Naturschutzinitiative e. V.

Naturschutzinitiative e. V. Unabhängiger und gemeinnütziger Verein zum Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen aktiv im originären, ursprünglichen Naturschutz.

+++ Verwaltungsgericht Arnsberg stoppt Wolfabschuss +++Das Verwaltungsgericht Arnsberg in Nordrhein/Westfalen hat die vo...
17/06/2026

+++ Verwaltungsgericht Arnsberg stoppt Wolfabschuss +++

Das Verwaltungsgericht Arnsberg in Nordrhein/Westfalen hat die vom Kreis Olpe erteilte Abschussgenehmigung des Wolfes GW1896m auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 16.06.2026 mit einem Hängebeschluss gestoppt.

Im Gerichtsbeschluss heißt es:

„Zur Verhinderung des Eintritts vollendeter Tatsachen (Abschuss eines Wolfes) wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die dem Beigeladenen erteilte jagdrechtliche Genehmigung vom 16. Juni 2026 vorläufig – bis zu einer Entscheidung der Kammer in dem vorliegenden Verfahren – wiederhergestellt“.

Verstoß gegen EU-Recht

Der Eilantrag wurde eingereicht, weil aus Sicht der NI die jagdrechtliche Genehmigung zur Entnahme eines Wolfs aus der Natur nicht erteilt werden durfte. Die von der Behörde angewandte Vorschrift des § 22d Absatz 3 Satz 1 BJagdG ist aus Sicht der NI nicht richtig angewandt worden. Zudem verstößt die Vorschrift § 22d Abs. 3 BJagdG gegen EU-Recht, weil sie die Vorgaben des Art. 16 FFH-Richtlinie nicht vollständig umsetzt. „Der Wolf ist noch immer durch die FFH-Richtlinie geschützt. Hieran hat sich nichts geändert“, erklärte Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der NI.

Fehlender Schutz der Weidetiere

Der Antragsgegner (Kreis Olpe) habe zutreffend selbst erklärt, dass von den bisher bekannten 56 Rissereignissen in Deutschland, welche auf den Wolf GW1896m zurückzuführen seien, 47 Fälle ohne jeglichen Schutz der Weidetiere stattfanden und dass in den übrigen 9 Fällen lediglich der sog. Grundschutz vorhanden gewesen sei.

Unzureichende Gefahrenprognose

Für die Gefahrenprognose haben alte Fälle außer Betracht zu bleiben, darunter die acht Fälle mit Grundschutz aus der Zeit von 2021 bis 2024 (Bescheid Seite 3). Es sei mehr als dreist, wie die Behörde versuche, damit geltendes Recht zu umgehen. „Nach Abzug dieser acht von neun Fällen mit Grundschutz verbleibt nur noch ein Fall mit Grundschutz. Also kein Fall mit empfohlenen Schutz nach Art. 16 der europäischen Habitatrichtlinie.“

Eine Gefahr im Sinne des § 22d Abs. 3 BJagdG gehe vom Wolf GW1896m bei nur einem Grundschutzfall nicht aus. Es könne sich um ein Zufallsereignis handeln. Rissereignisse, bei denen die Weidetiere dem Beutegreifer schutzlos ausgeliefert waren, seien aus der Beurteilung herauszuhalten. Denn zunächst einmal sei ein Weidetierhalter tierschutzrechtlich verpflichtet, seine Weidetiere vor Beutegreifern zu schützen, insbesondere wolfsabweisende Schutzzäune aufzustellen und zu betreiben, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die Abschussgenehmigung wurde für den GW1896m „oder einen vergleichbaren männlichen adulten Wolf“ erteilt. „Die Behörde weiß, dass man Wölfe in freier Natur zumeist nicht optisch unterscheiden kann. Deshalb will sie auch andere Wölfe schießen lassen. Wenn die Elterntiere geschossen werden, verhungern die Welpen auf grausame Art und Weise. Dies erachten wir als rechtswidrig und völlig unethisch. Der Wolf ist noch immer eine besonders geschützte Tierart. Damit Politik, Lobby- und Jagdverbände ihr Naturschutz-Ansehen in Deutschland nicht ganz verlieren, fordern wir diese auf, derartige Praktiken zu unterlassen und sich öffentlich dagegen auszusprechen“, erklärte Wolfsexpertin Gabriele Neumann.

