Presseberichte rund um das behördliche Diensthundwesen finden hier ihren Platz. Bitte Netiquette beachten. Der gemeinnützige Verein hat derzeit über 370 Mitglieder, vorwiegend Polizeihundeführer aus mehreren Bundesländern, der Justiz, des Zolles sowie dem benachbarten Ausland. Besonders freuen wir uns über die Mitgliedschaft des Bayerischen Innenminsters des Innern, Hr. Joachim Herrmann sowie Fra
u Dagmar Wöhrl, Mitglied des Deutschen Bundestages, den ehemaligen Polizeipräsident Hr. Johann Rast und Hr. Polizeipräsident Roman Fertinger (beide vom PP Mittelfranken) sowie Herrn Hauptmannl, ehem. Polizeipräsident des PP Mittelfranken/Bayern. - - -
Unsere Diensthunde bei Polizei, Justiz und Zoll leisten während ihrer Dienstzeit einen unschätzbaren Beitrag im polizeilichen Alltag. So ist es nur selbstverständlich, das alle Kosten im aktiven Dienst von der jeweiligen Behörde übernommen werden. Aber wussten sie, das ein Großteil der Diensthundeführer ihren vierbeinigen Partner auch nach dessen Aussonderung, die oftmals auch krankheitsbedingt ist, übernimmt und so seinem Hund einen würdigen Lebensabend in seinem vertrauten Umfeld beschert? Natürlich wird auch ein ehemaliger Diensthund mal krank und muss tierärztlich versorgt werden. Diese Kosten darf/muß dann der jeweilige Diensthundeführer in den meisten Bundesländern selbst übernehmen. - - -
Hier eine Auflistung nach Behörde/Land zum Thema Kostenübernahme/Zuschuss für ausgesonderte Diensthunde:- - -
Polizei Saarland: 26 Euro/monatlich -
Polizei Sachsen: 30 Euro/monatlich -
Polizei Baden-Württenberg: 35 Euro/monatlich -
Polizei Rheinland-Pfalz: 2 Varianten möglich: Pflegevertrag mit dem Bundesland, alle Tierarztkosten werden übernommen + 50 Euro Pauschale (DH bleibt Eigentum des Bundeslandes) - DH geht in das Eigentum des DHF über = 75 Euro Pauschale (Tierarztkosten werden nicht übernommen) -
Polizei Mecklenburg-Vorpommern: 46 Euro/mon. -
Polizei Niedersachsen: 51 Euro/monatlich -
Polizei Bayern: 75 Euro/monatlich -
Polizei Hamburg: 110 Euro/monatlich -
Polizei Berlin: 116 Euro/monatlich - - -
Tierarztkosten werden bei pensonierten Diensthunden bezahlt:- - -
Bundespolizei (77 Euro), die Bundeswehr (42), der Zoll (60 Euro) und die Länder Nordrhein-Westfalen (50 Euro) , Bremen (55 Euro), Schleswig-Holstein (50 Euro), Hessen (50 Euro), Polizei Sachsen-Anhalt (55 Euro), Brandenburg (40 Euro) und Thüringen (50 Euro) übernehmen alle Arztkosten sowie eine monatliche Pauschale ( )- - -
Wer selbst einen Hund hält weiß, wie schnell sich die Kosten für tierärztliche Behandlung, Medikamente und spezielles Futter in einen hohen vierstelligen Eurobetrag summieren können, die der Diensthundeführer aus seiner eigenen Tasche bezahlen muss!- - -
Hier wollen wir helfen - schnell und unbürokratisch. Ein Verein - von Diensthundeführern für Diensthundeführer. Wir lassen unsere vierbeinigen Ex-Partner nicht im Stich.