28/11/2024
Artikel in der MOZ Tiermast in Reitwein
: Klage vom Nabu – scheitert Verfahren aus formalen Gründen?
MOZ+Nach den Anwohnern klagt nun der Umweltverband Nabu gegen die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung für die Putenmastanlage Reitwein bei Seelow. Mit welchen Aussichten?
27. November 2024, 17:00 UhrFrankfurt (Oder), Reitwein
Ein Artikel von
Peter Grenz
Am Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) wurde am 26. November die Klage des Umweltverbandes Nabu gegen die Genehmigung des Landkreises für eine Putenmastanlage in Reitwein verhandel.
Am Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) wurde am 26. November die Klage des Umweltverbandes Nabu gegen die Genehmigung des Landkreises MOL für eine Putenmastanlage in Reitwein verhandel. Wie stehen die Chancen?
Peter Grenz
Seit fast acht Jahren sind die Pläne bekannt, die Jungrinderställe in Reitwein umzunutzen. Statt 250 „Großvieheinheiten“ sollen dort künftig 14.920 Puten gemästet werden. Doch das Vorhaben der Odega-Gruppe, die die Anlage mittlerweile an die Firma Oderson GmbH & Co. KG aus Emstek im Landkreis Cloppenburg verkauft hatte, war in der Gemeinde Reitwein von Anfang an auf Widerstand gestoßen.
Putenmast: Anwohner klagten gegen Genehmigung
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag, die bestehende Anlage umzubauen und umzunutzen, hatten die Gemeindevertreter versagt. Dies mit der Begründung einer zu hohen Immissionsbelastung für die Anwohner und der Nähe zum FFH-Naturschutzgebiet. Dennoch wurde der Antrag vom Landkreis MOL im Juni 2020 genehmigt.
Bei der Genehmigung stützte sich der Landkreis auf geltendes Baurecht, wo landwirtschaftliche Anlagen im Außenbereich als privilegiert gelten. Darüber hinaus gehe es in diesem Fall um eine Umnutzung einer bestehenden Anlage. Eine immissionsrechtliche Genehmigungspflicht bestand nicht, trägt ein Landkreisvertreter im aktuell laufenden Verfahren vor.
Eine Beteiligung von Umweltverbänden sei zwar möglich, aber eben nicht zwingend vorgeschrieben. Darüber hinaus sei sogar von einer Verringerung der Immissionen auszugehen, da dort künftig anstatt 250 Großvieheinheiten nur noch umgerechnet 75 Großvieheinheiten, die ungefähr 15.000 Puten entsprechen, gehalten werden.
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Dennoch hatte der Landkreis MOL, auf Antrag mehrerer Anwohner, die Baugenehmigung im November 2020 gestoppt. „Wegen ernstlicher Zweifel der Rechtmäßigkeit“, lautete die Begründung. Doch das Verwaltungsgericht hob auf Antrag des damaligen Eigentümers die ausgesetzte Vollziehung der Baugenehmigung auf, weil „von der Putenmastanlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen hinsichtlich der Grundstücke der Beigeladenen ausgehen, die die Schwelle der Unzumutbarkeit überschreiten“, wie es in der Begründung heißt. Einen darauf folgenden Widerspruch eines Anwohners beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, lehnte dieses mit endgültiger Wirkung ab, die Baugenehmigung ist rechtskräftig.
Putenmast in ehemaligen Rinderställen: Ähnlich wie beim Fairmast-Verfahren sollten laut Bauantrag in Reitwein Wintergärten an die drei Ställe gebaut werden, die den Vö**ln mehr Auslauf und zugleich Seuchenschutz bietet.
Puten
Laut Bauantrag sollen in den ehemaligen Jungbullenställen von Reitwein künftig 14.920 Puten gemästet werden. Dagegen klagt nun der Umweltverband Nabu.
Michael Märker
Umweltverband klagt – Landkreis hält an Genehmigung fest
Am 26. November fand zu diesem Sachverhalt am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) nun erneut ein Verfahren statt. Geklagt hatte der Umweltverband Nabu, da aus seiner Sicht in dem baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Umweltbelange zu wenig Berücksichtigung finden. So sei insbesondere die Immissionsprognose von Ammoniak, das ist eine gasförmige Stickstoffverbindung, fehlerhaft.
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Mit Verweis auf die sogenannten "Critical Loads" für Ammoniak seien in den bereits vorliegenden Gutachten zu hohe Werte angesetzt worden und die Abstände zur Wohnbebauung seien deutlich zu gering. „Darüber hinaus sind die Auswirkungen auf die angrenzenden Schutzgebiete nicht hinreichend untersucht worden“, so Rechtsanwalt Thorsten Deppner, der den Nabu vertritt.
