Neuapostolisches Sozial- und Bildungswerk e.V.

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Neuapostolisches Sozial- und Bildungswerk e.V. Das Neuapostolische Sozial- und Bildungswerk e.V. (NAK-SBW e.V.) Der Grundgedanke ist Hilfe zur Selbsthilfe.

ist ein gemeinnütziger Verein mit sozialen Projekten, arbeitet in intensiver Nähe zur Neuapostolischen Kirche und versteht sich als Diakonie.

12/10/2026

Wissen - Immer mehr Menschen warten auf ein Spenderorgan 8.199 Menschen standen Ende 2025 in Deutschland auf der Warteli...
08/10/2026

Wissen - Immer mehr Menschen warten auf ein Spenderorgan

8.199 Menschen standen Ende 2025 in Deutschland auf der Warteliste für eine Organspende. Tendenz steigend, teilt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit mit. Im vergangenen Jahr kam es bei 985 Menschen zu Organspenden.

Hierzulande wurden im vergangenen Jahr mehr als 3.200 Organe aus Deutschland sowie dem Eurotransplant-Verbund transplantiert.

Dabei kann es jeden und jede treffen – jederzeit. Umso wichtiger ist es, den eigenen Willen rechtzeitig festzuhalten.

Es ist die persönliche Entscheidung, ob man ein Organ spendet oder nicht. Grundsätzlich dürfen alle Menschen ab 16 Jahren ihre Bereitschaft zur Organspende erklären, ein Widerspruch kann sogar bereits ab 14 Jahren festgehalten werden.

Nur wenige Krankheiten würden im Todesfall eine mögliche Organspende gefährden, zum Beispiel durch aktive bösartige Tumore, eine HIV-Erkrankung oder aktive Tuberkulose. Letztlich entscheiden Mediziner darüber, welche Organe überhaupt transplantierbar sind.

Wichtig: Ohne eine Einwilligung kann keine Organentnahme und folglich keine Spende erfolgen. Ist der Wille nicht schriftlich festgehalten, etwa im Organspendeausweis, können nur die Angehörigen einer möglichen Spende zustimmen. Eine schriftliche Erklärung erleichtert es somit den Hinterbliebenen, im Sinne der oder des Verstorbenen zu handeln.

Jedes Jahr sterben Hunderte Menschen, während sie vergebens auf eines der wenigen Spendenorgane warten. Viele der potenziellen Empfänger:innen warten mehrere Jahre, dabei werden Nieren um häufigsten benötigt, aber auch Lungen und Herzen.

Eine Spende kann nur erfolgen, wenn ein Mensch hirntot ist. Das müssen laut Gesetz zwei Mediziner unabhängig voneinander feststellen. Danach lässt sich das Herz-Kreislauf-System noch für eine gewisse Zeit aufrechterhalten, um Organe weiterhin zu durchbluten zu können.

Nieren, Herz, Leber, Lunge und Bauchspeicheldrüse sowie der Darm können nach dem Tod gespendet werden. Ebenso Gewebeteile, Blutgefäße und Herzklappen.

Das Organspender-Register

Dabei handelt es sich um ein online geführtes Verzeichnis, im dem du deine Entscheidung zur Organspende dokumentieren lassen kannst. Für die Registrierung ist ein Ausweis oder ein Krankenkassenzugang mit digitaler Identifikation nötig. Einmal registriert, können die hinterlegten Daten nach Belieben geändert oder wieder gelöscht werden.

Künftig gibt es mehr Möglichkeiten, eine Spenderniere zu erhalten. Der Bundesrat billigte am 8. Mai 2026 eine entsprechende Änderung des Transplantationsgesetzes, die der Bundestag Ende März beschlossen hatte.

