Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V.

Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V. Unser Anliegen ist es, die Betreuung von Flüchtlingen und Migranten im Rhein-Sieg-Kreis rundum zu verbessern.

Dafür ist eine Vernetzung der ehrenamtlichen Helfer wichtig, sowie auch ein nachhaltiges Engagement auf politischer Ebene.

01/04/2026

Was für ein bürokratisches Monster ist dieses Dublin-System eigentlich?

420 Mitarbeitende beschäftigen sich mit rund 75.000 Verfahren.
Und das Ergebnis?

👉 5.827 Überstellungen aus Deutschland in andere EU-Staaten
👉 Gleichzeitig 4.592 Überstellungen nach Deutschland

Unterm Strich bleiben gerade einmal **1.235 Personen weniger**.

Dafür dieser enorme Personalaufwand, diese Verfahrensdauer, diese Belastung für die Betroffenen – und für die Verwaltung.

Man muss sich das einmal klarmachen:
Tausende Verfahren, massive Bürokratie, unzählige Ressourcen… für einen Effekt, der kaum ins Gewicht fällt.

Und statt dieses offensichtlich ineffiziente System grundsätzlich zu überdenken, wird es durch die neue GEAS-Reform im Kern fortgeführt – obwohl wenig dafür spricht, dass es künftig deutlich besser funktionieren wird.

Ist das wirklich ein sinnvoller Einsatz staatlicher Kapazitäten?
Oder halten wir hier ein System künstlich am Leben, das längst nicht mehr funktioniert?



Presseerklärung von Pro Asyl von heute: Karlsruhe stoppt verfassungswidrige Praxis: Polizei braucht Durchsuchungsbeschlu...
20/11/2025

Presseerklärung von Pro Asyl von heute:

Karlsruhe stoppt verfassungswidrige Praxis: Polizei braucht Durchsuchungsbeschluss für Abschiebung aus dem Schlafzimmer

20. November 2025, Berlin/Karlsruhe – Der Schutz der Wohnung gilt auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wenn die Polizei für eine Abschiebung ohne Durchsuchungsbeschluss in die Wohnung eines Geflüchteten eindringt, ist das verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem heute bekannt gegebenen Beschluss zur Verfassungsbeschwerde von PRO ASYL und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) klargestellt.

2019 drangen Polizeibeamt*innen mit einem Rammbock in das Zimmer des guineischen Beschwerdeführers in einem Berliner Übergangswohnheim ein, um ihn abzuschieben. Eine richterliche Anordnung hatten die Beamt*innen nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden, dass grundsätzlich eine Durchsuchung vorliegt, wenn eine Person zum Zwecke der Abschiebung in ihrem Zimmer in einer Unterkunft aufgesucht wird.

"Abschiebungen sind kein Freibrief und Schlafzimmer von Geflüchteten keine rechtsfreie Zone, sondern als einziger und elementarer Rückzugsraum grundrechtlich besonders geschützt. Wenn die Polizei hier eindringen will, braucht sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss – Was selbstverständlich sein müsste, hat Karlsruhe heute klargestellt und damit der aktuellen Abschiebepraxis der Polizei eine klare Absage erteilt", sagt Sarah Lincoln, Rechtsanwältin und Juristin bei der GFF.

Bundesverfassungsgericht: Richtervorbehalt darf nicht unterlaufen werden

Das Bundesverfassungsgericht korrigiert mit diesem Beschluss die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und stellt klar: Um ein Betreten als Durchsuchung zu qualifizieren, muss sich die gesuchte Person nicht innerhalb der Wohnung verstecken. Das würde zu zufälligen Ergebnissen führen und den präventiven Zweck des Richtervorbehalts unterlaufen.

"Geflüchtete Menschen haben Grundrechte, die nicht einfach ignoriert werden können, nur weil es um eine Abschiebung geht. Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist in Zeiten, in denen die Rechte geflüchteter Menschen immer weiter in Frage gestellt werden, ein wichtiger Denkzettel für die Regierung, in ihrer Migrationspolitik Grund- und Menschenrechte zu achten", betont Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von PRO ASYL.

Durchsuchungsbeschluss für Abschiebung aus Zimmer in Geflüchtetenunterkunft erforderlich

Mit der 2019 eingeführten Regelung in Paragraf 58 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz hatte die damalige Bundesregierung versucht, die grundrechtlichen Anforderungen an den Schutz der Wohnung zu unterlaufen: Die Regelung sah vor, dass die Polizei die Zimmer betreten darf, um eine Person abzuschieben, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass sich die Person aktuell in der Wohnung aufhält. Ein Durchsuchungsbeschluss war danach nicht notwendig.

"Karlsruhe stellt nun klar, dass ein Durchsuchungsbeschluss erforderlich ist, solange die Polizei vor Beginn der Maßnahme keine sichere Kenntnis darüber hat, dass und wo sich die Person konkret im Raum befindet. Für die 2019 eingeführte Regelung in § 58 Abs. 5 AufenthG bleibt damit nahezu kein Anwendungsbereich mehr", so Christoph Tometten, Rechtsanwalt des Beschwerdeführers.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2024 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen.

Die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-106.html

Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie unter:
https://freiheitsrechte.org/schutz-wohnung-gefluechtete

Die Polizei stürmt immer wieder Geflüchteten-Unterkünfte ohne Durchsuchungsbeschluss, um Menschen abzuschieben. Dieser Praxis hat das Bundesverfassungsgericht eine Absage erteilt.

tolle Aktion von unseren Mitgliedern Veronica Kendzia und Christine Szirniks mit Hilfe von Plakaten, die ProAsyl uns fre...
19/02/2025

tolle Aktion von unseren Mitgliedern Veronica Kendzia und Christine Szirniks mit Hilfe von Plakaten, die ProAsyl uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat. Bitte teilt gerne Fotos von den Plakaten wenn ihr sie live hängen seht!

Adresse

SchumannStr. 3
Siegburg
53721

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V. erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Die Organisation Kontaktieren

Nachricht an Flüchtlingsrat Rhein-Sieg e.V. senden:

Verknüpfungen

Teilen