Forum Natur Brandenburg

Forum Natur Brandenburg Das Forum Natur Brandenburg (FNB) ist ein freiwilliger überregionaler Zusammenschluss von Verbänden, Unternehmen und Personen im ländlichen Raum.

Das Forum Natur Brandenburg (FNB) ist ein freiwilliger überregionaler Zusammenschluss von Verbänden, Unternehmen und natürlichen Personen im ländlichen Raum. Das FNB setzt sich für den Schutz, die nachhaltige Nutzung und die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen in der gewachsenen Kulturlandschaft Brandenburgs ein. Das FNB will zum besseren Verständnis der Allgemeinheit für die gesamtgesellsc

haftliche Bedeutung des ländlichen Raumes, seiner Akteure (vor allem Land- und Forstwirte, Fischer, Jäger, Angler, Winzer, Imker, Gärtner u.a.), seiner natürlichen Lebenszyklen und seiner spezifischen Gesetzmäßigkeiten beitragen. Es soll insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen das Bewusstsein dafür geweckt und gestärkt werden, dass die vom Menschen geprägten, Jahrhunderte alten Kulturlandschaften Brandenburgs als schützenswerte und vernetzte Umwelt nur erlebt und bewahrt werden können, wenn auch die rechtlichen wie natürlichen Lebensgrundlagen derjenigen gesichert sind, die in dieser Landschaft zum Teil seit Generationen leben und sie schon um ihrer eigenen Existenz willen seit jeher nachhaltig hegen, pflegen und gestalten. Das FNB verfolgt das Ziel, zu einzelnen Fragen von allgemeinem Interesse eine gemeinsame Auffassung der Mitglieder herbeizuführen, diese -vorzugsweise im Rahmen konkreter Projekte- zu bündeln und ggf. auch nach außen zu vertreten, ohne hierbei die Entscheidungsfreiheit eines einzelnen Mitgliedes zu beschränken. Das FNB ist parteipolitisch unabhängig. Das FNB verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke.

02/06/2026
15/05/2026
12/05/2026

Am 21. 2026 April fand im Teich des Hellpfühleparks in Neuenhagen planmäßig eine Elektrobefischung zur ökologischen Gewässerpflege statt. Ziel der Maßnahme war es, den Fischbestand zu regulieren und insbesondere invasive Arten zu reduzieren, um das Gewässer als wertvollen Lebensraum für Amphibien zu erhalten. Zwei Mitarbeiter des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. begleiteten den Einsatz professionell. Lest mehr dazu über nachfolgenden Link!

https://www.neuenhagen-bei-berlin.de/startseite-de/aktuelles/2026/elektrofischen-im-hellpfuehlepark/

Foto: Gemeinde Neuenhagen bei Berlin

12/05/2026
10/05/2026
09/05/2026

Heute Vormittag standen Günter Müller und Werner Bratz vom Städteanglerverband Brandenburg/Potsdam am Altstädtischen Friedhof hinter einem Stein, der vor 125 Jahren nur ein bescheidenes Grab war. Heute ist er ein Pflegejuwel der Stadt. Statt Efeu und Unkraut: ein liebevoll gepflegtes Beet, ein B...

07/05/2026

Die EU-Wiederherstellungsverordnung soll Ökosysteme stärken – ein Ziel, das breite Unterstützung findet. Mit dem vorliegenden nationalen Wiederherstellungsplan rückt nun vor allem die konkrete Umsetzung in den Fokus.

Aus Sicht der Familienbetriebe Land und Forst braucht es Regelungen, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht werden und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig bleiben. Denn Wälder verändern sich bereits heute und müssen aktiv an neue Anforderungen angepasst werden können.

Damit nachhaltige Lösungen gelingen, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, Planungssicherheit und die Einbindung derjenigen, die täglich Verantwortung für die Flächen tragen.

05/05/2026

Begleitetes Angeln für Kinder unter acht Jahren eingeführt

Das Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg vom 23. April 2026 (GVBI. I - 2026, Nr. 13) enthält in Artikel 7 die Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG). Mit der Änderung in § 18 Absatz 1 BbgFischG wird das begleitete Angeln durch für Kinder im Alter unter 8 Jahren eingeführt. Konkret heißt das:

• Die Ausübung der Angelfischerei für Kinder unter 8 Jahren ist nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtsführenden Begleitperson möglich.

• Die Angelfischerei darf nur gezielt auf Friedfische ausgeübt werden.

• Das angelnde Kind muss zwingend eine der zwei Handangeln der aufsichtsführenden Begleitperson nutzen.

• Die aufsichtsführende Begleitperson muss im Besitz einer gültigen Angelberechtigung für das entsprechende Gewässer sein, sowie den Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe mitführen.

• Durch die aufsichtsführende Begleitperson ist die ständige Beaufsichtigung des angelnden Kindes zu gewährleisten.

• Die aufsichtsführende Begleitperson ist für die waidgerechte Versorgung des Fangs verantwortlich. Das Keschern, Betäuben und Abhaken, sowie das Töten des Fisches ist nur durch die Begleitperson durchzuführen.

• Der Nachweis und die Meldung des Fangergebnisses sind durch die aufsichtsführende Begleitperson abzusichern. Sie ist für die Einhaltung von Mindestmaßen, Schonzeiten, Fangbegrenzungen sowie weiteren rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Der angeeignete Fisch wird auf die Fangbegrenzung der Begleitperson angerechnet.

Für Kinder ab 8 Jahren bleiben die bisherigen Regelungen unverändert. Im Zuge des Bürokratieabbaus wurde zudem zum 1. Januar 2026 die Fischereiabgabe für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres abgeschafft.

Damit wird Brandenburg erneut seinem Ruf als Vorreiter einer besonders liberalen Fischereigesetzgebung in Deutschland gerecht und setzt zugleich ein wichtiges Signal zur Förderung der Angelfischerei im Land.

Foto: Marcel Weichenhan /LAVB

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Hegelallee 46
Potsdam
14467

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