01/12/2023
Offener Brief an die Bürgerschaft - Abstimmung Kleingartenentwicklungskonzept am 06.12.2023
Sehr geehrte Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Bürgerschaftspräsidentin,
sehr geehrte Bürgerschaftsmitglieder,
am 06.12.2023 stimmt die Bürgerschaft über das Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) ab. Das hat weit in die Zukunft reichende Folgen für das Kleingartenwesen in Rostock. Darum möchte ich Ihnen, stellvertretend für viele mir bekannte Kleingärtner, meine Meinung darlegen.
Der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass wir Kleingärtner mit diesem Konzept zufrieden sind. Das ist mitnichten der Fall. Unsere Forderungen, die auch in den durchgeführten Workshops auf dem Tisch kamen, sind zum großen Teil nicht im KEK eingeflossen. Dass zeigt u. a. der einstimmige Beschluss in der Delegiertenver-sammlung im August 2022, wonach der geschäftsführende Vorstand sich für Änderungen im KEK einsetzen soll.
Für das KEK wurde ein Imagefilm gedreht und eine Pressekonferenz in der Geschäftsstelle des Verbandes der Gartenfreunde abgehalten. Teilnehmer waren von Seiten des Verbandes Herr Kröger und Frau May, beide Mitglieder der Lenkungs-gruppe zum Kleingartenentwicklungskonzept. Tenor der Medienpräsenz: Alles ist abgestimmt, alle Interessen wurden berücksichtigt und alle sind zufrieden. Kein Wort zum Beschluss der Delegiertenversammlung unseres Verbandes.
Herr Kröger (Fraktion Die Linke - nachzusehen YouTube ab 4:04) äußerte in der letzten Bürgerschaftssitzung zum Thema KEK, dass alle Interessen abgewogen sind und er schwer und mit Herzblut daran gearbeitet hat. Nun, dann muss er allein daran gearbeitet haben und vor allem nicht als Kleingärtner. Da er als Mitglied der Lenkungsgruppe über Jahre wenig zu den Ergebnissen kommuniziert hat, ist ihm wohl der Wille und die Stimmung unter den Kleingärtnern entgangen oder er hat offensichtlich einen Interessenkonflikt zwischen seiner Rolle als Kleingärtner und Bürgerschaftsmitglied.
Wesentliche Forderungen waren: die Abschaffung bzw. Änderung der Definition der Erhaltungsstufen, die Festschreibung der Anzahl an Kleingärten und die Beibehaltung der Verhältniszahl 7:1. Das sollte in einem Beschluss zum Kleingartenentwicklungskonzept klargestellt werden. Die Vorstellung des Konzeptes in den Ortsbeiräten zeigte, dass seitens der Verwaltung bereits Interpretationen dieses noch nicht einmal beschlossenen Konzeptes vorgenommen wurden, die unsere Befürchtungen bestätigten.
Nun hat im November die Mehrheit der Bürgerschaft den Antrag der SPD (keine Überplanung der Kleingartenanlagen in Reutershagen) abgelehnt, u.a. wegen folgender Begründungen.
• Herr Kröger (YouTube ab 3.36 h) spricht „von Spaltung der Kleingärtner“ und führt weiter aus „einzelne Kleingartenanlagen rauszunehmen und die werden bei jeglicher Planung nicht mehr betrachtet, bedeutet dass alle anderen Kleingartenanlagen zur Verfügung stehen und verplant werden“
• Frau Senatorin Dr. Fischer-Gäde (YouTube ab 3:47 h)
„Gleichberechtigt alle Flächen anschauen“.
• Frau Oberbürgermeisterin Eva-Maria Kröger (YouTube ab 3:49 h) „die Stadt in Gänze anschauen, wo rein theoretisch Entwicklungspotenzial ist“.
Das ist schöne Rhetorik, denn das KEK macht genau das.
Die Kleingartenanlagen werden in Erhaltungsstufen eingeteilt.
Stufe 1 bedeutet, diese Fläche müssen an ihrem Standort erhalten bleiben und Parzellen, die nicht auf städtischen Flächen liegen, werden mittels Flächenkauf bzw. Bebauungspläne gesichert.
Das gilt nicht für die Kleingartenanlagen, die in der Erhaltungsstufe 2 oder 3 liegen, diese dürfen fleißig überplant werden. Das führt zur Spaltung der Kleingärtner! Werden bei dem KEK nicht einzelne Kleingartenanlagen rausgenommen und bei jeglicher Planung nicht mehr betrachtet? Bedeutet es nicht, dass alle anderen Anlagen zur Verfügung stehen und verplant werden? Wo bleibt da – gleichberechtigt ALLE Flächen und die Stadt in GÄNZE anschauen?
Die Erhaltungsstufen wurden nach bestimmten Kriterien ermittelt, unter anderem dem Kriterium 3 (Anteil von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Anspruch auf Hilfen gem. SGB II u. SGB XII). Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich, nur bei dem KEK nicht. Kleingartenanlagen zu bevorzugen, die in solchen stadträumlichen Einheiten liegen, wird der Bedeutung von Kleingärten für andere Bevölkerungsgruppen nicht gerecht. Was ist mit den Menschen, die mit geringem Einkommen und 2-3 Jobs? Was ist mit Rentnern, die gerade über dem Existenzminimum leben? Familien mit Kindern scheinen auch keine Bedeutung zu haben im KEK.
Für diese Menschen ist es nicht wichtig, Freiräume und Gärten wohnungsnah vorzufinden? Gerade in der heutigen Zeit bleibt den Arbeitnehmern immer weniger von Ihrem verdienten Geld, es wird alles teurer. Sie wohnen auch im Geschosswohnungsbau und haben nicht das Recht für einen privaten Freiraum (Garten) in Wohnungsnähe, sondern dürfen nach der Arbeit noch kilometerlang fahren, um zu Ihrem Garten zu gelangen?
Die Kleingartenanlagen und ihre Pächter, die nicht in solchen städteräumlichen Einheiten liegen, haben weniger Bedeutung und sind Rostocker zweiter Klasse?
Es ist notwendig, dass zum Kleingartenentwicklungskonzept einige Klarstellungen getroffen werden. Die sind teilweise in den Ihnen vorliegenden Änderungsanträgen enthalten. Ich möchte Sie bitten, den Änderungsanträgen zu zustimmen, dass wenigstens ein Teil unserer Interessen in das KEK gelangen.
Auf der Erweiterten Vorstandssitzung wurde unser Vorsitzende Herr Schreiter beauftragt, vor Ihnen in der Bürgerschaftssitzung am 06.12.2023 zu sprechen. Ich bitte Sie, auch diesem Antrag stattzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Doreen Wall
-Vereinsvorsitzende-
KGV „Barnstorf“ e.V.