Naturschutzinitiative e. V.

Naturschutzinitiative e. V. Unabhängiger und gemeinnütziger Verein zum Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen aktiv im originären, ursprünglichen Naturschutz.

+++ NI fordert: Keine anlasslose Tötung von Wölfen in Schleswig-Holstein - Politik soll bei den Tatsachen bleiben! +++Na...
03/09/2026

+++ NI fordert: Keine anlasslose Tötung von Wölfen in Schleswig-Holstein - Politik soll bei den Tatsachen bleiben! +++

Nach aktuellen Presseberichten sieht ein Antrag der schwarz-grünen Landesregierung eine Anpassung des Landesjagdgesetzes vor, bei der eine anlasslose Tötung von Wölfen ermöglicht werden soll.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) verurteilt eine solche Vorgehensweise auf das Schärfste und zieht eine rechtliche Überprüfung in Erwägung, erklärte Roland Dilchert, Landessprecher der NI in Schleswig-Holstein.

Nach Angaben des Landesportales Schleswig-Holstein (Aktualisierung am 12.06.2026) gibt es nur zwei territoriale Wolfspaare. Ein drittes Paar, welches im Grenzbereich lebt, wird Mecklenburg-Vorpommern zugeordnet.

Im Januar 2026 teilte das Landesamt für Umwelt auf Anfrage des NDR mit: „Zwischen 2019 und 2024 sei ein Anstieg zu beobachten, jetzt seien es aber wieder weniger Tiere, bedingt durch Abwanderung und vor allem durch Verkehrsunfälle. Insgesamt schätzt das Landesamt aktuell, dass rund ein Dutzend Wölfe in Schleswig-Holstein leben.“

„Wir sind entsetzt, wie hier die schwarz-grüne Landesregierung bei einer kleinen Population von ca.12 Tieren einer besonders geschützten einheimischen Tierart, die wichtige Funktionen in der Biodiversität wahrnimmt, eine anlasslose Tötung und Reduzierung des Bestandes plant. Hier geht es offensichtlich um die erneute Ausrottung des Wolfes“, erklärte Roland Dilchert.

Die SHZ berichtete am 31.08.2026, dass nach Auskunft des Umweltministeriums in den letzten 20 Jahren acht belegte Wolfsrisse an Schafen auf Deichen nachgewiesen wurden. Bei einer Schafpopulation von 133.000 Tieren sind das ca. 0,006 Prozent. „Die geplanten Maßnahmen halten wir daher nicht nur für EU-rechtswidrig, sondern für völlig verhältnislos. Denn der Wolf befindet sich nach wie vor in einem schlechten Erhaltungszustand und es gibt ohnehin keinen vernünftigen Grund, Wölfe abzuschießen“, betonte Gabriele Neumann, bundesweite Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Dass der Grüne-Koalitionspartner und der Umweltminister diese Hetze gegen ein einheimisches Wildtier mittragen, zeigt einmal mehr, dass sich die Grünen offensichtlich schon länger vom Naturschutz verabschiedet haben“, so Roland Dilchert.

„Es ist für den normal denkenden Menschen sicher nicht vermittelbar, dass in Schleswig-Holstein der Wolf als einheimische Tierart, mit einem Bestand von ca. 12 Tieren, einer solchen Verfolgung und Tötungen ausgesetzt werden soll. Die Landesregierung sehen wir stattdessen in der Verpflichtung, den Herdenschutz auszubauen. Dieser ist überall möglich und wirkt, wenn er denn angewendet wird“, erklärten Gabriele Neumann und Roland Dilchert.

Hintergrundinformation

Mit einem Schreiben vom 14.10.2025 hat sich die EU offiziell an das zuständige Bundesumweltministerium gewandt. Das Schreiben liegt der NI vor.

Darin hatte die Bundesrepublik Deutschland ihre Wolfsdaten der EU übermittelt. Die EU bewertete diese und teilte dazu mit, dass sich der Wolfsbestand im Nordosten der Bundesrepublik gut, im Süden und Südosten aber unzureichend entwickelt habe.

Damit kann die Gesamtbewertung des Wolfsbestandes in Deutschland nicht als günstig eingestuft werden, sondern ist als ungünstig zu bewerten. Die Bundesregierung hat sich über diese fachliche Vorgabe hinweggesetzt und den Wolfsbestand trotzdem wahrheitswidrig als günstig eingestuft. Damit wurden die Bundesländer ermächtigt, eigene Handlungsanweisungen zu erlassen bis zum Abschuss von Wolfswelpen.