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Der Landkreis MOL hält an der Rechtmäßigkeit seiner baurechtlichen Genehmigung fest und argumentiert, dass sich im Vergleich zur vorherigen Nutzung an fast allen Orten eine Verbesserung einstellen würde. Vereinzelte Überschreitungen lägen im Bagatellbereich.
Behauptung Nabu: Erst kürzlich von Plänen erfahren
In der Sitzung der 7. Kammer am Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) äußerte der Vorsitzende Richter erste Zweifel an der Zulässigkeit der Klage des Nabu. Zwar sei der Umweltverband in Bezug auf umweltrechtliche Vorschriften grundsätzlich klageberechtigt, unter Umständen auch in dieser baurechtlichen Frage, allerdings muss erst die Frage geklärt werden, ob die Klage nicht zu spät kommt. „Gemäß Paragraph 2 Absatz 3 heißt es im Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, dass der Widerspruch oder die Klage binnen eines Jahres erhoben werden muss, nachdem die Vereinigung von der Entscheidung Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können“, so der Vorsitzende Richter.
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Grüne Rückendeckung bei Reitweiner Putenmast-Protest im Kreistag
Seelow
Das Gericht tendiert in einer ersten Einschätzung dazu, dass die Kenntnis schon deutlich früher hätte erlangt werden können und stützt sich dabei auf die seinerzeit sehr ausgiebige Berichterstattung in den Medien, insbesondere in der Märkischen-Oderzeitung, die mehrfach über die geplante Putenmastanlage berichtete. „Auch schon vor der Erteilung der Baugenehmigung“, so der Vorsitzende Richter, der dazu zwei Beiträge der MOZ aus Juni 2020 als Beweismittel ins Verfahren einführte.
Darüber hinaus liefen Beiträge auch in weiteren Printmedien, sowie im Rundfunk und Fernsehen. Am 24. Juli 2020 berichtete das Erste in den Tagesthemen über der Widerstand der Reitweiner Bürgerinitiative gegen diese Anlage. „Unter diesem Gesichtspunkt falle es schwer, zu glauben, dass man nichts davon mitbekommt“, schätzt das Gericht ein. Das würde bedeuten, dass aufgrund des Fristablaufs die Klage nicht zulässig ist.
Hier sollen Puten gemästet werden: Benjamin Raschke mit Nadine Schmid und anderen Mitgliedern der Bürgerinitiatitive "Unser Reitwein" vor der Stallanlage am Ortsrand. Die Bürgerinitiative wehrt sich gegen die Pläne zur Umnutzung der einstigen Milchviehanlage.
Reitwein, 5.7.2021: Benjamin Raschke mit Nadine Schmid von der Bürgerinitiatitive "Unser Reitwein" vor der Stallanlage am Ortsrand
Bürgerprotest am 5. Juli 2021: Benjamin Raschke, Nadine Schmid und andere Mitglieder der Bürgerinitiatitive "Unser Reitwein" vor der Stallanlage am Ortsrand. Sie wollen den Umbau zu einer Putenmastanlage mit 14.920 Tieren verhindern.
Jana Kotte
Befürchtung: Weitreichende Folgen für Umweltverbände
Nabu-Vertreter Thorsten Deppner weist diese Argumentation mit der Begründung zurück, dass es keine Nachforschungspflicht seitens der Umweltverbände gebe. „Es sei unzumutbar, dass der fünfköpfige vertretungsberechtigte Vorstand vom Nabu Brandenburg regelmäßig die Medien durchforscht, um auf derartige Sachverhalte aufmerksam zu werden“, sagt er und befürchtet mit einer damit begründeten Ablehnung weitreichende Folgen für sämtliche Umweltverbände in Deutschland.
Allerdings wurde erst Ende November 2022 Björn Ellner zum Vorsitzenden des Landesverbandes gewählt. Er ist seit vielen Jahren NABU-Mitglied, hat Forstwirtschaft sowie Regionalentwicklung/Naturschutz studiert und war seit 2018, also auch zum Zeitpunkt des Erteilens der Baugenehmigung für die Putenmastanlage, Leiter der Unteren Umweltbehörde im Landkreis MOL.
Sollte die Klage als fristgerecht angesehen werden, „könnte die Privilegierung der Anlage tendenziell als rügefähig angesehen werden, jedoch nur für umweltrechtliche Belange“, so der Vorsitzende Richter. Das könnte im Ergebnis dann auch die Aufhebung der Baugenehmigung bedeuten, so das Gericht.