Überkreuz-Lebendnierenspende

Im Kern sieht das Gesetz vor, sogenannte Überkreuz-Lebendnierenspenden zuzulassen. Dabei werden zwei inkompatible Spenderpaare zusammengebracht, mit denen Nieren „über Kreuz“ gespendet werden können. Die Organspenderpaare müssen sich nicht kennen. Das sogenannte Näheverhältnis der jeweils inkompatiblen Partner soll aber Pflicht bleiben.

Schutz für Spender

Für Vermittlung und Durchführung der anonymen und der Überkreuz-Lebendnierenspenden sieht das Gesetz den Aufbau eines nationalen Programms vor. Außerdem besteht künftig die Pflicht zur unabhängigen psychosozialen Beratung der Spenderpersonen vor einer Spende. Auch müssen die Betroffenen im Transplantationszentrum über den gesamten Spendeprozess – vor, während und nach der Spende – individuell betreut werden.

Quelle: Apotheken Rundschau, Ausgabe Juni 2026 sowie http://organspende-info.de/)

Beitrag auf unserer Webseite
Text: H.J.
Foto: Pixabay/Canva

Wissen/Technik+Kommunikation – Warum wir WhatsApp & Co. eigentlich nicht mehr brauchen …  Ob wir Bilder verschicken oder...
07/10/2026

Wissen/Technik+Kommunikation – Warum wir WhatsApp & Co. eigentlich nicht mehr brauchen …

Ob wir Bilder verschicken oder Dateien, Nachrichten senden oder mit ganzen Gruppen kommunizieren wollen, WhatsApp hat sich dazu als Marktführer mit 34% weltweiter und 92% deutschlandweiter Nutzung etabliert. Auch für Telefonie und Videotelefonie über den Datenkanal des Smartphones wird es oftmals genutzt. Daran haben auch viele Sicherheitswarnungen nichts geändert.

Messenger, wie Whatsapp & Co. haben die klassische SMS überholt und nahezu vollständig abgelöst. Der von den Netzbetreibern eingerichtete Dienst „RCS“ (Rich Communication
Services) ist auf vielen Geräten bereits ab Werk und ohne zusätzliche App verfügbar und kann wiederum die kommerziellen Messaging-Dienste wie WhatsApp & Co. mit systemeigenen Diensten ablösen.

(1) RCS ermöglicht…
- Sprachnachrichten,
- Gruppen-Chats,
- Lesebestätigung,
- Anzeige, wenn jemand schreibt,
- Versand von Fotos und Videos,
- Teilen von Dateien und Standorten,
- Verwendung von GIFs und Stickern,
- Videotelefonie (via FaceTime oder Google Meet),
- Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei vielen Geräten.

RCS wird dazu, wie auch bei WhatsApp & Co., über mobile Daten oder WLAN betrieben. Daher fallen keine zusätzliche Kosten an, wie dies bei SMS oder MMS der Fall ist.

(2) Für Familien ist besonders bemerkenswert:
Die Nutzung von z.B. WhatsApp ist lt. deren eigener Nutzungsbedingungen erst ab 13 Jahren erlaubt – und in Deutschland sogar erst ab 16 Jahren. Tatsächlich prüft das niemand …
Wenn WhatsApp & Co auf dem Smartphone deines Kindes erst gar nicht installiert sind, entfallen viele Risiken, die sich für dein Kind aus deren Verwendung ergeben könnten! Stattdessen könnte dein Kind RCS nutzen!
Darüber hinaus besteht bei RCS keine Gefahr, dass Kinder unbeaufsichtigt öffentlichen Community-Gruppen beitreten oder öffentliche Kanäle selbst betreiben.

(3) Eine spezielle App ist bei der Nutzung von RCS nicht erforderlich. Die gleiche App, die zum Versenden von SMS genutzt wird (beim iPhone „Nachrichten“, bei Android je nach Hersteller „Messages“ oder „Nachrichten“) kann für RCS verwendet werden. Wenn der gewählte Empfänger ein „altes Handy nutzt, kommt eine Nachricht als SMS und Bilder als MMS an. Videos und Gruppen-Chats funktionieren mit einem alten Handy natürlich nicht. Einschränkungen seitens der Netzbetreiber gibt es nicht, da in Deutschland alle Netzbetreiben RCS anbieten.

