Flüchtlingsrat M-V e.V.

Flüchtlingsrat M-V e.V. Wir setzen uns ein für faire Asylverfahren, Durchsetzung der Menschenrechte für Flüchtlinge und arbeiten gegen Rassismus. We work against racism and Neo-nazis.

Wir beraten Asylsuchende, geduldete und anerkannte Flüchtlinge sowie Bürgerkriegsflücht­linge, haupt- und ehrenamtlich tätige Personen, Vereine und Initiativen, die in der Flüchtlingsarbeit tätig sind. Wenden Sie sich an uns bei Fragen zu folgenden Bereichen:
.. Asylverfahren.. Beschäftigung von Asylsuchenden an Ihrem Arbeitsplatz.. Weiterbildungen im Bereich.. Engagement gegen Rechts

We

answer your questions about the asylum procedure, support in your cases. We offer educational work on the subject of asylum. We answer question for employers about giving jobs to refugees.

Vortrag auf Dari/Persisch – به زبان دری/فارسیReferentin: Shabana Hewad (Beraterin bei der Beratungsstelle Faire Integrat...
22/06/2026

Vortrag auf Dari/Persisch – به زبان دری/فارسی

Referentin: Shabana Hewad (Beraterin bei der Beratungsstelle Faire Integration MV)

Die Veranstaltung beinhaltet eine Einführung in Rechte von Arbeitnehmenden – Urlaubsansprüche, Kündigungschutz, Lohnfortzahlung, Mindestlohn und Überstunden.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Beantwortung individueller Fragen.

📅 Donnerstag, 29.06.2026
⌚ 18:00 – 20:00 Uhr

Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Veranstaltung findet via Zoom statt.

Wir bitten um eine Anmeldung an [email protected]
bis zum 26.06.2026.
Einen Zoom-Link schicken wir dann rechtzeitg vor der Veranstaltung per E-Mail.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“Mit GEAS beginnt eine neue Ära der Abschottung in Euro...
12/06/2026

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Mit GEAS beginnt eine neue Ära der Abschottung in Europa

Schwerin, 12. Juni 2026 – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. kritisiert das heutige Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) als tiefgreifenden Einschnitt in den Flüchtlingsschutz in Europa.

Mit dem Inkrafttreten von GEAS verschiebt sich der Schwerpunkt europäischer Asylpolitik endgültig vom Schutz von Menschen hin zu ihrer Abwehr.

GEAS führt verpflichtende Grenzverfahren ein, weitet beschleunigte Asylverfahren aus und erleichtert die Inhaftierung von Schutzsuchenden. Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Gewalt oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen fliehen, sollen künftig unter Bedingungen Schutz suchen müssen, die rechtsstaatliche Garantien schwächen und den Zugang zu einem fairen Asylverfahren erschweren.

Künftig können auch Familien mit Kindern an den EU-Außengrenzen über längere Zeit in grenznahen Einrichtungen festgehalten werden, während ihre Schutzgesuche in beschleunigten Verfahren geprüft werden. Die Bundesregierung hat die Umsetzung von GEAS zum Anlass genommen, die Möglichkeiten zur Inhaftierung von Schutzsuchenden deutlich über die europäischen Vorgaben hinaus auszuweiten. Davon können künftig auch Kinder und andere besonders schutzbedürftige Menschen betroffen sein.

Gleichzeitig weitet GEAS die Möglichkeiten aus, Schutzsuchende unter Verweis auf sogenannte „sichere Drittstaaten“ zurückzuweisen. So steigt die Gefahr, dass Schutzsuchende in Länder abgeschoben werden, in denen sie keinen wirksamen Schutz vor Verfolgung, Gewalt oder unmenschlicher Behandlung finden.

„Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte unterscheidet nicht zwischen ‚uns‘ und ‚den anderen‘. GEAS tut aber genau das. Für Menschen auf der Suche nach Schutz gelten künftig andere Maßstäbe. Die Ungleichbehandlung von Schutzsuchenden ist nicht die Folge dieser Reform – sie ist ihr Prinzip“, erklärt Sabine Ziesemer, Co-Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Genfer Flüchtlingskonvention entstanden als Konsequenz aus Krieg, Verfolgung und Entrechtung. Ihr Ausgangspunkt ist nicht die Staatsangehörigkeit, die Herkunft oder der Aufenthaltsstatus eines Menschen, sondern der Mensch selbst. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung und politischer Polarisierung müssen diese Grundsätze verteidigt werden.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. steht auch künftig an der Seite schutzsuchender Menschen. Unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder politischen Mehrheitsverhältnissen.

10/06/2026

Bündnis fordert Schließung des Abschiebegefängnisses

🔒 Seit 2021 werden im Abschiebegefängnis Glückstadt Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Schleswig-Holstein hinter Stacheldraht, hohen Mauern und unter permanenter Überwachung inhaftiert – obwohl keine Straftat vorliegt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge will so deren Abschiebungen sicherstellen.

⚠️ Viele Betroffene erleben jedoch unrechtmäßige Inhaftierung und institutionellen Rassismus. Die Folgen sind: Isolation, Angst, seelische Krisen, Hungerstreiks und Selbstmordversuche.

🍀 Ein überregionales Bündnis ruft deshalb zu einer Demo am 7. Juni in Glückstadt auf, um die Freiheit der Inhaftierten und die Schließung der Abschiebehaftanstalt zu fordern.

Was Betroffene in Abschiebehaft erleiden und welche Gesetze das überhaupt möglich machen ➡️ https://katapult-mv.de/artikel/buendnis-fordert-schliessung-des-abschiebegefaengnisses-glueckstadt/

EuGH erklärt Leistungskürzungen im Dublin-Verfahren für rechtswidrig (Im Bild: die aktuellen, ohnehin im Vergleich zu üb...
10/06/2026

EuGH erklärt Leistungskürzungen im Dublin-Verfahren für rechtswidrig

(Im Bild: die aktuellen, ohnehin im Vergleich zu übrigen Sozialleistungen sehr geringen Leistungssätze.)

Schwerin, 09. Juni 2026 – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juni 2026 (C-621/24) in seiner langjährigen Kritik an Leistungskürzungen im Dublin-Verfahren bestätigt. Der EuGH hat klargestellt, dass die Kürzung von Leistungen auf das reine physische Existenzminimum im Dublin-Verfahren gegen europäisches Recht verstößt. Die Entscheidung bestätigt die seit Jahren von zahlreichen Rechtsexpert*innen geäußerten rechtlichen Bedenken gegen die entsprechenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes.

„Der EuGH hat deutlich gemacht, dass zu einem menschenwürdigen Existenzminimum mehr gehört als nur das nackte Überleben. Kleidung und Mittel für die soziale Teilhabe sind grundlegende Bestandteile eines menschenwürdigen Lebens“, erklärt René Fuhrwerk, Co-Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Im konkreten Verfahren stellte der EuGH fest, dass auch Menschen, die im Rahmen des Dublin-Systems in einen anderen EU-Mitgliedstaat überstellt werden sollen, bis zur tatsächlichen Überstellung unter den Schutz der europäischen Aufnahmerichtlinie fallen. Ihnen muss ein angemessener Lebensstandard garantiert werden. Die bisher in Deutschland praktizierten Kürzungen auf das reine physische Existenzminimum sind damit nicht vereinbar.

Besonders bedeutsam ist das Urteil auch mit Blick auf die neuen europäischen Asylregelungen (GEAS), die am 12. Juni 2026 in Kraft treten. Zwar sehen die neuen Regelungen weitreichende Einschränkungen von Leistungen für Personen im Dublin-Verfahren vor. Die Verpflichtung zur Achtung der Menschenwürde sowie der europäischen und internationalen Grundrechte bleibt jedoch bestehen.

„Die neuen GEAS-Regelungen dürfen nicht als Freibrief für Leistungsausschlüsse verstanden werden. Der EuGH hat wiederholt klargestellt, dass niemand durch staatliches Handeln in Hunger, Obdachlosigkeit oder Verelendung gedrängt werden darf. Die Sicherung der elementaren Bedürfnisse bleibt auch künftig verpflichtend“, so René Fuhrwerk.

Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. fordert das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Kommunen auf, die Rechtsprechung des EuGH konsequent umzusetzen, rechtswidrige Leistungskürzungen zu beenden und Betroffenen den Zugang zu den ihnen zustehenden Leistungen zu ermöglichen.

zur Kenntnis ...
04/02/2026

zur Kenntnis ...

Neuer Name, neues Logo! Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) wird zum Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF)!

Mit der Umbenennung werden wir der Entwicklung unseres Verbandes in den letzten Jahren sprachlich und inhaltlich gerecht. Denn neben unbegleiteten minderjährigen geflüchteten Menschen kümmern wir uns auch um die Belange anderer junger Menschen mit Fluchterfahrung, denen Rechte und Chancen verwehrt werden.

Seit 1998 setzen wir uns schon für die Rechte junger geflüchteter Menschen ein. Unsere Arbeit setzen wir mit dem neuen Namen und dem neuen Logo fort.

Als gemeinnütziger Verein agieren wir unabhängig und stehen parteiisch an der Seite der jungen Menschen und der sie unterstützenden Systeme. Gemeinsam mit unseren 445 Mitgliedern setzen wir uns dafür ein, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche eine Perspektive erhalten – egal wie stark der politische Gegenwind ist.

Die politische Situation und die vielen rechtlichen Einschnitte für geflüchtete Menschen wirken derzeit erdrückend. Junge Menschen mit Fluchterfahrung leben zunehmend in Sorge, Aktive fühlen sich häufig ohnmächtig. Gerade in diesen Zeiten stehen wir als starker Partner an der Seite geflüchteter junger Menschen und ihrer Unterstützer*innen!

Mehr Infos zur Namensänderung findet ihr auf unserer Seite: https://b-umf.de/p/neuer-name-neues-logo-der-bundesfachverband-minderjaehrigkeit-und-flucht/

Ihr könnt unsere Arbeit unterstützen: Spendet uns oder werdet Mitglied!

https://b-umf.de/spenden/
https://b-umf.de/mitgliedschaften/

Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Wir haben die Tabelle mal wieder aktualisiert. In 2025 w...
04/02/2026

Leistungssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) - Wir haben die Tabelle mal wieder aktualisiert. In 2025 waren die Leistungssätze abgesenkt worden. Nun sind sie für 2026 wieder angehoben worden aber immer noch auf einem niedrigeren Niveau als 2024 und mit einem großen Abstand den Sätzen des Bürgergelds (SGB II). Letztere wurden aktuell aber ebenfalls nicht erhöht. Angesichts der Steigerung der Lebenshaltungskosten sind alle Sätze aktuell umstritten. Die Sätze nach dem AsylbLG sind hochproblematisch. Die Beträge der ersten Zeile (Taschengeld) sind die, die man in einer Erstaufnahmeeinrichtung erhält.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten ein letztes Mal Danke sagen: Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und...
20/12/2025

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir möchten ein letztes Mal Danke sagen: Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit und Ihr/Euer wertvolles Engagement in 2025.

Das Team des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern wünscht allen Menschen erholsame Feiertage und einen guten Start in 2026.

Wir machen Betriebsferien vom 22.12.2025 bis zum 02.01.2026.

Natürlich freuen wir uns auch in diesem Jahr über Spenden und bedanken uns herzlich im Voraus.

Flüchtlingsrat MV e.V.
Sozialbank AG
Spendenkonto IBAN: 3702 0500 0001 1943 02

Gemeinschaft, Glühwein und gute Gespräche. ✨Der Flüchtlingsrat lädt ein zum Glühweinstand – kommt gern vorbei und mit un...
12/12/2025

Gemeinschaft, Glühwein und gute Gespräche. ✨

Der Flüchtlingsrat lädt ein zum Glühweinstand – kommt gern vorbei und mit uns ins Gespräch über unsere tägliche Arbeit für Menschenrechte.
Wir freuen uns über Spenden. 🙏

📅 16. & 17.12.
⏰ 12–20 Uhr
📍 Mecklenburgstr. (Höhe Nr. 35), Schwerin

Adresse

Goethestraße 75
Schwerin
19053

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 17:00

Telefon

+493855815790

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