Oberdrees ist eine Vereinigung von Personen, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. Köln (BHDS) (Vereinsregister Köln VR 4219) – im Folgenden „Bund“ genannt, bekennen. Sie ist Mitglied dieses Bundes, dessen Statut in seiner jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt wird. Getreu dem Wahlspruch des Bundes der Historischen Deutschen
Schützenbruderschaften "für Glaube, Sitte und Heimat" verpflichten sich die Mitglieder der Schützenbruderschaft zu:
Bekenntnis des Glaubens durch:
• Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze und deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben die Mitglieder anderer christlicher Konfessionen die gleichen Rechte und Pflichten,
• Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Brüderlichkeit,
• Werke christlicher Nächstenliebe. Schutz der Sitte durch:
• Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben,
• Erziehung zu körperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schießsport,
Liebe zur Heimat und zum Vaterland durch:
• Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewusstem Bürgersinn,
• tätige Nachbarschaftshilfe,
• Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem des dem Schützenwesen eigentümlichen Schießspiels und des historischen Fahnenschwenkens,
• Pflege der Kontakte zu den europäischen Nachbarvereinigungen der Schützen,
• Heimatpflege und heimatliches Brauchtum,
• Pflege der Spielmanns- und Tambourcorpsmusik. Wir sind wegen Förderung kirchlicher, mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Jugendhilfe, von Kunst und Kultur, internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, des Sports, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Heimatpflege und der Heimatkunde) nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Sankt Augustin StNr 222/5747/0071 vom 18.12.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum 2017 bis 2019 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. D
Die Satzungszwecke entsprechen § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 5, 13, 21, 22 und 23 AO.
2008 haben wir unser 150-jähriges Jubiläum gefeiert und Erinnerungen an die Vorzeit in einer Festschrift festgehalten, die auch auf unserer Internetpräsenz nachzulesen ist:
https://schuetzen-oberdrees.de/archiv/festschriften/62-archiv/festschriften/220-150-jahre-st-hubertus-oberdrees