Förderverein-Freundeskreis-Saarland Hurricanes e.V.

Förderverein-Freundeskreis-Saarland Hurricanes e.V. Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Saarland Hurricanes e. V. Satzungfür denFörderverein-
Freundeskreis-Saarland-Hurricanes e.V.

Fassung vom 12.11.2015




§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein trägt den Namen „Förderverein-Freundeskreis-Saarland- Hurricanes e.V.“ und soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
2. Nach der Eintragung führt er den Zusatz e.V.
3. Der Verein hat seinen Sitz in Saarbrücken
4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Ziel und Zweck des Vereins

1. Zweck des Vereins ist die ideelle und

finanzielle Förderung des Saarland Hurricanes e.V., der Förderung sozialschwacher Kinder und Jugendfootballspieler (bis max. zum 23. Lebensjahr) des Saarland Hurricanes e.V., der Förderung von Aktivitäten der Gesundheitsförderung durch sportliche Betätigung im American Football und der Förderung des Schiedsrichternachwuchses im Saarland Hurricanes e.V.. Vermittlung von Lebensfreude, Erlernen von Fairplay und Teamarbeit, Achtung vorm Gegner, Leistungsmotivation und Durchführung von Wettkämpfen sollen selbstverständlich sein.



2. Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideelle und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke auf dem Gebiet der Sportgerätbeschaffung im Bereich des American Footballs des Saarland Hurricanes e.V.

3. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweiligen gültigen Form. Er wird als Förderverein nach §58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung steuerbegünstigter Körperschaften verwendet.

5. Er ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke.

6. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins

7. Die Beschaffung von Mitteln und Spenden (bei Wettkämpfen, Veranstaltungen und durch direkte Ansprache von Firmen und Personen).

8. Die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Werbung aller Art für den Verein.

9. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Auf Beschluss des Vorstandes können sie eine angemessene Aufwandspauschale bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale des § 3 Nr. 26a EStG erhalten.



10. Die Förderung kann durch zweckgebundene Weitergabe von Mitteln an den Saarland Hurricanes e.V., aber auch dadurch erfolgen, dass der Verein unmittelbar selbst die Kosten für Sportausrüstung, Veranstaltungen sowie sonstige sportliche Aktivitäten übernimmt und trägt.


11. Der Verein wahrt parteipolitische Neutralität. Er räumt den Angehörigen aller Völker und Rassen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz.

12. Alle Leistungen erfolgen freiwillig; ein Rechtsanspruch besteht nicht.


§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder des Vereins können natürliche oder juristische Personen oder
Personenvereinigungen werden, die seine Ziele unterstützen.

2. Zu Ehrenmitgliedern (Hall of Fame) können Personen ernannt werden, die
sich in besonderer Weise beim American Football beim Saarland Hurricanes e.V. verdient gemacht haben. Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und sind von der nächsten Mitgliederversammlung zu bestätigen. Sie sind von der Beitragszahlung befreit und haben Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

3. Die Mitgliedschaft im Verein wird erworben durch einen schriftlichen
Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand und bedarf dessen Zustimmung. Eine Ablehnung des Antrags braucht nicht begründet zu werden.

5. Die Mitgliedschaft endet durch
a)Austritt, der vom Mitglied schriftlich gegenüber dem Vorstand
erklärt werden kann; Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig. b) Tod des Mitglieds oder Auflösung der juristischen Person;
c) Ausschluss aus wichtigem Grund. Darüber entscheidet der Vorstand durch Beschluss. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied einen schweren Verstoß gegen den Zweck des Vereins begeht, dessen Ansehen schädigt oder mit der Zahlung von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist. Vor einer Entscheidung ist der/dem betroffenen Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Der Beschluss des Vorstands ist mit einer Begründung versehen dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen diese Entscheidung kann die/der Ausgeschlossene beim Vorstand binnen eines Monats nach Empfang der Mitteilung schriftlich
Widerspruch einlegen. Die nächste Mitgliederversammlung entscheidet dann über den Ausschluss.

6. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.


§ 4 Beiträge und Spenden
Von den Mitgliedern werden jährliche Beiträge erhoben. Die Höhe des Beitrags sowie dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.


§ 5 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand


§ 6 Die Mitgliederversammlung


1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal alle zwei Geschäftsjahre, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres einberufen. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vorher durch Bekanntgabe auf der Webseite und durch Aushang an den Sportstätten des Saarland Hurricanes e.V..

2. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der
Mitgliederversammlung schriftlich, per Einschreiben beim Vorstand einzureichen.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.

4. Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem an
deren Mitglied des Vorstands geleitet.

5. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen, soweit die Satzung nicht anderes bestimmt. a) Gewählt wird in offener Abstimmung mittels Handaufhebung oder durch Zuruf. b) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied mit Vollendung des 16. Lebensjahr eine Stimme. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden. c) Werden auf einer Mitgliederversammlung Dringlichkeitsanträge gestellt,
beschließt die Versammlung zunächst mit Zwei -Drittel-Mehrheit über die Dringlichkeit. Bei Bestätigung der Dringlichkeit kann über den Antrag
in der Versammlung beraten und beschlossen werden. Dringlichkeitsanträge auf
Abänderung der Satzung sind nicht zulässig. d) Für Wahlen gilt Folgendes: Hat im ersten Wahlgang keine der kandidierenden Personen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht, findet eine
Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, welche die höchsten
Stimmzahlen erreicht haben. Gewählt ist dann die Person, welche die meisten
Stimmen auf sich vereinigt. e) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
gefasst.


6. Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
a) Entgegennahme der Berichte des Vorstands und der Kassenprüfung
b) Entlastung des Vorstands
c) Wahl des Vorstands (im Wahljahr)
d) Wahl der Kassenprüfer/innen
e) Bestätigung der Ernennung von Ehrenmitgliedern
f) Bestätigung der vom Vorstand bestellten Beisitzer/innen
g) Festsetzung der Mindesthöhe des Mitgliedsbeitrags
h) Beratung über die geplante Verwendung der Mittel
i) Entscheidung über gestellte Anträge
j) Änderung der Satzung (Ausnahme § 9 Abs.3)

7. Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist vom Schriftführer/ der Schriftführerin ein Protokoll anzufertigen, das von Ihm/ Ihr zu unterschreiben und von der Versammlungsleitung gegenzuzeichnen ist.


§ 7 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus:
a) Vorsitzende/r (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
b) Schatzmeister/in (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
c) Schriftführer/in (Vorstand im Sinne des § 26 BGB)
d) bis zu vier Beisitzer/innen

2. Die Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB können den Verein gerichtlich und außergerichtlich einzeln vertreten, wobei sie an die Vorstandsbeschlüsse gebunden sind.

3. Die einzelnen Mitglieder des Vorstands werden jeweils für zwei Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Mitglieder des Vereins, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder an der Sitzung anwesend sind oder schriftlich zustimmen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden, ersatzweise der/des Schatzmeisters.

5. Von den Vorstandssitzungen sind Protokolle anzufertigen.

6. Beschlüsse können auch in Textform im Umlaufverfahren gefasst werden.

7. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt, ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.


§ 8 Kassenprüfer/innen

1. Die Kasse und die Rechnungslegung des Vereins werden mindestens einmal im Jahr von wenigstens einer Personen geprüft, die hierzu von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Geschäftsjahre zu wählen ist /sind. Der / Die Kassenprüfer/in darf weder Mitglied des Vorstands noch Angestellte des Vereins sein.

2. Sie erstatten in der dem Geschäftsjahr folgenden Mitgliederversammlung Bericht

Auch beim Heimauftakt im Ellenfeld am 09.05.26 waren wir wie immer vor Ort.
11/05/2026

Auch beim Heimauftakt im Ellenfeld am 09.05.26 waren wir wie immer vor Ort.

Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V. – Gemeinsam für die Zukunft der CanesDas Jubiläumsjahr des Förderver...
09/03/2026

Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V. – Gemeinsam für die Zukunft der Canes

Das Jubiläumsjahr des Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V. liegt hinter uns. Das Jahr 2025 war für unseren Förderverein ein sehr positives Jahr.
Wir konnten neue Mitglieder in unserer Gemeinschaft begrüßen und gleichzeitig auch die Spendeneingänge steigern. Diese Entwicklung bestärkt uns darin, unseren Weg konsequent weiterzugehen und auch im Jahr 2026 unserem Motto „Helfen – Unterstützen – Fördern“ gerecht zu werden.

Unser Ziel bleibt klar: Wir möchten den Verein und insbesondere die Jugendarbeit der Saarland Hurricanes nachhaltig unterstützen. Durch die Arbeit des Fördervereins können Projekte realisiert werden, die den jungen Spielerinnen und Spielern bessere Rahmenbedingungen ermöglichen – sei es bei der Ausstattung, bei Veranstaltungen oder bei besonderen Fördermaßnahmen im Nachwuchsbereich.

Deshalb möchten wir auch in dieser Saison alle Fans, Eltern, Freunde und Unterstützer der Hurricanes ermuntern, sich über eine Mitgliedschaft im Förderverein zu informieren. Mit einer Mitgliedschaft werden Sie ein wichtiger Teil der Canes Family und leisten einen direkten Beitrag dazu, dass unsere Jugend im Verein weiterhin bestmöglich gefördert werden kann.

Auf unserer Homepage können Sie sich jederzeit über unsere Arbeit informieren, einen Überblick über bisherige Projekte, i(n Auszügen) erhalten und mehr über unsere Ziele erfahren:
👉 https://saarlandhurricanes.de/

Natürlich wird der Förderverein auch in dieser Saison wieder bei den Heimspielen des GFL-Teams im Hermann-Neuberger-Stadion in Völklingen vertreten sein.
Unser roter Pavillon ist mittlerweile zu einem festen Treffpunkt geworden. Hier kommen – wie in den vergangenen Jahren – Mitglieder, Freunde und Fans zusammen, um gemeinsam das Spiel zu verfolgen, über die Hurricanes zu sprechen und sich über aktuelle Entwicklungen rund um den Verein auszutauschen.
Neben vielen Gesprächen gibt es hier auch immer wieder spannende Hintergrundinformationen rund um die Canes.

Im Mai geht es Los:

09.05. Hurricanes gegen ifm Razorbacks Ravensburg

23.05. Hurricanes gegen Schwäbisch Hall Unicorns

Wir freuen uns auf eine spannende Saison 2026 und auf viele Begegnungen rund um unsere Spiele. Egal ob Mitglied, Fan, Unterstützer oder einfach Football-Interessierter – kommen Sie vorbei, sprechen Sie uns an und werden Sie Teil der Canes Family. Gemeinsam können wir viel bewegen.

Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V.
Helfen – Unterstützen – Fördern 🏈

17/02/2026

Du bist zwischen 15-20 Jahren alt?
Du wolltest Football mal ausprobieren?
Dann komm einfach vorbei!

Wann? 28.02. (Anmeldung um 12:30)
Wo? Home of the Canes (Matzenberg 151, 66115)

22/01/2026

Du bist 9-13 Jahre alt und hast Bock auf Football?

Dann werde Teil der Canes Family und komm am Samstag zu unserem Tryout!

Wir freuen uns auf jeden und bei uns findet garantiert jeder sein Position! 😎

WeihnachtsgrußLiebe Mitglieder, liebe Freunde und liebe Fördererdes Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e. V....
24/12/2025

Weihnachtsgruß

Liebe Mitglieder, liebe Freunde und liebe Förderer
des Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e. V.,

ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um uns ganz herzlich für eure Unterstützung, euer Engagement und eure Verbundenheit zu bedanken. Ohne euch wäre vieles nicht möglich gewesen – ihr seid ein wichtiger Teil der Hurricanes-Familie.

