TSV Pliening-Landsham e.V.

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Neue Trikots für die U17 des TSV Pliening-Landsham e.V.Die U17 des TSV Pliening-Landsham e.V. bedankt sich bei der Kreis...
24/06/2022

Neue Trikots für die U17 des TSV Pliening-Landsham e.V.

Die U17 des TSV Pliening-Landsham e.V. bedankt sich bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg für die neuen Trikotsätze zur Saision 2021/2022, welche pünktlich zum Saisonbeginn vom Filialleiter Poing, Herrn Christoph Singer, persönlich übergeben wurden.

Ebenfalls bedankt sich auch der Vorstand bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg für die regelmäßige Unterstützung der Jugend mit neuen Trikots.

https://www.tsv-pliening.de/nachrichtenarchiv/neue-trikots-fuer-die-u17-des-tsv-pliening-landsham-e-v.html

Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 21.02.2022Liebe Mitglieder,die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für ...
20/02/2022

Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 21.02.2022

Liebe Mitglieder,

die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für den Sportbetrieb ab dem 21.02.2022 kann der nachfolgenden Grafik oder dem angehängten PDF Dokument entnommen werden.

Des Weiteren werden nachfolgende Regelungen festgelegt:

Vereinsheim:
- Zugang ist nur unter Einhaltung der 3G-Regelung erlaubt.

- Das Tragen einer FFP2-Maske ist beim Betreten des Vereinsheimes Pflicht.

Aktive Sportler*innen:
- Der Zugang zu den Sportstätten Indoor ist für Sporttreibende unter Einhaltung der 3G-Regelung erlaubt.

- Der Zugang zu den Sportstätten Outdoor ist für Sporttreibende unter Einhaltung der 3G-Regelung erlaubt.

Nicht aktive Sportler*innen:
- Der Zugang zu den Sportstätten Indoor für nicht Sporttreibende ist unter Einhaltung der 2G-Regelung erlaubt (für Kinder unter 14 Jahren und Schüler ist kein Nachweis erforderlich, Sonstige Personen müssen einen 2G-Nachweis erbringen).

- Der Zugang zu den Sportstätten Outdoor für nicht Sporttreibende ist unter Einhaltung der 2G-Regelung erlaubt (für Kinder unter 14 Jahren und Schüler ist kein Nachweis erforderlich, Sonstige Personen müssen einen 2G-Nachweis erbringen).

Ausnahmenregelung bezüglich 2G/3G-Nachweis:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind getesteten Personen gleichgestellt.

- Kinder die noch nicht eingeschult sind getesteten Personen gleichgestellt.

- Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (Nachweis in Form eines Schulausweises oder einer Schulbestätigung ist beim verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorzulegen) sind getesteten Personen gleichgestellt.

- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hierfür ist ein schriftliches ärztliches Attest im Original mit Angabe zu Name und Geburtsdatum erforderlich. Zusätzlich muss ein negativer Testnachweis (zulässig ist ein PCR-Test, ein PoC-PCR-Test, ein Schnelltest oder ein vor Ort und unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest) verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorgelegt werden.

Als Testnachweis ist zugelassen, ein
- PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder

- PoC-Antigentest (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder

- ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht und vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Allgemeines:
- Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die erforderlichen Nachweise vor jeder Übungsstunde/Trainingsstunde zu prüfen. Alternativ kann auch der 2G Nachweis (Genesen, Geimpft) und der Nachweis einer Auffrischungsimpfung freiwillig per Email an [email protected] eingereicht werden. Der negative Testnachweis muss immer vor Ort erbracht werden.

- Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die Aufsichtspflicht bei einem Selbsttest vor Ort wahrzunehmen. Sportler*innen müssen einen zugelassenen (siehe Abschnitt Testnachweis) Selbsttest mitbringen. Die Aufsichtspflicht bei einem Nachweis durch einen Selbsttest kann nicht auf Eltern übertragen werden.

- Die Verwendung von Umkleiden und Duschen ist erlaubt. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Umkleiden und Toiletten (Ausnahmen siehe Maskenpflicht).

- Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf der Sportanlage / in der Sportstätte (außer bei der Sportausübung) und in geschlossenen Räumlichkeiten. Kinder und Jugendliche von 6 – 16 Jahren sind zum Tragen einer geeigneten OP-Maske verpflichtet.

- Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis sechs Jahren oder Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist. Dies ist vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Attests im Original nachzuweisen (inkl. Name, Geburtsdatum und konkreten Angaben zum Grund der Befreiung).

- Bei Nichteinhaltung wird der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die entsprechende Person vom Trainingsbetrieb ausschließen.

