08/04/2026
Die sogenannte „Ersatzfreiheitsstrafe“ droht bisher Menschen, die wegen Fahrens ohne Fahrschein verurteilt werden und eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen können. Davon betroffen sind vor allem Menschen in Armut, Wohnungslosigkeit oder mit psychischen Erkrankungen: Wer die Strafe zahlen kann, entgeht der Haft – wer dazu finanziell nicht in der Lage ist, nicht.
Das ist nicht nur sozial ungerecht, sondern auch absurd teuer: Eine bundesweite Kostenanalyse von 2023 beziffert die jährlichen Kosten der strafrechtlichen Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein auf rund 114 Millionen Euro. Und einen sozialen Nutzen sieht auch der Deutsche Anwaltverein nicht.
Mobilität ist Voraussetzung für Teilhabe und Armut ist kein Verbrechen. Armutsdelikte müssen entkriminalisiert werden, statt Strafanzeigen braucht es soziale Unterstützung!
Liebe Politik: Statt – mal wieder – diejenigen zu drangsalieren, die sowieso wenig haben, nehmt doch bitte endlich das andere Ende der Gesellschaft ins Visier: Wenn Wohlhabende sich an der Finanzierung des Gemeinwesens gerecht beteiligen, sind vielleicht sogar solche "Utopien" wie nachhaltige Mobilität für alle drin…