Wir wünschen euch und euren Familien ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr.

Lasst uns auch im kommenden Jahr gemeinsam Teamgeist leben, Zusammenhalt stärken und die Saarland Hurricanes weiter voranbringen. 🖤🌪️

Frohe Weihnachten und alles Gute
Euer Förderverein – Freundeskreis Saarland Hurricanes e. V.

JUBILÄUMSJAHR – 10 JAHRE HELFEN · UNTERSTÜTZEN · FÖRDERNSo langsam neigt sich unser Jubiläumsjahr dem Ende entgegen – ei...
30/09/2025

JUBILÄUMSJAHR – 10 JAHRE HELFEN · UNTERSTÜTZEN · FÖRDERN

So langsam neigt sich unser Jubiläumsjahr dem Ende entgegen – ein „Quarter“ liegt noch vor uns. Bereits jetzt ist es an der Zeit, innezuhalten und Danke zu sagen:
Ein herzliches Dankeschön an alle Mitglieder und Freunde des Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V. für eure Beiträge, Spenden und eure tatkräftige Unterstützung!

Ob durch finanzielle Hilfe oder durch Manpower unserer Mitglieder an den Gamedays – ihr alle tragt maßgeblich dazu bei, dass wir unsere Ziele erreichen und den Verein nachhaltig stärken können. Dieses Miteinander ist es, was unseren Förderverein so besonders macht.

Für das letzte Quartal unseres Jubiläums möchten wir euch noch einmal ermutigen, den Spirit des Fördervereins weiterzutragen:
👉 Werdet Mitglied im Jubiläumsjahr, zeigt eure Unterstützung und helft uns, die Zukunft der Saarland Hurricanes aktiv mitzugestalten.

Alle Informationen sowie die Möglichkeit zum Beitritt findet ihr hier:
➡️ Zum Mitgliedsantrag und Infos
https://saarlandhurricanes.de/downloads/

WER FÄHRT ALS BEGLEITSCHUTZ ZU UNSEREN AWAY GAMES?Im Canes Supporter Club kam gestern die Frage auf – und ich nehme den ...
20/05/2025

WER FÄHRT ALS BEGLEITSCHUTZ ZU UNSEREN AWAY GAMES?

Im Canes Supporter Club kam gestern die Frage auf – und ich nehme den Ball gerne auf! 🏈🔥

Wer erinnert sich noch an die goldenen Zeiten vor 2020, als wir regelmäßig mit einer starken Publicanes-Crew unsere Jungs zu den Auswärtsspielen begleitet haben? Lautstark, sichtbar und voller Herzblut! 💪❤️🖤

Dieses Jahr warten wieder spannende Auswärtsspiele auf uns – unter anderem gegen:
🚌 Allgäu Comets
🚌 Ravensburg Razorbacks
🚌 Kiel Baltic Hurricanes
🚌 Schwäbisch Hall Unicorns
🚌 Pforzheim Wilddogs

Die Idee steht im Raum, wieder gemeinsame Auswärtsfahrten zu organisieren – ob per Fanbus oder Fahrgemeinschaft. Das klappt natürlich nur, wenn genug Interesse da ist. Also:

👉 Wer wäre dabei?
👉 Wohin würdet ihr mitfahren?
👉 Habt ihr Ideen?

Lasst es uns in den Kommentaren wissen oder meldet euch direkt beim Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V.!
Lasst uns gemeinsam zeigen, dass mit den Canes nicht nur auf dem Platz zu rechnen ist! 💯

Heimauftakt in Völklingen🛍️ Merchandise Restposten Verkauf zum Heimauftakt  🛍️Der Förderverein - Freundeskreis Saarland ...
11/05/2025

Heimauftakt in Völklingen

🛍️ Merchandise Restposten Verkauf zum Heimauftakt 🛍️

Der Förderverein - Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V. ist auch in dieser Saison wieder mit seinem roten Pavillon bei den Gamedays im Hermann-Neuberger-Stadion dabei – als Treffpunkt für Publicanes und alle Football-Fans! 🙌

Zum Heimauftakt am Samstag, 17.05.2025, gegen den Aufsteiger Pforzheim Wilddogs (Kickoff: 16:00 Uhr) und bereits ab 12:00 Uhr zum Spiel unserer U20, gegen Munich Cowboys habt ihr die Chance, euch günstig mit Fanware einzudecken – denn wir machen Platz für Neues!