(4) RCS einrichten ...
(a) auf deinem Android Smartphone ...
… kannst du, indem du „Google.Message“ öffnest, > „Google Konto“ (oben rechts, deine eigenen Kontoeinstellungen) antippst, > dann „Message Einstellungen“, > „RCS-Chat“ auswählst, > den Schalter betätigen, um RCS-Chats zu aktivieren oder zu deaktivieren. (Evtl. musst du zunächst die App „Google.Message“ auf dein Smartphone laden. Früher hieß die auch „Android Message“.)
(b) RCS einrichten auf deinem iPhone ...
… kannst du, indem du die > „Einstellungen“ öffnest, > ganz nach unten scrollst, > „Apps“ auswählst, > „Nachrichten“ antippst und > „RCS-Messaging“ aktivierst.

(5) Wo landen Fotos, Videos und Daten?

(a) Fotos, Videos und Sprachnachrichten landen letztlich direkt im lokalen Speicher Ihres Smartphones (in der Galerie bzw. im internen Ordner der Messages-App) sowie auf dem Gerät des Empfängers.

(b) Da RCS große Dateien verarbeitet, läuft die Zustellung anders ab als bei einer gewöhnlichen SMS:
Damit Mediendateien wie Videos oder hochauflösende Fotos verschickt werden können, werden sie verschlüsselt auf einen RCS-Server hochgeladen (z. B. von Google oder deinem Mobilfunkanbieter).

Bei aktiver Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Die Datei wird bereits auf deinem Smartphone verschlüsselt, bevor sie den Server erreicht. Der Server sieht nur unverständlichen Datenmüll.

Löschung nach Auslieferung: Sobald der Empfänger die Datei heruntergeladen hat, wird der Zwischenspeicher auf dem Server sofort gelöscht. Kann eine Nachricht nicht direkt zugestellt werden (z. B. wenn das Empfängergerät offline ist), verbleibt die Datei kurzzeitig (in der Regel maximal 14 bis 30 Tage) auf dem Server und wird danach gelöscht.

Mit RCS werden andere Messaging Apps, wie WhatsApp, überflüssig.
Erforderlich ist allerdings, dass du deine Familie, Freunde und Kollegen von der RCS-Nutzung statt WhatsApp überzeugen kannst.

Beitrag auf unserer Webseite
Text: WL
Foto: KI-generiert mit Ecosia/Canva
07.10.2026 / WL (Foto Gemini-KI-generiert)

Gesunde Ernährung – Bauchfett  Habt ihr schonmal von Viszeralfett gehört? Viszeralfett ist gefährliches Fettgewebe, dass...
06/10/2026

Gesunde Ernährung – Bauchfett

Habt ihr schonmal von Viszeralfett gehört? Viszeralfett ist gefährliches Fettgewebe, dass sich rund um die Organe im Bauchraum legt. Von außen ist das nicht unbedingt sichtbar, auch schlanke Menschen können Viszeralfett in ihrem Körper bilden. Dieses Fett ist besonders stoffwechselaktiv. Es produziert verschiedene Hormone und Botenstoffe, die den Stoffwechsel negativ beeinflussen können und Entzündungsprozesse fördern können.

Zuviel Bauchfett kann deswegen auf Dauer schädlich sein. Es besteht die Gefahr erhöhten Blutdrucks, Diabetes Typ 2 und Fettleber, u. a. Entzündliche Krankheiten wie Rheuma, Arthrose, Schuppenflechte, Akne und auch Depressionen können verstärkt werden.

Ursachen liegen meist in einem ungesunden Lebensstil, wie stark verarbeitete Lebensmittel, viel Zucker und einfache Kohlenhydrate, Alkohol, der die Fettverbrennung hemmt, sowie zu wenig Bewegung.

