12/05/2026
Der Bericht der Landratsamt Göppingen stellt es klar dar - die Anlagen sind tonhaltig!
Bericht des LRA:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieser Zwischenstandsbericht informiert über den aktuellen Stand der Auswertung der Immissionsmessung in der Nacht vom 13. auf den 14.03.2026 sowie über die daraus abgeleiteten nächsten Schritte.
Der Bericht wurde in Abstimmung mit der Stadt Uhingen, der Ortsverwaltung Baiereck und dem Betreiber erstellt. Ziel ist – wie bei den bisherigen Zwischenstandsberichten auch - eine nachvollziehbare, einheitliche Darstellung des Sachstands auf Basis der bislang vorliegenden Erkenntnisse.
Eine abschließende behördliche Bewertung kann erst nach Vorliegen der vollständigen Messberichte und deren fachlicher Einordnung erfolgen.
1. Ergebnisse der vom Betreiber veranlassten Immissionsmessung
Der Betreiber hat die Ergebnisse der Immissionsmessung in der Nacht vom 13. auf den 14.03.2026 vorgestellt und diese im Abgleich mit der im Genehmigungsverfahren vorgelegten Schallimmissionsprognose des TÜV Süd eingeordnet. Die Ergebnisse wurden in einer Ergebnisübersicht vom 14.04.2026 zusammengefasst. Gemessen wurde an drei Messpunkten (MP): MP1 außerhalb von Baiereck, MP2 im Garten am Anwesen Brunnenstraße 5 sowie MP3 vor dem geöffneten Fenster am Anwesen Brunnenstraße 5. Nach dem Messbericht liefen beide Anlagen zeitweise unter Volllast.
Für MP1 wird ein Beurteilungspegel von 37,7 dB(A) angegeben. Ein Tonhaltigkeitszuschlag (KT) von 1 dB wurde für Windgeschwindigkeiten bei 10,5 und 12 m/s in Höhe von 1 dB angesetzt. MP1 liegt südlich von Baiereck außerhalb der Wohnbebauung und dient der fachlichen Einordnung der Schallausbreitung. Ein Richtwertvergleich erfolgt dort nicht. Maßgeblich für die Bewertung nach TA Lärm sind die Messpunkte an der schutzbedürftigen Wohnbebauung.
Für MP2 wird ein Beurteilungspegel von 36,7 dB(A) angegeben. Ein Tonhaltigkeitszuschlag KT wird hier nicht vergeben. An diesem Punkt ist der maßgebliche Immissionsrichtwert von 40 dB (A) aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach der vorliegenden Ergebnisübersicht sicher eingehalten.
Für MP3 wird ein Beurteilungspegel von 36,5 dB(A) angegeben. Ein Tonzuschlag (KT) von 3 dB wurde für Windgeschwindigkeiten ab 9,5 m/s vergeben. Damit wird auch der für die Brunnenstraße 5 maßgebliche Immissionsrichtwert der Genehmigung von 40 dB(A) eingehalten.
Ein Impulszuschlag wurde für alle 3 Messpunkte nicht angesetzt.
Wichtig ist jedoch:
Bei höheren Windgeschwindigkeiten wurde eine Tonhaltigkeit festgestellt. Tonhaltigkeit beschreibt eine auffällige Geräuschkomponente, die als besonders störend wahrgenommen werden kann. Deshalb wird dieser Punkt unabhängig von der Einhaltung des Immissionsrichtwerts weiterverfolgt, da die Genehmigung auch festlegt, dass die Windenergieanlagen nicht tonhaltig sein dürfen.
Als auffällig wurde benannt, dass die Hintergrundgeräusche sehr gering waren. Sehr geringe Hintergrundgeräusche können dazu führen, dass tonale Anteile subjektiv stärker hervortreten und als besonders störend wahrgenommen werden.
2. Sofortmaßnahme des Betreibers
Der Betreiber sagte als Sofortmaßnahme zu, die Windenergieanlagen ab Windgeschwindigkeiten von mehr als 9 m/s herunterzuregeln und bestätigte, dass die Maßnahme zum 08.05.2026 umgesetzt wurde. Ziel ist, die Anlagen in diesem Windbereich so zu betreiben, dass keine Tonhaltigkeit mehr auftritt.
Die Umsetzung und Wirksamkeit dieser Betriebsanpassung werden im weiteren Verfahren überprüft. Sollte weiterhin eine Tonhaltigkeit festgestellt werden, werden weitere fachliche und rechtliche Schritte geprüft.
Darüber hinaus prüft der Betreiber technische Maßnahmen, um die festgestellte tonale Auffälligkeit bei den gemessenen Windgeschwindigkeiten von mehr als 9,5 m/s dauerhaft zu vermeiden.
Der Betreiber sagt zu, nach Abstimmung mit dem Anlagenhersteller geeignete technische Maßnahmen umzusetzen und deren Wirksamkeit anschließend durch eine weitere Immissionsmessung überprüfen zu lassen.
3. Zusätzliche Messung der Stadt Uhingen
In derselben Nacht wurde eine weitere Messung durchgeführt, die von der Stadt Uhingen beauftragt wurde. Diese Ergebnisse wurden bislang nur vorläufig mündlich dargestellt. Eine abschließende schriftliche Auswertung liegt dem Umweltamt noch nicht vollständig vor.
Nach der vorläufigen Darstellung wurden Tonhaltigkeiten nicht nur ab 9,5 m/s, sondern auch bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten festgestellt. Zudem wurde dargestellt, dass auffällige Pegel und Tonhaltigkeiten auch bei unterschiedlichen Windrichtungen auftreten können. Zur belastbaren Einordnung und Belegung dieser Aussagen sind Betriebsdaten der Windenergieanlagen erforderlich. Der Betreiber hat zugesagt, die hierfür notwendigen Betriebsdaten für die relevanten Zeiträume für die weitere Auswertung zur Verfügung zu stellen.
Über den weiteren Fortgang der Angelegenheit sowie die Ergebnisse der fachlichen Bewertung berichtet das Umweltamt nach Vorliegen und Auswertung der vollständigen Unterlagen in einem weiteren Zwischenstandsbericht.
Mit freundlichen Grüßen
Leitung Umweltamt