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/naturschutzinitiative-e-v-ni-fordert-keine-anlasslose-toetung-von-woelfen-in-schleswig-holstein/

Foto: Ingo Kühl

+++ Wolf Hornisgrinde – Nicht jede Schlagzeile ist schon eine Entscheidung +++Die jüngste Berichterstattung über möglich...
03/09/2026

+++ Wolf Hornisgrinde – Nicht jede Schlagzeile ist schon eine Entscheidung +++

Die jüngste Berichterstattung über mögliche weitere Maßnahmen im Umgang mit dem Hornisgrinde-Wolf GW2672m hat (wieder) viele Menschen verunsichert. Das ist verständlich. Begriffe und einzelne Beschreibungen können den Eindruck erwecken, Ablauf und Ergebnis stünden bereits fest. Genau das ist aber nach dem Kenntnisstand der Naturschutzinitiative e.V. (NI) derzeit nicht der Fall.

„Die zuständigen Stellen werden zunächst mit Fachleuten beraten, welche Schritte im konkreten Fall sinnvoll, rechtlich zulässig und tierschutzfachlich vertretbar sind. Noch ist nicht entschieden, wer eine Maßnahme durchführen wird, welche Methode gegebenenfalls zum Einsatz kommt und wie ein konkreter Ablauf aussehen könnte. Zeitungsartikel sollten deshalb nicht als Festlegung verstanden werden. Sie greifen unterschiedliche Informationsstände auf und beschreiben Möglichkeiten, die bei Vergrämungen grundsätzlich denkbar sind. Dass etwa eine Besenderung schwierig ist oder einzelne Methoden öffentlich als Beispiele genannt werden, bedeutet nicht, dass ihr Einsatz im Fall des Hornisgrinde-Wolfes (GW2672m) bereits beschlossen wäre“, erklärte Alexandra Aelzenberger aus Bühlertal, Sprecherin der Regionalgruppe Nordschwarzwald der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Entscheidend sei: Der Nationalpark könne als Behörde keine Maßnahmen durchführen, die rechtlich oder tierschutzrechtlich nicht zulässig sei. Jede in Betracht kommende Maßnahme müsse zuvor fachlich und rechtlich geprüft werden. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) werde diesen Prozess aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen, dass mögliche Schritte verhältnismäßig, fachlich begründet und tierschutzgerecht ausgestaltet werden.

„Wir sind weiterhin überzeugt, dass von GW2672m keine akute Gefahr für Menschen ausgeht. Er zeigt ein geringes Meideverhalten, doch bisher gibt es keine Hinweise auf aggressives Verhalten. Unser langfristiges Ziel muss deshalb sein, dass wir lernen, mit Wölfen und anderen Wildtieren in unserer Landschaft zu leben – nicht, dass jedes Tier, das sich anders verhält als erwartet, zwangsläufig als untragbar gilt. Natur ist nicht vollständig planbar. Wer sich in ihr bewegt, begegnet immer auch einem gewissen Restrisiko, sei es durch Wildschweine, andere Wildtiere oder auch Hunde“, betonte Gabriele Neumann, bundesweite Projektleiterin Großkarnivoren der NI.

„Dieses Ziel lässt sich leider nicht von heute auf morgen durchsetzen. Viele Menschen und Politiker sind nicht bereit, dieses „Restrisiko“ zu akzeptieren oder die Verantwortung mitzutragen, die ein Zusammenleben mit großen Wildtieren verlangt. Sobald Verunsicherung entsteht, wird nach Schutz, klaren Zuständigkeiten und einer verlässlichen Lösung gefragt. Zugleich machen einzelne vermeidbare Verhaltensweisen die Lage schwieriger: wenn Wölfe gezielt aufgesucht oder sogar gefüttert werden, wenn Hunde nicht angeleint sind oder wenn Menschen meinen, selbst eingreifen zu müssen. Dadurch entstehen neue Reize und Begegnungen, deren Folgen niemand zuverlässig vorhersehen kann“, so Alexandra Aelzenberger.

