17/05/2026
Die Feuerwehr Schauenburg trauert um Michael Keim
Michael war der Feuerwehr Schauenburg über ein halbes Jahrhundert hinweg eng verbunden. Sein Feuerwehrweg begann bereits in jungen Jahren mit dem Eintritt in die Jugendfeuerwehr und entwickelte sich zu einem außergewöhnlich langen und prägenden Engagement für den Brandschutz in unserer Gemeinde.
Über mehr als vier Jahrzehnte war Michael Mitglied der Einsatzabteilung, bevor er in die Ehren- und Altersabteilung wechselte. Auch dort blieb er ein geschätzter Kamerad und Teil der Feuerwehrfamilie.
Besondere Verantwortung übernahm Michael in zahlreichen Führungsfunktionen. Zwanzig Jahre lang führte er die Feuerwehr Elgershausen als Wehrführung und prägte in dieser Zeit Organisation, Kameradschaft und Entwicklung nachhaltig. Darüber hinaus war er vierzehn Jahre als stellvertretender Gemeindebrandinspektor tätig und brachte seine Erfahrung und Umsicht auf Gemeindeebene ein. Auch das Vereinsleben unterstützte er über mehrere Jahre hinweg als stellvertretender Vereinsvorsitzender mit großem Engagement.
Ein zentrales Anliegen war ihm stets die Ausbildung des Feuerwehrnachwuchses. So begleitete er unzählige Feuerwehrangehörige auf ihrem Weg in den aktiven Dienst sei es als Jugendwart oder in den über drei Jahrzehnte als Kreisausbilder. Zusätzlich brachte er sein Wissen und seine Erfahrung als Mitglied der Technischen Einsatzleitung des Landkreises Kassel und als Ausbilder für den Brandschutz ein.
Michael war Vorbild, Ratgeber und verlässlicher Kamerad – geschätzt für seine Fachkompetenz, seine ruhige Art und seinen respektvollen Umgang.
Im Februar wurde sein jahrzehntelanges Wirken mit der Anerkennungsprämie des Landes Hessen für 50 Jahre pflichttreuen Dienst gewürdigt – ein Zeichen der hohen Wertschätzung für sein außergewöhnliches Engagement.
Mit seinem Tod, Ende
April, verliert die Feuerwehr Schauenburg eine Persönlichkeit, die das Feuerwehrwesen über Generationen hinweg entscheidend geprägt hat. Wir werden Michael ein ehrendes Andenken bewahren.
Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie, seinen Angehörigen und allen, die ihm nahestanden.