24/01/2025
Trotzdem eine Bauvoranfrage der RAG Montan Immobilien!
Sehr verwundert zeigen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative Feuchtwiese und andere Riegelsberg BürgerInnen und Bürger. Die Mitglieder des Bauausschusses (Teil des Gemeinderates Riegelsberg) wurden im Spätsommer 2024 in einer nichtöffentlichen Sitzung unterrichtet, dass es eine Bauvoranfrage der RAG Montan Immobilien unter „Bauvoranfrage Hahnenstraße“ gibt. Es sollen dort straßennah Häuser entstehen. Es bleibt nun abzuwarten, wie damit umgegangen wird.
Die RAG MI weigert sich seit mehreren Jahren, das Biotop Hahnenwiese zu pflegen bzw. fachgerecht zu mähen, weil es dort eigentlich ein großes Baugebiet auf circa 4,5 Hektar Biotopfläche errichten wollte. Die Wiese ist jedoch pauschal gesetzlich geschützt (Magere Flachlandmähwiese, FFH Lebensraumtyp 6510 im Erhaltungszustand B+ und teils A). Nach der Ablehnung zur Einreichung eines Ausnahmeantrages nach §22 SNG im Herbst 2023 zur Bebauung des Biotops wurde das Bebauungsplanverfahren nicht weiter verfolgt. Sollte nun doch ein „kleiner“ straßennaher Teil des Biotops bebaut werden (der straßennahe Bereich des Biotops ist im Bebauungsplan) besteht die Gefahr, dass sukzessive das gesamte Biotop verschwindet.
Im November 2024 hat das LUA in seiner erneuten Stellungnahme zur Bauvoranfrage der RAG MI an die untere Bauaufsichtsbehörde, kurz UBA darauf hingewiesen, dass die gesamte Hahnenwiese, was auch den straßennahen Bereich einschließt, der nun bebaut werden soll mit einschließt. Das LUA weist darauf hin „…sind erhebliche Beeinträchtigungen bzw. die Zerstörung des geschützten Biotops und natürlichen Lebensraums zu erwarten (vgl. Karte).“
Gemäß §30 Absatz 2 BNatschG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von geschützten Biotopen führen können, verboten. Ausnahmen oder Befreiungen können nur unter sehr hohen Auflagen an funktionalen Ausgleichsflächen oder überwiegend im öffentlichen Interesse steht oder notwendig ist. Davon ist nicht auszugehen.
Die besondere Berücksichtigung von Naturschutz ist in Riegelsberg durch Beschluss des Gemeinderates zur Pflicht geworden. Riegelsberg hat sich für mehr natürlichen Klimaschutz entschieden. Am 9. September 2024 stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für den „Grundsatzbeschluss Naturschutz“. Mit ihm hält der „Natürliche Klimaschutz“, also der Naturschutz Einzug in die zukünftigen Entscheidungen rund um die Ortsentwicklungen Walpershofen und Riegelsberg. Zudem erhält die Hahnenwiese einen Bebauungsschutz. Der Grundsatzbeschluss ergänzt das seit mehreren Jahren bestehende Klimaschutzkonzept, welches bisher in Teilen umgesetzt wurde und sich auf technische und bauliche Maßnahmen fokussiert. Die seit 2024 existierende „Lenkungsgruppe Naturschutz“ hat nun ein zusätzliches Instrument, aktiv die umweltverträgliche Zukunft unserer Gemeinde aktiv zu gestalten.
Folgendes wurde beschlossen:
• Der Gemeinderat sieht die Förderung von grüner Infrastruktur und Ökosystemleistungen als Aufgabe von überragender Bedeutung für unsere Gemeinde an; wir - als Gemeinderat – setzen uns für den Ausbau der Biodiversität und Pflege natürlicher Flächen ein.
• Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass zukünftig mehr Mittel zur Umsetzung der oben genannten Ziele in den Haushalt der Gemeinde einfließen — entsprechend des noch zu erstellenden Natur- und Klimaschutzkonzeptes
• Vor jeder Entscheidung, die der Gemeinderat trifft, ist zu prüfen, ob die oben genannten Ziele zu berücksichtigen sind
• Der Gemeinderat wird eine Fortführung des von der RAG geplanten Bauvorhabens „Auf dem Hahn" nicht unterstützen.
Neue EU-Wiederherstellungsverordnung als zusätzliche Schutz: Dem Naturschutz kommt nun die neue Wiederherstellungsverordnung - Verordnung (EU) 2024/1991 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 – zur Hilfe. Durch sie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, in allen Lebensräumen (nicht nur in ausgewiesenen Natura2000-Schutzgebieten) – von Land- über Küsten- bis hin zu Süßwasser- und Meeresökosystemen – Wiederherstellungsmaßnahmen zu ergreifen und diese mittels eines nationalen Wiederherstellungsplans verbindlich zu planen. Den Kommunen kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu, da sie genau wissen, wo es Gebiete zu schützen und wiederherzustellen gibt.
Konkrete Handlungen sollen unverbindliche Appelle und Ziele ersetzen! Die Chancen stehen gut, endlich den dringend benötigten Naturschutz in die kommunalen Entscheidungswege zu integrieren und umzusetzen. Die Mitglieder der Orts-, Gemeinde- und Stadträte sollten unbedingt diese Chance nutzen.
https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/wiederherstellungsverordnung-verordnung-eu-20241991-des-europaeischen