05/05/2026
So ein wichtiges Thema!!!!!
„Der arbeitet doch schwarz – warum passiert nichts?“
Diese Frage hören wir oft. Die Antwort ist klar – aber viele kennen sie nicht.
Im Handwerksrecht geht es bei vor allem um eines:
Wer ein zulassungspflichtiges ausübt, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Was die Handwerkskammer konkret tut:
• wir prüfen Gewerbeanmeldungen auf Eintragungspflicht
• wir fordern Betriebe zur Eintragung auf
• wir können bei Verstößen ein Ordnungsgeld verhängen
Und dann?
Dann endet die Zuständigkeit.
Über Bußgelder oder Betriebsschließungen entscheiden die Behörden – nicht die Kammer.
Sie prüfen weiter, oft gemeinsam mit Polizei und Ordnungsdienst. Möglich sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro.
Für eingetragene Betriebe ist das ein echtes Problem:
Denn sie investieren in Qualifikation, erfüllen Pflichten – und konkurrieren mit Anbietern, die genau das umgehen.
Besonders häufig erhalten wir übrigens Hinweise zu Barbershops, Kfz-Werkstätten und Stuckateurbetrieben.
👉 Wichtig ist auch:
Nicht angemeldete Mitarbeitende oder nicht versteuerte Einnahmen sind Sache des Zolls – nicht der Handwerkskammer.
Fazit:
Die Bekämpfung von Schwarzarbeit funktioniert nur im Zusammenspiel aller Behörden.
Die Handwerkskammer liefert Hinweise – die Entscheidung treffen andere.
Mehr Infos: www.hwk-konstanz.de/im-kampf-gegen-die-schwarzarbeit