Foto: Ingo Kühl/NI

NRW / Das Verwaltungsgericht Arnsberg in Nordrhein/Westfalen hat die vom Kreis Olpe erteilte Abschussgenehmigung des Wolfes GW1896m auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 16.06.2026 mit einem Hängebeschluss gestoppt.

+++ Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage gegen Wolfabschuss im Landkreis Uckermark in Brandenburg ein +++Jägersc...
12/06/2026

+++ Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage gegen Wolfabschuss im Landkreis Uckermark in Brandenburg ein +++

Jägerschaft verspielt Naturschutz-Ansehen Deutschlands

In Brandenburg/Uckermark sollen die Elterntiere eines Wolfsrudels auch mit Hilfe von Nachtsichtgeräten getötet werden. Das würde auch den Tod der Wolfskinder bedeuten.

„Das wollen wir gerichtlich stoppen, um die erneute Ausrottung des Wolfes zu verhindern. Wenn Jäger Elterntiere und Welpen töten und Politiker die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, verstehen sie nichts von Wildbiologie, verhalten sich verantwortungslos und verstoßen gegen elementare ethische Prinzipien“, erklärte Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren und stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen die Entscheidung des Landkreises Uckermark (Untere Jagdbehörde), Wölfe aus der Natur zu entnehmen, beim Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, weil in der Uckermark der Weidetierschutz noch unzureichend praktiziert wird. Die Zäune für die weidenden Schafe sind unter anderem nicht hoch genug und können und müssten aufgerüstet werden.

Der Landkreis hat sich für seine Abschussgenehmigung auf eine neue Vorschrift im Bundesjagdgesetz berufen (§ 22d Absatz 3 BJagdG). Diese Vorschrift jedoch ist nach Auffassung der NI fehlerhaft formuliert worden.

Der Gesetzgeber hat nach Auffassung der NI die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) nicht hinreichend beachtet. Nach der neuen Jagdrechtsvorschrift entfällt nämlich die Prüfung, ob im Einzelfall die bisherigen Schutzzäune aufgerüstet werden könnten.

Mit dem Antrag vom 11.06.2026 auf vorläufigen Rechtsschutz (Antrag auf einen Hängebeschluss) geht es der NI auch darum, auf die fehlerhafte Umsetzung des EU-Rechtes durch das neue Jagdrecht aufmerksam zu machen.

„Kaum ist der Wolf im deutschen Jagdrecht, bricht offensichtlich der Hass durch. Wenn Wolfs-Eltern erschossen werden, sind ihre Jungen zu einem sich über viele Tage hinziehenden quälenden Todeskampf verurteilt. Es entsteht unsägliches Tierleid. Die Welpen warten tagelang auf die mit Nahrung zurückkehrenden Eltern, und tapsen am Ende völlig entkräftet, vor Hunger und Schmerzen wimmernd und suchend umher, bevor sie qualvoll verhungern und sterben“, erklärte Dr. Wolfgang Epple, Ethologe und Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V..

Epple weiter: „Wenn umgekehrt zukünftig Wolfswelpen getötet werden, sind am Ende auch die fein austarierten Sozialstrukturen einer Wolfspopulation zerstört. Die deutsche Jägerschaft verspielt im Verein mit der sie bedienenden Politik das Naturschutz-Ansehen Deutschlands in der ganzen Welt.“

„Solche das Leben der Wildtiere verachtenden Jagdmethoden, auch die Verwendung von Nachtsichtgeräten, münden in einem gezielten Vernichtungsfeldzug gegen die Wölfe. Es ist ein erschreckender ethischer Niedergang. Die Jägerschaft kann sich zukünftig nicht mehr anmaßen, im Umgang mit Wildtieren von Waidgerechtigkeit oder gar Tierwohl zu sprechen“, betonten Dr. Wolfgang Epple und Gabriele Neumann.

Jägerschaft verspielt Naturschutz-Ansehen Deutschlands - In Brandenburg/Uckermark sollen die Elterntiere eines Wolfsrudels auch mit Hilfe von Nachtsichtgeräten getötet werden. Das würde auch den Tod der Wolfskinder bedeuten.

