21/08/2026
DGUV Regel 112-190 – ein Regelwerk, das Feuerwehren kennen sollten!
„Wir haben doch unsere FwDV 7…“
Ja. Aber reicht das?
Die DGUV Regel 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“ wird im Feuerwehrbereich manchmal unterschätzt oder als „Industrie-Regel“ abgetan.
Dabei geht es um ganz zentrale Fragen:
- Welche Atemschutzgeräte sind für welche Gefährdung geeignet?
- Wie müssen Atemschutzgeräte ausgewählt und benutzt werden?
- Welche Anforderungen gelten an Atemanschlüsse und deren Anpassung?
- Welche Anforderungen bestehen an Reinigung, Prüfung, Instandhaltung und Lagerung?
Die 112-190 betrachtet den Atemschutz nicht einfach als „Pressluftatmer auf den Rücken und los“.
Sie verfolgt einen Auswahl- und Benutzungsprozess – mit dem Ziel, dass das Atemschutzgerät tatsächlich zur Gefährdung, zur Tätigkeit und zur Einsatzkraft passt. (DGUV Publikationen)
Wer Atemschutz sicher betreiben will, sollte die verschiedenen Regelwerke im Zusammenhang betrachten.
Denn am Ende geht es nicht um Paragrafen, Tabellen oder Vorschriften.
Es geht darum, dass der Atemschutz dann funktioniert wenn wir ihn brauchen.
Und genau deshalb lohnt sich der Blick in die DGUV Regel 112-190. (tk)