„Das ist für alle, die sich eine echte Koexistenz wünschen, ernüchternd. Denn es bedeutet: Solange die Bereitschaft fehlt, ein begrenztes „Risiko“ gemeinsam zu tragen und verantwortungsvoll mit dem Wolf umzugehen, kann die Gesellschaft auch dem Wolf diesen Lebens-Raum nicht uneingeschränkt geben. Gerade deshalb ist es jetzt so wichtig, dem Hornisgrinde-Wolf, für den sich so viele Menschen einsetzen, die Chance zu geben, seine Nähe zum Menschen wieder zu verlieren. Nicht weil wir ihn für gefährlich halten, sondern weil dies unter den gegenwärtigen Bedingungen der realistischste Weg sein könnte, sein Leben zu schützen und ein dauerhaftes Zusammenleben überhaupt möglich zu machen“, so die NI.

„Wir bitten deshalb darum, die laufende fachliche Klärung nicht durch Annahmen über bereits feststehende Szenarien zu ersetzen. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) erwartet von den Behörden und dem Ministerium transparente Beteiligung und Informationen, bevor konkrete Entscheidungen getroffen werden sollen. Bis dahin setzen wir auf fachliche Sorgfalt, klare tierschutzrechtliche Grenzen und darauf, dass auch die Belange dieses Wolfes ernsthaft berücksichtigt werden. Wir werden jedenfalls alles tun, um diesen Wolf und alle anderen zu schützen. Eine Abschussgenehmigung würden wir nicht klaglos hinnehmen. Der Wolf auf der Hornisgrinde ist ein Symbol dafür, wie wir als Menschen mit unseren Mitgeschöpfen umgehen wollen“, so Alexandra Aelzenberger und Gabriele Neumann.

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/wolf-hornisgrinde-nicht-jede-schlagzeile-ist-schon-eine-entscheidung/

Foto: Harry Neumann

BW / Die jüngste Berichterstattung über mögliche weitere Maßnahmen im Umgang mit dem Hornisgrinde-Wolf GW2672m hat (wieder) viele Menschen verunsichert. Das ist verständlich.

+++ Aktuelle Information zum Hornisgrinde-Wolf +++ Bei der geplanten Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfes wird es sich nic...
27/08/2026

+++ Aktuelle Information zum Hornisgrinde-Wolf +++

Bei der geplanten Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfes wird es sich nicht um „übliche“ Vergrämungsmaßnahmen wie z.B. das Beschießen mit Gummigeschossen handeln.

Zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten, der Nationalpark und die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) werden im Vorfeld ein Konzept entwickeln, das auf das Verhalten genau dieses Tieres abgestimmt sein soll, um die Erfolgsaussichten zu optimieren. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist hier nur beratend tätig. Weitere Einzelheiten sind uns bisher nicht bekannt.

Vertrauen Sie keinen falschen Behauptungen!

Die NI unternimmt alles, um das Leben dieses Wolfes und aller anderen Wölfe zu schützen. Wir werden keine Maßnahmen unterstützen, die mit dem Tierwohl und dem Tierschutz nicht vereinbar sind. Alle anderen Behauptungen sind falsch. Sollte es trotz aller Bemühungen zum Schutz des Tieres, wie von der Landwirtschaftsministerin angekündigt, zu einer Abschussgenehmigung durch das Ministerium kommen, werden wir dagegen Klage einreichen.

Wolf an der Hornisgrinde – Naturschutzinitiative (NI) klagt weiter

Die NI führt die ursprüngliche Klage gegen die Abschussgenehmigung vom 23.01.2026 des damaligen Umweltministeriums als Fortsetzungsfeststellungsklage fort.

Die NI ist der Auffassung, dass der Beschluss des VGH in Mannheim zum Abschuss des Wolfes aus Februar 2026 nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist, da dieser zu einer erheblichen Verschlechterung der lokalen Population führen würde. Das Gericht hat nach Auffassung der NI den Vortrag zum individuellen Verhalten des Hornisgrinde-Wolfs nicht ausreichend inhaltlich gewürdigt.

BW / Die NI unternimmt alles, um das Leben dieses Wolfes und aller anderen Wölfe zu schützen. Wir werden keine Maßnahmen unterstützen, die mit dem Tierwohl und dem Tierschutz nicht vereinbar sind. Alle anderen Behauptungen sind falsch.