+++ Wolfabschuss im Landkreis Uckermark in BrandenburgNaturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein +++Verstoß gegen ...
11/06/2026

+++ Wolfabschuss im Landkreis Uckermark in Brandenburg

Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein +++

Verstoß gegen EU-Recht

In Brandenburg/Uckermark sollen die Elterntiere eines Wolfsrudels mit Hilfe von Nachtsichtgeräten getötet werden. Das würde auch den Tod der Wolfskinder bedeuten.

Das wollen wir mit deiner Hilfe stoppen! Kein erneutes Ausrotten des Wolfes!

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat gegen die Entscheidung des Landkreises Uckermark (Untere Jagdbehörde), Wölfe aus der Natur zu entnehmen, beim Verwaltungsgericht Potsdam den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, weil in der Uckermark der Weidetierschutz noch unzureichend praktiziert wird. Die Zäune für die weidenden Schafe sind unter anderem nicht hoch genug und können und müssten aufgerüstet werden.

Der Landkreis hat sich für seine Abschussgenehmigung auf eine neue Vorschrift im Bundesjagdgesetz berufen (§ 22d Absatz 3 BJagdG). Diese Vorschrift jedoch ist nach Auffassung der NI fehlerhaft formuliert worden.

Der Gesetzgeber hat nach Auffassung der NI die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) nicht hinreichend beachtet. Nach der neuen Jagdrechtsvorschrift entfällt nämlich die Prüfung, ob im Einzelfall die bisherigen Schutzzäune aufgerüstet werden könnten.

Mit dem Antrag vom 11.06.2026 auf vorläufigen Rechtsschutz (Antrag auf einen Hängebeschluss) geht es der NI auch darum, auf die fehlerhafte Umsetzung des EU-Rechtes durch das neue Jagdrecht aufmerksam zu machen.

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+++ Der COEXISTENCE WALK 2026 – Brücken bauen für den Wolf +++Vom 29. Mai bis 04. Juni 2026 bewegte der „COEXISTENCE WAL...
11/06/2026

+++ Der COEXISTENCE WALK 2026 – Brücken bauen für den Wolf +++

Vom 29. Mai bis 04. Juni 2026 bewegte der „COEXISTENCE WALK – Gemeinsam Gehen für den Wolf“ Brandenburg – im wahrsten Sinne des Wortes. Die überregionale Wander- und Dialoginitiative führte Menschen verschiedener Generationen und Fachrichtungen zusammen, um Wege für ein konfliktarmes Miteinander von Mensch und Wildtier zu finden. Das Konzept mit Fachvorträgen und gemeinsamen Exkursionen durch die beeindruckende Natur des Nationalparks Unteres Odertal in Brandenburg erwies sich als voller Erfolg.

Elementare Unterstützung der Naturschutzinitiative e.V. (NI)

„Ein Meilenstein für das Gelingen der Veranstaltung war die elementare Unterstützung und der fruchtbare Fachaustausch mit der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die sich für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt. Ein programmatisches Highlight setzte Gabriele Neumann (NI) mit ihrem Vortrag „Der Wolf – Rückkehrer mit Heimatrecht“, der die sachlich fundierte Wolfsarbeit des Vereins beleuchtete“, erklärte Ralf Peter Meurer vom Organisationsteam.

Unterstützung durch internationale Experten

„Gemeinsam mit Beiträgen internationaler Experten wie den angereisten Rewilding-Fachleuten rund um Dr. Ing. Aleksandra Kraśkiewicz (Polen), Naturschutzberater Joep van de Vlasakker (Frankreich), dem renommierten Kynologen Michael Eichhorn (Österreich), dem Biologen und Wolfskenner Peter Nawrath sowie Maximilian Hempel von der Taskforce Artenschutz e.V. wurde spürbar, wie wertvoll der Zusammenschluss von Fachwissen für die Praxis ist. Weitere intensive Gespräche mit anderen Verbands- und Vereinsvertretern setzten zudem starke Impulse und schufen wertvolle Synergien für zukünftige Dialoge und konkrete Artenschutzforderungen“, so Ralf Peter Meurer.

