Liquikon Verbraucherschutz e.V,

Liquikon Verbraucherschutz e.V, Verbraucherschutz Verein für Banken und Sparkassen geschädigte Das hängt mit der Kraft und Macht der Bankenlobby zusammen.
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LIQUIKON – gemeinnütziger Verbraucherschutzverein

für Banken- und Sparkassengeschädigte

Sehr geehrter Besucher,

das Engagement unserer Vereinsgründung ist entstanden, weil Politiker offensichtlich nicht an einer Verbesserung der Situation interessiert sind und die Justiz sich nicht so gerne auf die Seite der Kreditnehmer stellt. Dieser Machtmissbrauch darf nicht länger geduldet und muss beseit

igt werden. Denn es ist eine volkswirtschaftliche Tragödie, wenn Unternehmen aus Liquiditätsnot zusammenbrechen und sich später herausstellt, dass die Banken oder Sparkassen dem Unternehmer auf illegale Weise systematisch Geld entzogen haben, das, wäre es nicht verschwunden, dem Unternehmen in der Krise geholfen hätte, sich wieder zu berappeln und somit auch Arbeitsplätze zu sichern. Nicht nur Unternehmer, sondern auch Selbständige, Freiberufler, Immobilienbesitzer und Kreditnehmer werden durch Beratungsfehler und unrechtmäßige Vorgehensweisen der Kreditinstitute geschädigt und nicht selten in den Ruin getrieben. Diverse Fallbeispiele dazu finden Sie in der Rubrik „Veröffentlichungen“. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, diese rechtswidrigen Methoden den Bürgern in unserem Land mit all unserer Kraft näher zu bringen und Geschädigten Hilfe zu leisten. Als Verbraucherschutz-Verein überzeugen wir durch Leistung und professionelle Arbeit und stellen uns an die Seite geschädigter Bank- und Sparkassen

20/08/2022

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09/07/2022

Unsere Sachverständigen unterstützen Sie bei Schädigungen durch falsche Beratung und unrechtmäßige Vorgehensweisen! Wir sind Ihr kompetenter Partner!

20/05/2022

Liebe Bankkunden,
Ein Kreditsachverständiger schätzt, dass über 90 Prozent der Bankkunden/Unternehmer, deren Kredite länger als zehn Jahre bestehen, von Falschabrechnungen der Banken und Sparkassen betroffen sind.
Wegen Wertstellungs- und Zinspraktiken kommen die
Kreditinstitute immer wieder in die Kritik. Viel zu selten werden Bankbuchungen hinterfragt. Dort wo Kontenprüfungen stattfinden, ergeben sich oft erhebliche Nachforderungen. Der Kreditsachverständige rechnete im Auftrag von Bankkunden Konten und Darlehen nach. Er schätzt, dass über 90 Prozent der Bankkunden/Unternehmer, deren Kredite länger als zehn Jahre bestehen, gravierend von Falschabrechnungen betroffen sind. "Es lohnt sich daher, auch in alten Kontoauszügen zu suchen und diese entsprechend aufzuarbeiten."
Unsere Empfehlung: Keine Kontoauszüge zu entsorgen, es sind kleine Aktien.
Wir vom gemeinnützigen Verbraucherschutz Verein , haben es uns zur Aufgabe gemacht, die gesamte Bevölkerung bundesweit über die Machenschaften der Banken und bezüglich der Abrechnungsmanipulationen aufzuklären und unsere Hilfe bei den Rückerstattungsansprüchen gegenüber Ihrem Kreditinstitut zur Verfügung zu stellen.
Unser Verein finanziert sich ausschließlich von Mitgliedsbeiträgen und Spenden, die zu 100 % für unsere Öffentlichkeitsarbeit verwendet wird. Mit Ihrer Unterstützung haben wir wesentlich bessere Chancen die Bürger in unserem Land aufzuklären, wobei jeder Euro zählt.
Unser Spendenkonto: GLS Bank Bochum Inh. Bettina Rackowitz
IBAN: DE43 4306 0967 4033 4005 00 BIC: GENODEM1GLS
Wir bedanken uns rechtherzlich für Ihre Aufmerksamkeit und würden uns freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen, damit nicht nur ein kleiner Teil der Bevölkerung diese wichtigen Informationen erhalten.
Unter www.Liquikon.de kommen Sie direkt auf unsere Startseite. Hier haben wir für Sie ein Aufklärungsvideo mit dem Titel:
Zinsklau der Banken und Sparkassen einfach erklärt, abgelegt.
Mit allerbesten Grüßen aus Osnabrück
Bettina Rackowitz 1. Vorsitzende
Liquikon
Staatlich anerkannter gemeinnütziger
Verbraucher Schutzverein für Banken,-
und Geschädigte e.V.
Impressum:
Halterbergsfeld 9
D-49086 Osnabrück
1. Vorsitzende : Bettina Rackowitz
Vereinsregister :
Amtsgericht Osnabrück - Registergericht -
Vereinsregister Nr.: VR 200 596
Steuernummer : 66 / 270 / 12859
Tel.: 05406 – 675 9197
Fax: 05406 – 675 9196
E-Mail: [email protected]
Web: www.Liquikon.de

Corona-Soforthilfen sind bei Steuerrückständen durch das Finanzamt nicht pfändbarWie erst jetzt öffentlich bekannt wurde...
09/09/2020

Corona-Soforthilfen sind bei Steuerrückständen durch das Finanzamt nicht pfändbar

