KGV "Barnstorf" e.V.

KGV "Barnstorf" e.V. Unser Kleingartenverein bewirtschaftet eine Fläche von ca. 40000 qm², wir haben 111 Parzellen und ein Vereinshaus (das gerade saniert wird).

Hier erfahrt Ihr alles wissenswertes über unseren Verein und das Kleingartenwesen.

20/03/2024

Drei Kleingartenvereine in Teterow sind nun am Ziel eines langen Marathons. Sie sind vertraglich jetzt mit der Stadt verbunden.

19/03/2024

Schon am Donnerstag, den 21. März 2024 um 18:00 Uhr starten wir mit unserem ersten „Online-Gartencafé“ in diesem Jahr. Es richtet sich vor allem an Gartenneulinge, die erst kürzlich mit dem Gärtnern begonnen haben. Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Verbundprojektes „Kleingärten fü...

08/03/2024

Zum privaten Anbau von 3 Cannabispflanzen
Das Wichtigste vorab: Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen wäre auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten 3 Pflanzen wäre nämlich lediglich im Bereich der Wohnung bzw. desgewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Beides ist im Kleingarten nicht zulässig, außer bei bestandsgeschützter Wohnnutzung (nach §18 (2) bzw. §20a (😎 BKleingG).
Selbst dort, wo die Voraussetzung der bestandsgeschützten Wohnnutzung vorliegt,dürfte der Anbau lediglich innerhalb der Laube zulässig sein. Der vom Gesetzgeber im § 10 Abs. 1 CanG geforderte Schutz vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen („Cannabis und Vermehrungsmaterial sind am Wohnsitz und am gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, zu schützen.“) dürfte auf der Parzelle einer typischen Kleingartenanlage im Regelfall nicht zu gewährleisten sein.
Zum gemeinschaftlichen Eigenanbau in Anbauvereinigungen
Die Nutzung von Kleingartenflächen durch „Anbauvereinigungen“ im Rahmen eines Kleingartenpachtvertrages nach BKleingG ist aus verschiedenen Gründen nicht zulässig: Zum einen ist der Abschluss eines Pachtvertrages im Rahmen des BKleingG nur mit natürlichen Personen möglich; eine juristische Person als Vertragspartner würdedie Bereitschaft des Verpächters voraussetzen, einen Pachtvertrag nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abzuschließen. Ebenso wäre bei Anbauvereinigungen die für die kleingärtnerische Nutzungsart kennzeichnende Vielfalt der Gartenbauerzeugnisse wohl nicht gegeben.
Vor allem aber wären die vom Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 CanG geforderten hohen Hürden im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes („Anbauflächen und außerhalb von Innenräumen genutzte Gewächshäuser sind durch Umzäunung oder andere geeignete Maßnahmen gegen eine Einsicht von außen zu schützen.“) nicht mit der typischen Konzeption einer Kleingartenanlage und den daraus den Pächtern erwachsenden ver-traglichen Verpflichtungen in Einklang zu bringen.

25/12/2023
01/12/2023

Offener Brief an die Bürgerschaft - Abstimmung Kleingartenentwicklungskonzept am 06.12.2023

Sehr geehrte Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Bürgerschaftspräsidentin,
sehr geehrte Bürgerschaftsmitglieder,

am 06.12.2023 stimmt die Bürgerschaft über das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) ab. Das hat weit in die Zukunft reichende Folgen für das Kleingartenwesen in Rostock. Darum möchte ich Ihnen, stellvertretend für viele mir bekannte Kleingärtner, meine Meinung darlegen.

Der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass wir Kleingärtner mit diesem Konzept zufrieden sind. Das ist mitnichten der Fall. Unsere Forderungen, die auch in den durchgeführten Workshops auf dem Tisch kamen, sind zum großen Teil nicht im KEK eingeflossen. Dass zeigt u. a. der einstimmige Beschluss in der Delegiertenver-sammlung im August 2022, wonach der geschäftsführende Vorstand sich für Änderungen im KEK einsetzen soll.

Für das KEK wurde ein Imagefilm gedreht und eine Pressekonferenz in der Geschäftsstelle des Verbandes der Gartenfreunde abgehalten. Teilnehmer waren von Seiten des Verbandes Herr Kröger und Frau May, beide Mitglieder der Lenkungs-gruppe zum Kleingartenentwicklungskonzept. Tenor der Medienpräsenz: Alles ist abgestimmt, alle Interessen wurden berücksichtigt und alle sind zufrieden. Kein Wort zum Beschluss der Delegiertenversammlung unseres Verbandes.