Die Bereitschaft zur Koexistenz ist fundamental

Die unmissverständliche Kernbotschaft des Aktionsbündnisses laute: „Die Bereitschaft zur Koexistenz ist fundamental“. Umso bedauerlicher sei die Realität, dass sich gerade jene Kräfte dem Dialog verweigerten, die gegenläufige Ansichten vertreten würden. „Wir begegnen im Alltag sogar immer wieder radikalisierten Äußerungen, die einer Koexistenz mit heimischen Beutegreifern eine Absage erteilen und stattdessen sogar fordern, alles zu töten, was dem rein ökonomischen Vorteil im Wege steht. Daher wollen wir auch im nächsten Jahr unseren Einsatz für den Wolf und alle Wildtiere fortführen“, so das Aktionsbündnis.

Brandenburg / Die überregionale Wander- und Dialoginitiative führte Menschen verschiedener Generationen und Fachrichtungen zusammen.

+++ Seltene Libelle zu Gast im Naturschutzgebiet bei Bebra +++Bei einem Monitoring der Libellen im Naturschutzgebiet „Un...
11/06/2026

+++ Seltene Libelle zu Gast im Naturschutzgebiet bei Bebra +++

Bei einem Monitoring der Libellen im Naturschutzgebiet „Unterm Siegel bei Bebra“ im Bebrabachtal zwischen Bebra und Asmushausen konnte Arno Werner von der Naturschutzinitiative e.V. wieder eine Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis) nachweisen.

Dieses feuchte und sumpfige Gebiet wurde vor kurzem durch Renaturierungsmaßnahmen wieder optimiert. Dabei gelang es auch, alte Drainagen, die das Gebiet noch entwässerten, unbrauchbar zu machen. Dadurch stieg der Wasserstand wieder rasch an.

Letzte Beobachtung vor 36 Jahren

Die letzte Beobachtung dieser seltenen und gefährdeten europäischen Art erfolgte am 01. Juni 1989. Mit dem 31. Mai 2026 gelang dies wieder – nur einen Tag früher als damals.

Die Große Moosjungfer ist nach der europäischen FFH-Richtlinie (Anhang II) gelistet, was bedeutet, dass für sie spezielle Schutzgebiete (Natura-2000) ausgewiesen werden müssen und ihre Lebensräume streng geschützt sind.

Ob die Große Moosjungfer hier bodenständig ist, bleibt noch unklar, da die Art als sehr „wanderfreudig“ gilt. Es wird jetzt auf Paare oder eierablegende Weibchen geachtet.

In diesem Naturschutzgebiet konnten bisher 26 Libellenarten festgestellt werden. Das ist mehr als die Hälfte aller im Kreis vorkommenden Libellenarten.

Bei einem Monitoring der Libellen im Naturschutzgebiet „Unterm Siegel bei Bebra“ im Bebrabachtal konnte Arno Werner von der NI wieder eine Große Moosjungfer nachweisen.

+++ Monitoring der Libellen. NSG "Unterm Siegel bei Bebra" im Mai 2026. Ein Film von Arno Werner. +++
11/06/2026

+++ Monitoring der Libellen. NSG "Unterm Siegel bei Bebra" im Mai 2026. Ein Film von Arno Werner. +++

Monitoring der Libellen im NSG „Unterm Siegel bei Bebra“. Ein Film ...

+++ Herzliche Einladung zum Treffen der NI-Regionalgruppe Nordschwarzwald +++Mitte Mai wurde im Spinnerhof in Sasbachwal...
10/06/2026

+++ Herzliche Einladung zum Treffen der NI-Regionalgruppe Nordschwarzwald +++

Mitte Mai wurde im Spinnerhof in Sasbachwalden die Regionalgruppe Nordschwarzwald der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegründet. Vorausgegangen war ein gut besuchter Informationsabend mit Gabriele Neumann zum Thema “Der Wolf – Rückkehrer mit Heimatrecht”.

Das große Interesse und die vielen engagierten Gespräche haben gezeigt, wie wichtig vielen Menschen in unserer Region Natur-, Arten- und Wildtierschutz sind.

Nun möchten wir den nächsten Schritt gehen und laden herzlich zum ersten Regionalgruppentreffen Nordschwarzwald der Naturschutzinitiative e.V. (NI) ein.

Wann: Montag, 13. Juli 2026, 19:00 Uhr

Wo: Vesperstube Holzwurm, Am Altenrain 12, 77887 Sasbachwalden

Infos: www. vesperstube-holzwurm.de

Wer möchte, ist herzlich eingeladen, bereits vor Beginn der Veranstaltung in der Vesperstube einzukehren. Wir freuen uns, wenn das gastronomische Angebot vor Ort genutzt wird und bedanken uns beim Team des Holzwurms für die Unterstützung unserer Veranstaltung.

