Freiwillige Feuerwehr Reifenberg

Freiwillige Feuerwehr Reifenberg Löscheinheit der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

07/08/2026

EINSATZ
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Reifenberg Rotenmorgenstr.
07.08.26 12.36 Uhr

Rettungsdienst
Feuerwehr Reifenberg MLF
Feuerwehr Wallhalben
FEZ ThaWa.
KdoW
📟 G1 04 Gefahrstoffe klein

Eine leicht verletzte Person durch fehlerhafte Reinigungsmittel Verbindung, Lüften des Gebäudes und Endsogung des Gemichs.

07/08/2026
Vielen Dank allen, die unserer Jugendfeuerwehr wieder ein wunderschönes Zeltlager ermöglicht haben,  den Eltern für die ...
19/07/2026

Vielen Dank allen, die unserer Jugendfeuerwehr wieder ein wunderschönes Zeltlager ermöglicht haben, den Eltern für die Salat und Kuchenspenden, Alina für den schönen Musikalischen Abend , Kai und Steffi Jung für die Kostenlose Bereitstellung ihrer Slusheis Maschine (die Mann sich auch gerne mieten kann, link in den Kommentaren) und natürlich allen Helfern und Betreuern die das schöne Zeltlager ermöglicht haben.

18/07/2026

EINSATZ
Feuerwehr Reifenberg
17.07.26 17.07 Uhr

Reifenberg MLF
FEZ ThaWa.
📟 H1.07 umgestürtzter Baum
K 76 Richtung Battweiler

Allgemeinverfügung der Verbandsgemeinde Waldbrandgefahr Die Verbandsgemeinde-verwaltung Thaleischweiler-Wallhalbenerläss...
03/07/2026

Allgemeinverfügung der Verbandsgemeinde Waldbrandgefahr
Die Verbandsgemeinde-
verwaltung Thaleischweiler-Wallhalben
erlässt als örtliche Ordnungsbehörde gemäß §§ 1,2,3, 9 und 69 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz (POG) in Verbindung mit § 24 (Absatz 2) Landeswaldgesetz Rheinland-Pfalz (LWaldG), in Verbindung mit § 8 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG), § sowie § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in den jeweils gültigen Fassungen
zum Schutz vor Wald- und Vegetationsbränden aufgrund erheblicher Waldbrandgefahr nachfolgend
Allgemeinverfügung
1. Anlass
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der hohen Temperaturen sowie der durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) festgestellten erheblichen Waldbrandgefahr besteht im Gebiet der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben eine erhöhte Gefahr von Wald-, Flächen- und Vegetationsbränden.

Bereits kleinste Zündquellen können Brände mit erheblichen Gefahren für Menschen, Tiere, Sachwerte sowie die natürliche Umwelt verursachen.

Zur Abwehr dieser erheblichen Gefahren werden nachfolgende Maßnahmen angeordnet.

2. Räumlicher Geltungsbereich
Diese Allgemeinverfügung gilt für sämtliche Waldflächen, Waldränder, Feld- und Wiesenflächen sowie alle unbebauten Grundstücke innerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinde

3. Anordnungen

Bis auf Widerruf wird untersagt:
Das Entzünden oder Unterhalten offenen Feuers außerhalb bebauter Ortslagen;
das Abbrennen von Lager-, Grill- oder Brauchtumsfeuern;
die Benutzung von Holz-, Holzkohle-, Camping- und Gasgrills auf öffentlichen Grillplätzen, in öffentlichen Grünanlagen sowie im Wald und in Waldnähe;
das Abbrennen privater Feuerwerke;
das Entzünden von Fackeln, Kerzen, Feuerkörben oder vergleichbaren offenen Feuerstellen im Geltungsbereich dieser Verfügung;
das Wegwerfen glimmender oder brennender Gegenstände (insbesondere Zi******en, Zigarren, Streichhölzer);
das Zurücklassen von Glasflaschen oder Glasscherben auf Wald- oder Freiflächen;
das Parken von Fahrzeugen auf trockenem Gras oder leicht entzündlicher Vegetation.

4. Ausnahmen
Von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen sind ausschließlich befestigte Feuerstellen auf privaten Grundstücken innerhalb der bebauten Ortslage.

Dabei sind geeignete Löschmittel (Feuerlöscher, Wasser oder Sand) unmittelbar bereitzuhalten.

Bei starkem Wind oder außergewöhnlicher Trockenheit wird dringend empfohlen, auch dort auf offenes Feuer vollständig zu verzichten.

5. Weitere Hinweise

Die Verbandsgemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, Wald- und Wirtschaftswege jederzeit freizuhalten, keine Fahrzeuge auf Waldwegen oder Rettungszufahrten abzustellen, Müll wieder mitzunehmen, Tiere und Pflanzen nicht zu gefährden,
bereits kleinste Rauchentwicklungen unverzüglich über den Notruf 112 zu melden.