Herr Kröger (Fraktion Die Linke - nachzusehen YouTube ab 4:04) äußerte in der letzten Bürgerschaftssitzung zum Thema KEK, dass alle Interessen abgewogen sind und er schwer und mit Herzblut daran gearbeitet hat. Nun, dann muss er allein daran gearbeitet haben und vor allem nicht als Kleingärtner. Da er als Mitglied der Lenkungsgruppe über Jahre wenig zu den Ergebnissen kommuniziert hat, ist ihm wohl der Wille und die Stimmung unter den Kleingärtnern entgangen oder er hat offensichtlich einen Interessenkonflikt zwischen seiner Rolle als Kleingärtner und Bürgerschaftsmitglied.
Wesentliche Forderungen waren: die Abschaffung bzw. Änderung der Definition der Erhaltungsstufen, die Festschreibung der Anzahl an Kleingärten und die Beibehaltung der Verhältniszahl 7:1. Das sollte in einem Beschluss zum Kleingartenentwicklungskonzept klargestellt werden. Die Vorstellung des Konzeptes in den Ortsbeiräten zeigte, dass seitens der Verwaltung bereits Interpretationen dieses noch nicht einmal beschlossenen Konzeptes vorgenommen wurden, die unsere Befürchtungen bestätigten.

Nun hat im November die Mehrheit der Bürgerschaft den Antrag der SPD (keine Überplanung der Kleingartenanlagen in Reutershagen) abgelehnt, u.a. wegen folgender Begründungen.

• Herr Kröger (YouTube ab 3.36 h) spricht „von Spaltung der Kleingärtner“ und führt weiter aus „einzelne Kleingartenanlagen rauszunehmen und die werden bei jeglicher Planung nicht mehr betrachtet, bedeutet dass alle anderen Kleingartenanlagen zur Verfügung stehen und verplant werden“
• Frau Senatorin Dr. Fischer-Gäde (YouTube ab 3:47 h)
„Gleichberechtigt alle Flächen anschauen“.
• Frau Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (YouTube ab 3:49 h) „die Stadt in Gänze anschauen, wo rein theoretisch Entwicklungspotenzial ist“.

Das ist schöne Rhetorik, denn das KEK macht genau das.
Die Kleingartenanlagen werden in Erhaltungsstufen eingeteilt.
Stufe 1 bedeutet, diese Fläche müssen an ihrem Standort erhalten bleiben und Parzellen, die nicht auf städtischen Flächen liegen, werden mittels Flächenkauf bzw. Bebauungspläne gesichert.
Das gilt nicht für die Kleingartenanlagen, die in der Erhaltungsstufe 2 oder 3 liegen, diese dürfen fleißig überplant werden. Das führt zur Spaltung der Kleingärtner! Werden bei dem KEK nicht einzelne Kleingartenanlagen rausgenommen und bei jeglicher Planung nicht mehr betrachtet? Bedeutet es nicht, dass alle anderen Anlagen zur Verfügung stehen und verplant werden? Wo bleibt da – gleichberechtigt ALLE Flächen und die Stadt in GÄNZE anschauen?

Die Erhaltungsstufen wurden nach bestimmten Kriterien ermittelt, unter anderem dem Kriterium 3 (Anteil von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Anspruch auf Hilfen gem. SGB II u. SGB XII). Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, nur bei dem KEK nicht. Kleingartenanlagen zu bevorzugen, die in solchen stadträumlichen Einheiten liegen, wird der Bedeutung von Kleingärten für andere Bevölkerungsgruppen nicht gerecht. Was ist mit den Menschen, die mit geringem Einkommen und 2-3 Jobs? Was ist mit Rentnern, die gerade über dem Existenzminimum leben? Familien mit Kindern scheinen auch keine Bedeutung zu haben im KEK.
Für diese Menschen ist es nicht wichtig, Freiräume und Gärten wohnungsnah vorzufinden? Gerade in der heutigen Zeit bleibt den Arbeitnehmern immer weniger von Ihrem verdienten Geld, es wird alles teurer. Sie wohnen auch im Geschosswohnungsbau und haben nicht das Recht für einen privaten Freiraum (Garten) in Wohnungsnähe, sondern dürfen nach der Arbeit noch kilometerlang fahren, um zu Ihrem Garten zu gelangen?
Die Kleingartenanlagen und ihre Pächter, die nicht in solchen städteräumlichen Einheiten liegen, haben weniger Bedeutung und sind Rostocker zweiter Klasse?

Es ist notwendig, dass zum Kleingartenentwicklungskonzept einige Klarstellungen getroffen werden. Die sind teilweise in den Ihnen vorliegenden Änderungsanträgen enthalten. Ich möchte Sie bitten, den Änderungsanträgen zu zustimmen, dass wenigstens ein Teil unserer Interessen in das KEK gelangen.

Auf der Erweiterten Vorstandssitzung wurde unser Vorsitzende Herr Schreiter beauftragt, vor Ihnen in der Bürgerschaftssitzung am 06.12.2023 zu sprechen. Ich bitte Sie, auch diesem Antrag stattzugeben.