Was kannst du tun, wenn du betroffen bist? Um Fettreserven abzubauen braucht dein Körper weniger Energie als er verbraucht. Also, weniger Kalorien einnehmen. Das heißt aber nicht, dass Crash-Diäten schnell zum Ziel führen. Du brauchst eine Diät, die sich gut in deinen Alltag integrieren lässt. Intervallfasten wäre hier eine gute Option mit längeren Essenspausen über den Tag, oder einzelne Fastentage.

Deine Ernährung sollte nun einige wichtige Bausteine enthalten:

Viel Gemüse, Hülsenfrüchte, Vollkorn, ausreichend Eiweiß, gesunde Pflanzenöle mit ungesättigten Fettsäuren, aus Nüssen und Samen. Zucker und stark verarbeitete Lebensmittel meiden. In einer Studie in der Berliner Charité wurde festgestellt, dass eine Ernährung mit vielen ungesättigten Fetten zu Abnahme führt.

Wichtig: Esst möglichst natürlich. Viel Pflanzenkost und vollwertige Lebensmittel sättigen und liefern dir wichtige Nährstoffe.

Außerdem wichtig: Sport! Sport unterstützt den Fettabbau. Allerdings kann man sich Bauchfett nicht abtrainieren, aber regelmäßige Bewegung kann Körperfett reduzieren und den Stoffwechsel unterstützen. Besonders effektiv ist eine Kombination aus Krafttraining und Ausdauertraining.

Krafttraining baut Muskeln auf, erhöht den Energieverbrauch und unterstützt den Stoffwechsel. Botenstoffe wie Myokine werden freigesetzt, die entzündungsregulierende Effekte haben können.

Ausdauertraining verbraucht Energie und verbessert die allgemeine Fitness.

Bewegung im Alltag: Treppen statt Aufzug, Fahrrad statt Auto, Spaziergänge.

Quelle: NDR Ernährungsdocs

Beitrag auf unserer Webseite
Text: E.Z.
Foto: Pixabay/Canva

Sozialleistungen in Deutschland  (Teil 4 – Grundsicherungsgeld im Alter und bei Erwerbsminderung)  Diese Leistungen soll...
01/10/2026

Sozialleistungen in Deutschland
(Teil 4 – Grundsicherungsgeld im Alter und bei Erwerbsminderung)

Diese Leistungen sollen den Basis-Lebensunterhalt von Menschen sichern, die diesen wegen ihres Alters oder wegen einer dauerhaften Erwerbsminderung nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen abdecken können. Gesetzliche Grundlagen findest du im 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII).

(1) Voraussetzungen

Anspruch hast du, wenn dein „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland ist und du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:

(a) Du hast die gesetzlichen Regelaltersgrenze erreicht.
Die beträgt für vor 1947 Geborene 65, für vor 1959 Geborene 66 Jahre.
Ab Geburtsjahrgang 1959 steigt die Regelaltersgrenze mit jedem Jahr um 2 Monate.
Bist du 1964 oder später geboren, dann gilt für dich, dass du erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres die gesetzliche Regelaltersrente erhalten kannst.

(b) Du hast eine Anerkennung einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung.
Dazu musst du mindestens 18 sein und ein für die Deutsche Rente tätiger Amtsarzt hat deine dauerhafte volle Erwerbsminderung attestiert.
Die ist gegeben, wenn du aus gesundheitlichen Gründen (wegen Krankheit oder Behinderung) auf nicht absehbare Zeit nicht mehr in der Lage bist, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein.
(Bei einer Arbeitsfähigkeit von 3 bis unter 6 Stunden liegt eine „Teilweise Erwerbsminderung“ vor.)

(c) Du bist „bedürftig“, d.h. dein eigenes Einkommen und Vermögen reichen nicht aus, um deinen notwendigen Lebensunterhalt zu decken.

