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Hat   schon etwas dagegen ?   eine neue ???
13/05/2026

Hat schon etwas dagegen ?

eine neue ???

Vom   Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen Neben der Veröffentlichung auf der Internets...
13/05/2026

Vom

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen

Neben der Veröffentlichung auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen kann der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen vom 18.05.2026 bis 20.07.2026 unter anderem im Landratsamt Sonneberg eingesehen werden.

Am 25. März 2026 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen den 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen beschlossen und mit weiteren Unterlagen zur Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und der im Planungsbeirat vertretenen Institutionen freigegeben. Der räumliche Geltungsbereich des Regionalplans umfasst das gesamte Gebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen bestehend aus den Landkreisen Wartburgkreis, Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg sowie der kreisfreien Stadt Suhl.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen trifft Festlegungen zu den Themen Raumstruktur (Raumstrukturelle Gliederung und Interkommunale Kooperation, Zentrale Orte und Überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen), Siedlungsstruktur (Siedlungsentwicklung, Sicherung des Kulturerbes, Flächenvorsorge Industrie und Gewerbe sowie Großflächiger Einzelhandel), Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Ver- und Entsorgungsinfrastruktur einschließlich Vorranggebiete Windenergie und Soziale Infrastruktur), und Freiraumstruktur (Freiraumsicherung, Hochwasserschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung und Rohstoffgewinnung sowie Tourismus und Erholung).

Die Planungsziele des 2. Entwurfs des Regionalplans Südwestthüringen wurden an die geänderten bundes- und landesrechtlichen Vorgaben, unter anderem an das Windenergieflächenbedarfsgesetz und das Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 angepasst. Danach ist mit dem 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen gemäß der Zielfestlegung 5.2.7 LEP 2025 das regionale Teilflächenzwischenziel für den Freistaat Thüringen umzusetzen und 6.899 Hektar (1,7 Prozent der Planungsregionsfläche) bis 31.12.2027 als Vorranggebiete Windenergie auszuweisen.

Der 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung), der Umweltbericht zum Regionalplan (inklusive Anhänge) sowie die nach Einschätzung der Regionalen Planungsgemeinschaft zweckdienlichen Unterlagen werden

vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026

auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen veröffentlicht und stehen zur Einsichtnahme und zum Herunterladen zur Verfügung unter
https://regionalplanung.thueringen.de/suedwestthueringen.

Zudem liegen die o.g. Unterlagen während des Veröffentlichungszeitraums zur Einsichtnahme durch jedermann bei der

Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen
beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl
Haus 3, Raum 1.39/1.40

zu den nachgenannten Öffnungszeiten (außer an Feiertagen) öffentlich aus:
• Montag, Dienstag und Donnerstag:08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
• Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
• Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten unter 0361/53331-5301.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden alle Unterlagen im angegebenen Zeitraum auch unter anderem im Landratsamt Sonneberg zu den angegebenen Dienstzeiten (außer an Feiertagen) zur Einsichtnahme ausgelegt:

Landratsamt des Landkreises Sonneberg
Bauverwaltungsamt, 5. Etage, Raum 508
Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg

• Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
• Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
• Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten ist die Vereinbarung von Terminen montags und mittwochs jeweils im Zeitraum 14:00 Uhr – 16:00 Uhr möglich unter Telefon 03675/871-360.

Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen (Textteil inklusive Begründungen, Themenkarten und Raumnutzungskarte sowie Anlagen zur Begründung und Umweltbericht inklusive Anhänge) sollen im Zeitraum

vom 18.05.2026 bis einschließlich 20.07.2026

elektronisch übermittelt werden an [email protected].

Darüber hinaus können Stellungnahmen im oben genannten Zeitraum aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Regionalen Planungsstelle Südwestthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Karl-Liebknecht-Straße 4, 98527 Suhl, Haus 3, Raum 1.39/1.40 während der oben genannten Öffnungszeiten oder in den oben genannten Auslegungsstellen vorgebracht werden.