Im Mittelpunkt des Abends steht die Frage, wie wir unser gemeinsames Engagement im Nordschwarzwald bündeln und weiterentwickeln können. Viele Menschen haben sich in den vergangenen Monaten mit großem Einsatz für einen sachlichen und konstruktiven Umgang mit dem Thema Wolf eingebracht. Dieses Engagement möchten wir erhalten und in konkrete Aktivitäten überführen, auch bei weiteren Naturschutzthemen wie dem Schutz von Landschaften, Wäldern und Lebensräumen.

Gemeinsam wollen wir überlegen, welche Themen wir künftig bearbeiten möchten. Denkbar sind beispielsweise Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, Bildungsangebote für Schulen und Kindergärten, Unterstützung beim Herdenschutz, Exkursionen oder Infostände.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis zum 20.06.2026 über das Anmeldungsformular unter der Veranstaltung auf unserer Homepage:
https://naturschutz-initiative.de/aktuell/veranstaltungen/treffen-der-ni-regionalgruppe-nordschwarzwald/

Wir freuen uns auf einen offenen Austausch und viele gute Ideen für die weitere Arbeit im Nordschwarzwald.

Herzliche Grüße

Alexandra Aelzenberger
Sprecherin der NI-Regionalgruppe Nordschwarzwald

und

Gabriele Neumann
stv. NI-Vorsitzende

Mitte Mai wurde im Spinnerhof in Sasbachwalden die Regionalgruppe Nordschwarzwald der NI gegründet. Nun möchten wir den nächsten Schritt gehen und laden herzlich zum ersten Regionalgruppentreffen ein.

+++ Herzliche Einladung zur Exkursion +++Ökologische Wiederbewaldung – Mit der Natur zusammenarbeitenDie Naturschutzinit...
09/06/2026

+++ Herzliche Einladung zur Exkursion +++

Ökologische Wiederbewaldung – Mit der Natur zusammenarbeiten

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) lädt am Samstag, den 13.06.2026 von 14.00 bis ca. 18.00 Uhr zu einer spannenden Exkursion unter der Leitung von Andreas Schäfer nach Marienstatt ein. Störereignisse, verursacht durch Feuer, Sturm, Dürre, Insekten sind nichts Neues. Sie kommen sowohl im Urwald, als auch in bewirtschafteten Wäldern vor. Andreas Schäfer, Revierleiter des Forstreviers Marienstatt, geht während der Exkursion der Fragestellung nach, wie wir Menschen damit umgehen. Die unterschiedlichen Exkursionspunkte zeigen Wege auf, wie eine Wiederbewaldung mit minimalen statt schematischen Handlungen gelingt.

Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei. Die NI freut sich, viele Naturbegeisterte auf dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Mehr Infos und Anmeldung auf unserer Homepage:
https://naturschutz-initiative.de/aktuell/veranstaltungen/oekologische-wiederbewaldung-mit-der-natur-zusammenarbeiten-2/

Treffpunkt: 57629 Marienstatt (Streithausen), Waldparkplatz an der großen Nister
Bitte mitbringen: Für die Exkursion sind festes Schuhwerk und gute Trittsicherheit und Kondition erforderlich. Rucksackverpflegung wird empfohlen. Bitte bringen Sie auf Wunsch Ihre eigenen Ferngläser/Fotoapparate mit.
Wichtige Hinweise: Geeignet für Familien mit Kindern ab 12 Jahren. Hunde dürfen angeleint an der Exkursion teilnehmen.

Die unterschiedlichen Exkursionspunkte zeigen Wege auf, wie eine Wiederbewaldung mit minimalen und punktwirksamen, statt schematischen Handlungen gelingt.