(2) Höhe der Leistungen

Gezahlt werden monatlich...
563 € für Alleinstehende / Alleinerziehende in einer eigenen Wohnung,
506 € je Person für Ehepaare oder Lebenspartner in einem gemeinsamen Haushalt,
451 € für Erwachsene in stationären Einrichtungen oder ohne eigenen Haushalt.

Dazu werden deine Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen – soweit sie im Rahmen der örtlichen Kommunalrichtlinien als angemessen angesehen werden.

Außerdem können Zuschläge bewilligt werden, sofern ein „Mehrbedarf“ anerkannt wird:

(a) bei Gehbehinderung (Merkmal G im Schwerbehindertenausweis) 17 % des Regelsatzes,

(b) pauschaler Zuschlag, wenn Warmwasser über Boiler in deiner Wohnung erzeugt wird,

(c) bei ärztlich attestierter medizinischer Notwendigkeit einer kostenaufwendigen Ernährung.
Nicht jede gesundheitlich empfohlene Diät begründet einen Mehrbedarf. Maßgeblich für die Ämter und Sozialgerichte sind die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V.; anerkannt vor allem bei Krankheiten, die zwingend teure Spezialnahrung erfordern oder zu Mangelernährung führen. Beispiele:
> Lebenslange, strikt glutenfreie Ernährung (Zuschlag: i. d. R. 20 % der Regelbedarfsstufe 1),
> Fortgeschrittene Krebserkrankung, HIV/AIDS, chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa im akuten Schub) oder MS mit erheblichem Gewichtsverlust (Zuschlag: i. d. R. 10 %),
> Terminale Niereninsuffizienz mit Dialyse,
> Mukoviszidose
> Schluckstörungen, z. B. nach Schlaganfall oder bei Parkinson; hier werden Mehraufwendungen (wie Andickungsmittel) meist nach tatsächlichem Aufwand übernommen.

(3) Anrechnung von Einkommen und Schonvermögen

Grundsätzlich wird jegliches Einkommen (z. B. gesetzliche Renten, Betriebsrenten, Erwerbseinkommen) angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge:
> Rentenfreibetrag: Wenn du mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kannst oder eine freiwillige/zusätzliche Altersvorsorge (z. B. Riester-, Betriebsrente) beziehst, bleiben ein Freibetrag von 100 € plus 30 % des darüber liegenden Betrags (maximal 281,50 € monatlich anrechnungsfrei.
> Bei Zuverdienst (z. B. Minijob) bleiben 30 % des Einkommens anrechnungsfrei (ebenfalls gedeckelt auf max. 281,50 €).

Bezüglich des Schonvermögens gilt:
> Vor Leistungsbezug muss du eigenes Vermögen bis auf gesetzliche Freibeträge einsetzen.
> Gesetzliche Freibeträge zum Barvermögen / Ersparten: 10.000 € pro volljähriger Person in der Bedarfs-(Haushalts-)gemeinschaft und 18.000 € für Verheiratete/Paare.
> Ein angemessenes, selbst bewohntes Eigenheim oder eine Eigentumswohnung sind geschützt.
(Kriterium der Angemessenheit: Für Alleinstehende gilt eine Wohnfläche von bis zu 80–90 qm / für 2-Personen-Haushalte ca. 100–120 qm in der Regel als angemessen. Solange diese Grenzen grob eingehalten werden, muss die Immobilie weder verkauft noch beliehen werden.)
> Ein angemessenes Kraftfahrzeug wird i. d. R. nicht als einzusetzendes Vermögen gewertet.

(4) Unterhaltsrückgriff auf Kinder

Hier gilt ein wesentlicher Vorteil gegenüber der regulären Sozialhilfe: Das Sozialamt fordert von Kindern der Leistungsberechtigten keinen Unterhalt, es sei denn, ein Kind verfügt über ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 €.
(Schwiegerkinder bleiben außen vor. Deren Einkommen spielt keine Rolle.)
Auch bei mehr als 100.000 € jährlich können Abzüge berücksichtigt werden, z.B. je nach Unterhaltspflichten und besonderer Belastung; dann jedoch auch unter Berücksichtigung von weiterem Einkommen in der Bedarfsgemeinschaft (Partner, Kinder).
Die Ämter verzichten zumeist auf eine Einkommensprüfung.

