Illustratoren-Oldenburg.de

Illustratoren-Oldenburg.de Verein zur Förderung der Kunst, Kultur und Illustration FESTIVAL DER ILUSTRATOREN 2022

19. August bis 4.

September 2022

Das Festival der Illustratoren präsentiert in seiner mittlerweile 6. Auflage wieder ein breites Spektrum der Illustrationskunst und ein sehr vielfältiges Rahmenprogramm.

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SAVE THE DATE und erlebe, wie Oldenburg erneut zur Bühne für die Kunst des Zeichnens wird!Die Planung läuft – aktuelle I...
11/01/2026

SAVE THE DATE und erlebe, wie Oldenburg erneut zur Bühne für die Kunst des Zeichnens wird!

Die Planung läuft – aktuelle Informationen zum Festival findet ihr jederzeit auf dieser Seite.

https://illustratoren-oldenburg.de/

09/12/2025

Achtung. Achtung: Große Neuigkeit: Das IO Forum erscheint in neuem Glanz! Das neue IO-Forum löst den bisher auf unserer Webseite verfügbaren "IO-Chat" ab (Bestehende Beiträge und Unterhaltungen werden noch sukzessive migriert).

Visuell bleibt vieles im bewährten Look, jedoch ermöglicht die gänzlich neue Forensoftware zahlreiche Funktionen und Features, die die alte Chat-Software vermissen liess.

Wir laden euch sehr herzlich ins neue Forum ein: Vernetzt euch, tauscht auch aus, sucht, bekommt und gebt Rat – in dem geschützten, exklusiv IO-Mitgliedern vorbehaltenen Raum sind unsere Themen sicher aufgehoben.

Lasst uns unser Forum mit Leben füllen – Setzt euch am besten gleich ein Lesezeichen/Bookmark! https://illustratoren-organisation.de/io-forum/

21/10/2025

Unter „Aktivrente auch für Selbstständige: Wir sind keine Erwerbstätigen zweiter Klasse“ hat der VGSD mit Partnerverbänden, wie der IO, eine offene Petition eingestellt, in der wir eine faire Aktivrente für Selbstständige fordern.

Der aktuelle Gesetzesentwurf besagt, dass Angestellte künftig die Möglichkeit erhalten sollen, nach Überschreitung der Regelaltersgrenze monatlich 2.000 Euro steuerfrei dazuzuverdienen. Eine solche Steuervergünstigung ist für Selbstständige nicht vorgesehen. Bitte unterstütze unseren Appell nach unbedingter Gleichbehandlung mit Deiner Unterschrift!

https://www.openpetition.de/petition/online/aktivrente-auch-fuer-selbststaendige-wir-sind-keine-erwerbstaetigen-zweiter-klasse

Bereits im Vorfeld haben wir eine Stellungnahme des BAGSV an das Bundesministerium der Finanzen mitgezeichnet, in der wir uns ebenfalls für eine faire Aktivrente auch für Selbstständige einsetzen. Mit vielen Stimmen werden wir uns hier Gehör verschaffen.

Vielen Dank für eure Unterstützung!

30/09/2025
31/08/2025

Empfehlungen bei Rückforderungsbescheid betreffend der Corona-Soforthilfe

Fünf Jahre nach Auszahlungen der Corona-Soforthilfen rollt eine Welle von Rückforderungsbescheiden über das Land – und erreicht Empfänger, wie Illustrator:innen, völlig unvorbereitet. Die damaligen Förderbestimmungen waren oft unklar formuliert, so dass sich nun die Frage stellt, ob und wie dagegen vorgegangen werden kann.

Unser Anwalt rät:
"Sofern auch nur leise Zweifel bestehen, dass die Rückforderung ganz oder teilweise berechtigt ist, sollte Widerspruch eingelegt werden. Die Behörde, bei der der Widerspruch einzulegen ist, ergibt sich aus der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Bescheides. Dort muss der ausdrücklich als solcher bezeichnete Widerspruch unter Angabe des Aktenzeichens vor Ablauf eines Monats seit Zustellung des Bescheids eingehen. Entweder per Post, Boten oder mit E-Mail, die eine qualifizierte Signatur gem. § 126b BGB aufweist. Wird die Frist nicht eingehalten, ist der Rückforderungsbescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden."

Es ist sinnvoll, dem Widerspruch eine kurze Begründung beizufügen, warum die Voraussetzungen einer Rückforderung für nicht gegeben ansieht. Eine Übersicht möglicher Einwände ist zum Beispiel in einem Beitrag von Haufe zu finden, siehe: https://www.haufe.de/steuern/steuerwissen-tipps/corona-soforthilfen-rueckforderungswelle-rollt_170_658332.html

Ist der Rückforderungsbescheid rechtskräftig geworden, besteht noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass wegen unbilliger Härte zu stellen. In diesem muss nachgewiesen werden, dass sich der Geschäftsbetrieb in den letzten 5 Jahren nachhaltig derart verschlechtert hat, dass ein Zusammensparen der Mittel nicht möglich gewesen wäre. Da private Ausgaben wie Miete, Krankenkasse etc. explizit ausgeschlossen sind, ist eine Durchsetzung allerdings fraglich.

Versuchen sollte man es natürlich – sicherheitshalber in dem Zusammenhang aber auch gleich eine Stundung, bzw. Ratenzahlung beantragen. Hierfür haben wir zur Orientierung eine Mustervorlage erstellt:https://illustratoren-organisation.de/wp-content/uploads/2020/06/IO-Vorlage_Antrag-auf-Erlass-der-Rueckforderung-der-Corona-Hilfe.pdf

Viel Erfolg bei der Abwehr der Rückforderung an alle Betroffenen!

Adresse

Pferdemarkt 8a
Oldenburg
26121

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