Strenge und geprüfte Kriterien – Für einheitliche Standards
Hersteller, die ihre Uhren mit „MADE IN GERMANY“ auszeichnen lassen möchten, müssen die strengen Qualitäts- und Normvorgaben des BV Schmuck+Uhren erfüllen. Die Uhrenhersteller verpflichten sich im Gegenzug, die Qualität der Uhren zu erhalten und alle Vorgaben einzuhalten.
01. STANDORT
Jede Uhrenmarke, die das Logo „MADE IN GERMANY“ träg
t, ist in Deutschland registriert. Für Quarzuhren ist eine zusätzliche EAR-Registrierung vorhanden. Die Design-, Produktentwicklung und Endmontage findet in Deutschland statt.
02. WERK
Da es zum aktuellen Zeitpunkt keine frei am Markt zu erwerbenden Uhrwerke aus deutscher Fertigung gibt, ist es den Herstellern gestattet Uhrwerke zu verwenden, die in anderen Ländern gefertigt werden. Empfohlen werden Werke aus europäischer und japanischer Herstellung und aus anderen Ländern, bei denen die Uhrwerke jenen Anforderungen einer Uhr gerecht werden, die sie als „MADE IN GERMANY“ auszeichnet.
03. QUALITÄT
Alle verwendeten Materialien und Produktkomponenten erfüllen die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sowie der EU und stammen soweit möglich aus deutscher oder europäischer Produktion. Es ist verboten, den Werkstoff „Alloy“ zu verwenden, der zur Gruppe der Nickellegierungen gehört. Über Art und Beschaffenheit der verwendeten Materialien informiert verbindlich die Produktbeschreibung, die der Uhr beiliegt.
04. FERTIGUNG
Für Uhren, die das Logo „MADE IN GERMANY“ vom BV Schmuck+Uhren tragen werden nur Komponenten verwendet, die technisch und optisch einwandfrei sind. Sie werden nach den Regeln des traditionellen Uhrmacher-Handwerks gefertigt. Als Nachweis für die Montage in Deutschland dient eine Kennzeichnung im Innenbereich der Uhr. Dieser Code wird dem BV Schmuck+Uhren gemeldet und dort registriert.