(5) Zuständigkeit und Antragstellung

Einen Antrag stellst du beim Sozialamt der Stadt- oder Kreisverwaltung an deinem Wohnort.
Eine Leistung erhältst du nach Bewilligung ab dem 1. des Monats, in dem du den Antrag gestellt hast. Ein rückwirkender Antrag ist grundsätzlich nicht möglich.

Und diese Unterlagen musst du vorlegen:
> Personalausweis / Pass
> Rentenbescheid(e) bzw. Nachweis über dauerhafte Erwerbsminderung
> Mietvertrag, aktuelle Mietänderungsschreiben und Heizkostenabrechnung
> Kontoauszüge der letzten 3 Monate
> Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Kontostände, Grundbuchauszug etc.)


01.10.2026 – ww (Foto: ChatGPT-KI-generiert)

Die digitale Brieftasche kommt  Das Smartphone soll künftig noch mehr können: Mit der digitalen Brieftasche „d-you“ wird...
30/09/2026

Die digitale Brieftasche kommt

Das Smartphone soll künftig noch mehr können: Mit der digitalen Brieftasche „d-you“ wird es möglich, persönliche Nachweise sicher auf dem Handy zu verwalten und sich damit digital auszuweisen.

(1) Das Smartphone als digitale Brieftasche

Für viele gehört das Smartphone längst zum täglichen Leben. Wir schreiben Nachrichten, kaufen Fahrkarten, erledigen Bankgeschäfte oder informieren uns über Termine. Nun kommt eine weitere Möglichkeit hinzu: Das Smartphone soll künftig auch persönliche Nachweise sicher verwalten können.

Dafür wird in Deutschland die staatliche EUDI-Wallet „d-you“ entwickelt. Sie soll Anfang 2027 an den Start gehen und eine einfache Möglichkeit bieten, sich digital auszuweisen und bestimmte persönliche Nachweise auf dem Smartphone zu nutzen.

EUDI steht für „European Digital Identity“. Dahinter steht ein europaweites System für digitale Identitäten. Die Nutzung der Wallet soll freiwillig und kostenlos sein.

(2) Welche Möglichkeiten gibt es?

Mit der digitalen Brieftasche wirst du nach und nach verschiedene Ausweise auf dem Smartphone nutzen können, z.B. den Personalausweis oder den Führerschein.
Auch im Alltag sind weitere Anwendungen vorgesehen. So soll es unter anderem möglich werden, sich online auszuweisen, Verträge digital abzuschließen oder ein Bankkonto zu eröffnen. Ein interessanter Aspekt ist dabei die Möglichkeit, nur die Informationen weiterzugeben, die tatsächlich benötigt werden. Wenn du beispielsweise nachweisen musst, dass du volljährig bist, muss du dafür nicht unbedingt dein genaues Geburtsdatum mitteilen. Es könnte ausreichen, lediglich die Information „über 18 Jahre“ zu bestätigen.

(3) Was passiert mit deinen Daten?

Gerade bei einer digitalen Identität ist diese Frage besonders wichtig. Nach den bisherigen Angaben sollen die persönlichen Daten verschlüsselt auf dem eigenen Smartphone verarbeitet werden. Eine zentrale Speicherung der persönlichen Daten und eine zentrale Profilbildung sollen technisch verhindert werden.

Trotzdem bleibt der eigene Umgang mit den Daten wichtig. Vor einer Freigabe solltest du immer darauf achten, welche Informationen abgefragt werden und wem du sie zur Verfügung stellt.