Mit freundlichen Grüßen


Doreen Wall
-Vereinsvorsitzende-
KGV „Barnstorf“ e.V.

18/11/2023

Am 06.12.2023 wird in der Bürgerschaft über das Kleingartenentwicklungskonzept abgestimmt.
In der Bürgerschaftssitzung vom November wurde der Antrag der SPD abgelehnt, dass die, von der Straßenbahn betroffenen Kleingartenflächen kein Bauland werden.

Einige Begründungen für die Ablehnung von der Bürgerschaft und der Verwaltung:

Herr Robert Kröger - führt zur Spaltung der Kleingärtner
- einzelne Kleingartenanlagen rauszunehmen und die werden bei jeglicher Planung nicht mehr betrachtet, bedeutet, dass alle anderen Kleingartenanlagen zur Verfügung stehen und verplant werden (nachzusehen YouToube ab Stunde 3 und 36 Minuten)
Frau Dr. Fischer-Gäde - gleichberechtigt alle Fläche anschauen (YouToube ab 3:47)
Frau Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger - die Stadt in Gänze anschauen, wo rein theoretisch Entwicklungspotenzial ist (YouToube ab 3:49)

Das hört sich doch toll an und ist für jeden nachvollziehbar. Nur scheinen die oben getroffenen Aussagen nicht für das Kleingartenentwicklungskonzept zu gelten.

Dieses unterteilt die Kleingartenanlagen in 3 Stufen.
Stufe 1 - diese Flächen müssen an ihrem Standort erhalten bleiben und Parzellen, die nicht auf städtischen Flächen liegen, werden mittels Flächenkauf bzw. Bebauungspläne gesichert. Das gilt nicht für die Anlagen die Erhaltungsstufen 2 und 3 liegen. Hier passiert genau dass, was Herr Robert Kröger und die Stadtverwaltung bei dem Antrag der SPD im November noch abgelehnt haben. Die Kleingartenanlagen der Erhaltungsstufe 1 werden aus den Planungen rausgenommen und nicht mehr betrachtet, im Gegenteil sogar noch mittels Flächenankauf bzw. im Bebauungsplan gesichert. Die Kleingartenanlagen in den Stufen 2 und 3 dürfen fleißig überplant werden. Das führt zu keiner Spaltung der Kleingärtner? Wo bleibt denn da "gleichberechtigt alle Flächen anschauen und die Stadt als Ganzes zu betrachten"

Die Aussagen, die im November noch getroffen wurden, zählen im Dezember nicht mehr? Gleichberechtigt heißt für mich entweder werden alle Kleingartenanlagen in die Planung mit einbezogen oder keine der Anlagen dürfen überplant werden, ich wäre natürlich für letzteres.

17/11/2023

Die Bürgerschaft hat mehrheitlich, der weiteren Planung für die Straßenbahnerweiterung durch unsere Kleingärten, zugestimmt. Das war abzusehen, auch dass der Antrag von der SPD abgelehnt wird, keine weitere Bebauung der Kleingartenanlagen, die von der Straßenbahnerweiterung betroffen sind. Ich habe das Geschehen als Zuschauer live verfolgt und glaubt mir, bei einigen Reden bin ich da oben achten gelaufen und hätte das Mikrofon am liebsten an mich gerissen, aber als wohlerzogener Bürger der Hansestadt Rostock habe ich mich vor lauter Frust mit Süßigkeiten vollgestopft. Danke dafür, wieder 3 Kilo mehr auf den Rippen.
Einige Aussagen werde ich einem zweiten Teil kommentieren, denn es geht im Dezember auch noch um das Kleingartenentwicklungskonzept.

Am überzeugendsten war die Rede von Sandra und ja natürlich bin ich befangen. Sandra hat in ihrer Rede hervorgehoben, dass hunderte Bäume im Barnstorfer Wald gefällt werden müssen und das Grün in der Goerdelerstr. vernichtet wird. In dem Grünflächen/Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock Seite 159 steht, dass die Grünanlage in Reutershagen (Goerdeler Str.) schwerpunktmäßig stärker zu entwickeln ist. Ja was denn nun, stärker zu entwickeln heißt, dass die Grünfläche den Schienen weichen muss?

Ein Punkt der wenig Beachtung findet, sind die Abendstunden, denn wenn der Zoo, die Schule geschlossen sind und der Parkplatz leer ist (da die Pendler zu Hause sind), wer fährt dann noch mit der Straßenbahn vom Zoo nach Reutershagen, kilometerlang durch Niemandsland - wir Kleingärtner nicht, wir haben ja keine Haltestelle. Wenn schon durchs Niemandsland, kann die Straßenbahn dann nicht parallel neben der Stadtautobahn fahren? Ob das machbar wäre, weiß ich nicht, diese Strecke wurde nie Erwägung gezogen.

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