25/08/2026

+++ Information zur geplanten Vergrämung des Wolfsrüden GW2672m im Nordschwarzwald +++

Bei der geplanten Vergrämung des Hornisgrinde-Wolfes wird es sich nicht um „normale“ Vergrämungsmaßnahmen wie z.B. das Beschießen mit Gummigeschossen handeln. Zahlreiche Wissenschaftler und Wolfsexperten werden im Vorfeld ein Konzept und Vorgehen entwickeln, das auf das Verhalten genau dieses Tieres abgestimmt sein soll, um die Erfolgsaussichten zu optimieren. Es ist sehr wichtig, ab sofort jeglichen Kontakt des Wolfes mit Menschen und Hunden zu vermeiden, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Nationalparks. Das Nachstellen und Verfolgen des Wolfes ist völlig kontraproduktiv und muss daher unterbleiben. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) unternimmt alles, um das Leben dieses Wolfes zu schützen. Sollte es dennoch zu einer Abschussgenehmigung kommen, würden wir diese nicht klaglos hinnehmen.

Aufgrund der zahlreichen, widersprüchlichen und zum Teil wenig hilfreichen und teils beleidigenden Kommentaren werden wir die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag einschränken.

22/08/2026

NATURSCHUTZINITIATIVE (NI)
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22/08/2026

Wenige Lobbyisten wie Jagdverbände und Politiker entscheiden darüber, wie wir mit unseren wilden Mitgeschöpfen umgehen.
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+++ Hornisgrinde-Wolf durch Vergrämung schützen! +++Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert verantwortungsvolles Verhalt...
21/08/2026

+++ Hornisgrinde-Wolf durch Vergrämung schützen! +++

Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert verantwortungsvolles Verhalten!

Die Nachricht, dass für den Hornisgrinde-Wolf GW2672m erneut Vergrämungsmaßnahmen geplant sind, hat viele Menschen in der Region verunsichert. Nach allem, was in den vergangenen Monaten geschehen ist, ist diese Sorge nachvollziehbar. Zu groß ist die Befürchtung, dass am Ende doch wieder der Abschuss des Wolfes stehen könnte.

„Gleichzeitig bietet die angekündigte Vergrämung eine Chance, die wir ernst nehmen sollten. Denn wenn es gelingt, GW2672m wieder auf Abstand zum Menschen zu bringen, wäre viel gewonnen – für diesen Wolf, aber auch für den Umgang mit Wölfen in Baden-Württemberg. Dafür braucht es jetzt vor allem eines: Ruhe, Konsequenz und die Mithilfe aller“, erklärte Alexandra Aelzenberger, Sprecherin der Regionalgruppe der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Ein Wolf lernt aus seinen Erfahrungen. Genau darauf setzt die jetzt angekündigte Vergrämung. Sie kann nur funktionieren, wenn der Wolf möglichst keine positiven Erfahrungen mit der Nähe zum Menschen mehr macht. Jede einzelne Begegnung kann dabei eine Rolle spielen.

„Wichtig ist, dass die Vergrämung ausschließlich von den dafür zuständigen und kompetenten Stellen durchgeführt wird – eigenständige Maßnahmen oder gezielte Aktionen im Revier des Wolfes können den Erfolg gefährden und sollten daher unbedingt unterbleiben“, so Gabriele Neumann, bundesweite Projektleiterin „Wolf“ der NI.

Abstand zum Wolf halten

„Deshalb ist gerade jetzt das Verhalten jedes Einzelnen von Bedeutung. Wer dem Wolf begegnet, sollte Abstand halten, ihn nicht verfolgen oder gezielt aufsuchen und auf jede Form der Annäherung verzichten. Wer mit einem Hund unterwegs ist, sollte das Gebiet meiden, in dem sich GW2672m bewegt. Ist ein Betreten nicht vermeidbar, muss der Hund durchgehend an der Leine geführt werden – und zwar so, dass kein Kontakt zum Wolf entstehen kann. Auch wenn die Versuchung groß sein mag, ein außergewöhnliches Tier wie GW2672m einmal selbst zu sehen oder zu fotografieren: Was für uns ein besonderes Erlebnis sein kann, kann für den Erfolg der Vergrämung genau das falsche Signal sein“, betonte Dr. Wolfgang Epple, Ethologe und Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Und diese Verantwortung ende nicht an der Grenze des Nationalparks, betont die NI. GW2672m bewege sich in einem Revier, das weit über den Nationalpark Schwarzwald hinausreiche. Nur etwa ein Viertel seines Reviers liege innerhalb des Nationalparks. Was außerhalb geschehe, sei deshalb für die Entwicklung seines Verhaltens nicht weniger wichtig als das, was innerhalb des Nationalparks passiert.

„Es reicht also nicht, wenn innerhalb der Nationalparkgrenzen alles richtig gemacht wird, während der Wolf außerhalb weiterhin positive Erfahrungen mit Menschen sammeln kann. Die dringenden Empfehlungen gelten ebenso für Begegnungen mit Menschen und Hunden außerhalb des Nationalparks. Der Wolf kennt keine Verwaltungsgrenzen. Er unterscheidet nicht zwischen Nationalpark, Gemeindewald oder Privatwald“, so Dr. Epple.

Viele Akteure tragen Verantwortung

„Damit wird auch deutlich: Der Erfolg der angekündigten Maßnahmen liegt nicht allein in den Händen des Nationalparks. Viele Akteure tragen Verantwortung – und jeder, der sich im Lebensraum dieses Wolfes bewegt, kann dazu beitragen, dass der Versuch gelingt.
Gerade deshalb sollten wir die jetzt angekündigten Maßnahmen nicht vorschnell bewerten. Sie sind eine Chance, die es verdient, ernsthaft und möglichst ungestört erprobt zu werden. Es wäre bedauerlich, wenn ausgerechnet jetzt durch gut gemeinte, aber für den Wolf kontraproduktive Aktionen das Gegenteil erreicht würde“, erklärte Dr. Wolfgang Epple.

„Wir wünschen uns, dass dieser Versuch gelingt. Nicht aus blindem Vertrauen, sondern weil es die vernünftigste und für alle Beteiligten beste Lösung wäre: ein Wolf, der wieder Abstand hält, Menschen, die sich in seinem Lebensraum sicher bewegen können, und ein Beispiel dafür, dass Konflikte zwischen Mensch und Wildtier nicht zwangsläufig mit dem Abschuss eines Tieres enden müssen, was wir auch nicht klaglos hinnehmen würden. Denn das Abschießen eines Wildtieres im Nationalpark würde dessen Leitbild „Natur Natur sein lassen“ völlig konterkarieren“, so die NI.

Es braucht jetzt keine weiteren großen Aktionen oder demonstrative Schritte. Es braucht vor allem verantwortungsvolles Verhalten innerhalb und außerhalb des Nationalparks.

Vertrauen in die Arbeit des Nationalparks

„In diesem Zusammenhang begrüßen wir ausdrücklich, dass der Nationalpark Schwarzwald die Verantwortung für die Maßnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich aktiv übernimmt und unseren Wissenschaftlichen Beirat Dr. Wolfgang Epple als Ethologen mit großer Erfahrung im Umgang mit Wölfen als Mitglied der dortigen Expertenrunde vorschlagen wird. Nach einem persönlichen Austausch mit Vertretern der Nationalparkverwaltung sind wir davon überzeugt, dass die Situation dort mit der nötigen Ernsthaftigkeit, Fachlichkeit, Verantwortungsbereitschaft und in Zusammenarbeit mit der NI angegangen wird. Wir haben Vertrauen in die Arbeit des Nationalparks und in die dort getroffenen Entscheidungen, gerade weil es jetzt darum geht, die angekündigten Maßnahmen ruhig, konsequent und möglichst ungestört umzusetzen“, erklärten Alexandra Aelzenberger und Gabriele Neumann.

„Umso bedauerlicher ist es, wenn diese fachlich ausgerichtete Vorgehensweise durch vorweggenommene politische Festlegungen der neuen Landwirtschaftsministerin überlagert wird. Die angekündigte Vergrämung sollte zunächst die faire Chance erhalten, ihre Wirkung zu entfalten. Statt das Ergebnis vorwegzunehmen, braucht es jetzt Vertrauen in den eingeschlagenen Weg und die Bereitschaft, den Verlauf sachlich zu bewerten“, so Dr. Wolfgang Epple.

Der Hornisgrinde-Wolf verdient die Chance, wieder Abstand zum Menschen zu gewinnen -und die zuständigen Fachleute verdienen die Möglichkeit, diesen Weg konsequent umzusetzen.

BW / Die Nachricht, dass für den Hornisgrinde-Wolf erneut Vergrämungsmaßnahmen geplant sind, hat viele Menschen in der Region verunsichert. Jedoch bietet die angekündigte Vergrämung eine Chance, die wir ernst nehmen sollten.