Eine Pflicht des Plangebers, auf die erhaltenen Stellungnahmen jeweils mit einer Eingangsbestätigung oder Informationen zur Berücksichtigung der eingereichten Hinweise, Anregungen und Bedenken zu reagieren oder Stellungnehmende über den jeweiligen „aktuellen Stand der Dinge“ zu informieren, lässt sich aus den gesetzlichen Grundlagen für das Planverfahren nicht ableiten.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Regionalplan Südwestthüringen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen ihren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen oder ihr Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Regionalplans Südwestthüringen nicht von Bedeutung ist. Ferner wird darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der oben genannten Frist alle Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Quelle: Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen

Ein Gute   über die  dieser Windkraft Anlagen ‼️ Für alle die es nicht kapieren , sie können sich doch gerne eins davon ...
12/05/2026

Ein Gute über die
dieser Windkraft Anlagen ‼️
Für alle die es nicht kapieren , sie können sich doch gerne eins davon in den stellen .
Wer erklärt uns mal die Vorteile ?
Gerne auch zur

Wir sagen nein zu Milliarden Subventionrn dieser ‼️

Warum baut man Windräder? Es geht nur ums Geld, doch die Goldgräberstimmung ist vorbei! 3 neue Regelungen sorgen dafür das sie nun unrentabel werden!und hier...

     gemütliches Beisammensein Auch für die   gibt es etwas 😉Schaut einfach mal vorbei 🍺
12/05/2026

gemütliches Beisammensein
Auch für die gibt es etwas 😉
Schaut einfach mal vorbei 🍺

11/05/2026

Danke an allen   die immer jeden Tag Ihr bestes geben  🌷🥰
10/05/2026

Danke an allen
die immer jeden Tag Ihr bestes geben 🌷🥰

09/05/2026

😄
nicht nur für die gegen alles 😉
Ironie off

„Niemand wandert ins Sozialsystem ein“: Vielleicht sollte Frau Bas mal die eigenen Statistiken lesen!Realsatire oder ein...
09/05/2026

„Niemand wandert ins Sozialsystem ein“: Vielleicht sollte Frau Bas mal die eigenen Statistiken lesen!

Realsatire oder einfach nur völliger Realitätsverlust? Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) erklärte in dieser Woche aufgebracht im Deutschen Bundestag: „Es wandert niemand in unsere Sozialsysteme ein.“ Die amtlichen Statistiken sprechen eine andere und sehr klare Sprache.

René Springer , sozialpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, hatte bei der Regierungsbefragung die Ministerin mit der „Plünderung“ u.a. der Rentenkasse durch Migranten konfrontiert und darauf verwiesen, dass rund jeder zweite „Bürgergeld“-Empfänger Ausländer ist. Die Antwort der Sozialministerin, es gebe keine Einwanderung in die deutschen Sozialsysteme, hat Kopfschütteln und Widerspruch auch in den eigenen Reihen ausgelöst.

FAKTENCHECK: Was sagen die amtlichen Statistiken?

Unbestreitbare Tatsache ist, dass sogenannte Nichtdeutsche schon fast die Hälfte aller „Bürgergeld“-Empfänger ausmachen.

► Laut Daten der Bas unterstehenden Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen im vergangenen Jahr 5,4 Millionen Menschen das sogenannte „Bürgergeld“. Durchschnittlich rund 2,57 Millionen davon waren Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Der Anteil der Ausländer an allen „Bürgergeld“-Empfängern lag Mitte 2025 bei rund 47,6 Prozent. Personen aus Nicht-EU-Ländern dominieren, darunter Ukrainer (13 Prozent), Syrer (neun Prozent), Afghanen (3,7 Prozent). Lediglich rund 400.000 EU-Ausländer nahmen diese Sozialleistung in Anspruch.