6. Sofortige Vollziehung

Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung angeordnet.

Die Anordnung ist erforderlich, da bei Eintritt eines Vegetationsbrandes erhebliche Gefahren für Leib und Leben sowie erhebliche Sachschäden drohen. Das öffentliche Interesse an einer sofortigen Wirksamkeit überwiegt daher das Interesse Einzelner an der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs.

7. Ordnungswidrigkeiten

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Allgemeinverfügung verstößt, handelt ordnungswidrig.

Ordnungswidrigkeiten können nach den Vorschriften des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes sowie weiterer einschlägiger Vorschriften mit einer Geldbuße geahndet werden.

Unberührt bleiben weitergehende zivil- oder strafrechtliche Ansprüche.
8. Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Sie gilt bis auf Widerruf.
Begründung

Nach den aktuellen Prognosen und Bewertungen des Deutschen Wetterdienstes besteht im Gebiet der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben eine erhebliche Waldbrandgefahr.

Die langanhaltende Trockenheit hat dazu geführt, dass Waldflächen, Böschungen, Wiesen und Feldbereiche stark ausgetrocknet sind. Bereits kleinste Funken oder glimmende Gegenstände reichen aus, um Brände auszulösen.

Die angeordneten Maßnahmen dienen ausschließlich der Gefahrenabwehr und dem Schutz

der Bevölkerung,
der Einsatzkräfte,
der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, der Infrastruktur, sowie der natürlichen Lebensgrundlagen.

Die Maßnahmen sind geeignet, erforderlich und angemessen, um die bestehende erhebliche Gefahr wirksam zu reduzieren.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler – Wallhalben einzulegen.

Der Widerspruch kann

1. schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung

Thaleischweiler – Wallhalben, Hauptstr. 56, 66987 Thaleischweiler-Fröschen oder am Standort Hauptstr. 26 in 66917 Wallhalben erhoben werden oder

2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an [email protected] unter Beachtung der besonderen technischen Rahmenbedingungen, die im Internet unter www.vgtw.de (Verbandsgemeinde/Elektronische Kommunikation) aufgeführt sind, erhoben werden.

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung.

Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

26/06/2026

EINSATZ
Einheiten:
Freiwillige Feuerwehr
Massweiler TSF
Reifenberg MLF
Thaleichweiler HLF
Drehleiter Waldfischbach 🚒
FEZ ThaWa.
Rettungsdienst

📟 H2.08 - Unterstützung Rettungsdienst

📄 Kurzbericht 📄
Die Feuerwehr wurde heute Morgen zur Unterstützung des Rettungsdienst gerufen. Eine Patientin musste mit der Drehleier an den Rettungsdienst übergeben werden.

Die sommerlichen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit sorgen aktuell für eine steigende Waldbrandgefahr in Rheinl...
20/06/2026

Die sommerlichen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit sorgen aktuell für eine steigende Waldbrandgefahr in Rheinland-Pfalz.

Der Deutscher Wetterdienst (DWD) meldet derzeit besonders hohe Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5)

Schon kleine Unachtsamkeiten können Brände auslösen. Deshalb gilt:
🚭 Keine Zi******en in die Natur werfen
🔥 Kein offenes Feuer oder Grillen außerhalb erlaubter Stellen
🚗 Fahrzeuge nicht auf trockenem Gras abstellen

Wer Rauch oder Feuer bemerkt:
📞 Sofort den Notruf 112 wählen
📍 Standort möglichst genau beschreiben (z. B. Rettungspunkte oder Smartphone-Koordinaten nutzen)

Aktuelle Werte des Waldbrandgefahrenindex:
👉 https://loom.ly/f6K2A5I

Quelle Text und Bild: Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz e.V.

Herzlichen Glückwunsch unserer Jugendfeuerwehr die bei der heutigen Wanderrallye in Peterberg ein super Ergebnis erreich...
23/05/2026

Herzlichen Glückwunsch unserer Jugendfeuerwehr die bei der heutigen Wanderrallye in Peterberg ein super Ergebnis erreicht hat, mit unserer Jungen Truppe erkämpten sie einen tollen 3. und 9. Platz , wir sind stolz auf euch.
Ein Dankeschön auch allen Betreuern die das heute mit euch erreicht haben, danke auch an die Feuerwehr Petersberg für die tolle Veranstaltung.

19/05/2026

Unsere Welt ist bunt! Dieses Leitmotiv prägt die Deutsche Jugendfeuerwehr seit 19 Jahren. Und diese starke, eindeutige Botschaft senden wir auch am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie aus.

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Rotenmorgenstraße 3
Reifenberg
66507

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