+++ Erfolg: Hessen setzt Wolfabschuss aus +++Nach der Beschwerde der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Abschussg...
13/08/2026

+++ Erfolg: Hessen setzt Wolfabschuss aus +++

Nach der Beschwerde der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Abschussgenehmigung für zwei Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis in Hessen setzt das Regierungspräsidium Kassel (RP) als obere Jagdbehörde den Vollzug bis zu einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren durch den hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) aus.

Diese Mitteilung und Aussetzung bewirkt, dass für einen Hängebeschluss (Zwischenverfügung) nun kein Rechtsbedürfnis fortbesteht. Es kann bis zur Entscheidung des VGH Kassel abgewartet werden, ohne dass ein Wolf geschossen werden wird.

Die obere Jagdbehörde informiert nach Aussage des Regierungspräsidiums die zuständige untere Jagdbehörde über die Aussetzung des Vollzugs. Diese informiere ihrerseits die Jägerschaft im Lahn-Dill-Kreis, teilt das RP dem VGH in einem Schreiben vom 12.08.2026 mit.

Das Verwaltungsgericht Kassel (VG) hatte mit Beschluss vom 10.08.2026 den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die „Allgemeinverfügung: Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027, um die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart Wolf zu gewährleisten“ des Regierungspräsidiums Kassel vom 30.06.2026 abgewiesen.

Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtes, der nach Auffassung der NI nicht mit europäischen Recht zu vereinbaren und fachlich und wildbiologisch nicht haltbar ist, hat die NI Beschwerde beim VGH in Kassel eingelegt. „Die hessischen Jäger fordern wir auf, ihrer Verantwortung gegenüber wilden Rückkehrern wie dem Wolf gerecht zu werden und diese weder zu bejagen noch abzuschießen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI in Hessen.

Foto: Ingo Kühl, Wolfsfähe mit Welpen

Hessen / Nach der Beschwerde der NI gegen die Abschussgenehmigung für zwei 2 Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis in Hessen setzt das RP Kassel als obere Jagdbehörde den Vollzug bis zu einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren durch den hessischen VGH aus.

+++ Naturschutzinitiative e.V. (NI): Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern ist rechtswidrig – VG stärkt Artens...
13/08/2026

+++ Naturschutzinitiative e.V. (NI): Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern ist rechtswidrig – VG stärkt Artenschutz +++

Nachdem die Naturschutzinitiative e.V. (NI) die beiden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Regensburg (VG) und dem Verwaltungsgerichtshof Bayern in München gewonnen hatte, hat das VG Regensburg nunmehr mit Urteil vom 12.08.2026 die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz zum Abschuss von Fischottern für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Das Gericht hat die Berufung nicht zugelassen.

Keine nachvollziehbare Begründung

Die Allgemeinverfügung verstoße gegen Artikel 16 Abs.1 der FFH Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz, „weil hinsichtlich der oberpfälzischen Gebiete jedenfalls eine Nichtverschlechterung des Populationszustands nicht nachgewiesen ist“, so das Verwaltungsgericht. Auch habe die Regierung der Oberpfalz keine Unterlagen mit wissenschaftlichen Daten zu der Frage gelegt, ob trotz der Gebiets- und Höchstzahlfestlegungen der Allgemeinverfügung mit keiner Verschlechterung des Erhaltungszustands dieser Population zu rechnen sei. Die Regierung der Oberpfalz habe nicht einmal mitgeteilt, ob sie den bisherigen Erhaltungszustand der Art für günstig oder für ungünstig erachtet. Es fehlt somit an einer nachvollziehbaren Begründung.

Allgemeinverfügung nicht mit EU-Recht vereinbar

Auch aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sei, wie von der NI in den Klageverfahren vorgetragen, die erlassene Allgemeinverfügung nicht mit dem europäischen Recht zu vereinbaren.

„Wenn Fischwirte, insbesondere Teichwirte durch einen Beutegreifer wie Fischotter, Graureiher oder Kormoran Verluste ihrer Fischbestände erleiden, denken sie und die örtlich zuständigen Behörden meist zuerst häufig an die Beseitigung der Beutegreifer statt über Mittel zur Beseitigung der Schadensursache. Der Fischotter ist eine streng geschützte Tierart und darf nicht gejagt werden“, betonten der bayerische NI-Landesvorsitzende Harry Neumann und Dr. Wolfgang Epple, Wissenschaftlicher Beirat der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Sprecher der NI in Bayern.

