04/12/2023
Unter dem Leitmotiv „Die E-Akte - mit Volldampf durch die Eisberge“ fand am 29.11.2023 der diesjährige Rechtspflegertag des Bundes Deutscher MV e. V. im Oberlandesgericht Rostock statt, zu dem der Landesverband die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Frau Bernhardt, die Generalstaatsanwältin, Frau Busse sowie weitere Vertreter der obersten Justizbehörden begrüßen durfte.
Florian Strunk, Leiter der IT beim Hanseatischen OLG, hielt im 1. Teil ein Referat über die E-Akte, in welchem er auf Möglichkeiten und Schwierigkeiten bei der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der E-Akte einging. Nicht zuletzt auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz sind die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft. In ihrer Begrüßungsrede zum 2. Fortbildungsteil mahnte Vorstandsmitglied Mareike Walther die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Beförderung- und Besoldungssituation an, die von den Mitgliedern vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Diskussionen über eine amtsangemessene Besoldung als unzureichend empfunden wird. Sie unterstrich die Grundsatzforderung des Verbands nach einer Sonderlaufbahn für den Berufsstand mit dem Einstiegsamt A11. Eine Mindestforderung hierbei ist die Einführung einer Regelbeförderung nach A10 binnen 5 Jahren nach Einstellung. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf Baden-Württemberg. Hier wurde das Einstiegsamt A10 für neue Kollegen eingeführt. Eine nachhaltige Verbesserung der aktuellen Situation wäre ein Ausdruck der Wertschätzung des Dienstherrn gegenüber den hiesigen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. In der anschließenden Diskussion hatten die Verbandsmitglieder Gelegenheit, aktuelle dienstliche Belange an die anwesenden Vertreter der Justizbehörden und des Ministeriums heranzutragen. Auch hier war ein Schwerpunkt die als ungenügend empfundene Beförderungs- und Besoldungssituation, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Höherstufung zahlreicher Serviceeinheiten nach E9a. Weitere Schwerpunkte waren die schleppende Durchführung der Beurteilungsrunden und die damit einhergehende Verzögerung der Beförderungen, die Probleme beim elektronischen Datenverkehr sowie die umständliche Führung von Hybridakten.