Deutsch-Österreichische Juristenvereinigung e.V.

Deutsch-Österreichische Juristenvereinigung e.V. Die DÖJ ist ein Zusammenschluss von Juristen aus der Bundesrepublik Deutsch­land sowie Österreich.

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Die Geschichte der DÖJ

20 Jahre DÖJ

Zusammengestellt und verfasst von PräsDÖJ Dr. Ewald Helml

Es war das Jahr 1989, Herbst. Eine Zeit, in der sich das Interesse der Weltöffentlichkeit eindeutig nach Deutschland richtete: das System der DDR war wirtschaftlich und politisch am Ende, die Demonstrationen wurden von Tag zu Tag mehr und die DDR konnte nur noch reagieren: Reisefreiheit, Beseitigung der Mauer, Abbau des Stacheldrahts und schließlich die Wiedervereinigung Deutschlands im Jahre 1990. Aber auch in weniger weltpolitisch spektakulären Bereichen kam es zu Neuerungen. Nachdem in den letzten Jahrzehnten eine erhebliche Zahl von Juristenvereinigungen gegründet wurden, bei denen der eine Name Deutschland lautete und der andere ein mehr oder weniger fernes Land ist, konnte man es aus Sicht von Deutschland und insbesondere aus derjenigen des Bundeslands Bayern kaum für möglich erachten, dass es eine Deutsch-Österreichische Juristenvereinigung damals noch nicht gab, trotz aller anwaltschaftlicher und richterlicher Kontakte zwischen den Juristen aus Deutschland und Österreich, die vor allem in den Bereichen der Grenzregionen längst bestanden haben.

Im Herbst 1989 sollte sich dies ändern. Auf Initiative von Herrn Rechtsanwalt Prof. Alfred Gerauer, Pocking, der seit vielen Jahren eine insbesondere auf das Arbeits- und Zivilrecht nebst Familienrecht spezialisierte Kanzlei betreibt und den (damaligen) Passauer Notar Herrn Prof. Dr. Reimann und unter Mitwirkung von Herrn RA Dr. Dallinger aus Ried im Innkreis und weiterer interessierter Personen fand am 3.10.1989 in Passau die Gründungs- und erste Mitgliederversammlung der Deutsch-Österreichischen Juristenvereinigung statt. Zum ersten Präsidenten der Vereinigung wurde RA Alfred Gerauer gewählt, das Amt des Schriftführers übernahm Notar Dr. Reimann, das des Schatzmeisters RA Dr. Dallinger. Weitere Gründungsmitglieder waren – außer den bereits genannten Personen – RAin Gerauer, RAin von Pollak, RA Hausruckinger, der damalige Rechtsreferendar (und heutige Rechtsanwalt) von Veltheim, Richter am VG Regensburg Korter und der Notar Dr. Lemberger aus Simbach am Inn. Die erste Mitgliederversammlung wurde anlässlich der Gründungsversammlung auf Frühjahr 1990 bestimmt. Die Satzung wurde einstimmig beschlossen und von den anwesenden Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Damit war die Vereinigung wirksam gegründet. Dr. Reimann und Dr. Dallinger übten kraft der Satzung die Ämter der damaligen beiden Vizepräsidenten der Vereinigung aus.