+++ NI widerspricht dem geforderten Kormoranabschuss an der Nister +++Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) widerspricht d...
02/06/2026

+++ NI widerspricht dem geforderten Kormoranabschuss an der Nister +++

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) widerspricht der Forderung der ARGE Nister nach einer extremen Kormoranreduktion. Auf einer 100 km²-Teststrecke an der Nister soll danach versucht werden, den Bestand des Kormorans soweit es geht jagdlich zu vernichten und zudem in allen Brutkolonien im Umkreis Brutversuche zu verhindern. Die ARGE verbindet damit die Hoffnung, dass sich nach einem Fortfall der Fisch-Beutegreifer die angeschlagene Gewässerqualität der Nister verbessern würde. Diese zeige sich besonders aufgrund von Nährstoffeinträgen in einem massierten Algenwachstum. Durch die Erbeutung von Fischen wie der Nase, die Algen abweiden, könne sich das Gewässer aus Sicht der ARGE Nister nicht regenerieren.

Alle Wirkfaktoren berücksichtigen

Die ARGE Nister zeigt damit eine verengte Sichtweise, die das Kernproblem der Gewässerverschmutzung durch Einträge aus der Landwirtschaft und einem veralteten, nicht den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechenden kommunalen Kanalisationssystem ausblendet. „Auch der verwendete Begriff ‚Fischräuber‘ wirft die Frage auf, wem in einem offenen, natürlichen Gewässerumfeld eigentlich etwas „geraubt“ wird“, erklärte Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Gerade in diesem Fall sei eine Sichtweise erforderlich, die alle Wirkfaktoren und mehr Realitätsbewusstsein einschließe, so die NI.

Abschuss ist keine Lösung

Auch nach dem mit der Region Obere Nister sehr vertrauten Ornithologen und Mitglied der NI und der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR) Wolfgang Burens wird mit der Fokussierung auf den Kormoran nur weiter wertvolle Zeit vergeudet, in der man besser die Kernprobleme der Gewässerverschmutzung angehen müsste.

„Der Vorschlag nach Bekämpfung der Brutkolonien ist sowohl gesetzeswidrig als auch substanzlos, da es im Einzugsbereich der Nister praktisch keine Brutkolonien gibt. Der andere Vorschlag, eine 100 km² große Totalreduktionszone zu schaffen, ist ebenfalls als undurchdacht abzulehnen, da sich der Kormoran im Westerwald nur zeitlich befristet aufhält oder an der Nister nur ausnahmsweise aus den über 30 km entfernten Brutkolonien am Rhein einfliegt“, betonte Biologe Immo Vollmer.

In einer 100 km² großen Abschusszone müsste man so lange Tiere erlegen, bis nach hunderttausenden Abschüssen die Population in Rheinland-Pfalz und letztendlich in Europa zusammengebrochen sei. In einem offenen System funktioniere diese einfache Denkweise „Schießen und das Problem ist vorbei“ leider nicht, so der Biologe. Auch werden im Bereich der ARGE Nister schon jetzt über Ausnahmegenehmigung so viele Kormorane geschossen, wie sonst nirgends im Land an einem vergleichbaren Gewässer (289 Abschüsse an Nister-Wied im Winter 2024/25 nach offiziellen Zahlen). „Da die Forderungen nach Abschüssen immer neue Dimensionen annehmen, muss schon daraus geschlossen werden, dass Abschüsse kein wirksames Mittel für den vorgegebenen Zweck sind“ so Biologe Vollmer. „Die jagdliche Reduktion beim Kormoran wirkt sich überwiegend kontraproduktiv aus. Das ist auch Ergebnis des offiziellen Kormoranmonitorings des Landesamtes für Umwelt und der GNOR. Bevor noch extremere Maßnahmen umgesetzt werden, die auch erhebliche rechtliche und moralische Probleme aufwerfen, muss man erst einmal belastbare Grunddaten schaffen“, so Wolfgang Burens. Gewässerabschnitte, die eine nachlassende Fischpopulation zeigen, würden von Fischjägern weniger aufgesucht. „Wir können entlang der Nister eher eine unterdurchschnittliche Kormorandichte im Vergleich zu ergiebigeren Gewässern erkennen“, so Wolfgang Burens. Es sei offen, wie viele Kormoranindividuen wiederholt den Bereich Nister zur Fischjagd aufsuchen und wie hoch tatsächlich der Fischbestand ist, so die beiden Experten.

