12/05/2026
⚠️ An mehreren Stellen im Landkreis wurden tote Vögel gefunden, die vergiftet worden sein könnten. Darunter befanden sich zwei Rotmilane, gefunden im Raum Olching, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind.
Derzeit werden die Vögel unter anderem auf eine Vergiftung mit Carbofuran untersucht – ein Nervengift, das auch über die Haut aufgenommen werden kann und zu Krämpfen führt. Das Insektizid ist bereits seit 2008 in der EU verboten. Die Polizei ermittelt.
🚨 Warnung:
Bitte haltet daher die Augen offen
und
- fasst in der Natur herumliegende tote Tiere oder anderes Verdächtiges wie z.B. Kadaverreste oder Köder NICHT an und achtet auch bei euren Kindern darauf.
- führt eure Hunde an der Leine und verhindert, dass sie in Kontakt mit toten Tieren, Kadaverresten oder möglichen Ködern geraten.
WAS TUN, wenn ihr einen toten Vogel oder einen verdächtigen Köder findet?
👉 Wenn ihr einen verletzten oder toten Greif- oder Großvogel (z. B. Mäusebussard, Krähe, Eule, Milan…) entdeckt, bei dem ihr eine Vergiftung vermutet, meldet den Fall
- der zuständigen Polizeiinspektion und
- Tatort Natur (www.tatort-natur.de).
Tatort Natur ist ein gemeinsames Projekt des Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Gregor Louisoder Umweltstiftung (GLUS). Es setzt sich dafür ein, Straftaten konsequent zu dokumentieren, Behörden zu sensibilisieren und Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen.
📢 Naturschutzkriminalität ist kein Kavaliersdelikt! Sie schadet unserer gemeinsamen Natur, untergräbt den Artenschutz und gefährdet die Sicherheit vor Ort.
Die vorsätzliche Tötung eines streng geschützten Wildtieres kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden (§ 44 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG in Verbindung mit § 71 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG).