27/06/2025
Steuersatz
Bis 12.096 Euro: keine Einkommensteuer (Grundfreibetrag)
12.097 bis 17.443 Euro: steigender Eingangssteuersatz
17.444 bis 68.480 Euro: progressive Steueranhebung bis 42 Prozent
68.481 bis 277.825 Euro: Spitzensteuersatz von 42 Prozent
ab 277.826 Euro: Reichensteuersatz von 45 Prozent
Für verheiratete gelten die doppelten Werte.