12/11/2025
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,die Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen – Anpassung der Steuersätze und des Gebührensatzes soll geändert werden:Daher stellt die WiR-Fraktion folgenden Antrag: 1. die Hundesteuer für gefährliche Hunde in der Stadt Reutlingen auf 936 Euro pro Jahr anzuheben (analog der Regelung in Ludwigsburg) 2. für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund den Steuersatz auf 1.872 Euro pro Jahr festzusetzen.Über beide Punkte soll getrennt abgestimmt werden.Begründung:- Die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunde in Reutlingen hat sich seit 2019 von 13 auf 64 Tiere (2025) erhöht.
- Das Halten gefährlicher Hunde stellt in einer dicht besiedelten Stadt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Bürgerinnen und Bürger dar.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Keck,die Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen – Anpassung der Steuersätze u