🔥 Unsere Restposten-Angebote 🔥
👕 Alle Shirts (Herren/Damen/Kinder/Träger) – nur 5 €
🧢 Caps – nur 5 € (außer „BLACK EDITION“)
👕 Poloshirts – nur 5 €
🧥 College- & Regenjacken – nur 20 €
🧥 Hoodies – nur 15 €

Farben, Größen und Motive sind verschieden – aber: nur solange der Vorrat reicht!
💬 Wenn weg, dann weg!

Kommt vorbei, schaut rein, sagt Hallo – und sichert euch euer Canes-Merch zum Hammerpreis!
📍 Hermann-Neuberger-Stadion, Völklingen
🏈 Saarland Hurricanes vs. Pforzheim Wilddogs
🕓 Kickoff: 16:00 Uhr Und bereits die Canes U20 Kickoff 12:00 Uhr

Informationen zu einer Mitgliedschaft im Förderverein bekommt ihr gratis.

🌟 HELFEN. UNTERSTÜTZEN. FÖRDERN. 🌟Auch in diesem Jahr nimmt der Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V. an d...
22/04/2025

🌟 HELFEN. UNTERSTÜTZEN. FÖRDERN. 🌟

Auch in diesem Jahr nimmt der Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V. an der Vereinsspendenaktion von Netto teil – bereits zum dritten Mal! 🙌

Mit eurer Unterstützung haben wir die Chance, nicht nur wichtige finanzielle Mittel zu erhalten, sondern auch die Saarland Hurricanes noch bekannter zu machen. 💪🏈

👉 Gebt uns euer Votum und helft uns, am Ende der Aktion im Markt präsent zu sein! Jeder Klick zählt und bringt uns unserem Ziel näher: die Förderung unserer Teams und Projekte!

Lasst uns gemeinsam zeigen, was in der Canes-Family steckt! ❤️🖤

https://www.netto-online.de/vereinsspende/Foerderverein-Freundeskreis-Saarland-Hurricanes-e.V..vhtm

📢 Digitale Mitgliedsausweise für den Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V.! 🎉🏈Zum Jubiläumsjahr des Förder...
13/02/2025

📢 Digitale Mitgliedsausweise für den Förderverein-Freundeskreis Saarland Hurricanes e.V.! 🎉🏈

Zum Jubiläumsjahr des Fördervereins haben wir Neuigkeiten für unsere Mitglieder:
Dank der Zusammenarbeit mit Kortpress / lets dev können wir euch ab sofort digitale Mitgliedsausweise zur Verfügung stellen! 💳✨
Über diese Mitgliedsausweise können wir eine viel bessere Kommunikation erzielen, z. B. Einladungen zu Veranstaltungen, Termine und verschiedenes mehr als Nachricht direkt auf die Karte.

Die Erstellung und der Versand der Ausweise haben bereits begonnen – bitte habt etwas Geduld, da der Prozess schrittweise erfolgt. Für euch als Mitglieder ist der Ausweis selbstverständlich kostenfrei!
Auch für den Förderverein entstehen keine Kosten.

Doch das ist erst der Anfang: In Zukunft werden wir weitere Vorteile und Vergünstigungen für unsere Mitglieder auf den digitalen Ausweis laden. Bleibt gespannt! 🔥

Wir freuen uns über diesen Fortschritt und bedanken uns herzlich bei Kortpress / lets dev für die Unterstützung! 🙌

Adresse

Talsr. 2
Nonnweiler
66620

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Förderverein-Freundeskreis-Saarland Hurricanes e.V. erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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