Wer angesichts allein schon dieser Zahlen behauptet, es wandere „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme ein, hat – wie der Volksmund sagt – nicht mehr alle Perlen auf dem Rosenkranz!

Plünderung der Rentenkasse

René Springer (AfD) hatte auch von einer „Plünderung“ der Rentenkasse gesprochen. Eine solche „Plünderung“ gebe es nicht, behauptete die Ministerin. Schließlich habe es „schon immer“ einen Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen gegeben.

► Allerdings: Dieser Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ist mit inzwischen weit über 100 Milliarden Euro der mit Abstand größte Posten im gesamten Bundeshaushalt – eine Tatsache, die für sich genommen schon Bände über den Zustand unseres Sozialsystems spricht.

► Der Ökonom Bernd Raffelhüschen (Uni Freiburg) hat vor einigen Jahren eine vielbeachtete Studie darüber veröffentlicht, wie viel Migration kostet. Er sagt: „Die Zuwanderung, wie sie bisher geschieht, kostet uns gesamtwirtschaftlich 5,8 Billionen Euro.“

Zusätzlich prognostiziert Raffelhüschen langfristig eine „Nachhaltigkeitslücke“ in der Rentenversicherung von knapp 19,2 Billionen (!) Euro, wenn wir weiterhin 300.000 Ausländer Jahr für Jahr ins Land lassen würden, die sich nur langsam integrieren und qualifizieren und danach bei kürzerer Erwerbsbiografie vergleichsweise wenig verdienen und daher weniger in die Sozialsysteme einzahlen als sie am Ende qua „Grundrente“ herausbekommen.

► Raffelhüschen macht das an einem Beispiel deutlich: Ein Asylbewerber kommt mit 26 Jahren nach Deutschland, wird nach zwei bis drei Jahren abgelehnt, bleibt aber mit Duldung hier. Dann beginnt er allmählich mit ersten Jobs, qualifiziert sich und beginnt vielleicht mit 35 Jahren eine Karriere als Steuer- und Beitragszahler. Wegen geringer Rentenanwartschaft bekommt er als Rentner die Grundsicherung – für die seine Beiträge niemals gereicht hätten! Die Grundsicherung im Alter beträgt aktuell 563 Euro (Alleinstehende) plus Wohnkosten.

Das Fazit des Freiburger Ökonomen: „Obwohl die Altersstruktur der Migrantinnen und Migranten potentiell eine demografische Verjüngungsdividende birgt, führt dies in keinem der betrachteten Szenarien zu einer positiven fiskalischen Bilanz der Migration.“

Im Klartext: Ausländische „Fachkräfte“ wie im zitierten Beispiel werden unseren Sozialstaat NICHT retten sondern im Gegenteil sprengen!

Princeton-Studie

Die renommierte US-Universität Princeton hat vor einigen Jahren eine viel beachtete Studie vorgelegt, die bestätigt, dass Sozialleistungen eines Landes ein erheblicher Pull-Faktor für Masseneinwanderung sind und Migrationsströme stark beeinflussen. Die US-Wissenschaftler analysierten, dass eine Senkung der Sozialleistungen für Zuwanderer (wie in Dänemark geschehen) hingegen zu einem signifikanten Rückgang der Zuwanderung vor allem aus Armutsregionen führt.

08/05/2026

‼️👉Demo am 11.05.2026 um 19:00 Uhr
Mit dabei sind Malcom der Bauer , Uli Zeiler vom Gemeinderat Föritztal sowie die Bürgerrechtlerin Angelika Barbe aus
Unsere Themen sind die sowie die katastrophale Politik der

Wir sind wieder live dabei
Wir sehen uns am ‼️🇩🇪

        mit Malcom und Uli Zeiler sowie aus   die   Angelika Barbe   😉   ‼️ 🇩🇪
05/05/2026


mit Malcom und Uli Zeiler sowie aus
die Angelika Barbe
😉 ‼️ 🇩🇪

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