07/02/2026
Wir sind weiterhin aktiv. Die Behörden nicht!
Unser Rechtsanwalt hat nun die Schreiben ans Umweltministerium und das LUA bei den Behörden eingereicht.
Beim Schreiben an das Landesumweltministerium geht es um die Berücksichtigung der Hahnenwiese in den laufenden Kartierungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung zur Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans zu erreichen.
Beim Schreiben ans Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA), geht es darum, es dazu zu bewegen, gegenüber der RAG Montan Immobilien konkrete Pflegemaßnahmen anzuordnen, um eine schleichende Verschlechterung der Wiesenqualität zu verhindern.
Beide Schreiben zielen darauf ab, eine Gesprächssituation mit Lösungen aufzubauen.
Zum Inhalt:
Die EU-Wiederherstellungsverordnung gibt Handlungspflichten auf (Erstellung des Nationalen Wiederherstellungsplans, Planung von Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Naturflächen) und enthält an die Mitgliedstaaten gerichtete Ge- und Verbote.
Daher kann es auf jeden Fall positiv für uns sein, den zusätzlichen Druck durch die EU-WVO zu nutzen, um bei den zuständigen Behörden den Schutz der Hahnenwiese anzumahnen.
Wir benötigen auch weiterhin Spenderinnen und Spender. Dazu haben wir über den BUND Köllertal ein Treunhandspendenkonto. Bitte beteiligt euch!
Empfänger: BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.
Verwendungszweck: Regionalgruppe Köllertal Hahnenwiese
(Bitte sonst keine weitere Angabe im Verwendungszweck machen)
Kreditinstitut: Sparkasse Saarbrücken
IBAN: DE32590501010067072132
BIC: SAKSDE55###
Herzliche Dank für die Unterstützung!
Die Mitglieder der BI Feuchtwiese (Zum Erhalt der Hahnenwiese)