Auch eine sichere digitale Anwendung schützt nicht davor, dass Menschen beispielsweise auf gefälschte Nachrichten oder Internetseiten hereinfallen. Wie bisher gilt deshalb: lieber einmal mehr prüfen, bevor du persönliche Daten weitergibst.

(4) Muss ich die digitale Brieftasche nutzen?

Nein. Die Nutzung von „d-you“ soll freiwillig bleiben. Wenn du die digitale Brieftasche nicht verwenden möchtest, kannst du weiterhin die bisherigen Möglichkeiten nutzen und dich beispielsweise mit deinem Personalausweis ausweisen.

Das ist besonders für Menschen wichtig, die sich mit Smartphone und digitalen Anwendungen noch nicht so sicher fühlen. Niemand muss von heute auf morgen auf digitale Verfahren umsteigen.
Die EUDI-Wallet soll vielmehr eine zusätzliche Möglichkeit bieten, bestimmte Dinge einfacher und schneller zu erledigen.

(5) In Ruhe informieren

Die digitale Brieftasche wird für viele Menschen zunächst etwas Neues sein. Deshalb muss niemand sofort entscheiden, ob er sie nutzen möchte. Wer Interesse daran hat, kann sich zunächst informieren und später in Ruhe überlegen, ob die Anwendung im eigenen Alltag sinnvoll ist. Digitalisierung kann vieles einfacher machen. Jede:r sollte selbst bestimmen können, welche persönlichen Daten preisgegeben und welche digitalen Angebote genutzt werden. Die digitale Brieftasche ist damit vor allem eines: eine neue Möglichkeit, die jeder für sich kennenlernen und anschließend selbst bewerten kann.

30.09.2026 - Text: Hans Jürgen Eicher
(Quellen: https://tinyurl.com/d8c93we9 / https://tinyurl.com/pt86xpsu / https://tinyurl.com/39y6cpf2 / Foto: ChatGPT-KI-generiert)

Gesunde Ernährung - Braunes FettWas ist denn braunes Fett? Es ist die Heizung unseres Körpers. Braunes Fett speichert ni...
29/09/2026

Gesunde Ernährung - Braunes Fett

Was ist denn braunes Fett? Es ist die Heizung unseres Körpers. Braunes Fett speichert nicht, sondern verbrennt, um Wärme zu erzeugen. Dafür sind die „braunen“ Mitochondrien verantwortlich, die das weiße Fett zum Schmelzen zu bringen. Braunes Fett wird durch Kälte aktiviert. Probier es mal mit kalt duschen, aber langsam angehen und höchstens für fünf Minuten. Braunes Fett kann beim Abnehmen helfen, den Stoffwechsel verbessern, und es schützt dich vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes Typ 2.

Und wo befindet sich dieses braune Fett im Körper? Es steckt vor allem hinter den Schlüsselbeinen, im Hals-Nacken-Bereich und entlang der Wirbelsäule. Es handelt sich um wenige Gramm, die aber großen Einfluss auf unseren Stoffwechsel und den gesamten Energiehaushalt haben. Es gibt verlässliche Hinweise darauf, dass braunes Fett vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen schützt und auch Tumorwachstum hemmen kann.

Leider haben Erwachsene sehr wenig braunes Fett, dass auch nicht aktiv ist. Menschen mit Übergewicht haben sowieso wenig braunes Fett. Je weniger braunes Fett du hast, desto schwieriger ist es abzunehmen.

Doch es gibt Hoffnung: Braunes Fett kann aktiviert werden. Versuche mit Mäusen hat gezeigt, dass braunes Fett durch Kälte aktiviert wird. Also, regelmäßig kalt duschen, eisbaden oder einfach mal so frieren.

Wenn du also dauerhaft gesund bleiben möchtest, achte auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung, Bewegung und ab und zu mal tüchtig frieren.

Quelle: NDR Ernährungsdocs

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Text: E.Z.
Foto: Pixabay/Canva

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