Die Beratungen finden aufgrund der anhaltenden Pandemie ausschließlich auf digitalem Wege statt. Dezember 2014 gründete sich mit 24 Gründungsmitgliedern der gemeinnützige Verein „Refugee Law Clinic Trier e.V.“. Zweck des Vereins ist die Unterstützung insbesondere von Flüchtlingen, AusländerInnen und AsylbewerberInnen bei administrativen, rechtlichen und sonstigen Fragen und Herausforderungen in De
utschland. Zugleich will der Verein durch seine Unterstützung von Asylsuchenden in der aktuellen Debatte um die Flüchtlingszuwanderung ein deutliches Zeichen für Weltoffenheit und Integration setzen. Schließlich soll Studierenden der Rechtswissenschaften und anderer Fächer die Möglichkeit geboten werden, durch die Arbeit an realen Lebenssachverhalten ihre theoretisch erworbenen Kenntnisse auch in einem praktischen Zusammenhang anzuwenden. Gefördert werden soll damit der gesellschaftliche Zusammenhalt, eine praxisnahe juristische Ausbildung sowie das Betreuungsangebot zugunsten von AusländerInnen und AsylbewerberInnen in Trier und der Umgebung. Dieser Satzungszweck wird u.a verwirklicht durch die Schaffung und Bereitstellung der Voraussetzungen von administrativen und rechtsberatenden Leistungen zugunsten von AusländerInnen und AsylbewerberInnen und der entsprechenden Qualifizierung von Studierenden unter Wahrung der Maßgabe von § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz. Dabei will der Verein seine Ziele mit Unterstützung von bestehenden Akteuren in der Flüchtlingshilfe sowie in enger Kooperation mit PraktikerInnen aus dem Bereich des Asyl- und Ausländerrechts verwirklichen. Des Weiteren wird der Verein bereits unterstützt vom rechtswissenschaftlichen Fachbereich der Universität Trier, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier sowie von Bischof Dr. Stephan Ackermann.