Wie erst jetzt öffentlich bekannt wurde, dürfen Corona-Soforthilfen für Selbständige, die beim Finanzamt Steuerschulden haben, nicht gepfändet werden. Das wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) bereits am 09. Juli 2020 unter Az. VII S 23/20 beschlossen. Geklagt hatte der selbständige Betreiber eines Hausmeisterservices, dessen Konto bei einer Sparkasse wegen Steuerschulden durch das Finanzamt gepfändet worden war. Nach Eingang der Corona-Soforthilfe auf seinem Konto hat sich das Finanzamt geweigert, diesen Betrag freizugeben. Im Wege der einstweiligen Anordnung wandte sich der Antragsteller an das Finanzgericht (FG) Münster mit dem Ziel die Freigabe des Kontos bei der Sparkasse zu erlangen. Dieses gab dem Antrag statt, ließ aber die Beschwerde zum BFH zu. Das Finanzamt legte die Beschwerde ein. Der BFH bestätigte die Anordnung des FG Münster, dass die Corona-Soforthilfe nicht durch die Finanzverwaltung gepfändet werden darf. Er entschied, dass hier der Erlass einer solchen Anordnung erforderlich sei, um wesentliche Nachteile vom Antragsteller abzuwenden. Ein solcher wesentlicher Nachteil sei in der Einziehung der Corona-Soforthilfe zu sehen. Die Corona-Soforthilfe unterliegt entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung nicht der Pfändung, da es sich bei der um eine nicht übertragbare Forderung handelt. Bei einer solchen besteht nach § 851 ZPO ein Pfändungsverbot. Bei der Corona-Soforthilfe handele es sich um einen zweckgebundenen Zuschuss, der die finanzielle Notlage der Betroffenen abmildern soll. Trotz einer Zweckgebundenheit kann eine Forderung allerdings gepfändet werden, wenn durch die Vollstreckungsmaßnahme die Forderung ihrer Zweckbestimmung zugeführt werden soll. Dieser Ausnahmefall ist hier nicht gegeben, da die Pfändung für die Umsatzsteuer 2015 erfolgen sollte. Ein Zusammenhang mit der durch die Pandemie ausgelösten Liquiditätskrise bestehe daher nicht.

Quellen:
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/bfh-pfaendung-corona-soforthilfe-verboten_186_522304.html
https://www.spiegel.de/wirtschaft/bundesfinanzhof-pfaendung-von-corona-soforthilfe-wegen-alter-schulden-unzulaessig-a-fa78c6ed-9e95-471c-b98d-4f84be6a51f6

Eine Kontopfändung durch das Finanzamt, das auch Beträge der Corona-Soforthilfe umfasst, ist rechtswidrig. Das hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil bekräftigt.

03/09/2020

ZINSKLAU der Banken und Sparkassen einfach erklärt

Dem aktuellen Coronavirus geschuldet, möchten wir diesen Offenen Brief von Prof. Sucharit Bhakdi an Frau Merkel, auch au...
30/03/2020

Dem aktuellen Coronavirus geschuldet, möchten wir diesen Offenen Brief von Prof. Sucharit Bhakdi an Frau Merkel, auch auf unserer Seite posten.

Wir finden die darin gestellten 5 Fragen an die Bundeskanzlerin richtig und wichtig.

Mal sehen ob Frau Merkel hierzu eine Antwort gibt, oder ob Sie mit verweisenden Worten auf Ihre zuständigen Ministerämter verweist, die dann wiederum im Wirrwarr der Zuständigkeiten, die ausbleibenden Antworten, in eine Endlosschleife der „offenen Fragezeichen“ umwandeln.

Prof. Dr. med. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, leitete 22 Jahre das Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygie...

In Zeiten von Corona sollte man meinen, dass auch Zwangsversteigerungen von Immobilien aktuell eingestellt werden. Dem i...
22/03/2020

In Zeiten von Corona sollte man meinen, dass auch Zwangsversteigerungen von Immobilien aktuell eingestellt werden. Dem ist leider nicht so. Banken, Sparkassen, Amtsgerichte und Insolvenzverwalter haben offensichtlich nach wie vor Hochkonjunktur.

Uns erreichen täglich neue Fälle, bei denen sich die Finanzwelt (auch oder insbesondere mit öffentlichem Auftrag?), auf rechtswidrige Art und Weise über Jahre an ihren Kunden unberechtigt bereichert hat, denen jetzt in Folge dieser Tatsache, der Verlust Ihres Hauses droht.
Corona stoppt diesen Irrsinn jedenfalls nicht, hier wird munter weiter gemacht.

Im Netz sind wir über dieses Interview „gestolpert“, dass uns nicht nur nachdenklich macht.

https://m.youtube.com/watch?v=tug_W_3WPXY&feature=share

"COVID-19, der Spuk ist längst entzaubert, nur wissen Sie das nicht." Prof. Dr. Sucharit Bhakdi erklärt den Sachverhalt.

15/11/2019

Bevormundung und Abzocke - auch Autofahrer bündeln sich zur Gegenwehr 👍
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Nur Öffentlichkeitsarbeit hilft.

Wir setzen uns zur Wehr gegen diese Politik, gegen immer höhere Steuerbelastungen und Bevormundung du

06/10/2019

Botschaften des . Klingt ja erst einmal ganz gut, wenn da nicht...

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Halterbergsfeld 9
Osnabrück
49086

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