Empfehlungen der NI (Infokasten)

Verbesserung der Gewässerstrukturgüte. So kann der Anteil von Deckungsstrukturen im Wasser durch ein Mehr an Ufergehölzen und Sturzbäumen oder Inselbänken mit grobem Substrat verbessert werden.
Breite Uferrandstreifen von mindestens 10 Meter (zu gedüngten Landwirtschaftsflächen 20 Meter) – zumindest aber die oft nicht gegebene Berücksichtigung des gesetzlichen 5m-Uferstreifens
Gesetzliche Vorgaben mit abgestuften Möglichkeiten der Nährstoffeinbringung auf landwirtschaftlichen Flächen, je nach Nähe zu einem Gewässer
Flächendeckende Einführung der Trennkanalisation, um Abschläge von Schmutzwasser aus dem Kanalsystem bei Starkregen in die Fließgewässer zu vermeiden
Überprüfung und Ertüchtigung der Leistungsfähigkeit der teils veralteten und überlasteten Kläranlagen
Förderung von mehr Wasser-Retention im Oberlauf (so durch Tolerierung von Biber-Staugewässern), da mit der längeren Verweildauer des Wassers auch eine biologische Wasserklärung verbunden ist

Foto: Günter Hahn, Naturschutzinitiative e.V. (NI), Kormoran (Phalacrocorax carbo), war Anfang der 70er Jahre in Deutschland fast ausgerottet. Für Deutschland wird für 2023 ein Brutbestand von 24949 Brutpaaren angegeben (Kormoranbericht RLP 2025). Seit 2001 stagniert die Zahl, auch in den meisten Bundesländern, da scheinbar eine Kapazitätsgrenze erreicht ist.

RLP / Die NI widerspricht der Forderung der ARGE Nister nach einer extremen Kormoranreduktion. Auf einer 100 km²-Teststrecke an der Nister soll danach versucht werden, den Bestand des Kormorans soweit es geht jagdlich zu vernichten und zudem in allen Brutkolonien im Umkreis Brutversuche zu verhinde...

+++ Genehmigung für Windenergieanlagen Hümmerich ist rechtswidrig +++Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in...
27/05/2026

+++ Genehmigung für Windenergieanlagen Hümmerich ist rechtswidrig +++

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden: Die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.

Das Urteil setzt die Geschichte dieser beiden Windindustrieanlagen fort. Schon in 2020 war der Genehmigungsantrag gestellt worden. Der Landkreis Altenkirchen hatte diesen Antrag Mitte 2022 abgelehnt, weil im Vogelschutzgebiet Westerwald erhebliche Beeinträchtigungen von Schwarzstorch, Haselhuhn und Mittelspecht zu befürchten waren.

Nachdem das OVG den Landkreis in Februar 2024 verpflichtet hatte, über den Antrag „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“ neu zu bescheiden, war nun eine Genehmigung der Kreisverwaltung vom Mai 2024 Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Wie bedeutend die Sache ist, zeige laut der Naturschutzinitiative (NI) die Tatsache, dass zugleich neben der NI zwei weitere Umweltverbände geklagt haben.

Die Nebenbestimmung der Genehmigung zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets in Bezug auf die Arten Schwarzstorch und Rotmilan sind nach Auffassung des Gerichts unzureichend. Die dafür in der Genehmigung angeordneten Abschaltungen seien nicht ausreichend, so das OVG. Zudem sei der Artenschutz der Fledermäuse durch die Genehmigung mangelhaft. Es bedürfe, so das Gericht, einer „Nachbearbeitung“ hinsichtlich der pauschal angeordneten Abschaltungen bei einer Windgeschwindigkeit von weniger als 6 m/sec.

„Windindustrieanlagen gehören nicht in ein Vogelschutzgebiet“, so Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Wir begrüßen, dass Antragsteller und Landkreis nun ihre Hausaufgaben sorgfältig machen müssen. Sollte es trotz der unzureichenden Nebenbestimmungen zu einer neuen Genehmigung kommen, werden wir diese sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Aus unserer Sicht hätte die Genehmigung vollständig aufgehoben werden müssen. Wir prüfen daher aktuell das weitere rechtliche Vorgehen“, so Harry Neumann.

Foto: Harry Neumann/Naturschutzinitiative e.V. (NI), Windindustrieanlagen im Wald brauchen autobahnähnliche Zufahrten mit bis zu 12 Meter Breite und hohe Einschnitte in den Waldboden. Sie zerstören den Wald, den Boden, das Waldinnenklima, das gesamte Waldökosystem und das Mikroklima.

RLP / Das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden: Die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.

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56242

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