzeptieren müssen, die Dritte zu ihren Lasten auf die Straße oder Schiene bringen. Besonders müssen sie keine wenige Meter an ihrer Terrasse vorbeiführende Bahntrasse akzeptieren. Die Verantwortlichen mögen sich auf ihre Terrasse und ihren Balkon begeben und sich vorstellen, wenige Meter entfernt würde eine Güterzugtrasse vorbeiführen.
Sollte die Kurve Kassel gebaut werden, müssen durch die Störer geeignete Vorkehrungen getroffen werden, durch die die Bewohner vor Umweltbelastungen geschützt werden, die über das zumutbare Maß hinausgehen, das zum Zeitpunkt der Baugenehmigung ihres Wohnhauses absehbar war. Eine Kurve Kassel mit dem dadurch zusätzlichen Umweltbelastungen war seinerzeit weder für die Bewohner noch für die Stadt Vellmar oder sonstige Dritte absehbar. Niemand konnte damals ahnen, dass der Güterverkehr aus China über die Neue Seidenstraße derartige Ausmaße annehmen würde, dass die vorhandenen Trassen überlastet sind, nicht mehr ausreichen und nun kurzsichtige Notbehelfe wie die Kurve Kassel konstruiert werden sollen. In der Pflicht sind daher die Störer als potenzielle Verursacher der Umweltbelastungen, allen voran die DB Netz AG.
Eine drohende Umsetzung der Kurve Kassel darf nicht zu Umweltbelastungen führen, die über das zumutbare Maß hinausgehen. Dieses zumutbare Maß ist vor weiteren Planungs- und Umsetzungsschritten klar, mess- und überprüfbar und für die Bewohner nachvollziehbar zu definieren und zu beschreiben. Dazu ist durch die DB Netz AG als Störer ein Einvernehmen mit den Bewohnern und der Stadt Vellmar herzustellen. Ebenso wie zu den zur Sicherstellung dieses zumutbaren Maßes zu treffenden Vorkehrungen (z. B. eine geänderte Trassenführung oder ein Verzicht auf die Kurve Kassel). Diese sind ebenfalls im Vorfeld zu definieren und deren Wirksamkeit ist nachzuweisen. Hierüber müssen Gespräche geführt und Untersuchungen durchgeführt werden. Jetzt.
HNA vom 04.03.2022 auf Seite 11