- Fragen sind zu richten an [email protected]



Mit sportlichen Grüßen
Danijel Bobovecki
Erster Vorsitzender

Liebe Mitglieder,nach einem weiteren coronageplagten Jahr, bedankt sich der TSV Pliening-Landsham e.V. bei allen ehrenam...
24/12/2021

Liebe Mitglieder,

nach einem weiteren coronageplagten Jahr, bedankt sich der TSV Pliening-Landsham e.V. bei allen ehrenamtlichen Übungsleitern/Trainern/Helfern, Mitgliedern und Eltern für die geleistete Unterstützung in diesem Jahr.

Wir hoffen, dass wir im neuen Jahr mindestens genau so weitermachen dürfen wie wir dieses Jahr beendet haben, und uns keine weiteren Lockdowns die Freude am Sport verderben.

Stellvertretend für den Vorstand wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, ein paar ruhige und besinnliche Tage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2022!

Bleiben Sie gesund!

Mit sportlichen Grüßen
Danijel Bobovecki

Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 16.12.2021Liebe Mitglieder,die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für ...
18/12/2021

Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 16.12.2021

Liebe Mitglieder,

die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für den Sportbetrieb ab dem 16.12.2021 kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden.

Des Weiteren werden nachfolgende Regelungen festgelegt:

Vereinsheim:
- Zugang ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung erlaubt.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist beim Betreten des Vereinsheimes Pflicht.

Aktive Sportler*innen:
- Der Zugang zu den Sportstätten Indoor (es gilt die Anwendung der 2Gplus-Regelung) darf nur durch Sporttreibende erfolgen, soweit diese einen gülti-gen Nachweis zur Impfung oder Genesung und zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können.

- Der Zugang zu den Sportstätten Outdoor (es gilt die Anwendung der 2G-Regelung) darf nur durch Sporttreibende erfolgen, soweit diese einen gülti-gen Nachweis zur Impfung oder Genesung vorweisen können.

Ausnahmenregelung:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Kinder die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen und Schüler (bis 17 Jahren) mit regelmäßigen Schultes-tungen (Nachweis in Form eines Schulausweises oder einer Schulbestä-tigung ist beim verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorzulegen).
- Personen, die eine Auffrischimpfung („Boosterimpfung“ – gültig ab dem 15. Tag nach Erhalt der Auffrischimpfung) vorweisen können.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hierfür ist ein schriftliches ärztliches Attest im Original mit Anga-be zu Name und Geburtsdatum erforderlich. Zusätzlich muss ein negati-ver PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, beim verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorge-legt werden.

- Als Testnachweis ist erlaubt, ein
- PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
- PoC-Antigentest (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht und vor Ort vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

- Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die erforderlichen Nachweise vor jeder Übungsstunde/Trainingsstunde zu prüfen. Alternativ kann auch der 2G Nachweis und auch der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (nicht jedoch der Testnachweis) freiwillig per Email an [email protected] eingereicht werden.

- Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die Aufsichtspflicht bei einem Selbsttest vor Ort wahrzunehmen. Sportler*innen müssen einen zugelassenen (siehe Abschnitt Testnachweis) Selbsttest mitbringen. Die Aufsichtspflicht bei einem Nachweis durch einen Selbsttest kann nicht auf Eltern übertragen werden.

- Die Verwendung von Umkleiden und Duschen ist erlaubt. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Umkleiden und Toiletten (Ausnahmen siehe Maskenpflicht).

- Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf der Sportanlage / in der Sportstätte (außer bei der Sportausübung). Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren. Kinder und Jugendliche von 6 – 16 Jahren sind zum Tragen einer geeigneten OP-Maske verpflichtet.

- Bei Nichteinhaltung wird der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die entsprechende Person vom Trainingsbetrieb ausschließen.

Fragen sind zu richten an [email protected]

Mit sportlichen Grüßen
Danijel Bobovecki
Erster Vorsitzender

Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 29.11.2021Liebe Mitglieder,die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für ...
28/11/2021

Regelungen zum Sportbetrieb ab dem 29.11.2021

Liebe Mitglieder,

die beim TSV Pliening-Landsham e.V. geltende Regelung für den Sportbetrieb ab dem 29.11.2021 unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung kann der nachfolgenden Grafik entnommen werden.

Des Weiteren werden nachfolgende Regelungen festgelegt:

Vereinsheim:
- Zugang ist nur unter Einhaltung der 2Gplus-Regelung erlaubt.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist beim Betreten des Vereinsheimes Pflicht.