Dem bundesweit anerkannten Natur- und Umweltschutzverband ging es bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Allgemeinverfügung aufgrund der bayerischen Rechtsverordnung auch um die Frage, ob der jährliche Abschuss von 23 Tieren den Teichwirten überhaupt helfen könne. Denn wenn nach einem Abschuss neue Tiere zuwanderten, dann löse sich das Problem nicht. Wenn vor allem die territorialen Alttiere geschossen würden, dann kann es passieren, dass sich zusätzlich Jungtiere erst recht zu den Fischteichen begeben würden. Denn sie würden dort die leicht greifbare Beute vorziehen.

Gericht stärkt den Artenschutz

„Für uns steht die Geeignetheit der Dezimierung der Fischotterbestände generell in Frage.
Die Jagd auf Fischotter löst nicht das Problem. Letztlich darf es Ausnahmegenehmigungen nur in besonderen und gut begründeten Einzelfällen geben – also nicht auf der Grundlage einer Rechtsverordnung plus einer Allgemeinverfügung, sondern nur, sofern überhaupt, aufgrund behördlicher Einzelfallentscheidungen, die wiederum rechtlich überprüft werden könnten“, betonten Harry Neumann und Dr. Wolfgang Epple.

“Das Gericht hat mit Bezug auf das Vorsorgeprinzip des europäischen Rechtes und auf die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, das die Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in nationales Recht umsetzt, mit diesem Urteil den Artenschutz in Bayern deutlich gestärkt. Da Unsicherheit hinsichtlich der Folgen einer durch die Hintertür eingeführten Jagd auf den Fischotter besteht, gewährleistet nur die Umsetzung der klaren Vorgaben für Ausnahmen vom strengen Schutz das Überleben des Fischotters. An diesen Vorgaben haben sich auch bayerische Behörden auszurichten“, so Dr. Wolfgang Epple.

https://naturschutz-initiative.de/aktuell/pressemitteilungen/abschuss-von-fischottern-ist-rechtswidrig-verwaltungsgericht-staerkt-artenschutz/

Foto: Harry Neumann/NI, Fischotter

BAY / Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern in der Oberpfalz für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Die Berufung wurde nicht zugelassen.

+++ Revierübergreifender Managementplan „Wolf“VG Kassel lehnt Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) abNI reicht ...
11/08/2026

+++ Revierübergreifender Managementplan „Wolf“

VG Kassel lehnt Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) ab

NI reicht Beschwerde ein +++

Das Verwaltungsgericht Kassel (VG) hat mit Beschluss vom 10.08.2026 den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die „Allgemeinverfügung: Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027, um die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart Wolf zu gewährleisten“ des Regierungspräsidiums Kassel vom 30.06.2026 abgewiesen. Die Allgemeinverfügung, nach welcher letztlich zwei juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis gejagt werden sollen, erging ebenfalls aufgrund des hessischen Wolfsmanagementplans vom 30.06.2026.

Das VG Kassel sei zwar der Auffassung, dass es hinsichtlich der Tatsachen des Wolfgeschehens eine Evidenzkontrolle vornehmen dürfe. Diese habe sie jedoch nicht vorgenommen. Das Gericht habe sich mit der, nach Auffassung der NI, falschen Einschätzung des Bundes zufriedengegeben, dass der Erhaltungszustand der Tierart Wolf in Deutschland günstig sei. Der FFH-Bericht 2025, so das VG, genüge, um von einem günstigen Erhaltungszustand auszugehen.

Im Übrigen würde sich der Erhaltungszustand der Art bei bis zu zwei weiteren toten (Jung-) Wölfen nicht weiter verschlechtern. Denn die Elterntiere könnten in den kommenden Jahren noch weitere Jungtiere bekommen und großziehen, so das VG.

„Wer sich mit Wölfen auskennt weiß, dass diese Argumentation wildbiologisch nicht haltbar ist. Wir sind der Auffassung, dass die für die EU-Kommission erstellten Leitlinien von 2008 und 2025 sowie weitere Studien nicht berücksichtigt wurden. Wäre dies geschehen, wären die Zweifel an der Richtigkeit der Einschätzung des Erhaltungszustands der Art zu groß, um die Allgemeinverfügung im Eilverfahren aufrecht zu erhalten“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI in Hessen.

Daher habe die Naturschutzinitiative e.V. (NI) bereits Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingereicht.

Hessen / Wer sich mit Wölfen auskennt weiß, dass die Argumentation des VG Kassel wildbiologisch nicht haltbar ist. Die NI hat bereits Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.08.2026 eingelegt.

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