20/05/2026
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Beim von Fußgängern, Radfahrern und Nutzern von Elektrokleinstfahrzeugen (z.B. E-Scooter und Segways) ist ein ausreichender einzuhalten.
Dieser beträgt mindestens 1,5 m und mindestens 2 m.
Wird der Seitenabstand nicht eingehalten, kann dies verheerende Folgen haben. Allein durch Luftverwirbelungen oder Sogwirkung können Radfahrer oder Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen stürzen und sich dabei schwer oder gar tödlich verletzen.
Bei einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite innerorts von 6,5 m ist das Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen unter Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes nur ohne Gegenverkehr möglich, da beim Überholen deutlich auf die Gegenfahrbahn ausgewichen werden muss.
Bitte haltet beim Überholen immer einen ausreichenden Seitenabstand ein, um die schwächeren und ungeschützten Verkehrsteilnehmer zu schützen.