Aktive Sportler*innen:
- Der Zugang zu den Sportstätten (Indoor und Outdoor) darf nur durch Sporttreibende erfolgen, soweit diese einen gütigen Nachweis zur Impfung oder Genesung und zusätzlich einen negativen Testnachweis vorweisen können.

Ausnahmenregelung:
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag
- Kinder die noch nicht eingeschult sind
- Schülerinnen und Schüler (bis 17 Jahren) mit regelmäßigen Schultes-tungen (Nachweis in Form eines Schulausweises oder einer Schulbestä-tigung ist beim verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorzulegen).
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hierfür ist ein schriftliches ärztliches Attest im Original mit Anga-be zu Name und Geburtsdatum erforderlich. Zusätzlich muss ein negati-ver PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, beim verantwortlichen Übungsleiter/Trainer vorge-legt werden.

- Als Testnachweis ist erlaubt, ein
- PCR-Test, PoC-PCR-Test oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde, oder
- PoC-Antigentest (Schnelltest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassener, unter Aufsicht vorgenommener Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

- Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die erforderlichen Nachweise vor jeder Übungsstunde/Trainingsstunde zu prüfen. Alternativ kann auch der 2G Nachweis (nicht aber der Testnachweis) freiwillig per Email an [email protected] eingereicht werden.

- Übungsleiter/Trainer sind verpflichtet die Aufsichtspflicht bei einem Selbsttest vor Ort wahrzunehmen. Sportler*innen müssen einen zugelassenen (siehe Abschnitt Testnachweis) Selbsttest mitbringen. Die Aufsichtspflicht bei einem Nachweis durch einen Selbsttest kann nicht auf Eltern übertragen werden.

- Die Verwendung von Umkleiden und Duschen ist erlaubt. Es besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Umkleiden und Toiletten (Ausnahmen siehe Maskenpflicht).

- Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auf der Sportanlage / in der Sportstätte (außer bei der Sportausübung). Ausgenommen sind Kinder bis sechs Jahren. Kinder und Jugendliche von 6 – 16 Jahren sind zum Tragen einer geeigneten OP-Maske verpflichtet.

- Bei Nichteinhaltung wird der Verein von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die entsprechende Person vom Trainingsbetrieb ausschließen.

Fragen sind zu richten an [email protected]

Mit sportlichen Grüßen
Danijel Bobovecki
Erster Vorsitzender

Heute ist unser 50. Gründungstag!Leider können wir ihn nicht groß feiern, aber vielleicht ja trotzdem zusammen an all di...
26/11/2021

Heute ist unser 50. Gründungstag!
Leider können wir ihn nicht groß feiern, aber vielleicht ja trotzdem zusammen an all die gemeinsamen sportlichen Events denken und uns bei all den fleißigen ehrenamtlichen Trainern, Hilfen, dem Vorstand und den Sportlern und Eltern bedanken, die den Vereinsgedanken mittragen!
DANKE - ihr seid der Verein!

Aktueller Stundenplan der Abteilung Gymnastik - bitte meldet Euch an bevor Ihr neu am Unterricht teilnehmt.Für unsere be...
16/09/2021

Aktueller Stundenplan der Abteilung Gymnastik - bitte meldet Euch an bevor Ihr neu am Unterricht teilnehmt.
Für unsere bereits aktiven Sportler: Eure Trainer sagen Euch Bescheid, wann die Trainings jeweils starten.
Wir wünschen Allen einen tollen Start ins neue Schuljahr!

14/07/2021

C-Klasse Herren: Dringend Spieler gesucht!!!

Der TSV Pliening-Landsham (Herren) ist gerade in der Planung für die Saison 2021/2022 und ist dringend auf der Suche nach motivierten Kickern.

Perfekter Zeitpunkt für einen Einstieg oder eine neue Herausforderung in einem ambitionierten Team.

Du hast Lust auf ein intensives aber auch spaßiges Training? Dann komm zu uns!

Was bieten wir?

- eine junge motivierte Mannschaft

- super Rasenbedingungen

- abwechslungsreiches Training

- Förderung und Unterstützung der Gesundheit in Partnerschaft mit COROX by Hans Friedl

- WICHTIG: immer kühles Bier nach den Einheiten und Spielen

Werde ein Teil unseres Teams!

Trainingszeiten:

Dienstag und Donnerstag 19:30-21:00 Uhr

Kommts einfach vorbei!

Adresse

Kirchweg 27
Pliening
85652

Öffnungszeiten

Dienstag 17:00 - 19:00
Mittwoch 17:00 - 19:00

Telefon

+49812171881

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