Wir befassen uns mit der geplanten Erweiterung der Müllverbrennung, des Industriekraftwerkes (IKW) Rüdersdorf, welches mit EBS (Ersatzbrennstoffen) betrieben wird. Bei EBS handelt es sich um behandlungsbedürftige Abfälle, welche seit dem 01.06.2005 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden dürfen. Ersatzbrennstoffe sind schadstoffreich (Quelle BUND)
Aus Abfällen, insbesondere aus Siedlungsabfällen
aufbereitete „Ersatzbrennstoffe“ sind vor allem in Bezug auf Kupfer- und Chlorgehalte nicht ausreichend schadstoffentfrachtet. Der hohe Chlor- und Kupfergehalt von „Ersatzbrennstoffen“ führt bei der Verbrennung zu erhöhter Bildung von polychlorierten Dibenzodioxinen und Dibenzofuranen. Gleichzeitiger Eintrag von bromierten flammhemmenden Mitteln über die in „EBS" enthaltenen Kunststoffe führt zur Neubildung von polybromierten Dioxinen und Furanen und gemischten Chlor-Brom-Dioxinen und -Furanen. Die Schadstoffemissionen der anorganischen Schadstoffe werden in mehrere Ausgangsströme verlagert. Nachteil und ökonomischer Anreiz zugleich ist, dass die Verwertungsanlagen (Zementwerke, Kraftwerke, Feuerungsanlagen) deutlich geringere Anforderungen an die Abgasreinigung einhalten müssen als die Abfallverbrennungsanlagen, in denen die Abfälle bisher „entsorgt“ wurden. Häufig wird die Bevölkerung bewusst im Unklaren gelassen, dass es sich keineswegs um eine schadlose energetische Verwertung, sondern um neue, billige Müllverbrennungsanlagen handelt. Fortschritte in der Luftreinhaltepolitik werden so konterkariert – weiteres Umweltdumping droht. Die BI fordert, dass der Antrag von Vattenfall, zur Erweiterung der Müllverbrennung, im Industriekraftwerk verhindert wird, damit nicht Rüdersdorf zum Präzedenzfall für Deutschland wird.
2. Bis zur Klärung aller strittigen Fragen fordert die BI ein Moratorium, zur Aussetzung des Erweiterungsantrages, IKW Rüdersdorf der Firma Vattenfall. Zuerst soll ein toxikologisches Gutachten, das die Gesamtumweltbelastung am Industriestandort Rüdersdorf einschließt, vorgelegt werden. Erst danach kann eine fachlich fundierte Erörterung zur Beantragung stattfinden.
3. Die BI fordert vom LUGV die Transparenz der Messdaten täglich zu veröffentlichen und das Aufstellen der Messstationen – wie im Genehmigungsbescheid festgelegt – umgehend sicherzustellen.
4. Das verfassungsmäßige Recht der Bürger im Land Brandenburg, Umweltinformationen für die Bürger zugänglich zu machen, ist sicherzustellen und auch in digitaler Form auf der Web-Seite des LUA zu veröffentlichen. Die BI verweist auf das UIG, sowie § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz.
5. Die BI fordert von der Gemeindevertretung Rüdersdorf und von Bürgermeister Schaller eine Offenlegung und eine inhaltliche Prüfung des Ansiedlungsvertrages Vattenfall IKW in einer öffentlichen Gemeindevertretersitzung.
6. Die erforderlichen Antragsunterlagen und Genehmigungsbescheide aus 2006 und die Vorgänge 2013 sind der Bürgerinitiative zur Verfügung zu stellen.
7. Die BI fordert, die bestehende Technik des IKW auch bei Beibehaltung des Status quo dem Stand der Technik entsprechend nachzurüsten.
8. Die BI fordert von der Gemeinde Rüdersdorf, vom Landrat und dem Landesumweltamt ein humantoxikologisches Gutachten in Auftrag zu geben, dass neben den aktuellen Schadstoffimmissionen auch die Altlasten von Schadstoffen beim Eintrag in die Natur, Boden und Wasser berücksichtigt. Dabei sind alle Schadstoffimmissionen der einzelnen Verursacher im Industriegebiet Rüdersdorf einzeln und kumuliert zu erfassen.
9. Die BI fordert von den im Landtag vertretenden Parteien eine Gesetzesinitiative einzubringen, die nach dem Beispiel des Freistaates Bayern, die Pflicht der Veröffentlichung von Schadstoffimmissionen bei der Müllverbrennung, regelt.
10. Die mit dem Antrag von Vattenfall zu erwartende Belastung mit Lärm und mit Schwermetallen belastetem Feinstaub an der B1/Berliner Straße wird durch die Bürger insbesondere in Tasdorf nicht mehr akzeptiert. Zusätzlich zu den heutigen unerträglichen Lkw-Transporten werden durch den Änderungsantrag von Vattenfall zusätzliche Lkw-Transporte hinzukommen.
11. Die BI fordert von Frau Ministerin Tack zu dem im Brief vom Bürgermeister Herrn Schaller und Landrat Herrn Schmidt vom 28.08.2013 enthaltenen Hinweis, dass für den Bau der Anlage IKW Rüdersdorf durch das Land Brandenburg Fördergelder in Größenordnungen ausgereicht wurden, über den Inhalt und die Höhe der Förderung öffentlich Klarheit zu schaffen.