19/11/2025
Unsere Stippbach erscheint repräsentativ in der BUND Mitgliederzeitung Nr. 4 / 2025.
Familie Parnet erklärt der Redaktion der BUND Mitgliederzeitung hier ihre Sicht auf die Situation im Stippbachtal (siehe Screenshots).
Als ehemaliger Fachgruppenleiter der Fachgruppe Umwelt im Förderkreis Sinn darf ich, Thomas Klute, dazu Stellung beziehen:
Der Vogelschutzverein Sinn und unsere Fachgruppe Umwelt haben mit den Lempdörfern vor über 35 Jahren das Schrankensystem gepflegt, welches durch die Gemeinden Sinn und Ehringshausen errichtet wurde. Frau Chrstel Thamer aus Sinn hat das damals als meine Vorgängerin massgeblich mit entwickelt und es mir 2007 übergeben. Sie hat Jahrzehnte lang abens während der "Froschstippbach" an der Schranke gestanden und sie geschlossen, gleiches taten die Kollegen aus Ehringshausen und Dreisbach. Seit 2007 machte ich das mit meiner Familie und dem Förderkreis und Vogelschutzverein Sinn.
Im Jahre 2023 gab es an der Kreisstrasse zwischen Niederlemp und Kölschhausen eine Vollsperrung wegen Brückenneubau. Da die Feuerwehr Kölschhausen dadurch den Grundschutz in Dreisbach nicht wahrnehmen konnte, wurde während der Amphibienwanderung die Schranke offen gelassen, damit die Feuerwehr Sinn den Grundschutz übernimmt und die Stippbachstraße wurde als Bedarfsumleitung der Kreissstraße genutzt. Das war für Frösche ungünstig.
Aus dieser Zeit stammen die im BUND Artikel dargestellten Mißstände. Familie Parnet ist noch nicht lange genug in Sinn ( entgegen der Behauptung im Artikel), um diese wechselvolle Entwicklung zu kennen.
Im Weiteren handelt es sich bei der "Straße" um einen Bestandteil des sogenannten "untergeordneten ländlichen Wegenetzes" in der Kategorie "Verbindungsweg". Dieses Netz basiert auf technischen Regeln, die gesetzlich anerkannt sind - es gilt, weil öffentlich, die STVO. Zudem besteht aufgrund der geteilten Baulast die Verpflichtung beider Gemeinden, in ihrer Verantwortung die öffentliche Nutzung zu gewährleisten, es sei denn, ein entsprechendes öffentlich durchgeführtes Planfeststellungsverfahren sieht aufgrund höheren öffentlichen Interesses etwas anderes vor.
Somit ist die Straße den allgemein gültigen Verwaltungsverfahren für den öffentlichen Verkehrsraum zugeordnet, wonach in streng geregelten Ermessensentscheidungen die Zielkonflikte zu lösen sind.
Die seit 35 Jahren praktizierte Schrankenregelung war am Ende erfolgreich, basiert aber heute wegen der Verkehrssicherungsproblematik in Bezug auf Schranken ( diese werden als gefährliche Verkehrshindernisse eingestuft) nicht mehr auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Expertise.
Die nun getroffene Vereinbarung zwischen Kommunen und Kreis bewirkt eine rechtssichere, demokratisch legitimierte und dem Zielkonflikten angemessen Rechnung tragende Lösung. Die UNG entscheidet über Maßnahmen und ordnet diese den Kommunen an, dazu dient der gemeinsame Runderlass des HMWI und des HMUELV zur Sperrung wegen Amphibien, weitere Anlässe sind möglich (Jagd, Freizeitveranstaltungen, Verkehrssicherungsarbeiten etc.).
In der Bevölkerung herrscht da ein großer Konsens, die nun gefundene Lösung zu tragen und zu akzeptieren.
Im Namen des Förderkreis Sinn e.V. bewerte ich die Darstellung in der BUND Mitgliederzeitung zwar als respektables Engagement für die Natur, aber abseits der pluralistischen und verfahrenstreuen Handlungsweisen, wie sie uns allen verbindlich vorgegeben sind.
Zudem ist an den genannten Stellen die Authentizität und der Wahrheitsgehalt etwas geschmeidig gemacht worden, um das eigen Bild der Dinge zu verstärken.
Kurzum: Wir legen keinen Wert darauf, mittels Fatalisierung aufgrund leicht verfälschter Darstellungen zum Feindbild einer BUND - Community zu werden, sondern regeln hier die Dinge seit Jahrzehnten pragmatisch, erfolgreich, ehrlich im Umgang und ohne moralische Keule. Wir regeln das hier verantwortungsvoll in kommunaler Selbstbestimmung und nicht in moralischem Zentralimus einiger Aktivisten.
Damit weisen wir auch entschieden das Ansinnen zurück, dass man sich hier zur Selbstprofilierung die "Stippbach " zu eigen macht und in diesem öffentlichen Rahmen einen neuen "Hype" erregen will, gerade nachdem mal Ruhe eingekehrt ist. Mit dieser Haltung wissen wir, dass wir mit Forst, Kreis, Gemeinden, Bewirtschaftern, Jägern und Anglern, sowie einem größten Teil der Bevölkerung einer Meinung sind.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit vor Ort und ein "Miteinander" in solchen Fragen sind die lange erprobte Lösung, dazu stehen wir als Verein, der den Pluralimus und die Verfahrenstreue in der Satzung hat. Dazu stehen auch unsere Kommunen. Wir dürfen also anregen, sich im "Miteinander" zu engagieren und zukünftig derartige Artikel unter dem Vorbehalt zu plazieren, dass man am Ende eines Aktivismus immer noch miteinander auskommen muss.